Frau Hesselbarth, Sie müssen sich einmal vor Augen führen, dass die Mitautoren der Konzeption die gleichen Zahlen zur Kenntnis nehmen wie Sie. Sie reden die Zahlen und damit das Land schlecht. Die anderen treiben es voran, indem sie sagen, dass das der Weg ist, den wir gehen müssen.
Auf der Grundlage der Konzeption werden die Maßnahmenpläne bzw. Netzwerke organisiert. Auf dieser Basis werde ich auch, wie angekündigt, die Berichterstattung über die Maßnahmenpakete im nächsten Jahr vornehmen.
Es ist natürlich so, Herr Domres, dass wir mit der Konzeption keine Finanzierung über den Haushaltsplan aufstrippen können. Ich habe Ihnen nachzuweisen, dass ich auf der Grundlage der Landestourismuskonzeption eine neue Schwerpunktsetzung zur Finanzierung der Branche vornehmen werde. Wir werden uns zu gegebener Zeit darüber verständigen.
Ansonsten meine ich, dass Tourismus eine lohnende Aufgabe für Wertschöpfung und mehr Arbeitsplätze im Land ist. Touristische Erlebnisbereiche machen unser Land noch schöner. Ein Miteinander auf allen Ebenen muss uns noch besser gelingen. So kann durch die touristische Entwicklung auch die gefühlte Lebensqualität besser werden. Dafür lohnt es sich zu arbeiten. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Minister. Nachdem Sie nun geredet haben, frage ich die Abgeordneten, ob sie auch noch Redebedarf haben. Herr Domres? - Frau Hackenschmidt? - Herr Karney? Das scheint nicht der Fall zu sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wenn man in diesem Lande die durch Zahlen belegte Wahrheit sagt, dann redet man also Ihrer Meinung nach das Land schlecht. Fakt ist aber: Ich habe dieses Land, das ja auch mein Heimatland, also mein Brandenburg, ist, nicht schlechtgeredet, sondern ich habe lediglich Ihre Arbeit kritisiert. Das ist so, das bleibt so, daran wird sich nichts ändern.
Ich als DVU-Abgeordnete fordere Sie auf, in Ihrer Politik umzusteuern und wirklich etwas für unser Land zu tun, statt die Situation immer nur schönzureden. Bei dieser Forderung bleibe ich. Davon rücke ich nicht ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir den ersten Bericht des Petitionsausschusses in der 4. Legislaturperiode. Bevor ich mich dem Bericht zuwende, möchte mich bedanken.
Zunächst bedanken möchte ich mich bei den Mitgliedern des Ausschusses. Der Jahresbericht gibt nur einen kleinen Einblick in die Arbeit des Petitionsausschusses. Die Zahl der Petitionen und die Vielfalt der von den Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten Probleme fordern eine kollegiale und verlässliche Zusammenarbeit im Ausschuss und zwischen den Abgeordneten. Ich glaube, wir haben in diesem Ausschuss gemeinsam einen Arbeitsstil entwickelt, der der Aufgabenstellung gerecht wird und davon geprägt ist, die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten Probleme zu lösen. Diskussionen werden auch bei uns manchmal hitzig, aber immer sachbezogen geführt.
Für die gute Zusammenarbeit also einen herzlichen Dank. Ich wünsche mir, dass wir uns das kollegiale Klima im Ausschuss und die gute Zusammenarbeit erhalten und fortsetzen können.
Besonders bedanke ich mich auch bei den Referentinnen und Referenten für Petitionen und Petitionsrecht sowie bei den Mitarbeiterinnen im Sekretariat des Petitionsausschusses für ihre engagierte Arbeit.
Ich habe in der letzten Wahlperiode als Mitglied und in dieser Wahlperiode als Vorsitzender des Petitionsausschusses den Umfang und die Vielfalt ihrer Arbeit kennen gelernt. Immer wieder bin ich davon beeindruckt, mit welcher Hingabe und Einsatzbereitschaft sie ihre Arbeit erledigen. Die Mitarbeiterinnen und die Referenten des Referats haben den Mitgliedern des Ausschusses und mir als Vorsitzendem die Einarbeitung in die Ausschussarbeit leicht gemacht. Wir haben zu einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit gefunden. Dafür an dieser Stelle herzlichen Dank.
