Wir hatten verschiedentlich Anlass, diese Entwicklung zu hinterfragen. Nachdem in den Jahren 2002 bis Mitte 2003 709 Beamte des Landes in den Laufbahnen des höheren und des gehobenen Dienstes befördert wurden, gab es im Jahre 2004 trotz Haushaltssperren und manch anderem noch einmal einen kräftigen Schub von 509 Beförderungen im gehobenen und 197 Beförderungen im höheren Dienst. Mit Blick auf die Landtagswahlen gab es noch einmal eine intensive Anstrengung, treue Beamte des gehobenen und höheren Dienstes zu befördern.
Meine Frage an die Landesregierung lautet: In welchen Größenordnungen und in welchen Ressorts wurden Beförderungen vorgenommen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Normalerweise, Herr Abgeordneter Vietze, erlebe ich Sie ja immer an der Seite von Personalräten und Gewerkschaften, wenn es darum geht, der Landesregierung vorzuwerfen, nicht genug für ihre Bediensteten zu tun, in diesen Fällen einmal auf der anderen Seite. Bevor ich auf die Frage eingehe, sage ich vorweg: Mit der Unterstellung oder was als solche in Ihrer Frage durchschimmert, man hätte Angst vor Rot-Rot oder Ähnlichem gehabt, sind Sie auf dem Holzweg.
Vom 16.06.2002 bis 19.09.2003 - das ist der Fragezeitraum wurden im Bereich der Landesregierung insgesamt 71 Beamte
im höheren und gehobenen Dienst befördert. Das ist ein Anteil von 0,2 %. Es handelte sich überwiegend um Beamte im gehobenen, nicht im höheren Dienst, wie Sie vielleicht vermuten. Der größte Teil der beförderten Beamten im gehobenen Dienst stammt aus dem Bereich Justiz und Strafvollzug; da sind es insgesamt 49 gewesen.
Ich nenne die Zahlen, damit Sie einen Überblick bekommen: Staatskanzlei - gehobener Dienst: 0, höherer Dienst: 2; Ministerium des Innern - das wird Sie ja besonders interessieren gehobener Dienst: 0, höherer Dienst: 1; Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten - gehobener Dienst: 49, höherer Dienst: 5 - davon richterlicher Dienst höherer Dienst: 4 -; Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - der Lehrerbereich ist hier nicht erfasst - gehobener Dienst: 4, höherer Dienst: 1; Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur - gehobener Dienst: 2, höherer Dienst: 0; Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen - gehobener Dienst: 0, höherer Dienst: 0; Ministerium für Wirtschaft - gehobener Dienst: 0, höherer Dienst: 2; Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung - gehobener Dienst: 2, höherer Dienst: 0; Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr gehobener Dienst: 2, höherer Dienst: 0; Ministerium der Finanzen - gehobener Dienst: 0, höherer Dienst: 0.
Vielen Dank, Herr Finanzminister. - Wir kommen zur Frage 15 (Denkmalschutzfonds) , die der Abgeordnete Hammer von der PDS-Fraktion stellt.
Im Land Brandenburg wurden in jüngster Vergangenheit sensationelle Bodendenkmale entdeckt. Dem Grundeigentümer wird mit dem Auffinden eines Bodendenkmals eine große Verantwortung auferlegt, die besondere finanzielle Aufwendungen nach sich zieht. Ich nenne das Stichwort Verursacherprinzip. Im Landesdenkmalschutzgesetz ist bedauerlicherweise kein Denkmalfonds verankert.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wird es künftig einen Denkmalschutzfonds oder eine adäquate seriöse Finanzierungsquelle geben, die geeignet ist, „denkmalgefährdete“ Menschen, Eigentümer zu entlasten?
Herr Abgeordneter Hammer, denkmalgefährdete Menschen gibt es hier bei uns bestimmt nicht. Ansonsten ist Brandenburg zum Glück reich an Denkmalen. Alle kennen den Bauzustand der Denkmale nach der Wende. Es ist unwahrscheinlich viel ge
schehen, was man allenthalben sieht. Allein in meinem Ressort sind mehr als 150 Millionen Euro in Denkmale geflossen. Dazu kommt der gesamte Bereich des ländlichen Raumes, des Baubereiches, der privaten Investitionen und des ehrenamtlichen Engagements für die Denkmale. Trotzdem ist noch viel zu tun. Es gibt sehr viele Denkmale, die gefährdet sind, die eventuell verfallen und womöglich unwiederbringlich verloren gehen.
Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Problematik der Bodendenkmale gibt es in Brandenburg gesetzliche Regelungen wie überall in der Bundesrepublik. Es wird nach dem Verursacherprinzip verfahren. Findet sich ein Bodendenkmal, ist der entsprechende Initiator für die Kosten verantwortlich, was gerade in Brandenburg - wie in den anderen neuen Bundesländern - aufgrund der Finanzsituation der Betreffenden schwierig ist. Daher sollte insbesondere für diesen Denkmalschutzbereich Geld zur Verfügung gestellt werden.
So ergab sich die Idee eines Denkmalfonds, um vor allem Private von Kosten im Zusammenhang mit dem Fund von Bodendenkmalen zu entlasten. Fonds bedeutet Sondervermögen. Der Zugriff darauf war nicht möglich, auch wenn es der Wunsch der Koalitionsfraktionen war. Wir haben uns jedoch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens verständigen können - dies ist zu loben -, dass vier Ministerien - Wirtschaftsministerium, Landwirtschaftsministerium, Bauministerium und Wissenschaftsministerium - jeweils bis zu 1 Million Euro zur Verfügung stellen. Somit kann eine Summe von bis zu 4 Millionen Euro für diese Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Dass das funktionieren kann, haben wir in diesem Jahr gezeigt. Sie erinnern sich vielleicht an die Berichterstattung. Ich bin im Landtag, glaube ich, gefragt worden, was es für verheerende Auswirkungen habe, dass der Bund in diesem Jahr ohne Vorankündigung das Programm „Dach und Fach“ ersatzlos gestrichen hat. Die Streichung dieses Programms führte in vielen Bereichen - gerade im ländlichen Raum - zum Beispiel bei Kirchen dazu, dass der Turm saniert wurde, sich jedoch im anschließenden Schiffsbereich Schwamm ausbreitete.
Es ist uns also durch gemeinsame Anstrengungen, in Zusammenarbeit zwischen Finanzministerium, Wirtschaftsministerium, Wissenschaftsministerium und Landwirtschaftsministerium gelungen, voll zu kompensieren, was ausgefallen ist. Wir konnten in diesem Bereich somit ein Bauvolumen in Höhe von 3,7 Millionen sicherstellen. Ich will damit illustrieren, dass die Zusammenarbeit auf dieser Ebene weitergeführt werden kann. Wir erarbeiten zurzeit Verordnungsvorschriften, nach denen das geregelt werden wird.
Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Wie dauerhaft ist diese Finanzierung angelegt? Zweitens: Wie schnell kommen Eigentümer an das Geld?
Die zweite Frage wird logischerweise sehr oft gestellt. Wir recherchieren derzeit in den Landkreisen und versuchen, die Be
darfe für das Jahr 2005 abzuwägen und zu ermitteln. Der Eigentümer - es betrifft nicht nur Private, sondern auch Kommunen, Vereine und andere - muss sich an das Landesdenkmalamt als koordinierende Stelle wenden. Danach wird festgestellt, wie hoch die benötigte Summe ist und welche Möglichkeiten der Förderung durch uns bestehen. Ich denke, es ist eine Absprache auf Dauer.
Danke sehr. - Die Frage 16 (Evaluierung der Polizeireform) stellt der Abgeordnete Dr. Scharfenberg. Bitte schön.
Zwei Jahre nach Umsetzung der Polizeistrukturreform liegen nunmehr offensichtlich erste Ergebnisse einer Evaluierung vor. Ich frage die Landesregierung: Welcher Änderungsbedarf ergibt sich aus der Evaluierung der Polizeireform?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die Polizeireform war ganz ohne Zweifel in der letzten Wahlperiode eine der markantesten Regierungsleistungen. Das ist anerkannt und kein Spruch pro domo. Die Polizeireform findet bundesweit Beachtung und es gibt nicht wenige Bundesländer, die Referenten aus dem Hause Inneres gebeten haben, vorzutragen, um ihre Portabilität auf andere Bundesländer zu prüfen.
Nun gehört es zu den Handwerkskünsten, Reformvorhaben einer Evaluation zu unterziehen, selbst dann, wenn man davon überzeugt ist und die Kenndaten dafür sprechen, dass alles erfolgreich verlaufen ist. Diese Kenndaten haben wir. Wir können feststellen, dass die Ergebnisse der Polizei, die in Aufklärungsquoten und Opferquoten usw. ja messbar sind, außerordentlich positiv sind. Wir können resümieren: Mit weniger Aufwand haben wir eine sehr gute Polizei noch besser gemacht.
Die Evaluation läuft, aber es ist keine Aktion, die man auf Hauruck machen kann. Ich bin froh, dass wir, nachdem der Wahlkampf hinter uns liegt, das Thema auch wieder sehr nüchtern in die Hand nehmen können. Wir arbeiten seit einem Dreivierteljahr an dem Thema und haben uns - damit nicht der Eindruck entsteht, das MI würde sich selbst ein Zeugnis ausstellen - einen Externen für sehr kleines Geld, möchte ich hinzufügen, beauftragt, diese Evaluation durchzuführen. Es ist ein Sachkundiger, wie man ihn besser kaum finden kann: ein ehemaliger Inspekteur der Polizei in Brandenburg. Er hat einen sehr umfänglichen Bericht gefertigt, der vom Ministerium durchgearbeitet worden und mit zusätzlichen Erkenntnissen und Fragen, auch Sachverhalten und Feststellungen zu ergänzen ist. Es kann nicht sein, dass ein Ministerium einen Bericht eines Dritten durchreicht und sagt: Kommt, lest einmal, das ist der Bericht. - Sie haben einen Anspruch darauf, dass sich der verantwortliche Minister mit einer Sache befasst, sich äußert und sich vielleicht auch externe Dinge zu Eigen macht. Es muss jedoch eine Erklärung des Ministers sein.
Ein so komplexer Sachverhalt wie die Polizeireform verträgt keine im Geschwindschritt erfolgte Beurteilung. Die Polizeireform hat nicht nur, wie Sie wissen, Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg, organisatorische Fragen aufgeworfen: statt sechs Präsidien zwei, statt 21 Schutzbereiche 15 usw. Wir haben auch intern sehr weitreichende Veränderungen vorgenommen. Wir haben Zuständigkeiten nach vorn und nach unten verlagert. Wir haben die unteren Ebenen mehr in die Verantwortung genommen. Wir haben sehr viel mehr betriebswirtschaftliches Know-how eingebracht. Alles das bedarf einer tief gehenden Evaluation, die stattfinden wird. Wir haben uns das Ziel gesetzt, sie bis zum Ende dieses Jahres abzuschließen.
Im Übrigen darf ich auf Eines hinweisen: Ich habe im Laufe der letzten Wahlperiode im Innenausschuss kontinuierlich über die Polizeireform berichtet. Ich begann mit dem Bericht über Zimmer, die nicht tapeziert worden waren, und reichte bis zu nicht verteilten PCs. Diese Anlaufschwierigkeiten haben damals - das weiß ich noch genau - Ihre erhöhte Aufmerksamkeit gefunden. Das hat mich immer etwas betrübt, weil das Land Brandenburg diese Reform auch bundesweit etwas klein geredet hat. Inzwischen hat sich jedoch die Erkenntnis durchgesetzt, dass dies eine im Ansatz und in der Durchführung weitgehend gelungene Reform ist.
Es wäre borniert zu glauben, es gäbe keinen Nachbesserungsbedarf. In partiellen Bereichen gibt es Felder, um die wir uns noch kümmern müssen und in denen man einen Restbestand in Höhe von 10 % glatt ziehen kann. An diesen Proportionen arbeiten wir. Es ist ein Auftrag des Hauses, diese Dinge aufzuarbeiten, und nicht so zu tun, als seien 100 % erreicht. Wer behauptet, eine so weitgehende Reform ließe sich aus dem Stand 100%ig realisieren, weiß nicht, wovon er spricht.
Meine letzte Anmerkung: Wir haben diese Reform damals im Hause selbst und nicht mit externer Unterstützung konzipiert. Wir haben seinerzeit einen Kostenaspekt extern prüfen lassen, um die Koalition über kostenmäßige Auswirkungen zu informieren. Das Konzept selbst ist im Haus, jedoch gemeinsam mit den Berufsverbänden und den Gewerkschaften erarbeitet worden.
An der Stelle möchte ich sagen: Sie haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass es eine sehr gute Reform geworden ist. Nach einer anfänglichen reflexhaften Abwehr haben sie sich vertieft damit befasst und erkannt, dass auch weitgehende Konzepte tauglich sind. Mittlerweile sind sie einhellig der Meinung: Es ist eine gute Reform geworden.
Herr Staatssekretär, Sie haben sehr ausführlich geantwortet. Dennoch will ich nachfragen: Es ist schon die öffentliche Einschätzung vorgenommen worden, dass das wichtige Ziel der Reform, mehr Grün auf die Straße zu bringen, offensichtlich verfehlt worden ist.
Erstens: Zeichnet sich bei den Evaluierungsergebnissen auch eine solche Richtung ab und werden daraus Schlussfolgerungen gezogen?
Zweitens: Wie gedenken Sie den Landtag in die Auswertung und die Umsetzung der Evaluierungsergebnisse einzubeziehen?
Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg, die Vermutung, es sei nicht mehr Grün auf der Straße, kann nur auf einem Berechnungsfehler beruhen; ich weiß nicht, wie er zustande kommt. Wir haben verschiedentlich den Versuch unternommen, die Rechenmethodik, die zu diesem falschen Ergebnis führt, nachzuvollziehen. Ich weiß nicht, ob das ein Problem mit den Grundrechenarten ist. Wir haben nachweisbar ein Plus an Grün auf der Straße. Das werden wir darlegen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, mich zu bestätigen, weil Sie vielfach Zeuge waren: Wir haben über fast alle Details der Reform berichtet. Ich möchte keine besonders scharfe Formulierung wählen, aber ich gewann mitunter den Eindruck, dass auch gute Meldungen nicht als solche empfunden wurden, weil sie die Reform ein wenig positiver erscheinen ließen, als es für Sie wünschenswert war.
Den Innenausschuss werden wir wie bisher unterrichten. Wir werden ihm den Evaluationsbericht vorlegen und dort zur Diskussion stellen. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Auch wenn die Fragestunde theoretisch zu Ende ist, hat der Abgeordnete Claus noch Nachfragebedarf. Ich bitte Sie, Herr Staatssekretär, um eine kurze Antwort.
Herr Staatssekretär, es ist auch die Rede davon gewesen, dass 725 Stellen abgebaut werden sollen. Können Sie schon Aussagen dazu treffen, ob die Einsparungen im oberen oder im diensthabenden Bereich erfolgen sollen?
Wir haben die Zielprojektion 725 politisch verankert. Soweit es bis zu diesem Zeitpunkt möglich war, haben wir sie erbracht; die Achse läuft bis 2007. Wir haben den Stellenabbau so organisiert, dass er sich gerade nicht im Bereich des operativen Vollzuges abspielt, sondern dort, wo es verkraftbarer ist.
Danke sehr. - Wir verlassen den Tagesordnungspunkt „Fragestunde“ und kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste! Die PDS-Fraktion hat sich trotz anderer aktueller Themen wie Trennungsgeldaffäre oder Fusionsdebatte bewusst für das Thema „Lehrstellensituation in Brandenburg“ entschieden. Wir halten es für nötig, dass das Parlament die Möglichkeit wahrnimmt, die dramatische Situation auf dem Ausbildungsmarkt in Brandenburg zu erörtern und daraus gegebenenfalls Konsequenzen abzuleiten.