Zu Beginn der Wahlperiode musste ich feststellen, dass es eine große Anzahl von Petitionen aus den Vorjahren gab und die Bearbeitungszeit für Petitionen unangemessen lang war. Dafür gab und gibt es verschiedene Gründe. Ein Grund war die Personalsituation im Referat. So fehlte neben einer Sekretärin auch ein Referent dauerhaft. Diese Probleme konnten mithilfe des Präsidenten und des Ausschusses für Haushalt und Finanzen geklärt und gelöst werden. Deshalb bedanke ich mich im Namen des Ausschusses bei allen Kolleginnen und Kollegen, die mit dazu beigetragen haben, dass im Rahmen des Haushalts 2005/2006 die Personalsituation im Referat verbessert werden konnte und somit die Bearbeitung der Petitionen zeitnäher erfolgen kann. Dafür noch einmal einen herzlichen Dank.
Wie dem Bericht zu entnehmen ist, sind dem Petitionsausschuss in der laufenden Legislaturperiode bisher 911 Petitionen zugegangen. Das sind im Durchschnitt ca. 60 Petitionen im Monat und das entspricht in etwa den Eingängen der Vorjahre.
Von den 911 Petitionen dieser Legislaturperiode und den aus der vorangegangenen Wahlperiode übernommenen Eingaben und Beschwerden hat der Ausschuss in 19 Sitzungen 576 abschließend bearbeitet.
Die Zahl der eingegangenen Petitionen spricht aus meiner Sicht dafür, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger von ihrem Recht regen Gebrauch gemacht haben. Ihr Recht begründet sich aus Artikel 24 der Landesverfassung, in dem es heißt:
„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregung, Kritik und Beschwerde an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheid in angemessener Frist.“
Dennoch erfahre ich in vielen Gesprächen, dass das Petitionsrecht bei vielen Bürgerinnen und Bürgern noch nicht so bekannt ist. Ein Flyer soll helfen, die Arbeit des Petitionsausschusses und die Möglichkeiten einer Petition noch bekannter zu machen. Ich würde mich freuen, wenn in allen Wahlkreisbüros und in allen Verwaltungen diese Flyer ausliegen würden; denn ein Recht nützt nur jenen, die es kennen. Da das Petitionsrecht zu den Grundrechten in der parlamentarischen Demokratie gehört und außerhalb des gerichtlichen Verfahrens als weitgehend form- und kostenloser Rechtsbehelf zur Verfügung steht, sollten gerade wir als Mitglieder des Landtags über dieses Grundrecht informieren.
Das Brandenburger Petitionsgesetz billigt dem Ausschuss umfangreiche Rechte zu. So kann der Ausschuss von der Landesregierung und allen ihren Mitgliedern sowie allen Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen mündliche und schriftliche Auskünfte, die Gestattung von Ortsbesichtigungen und die Vorlage von Akten verlangen. Glücklicherweise ist ein Verhalten, wie von einer Bürgermeisterin an den Tag gelegt und im Bericht beschrieben, die Ausnahme.
Der Petitionsausschuss hat die Möglichkeit, aufgrund einer Petition das Handeln oder Unterlassen einer Verwaltung bzw. von Mitarbeitern einer Verwaltung im Land Brandenburg zu prüfen. Dabei hat der Ausschuss jedoch die kommunale Selbstverwaltung zu beachten. Bei Beschwerden über gerichtliche Entscheidungen kann der Ausschuss nicht tätig werden; denn er hat hierbei selbstverständlich die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richter zu respektieren. Beides stößt bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht immer auf Verständnis und ist hin und wieder Anlass für Unmutsbekundungen einzelner Petenten. Damit müssen wir aber umgehen können; denn auch der Petitionsausschuss ist an Recht und Gesetz gebunden.
Der Petitionsausschuss kann eine Petition einem Fachausschuss zuleiten, damit dieser die Petition bei seiner Arbeit berücksichtigen kann. Der Ausschuss kann aber auch die Stellungnahme eines Fachausschusses einholen. Insoweit wünsche ich mir weiterhin eine gute, zum Teil aber auch eine bessere Zusammenarbeit mit den anderen Ausschüssen.
Natürlich gab es auch Veränderungen bei den Schwerpunkten von Petitionen. So war in den ersten Jahren der Bereich der offenen Vermögensfragen viel häufiger Gegenstand von Petitionen, als dies jetzt der Fall ist. Die zahlenmäßig stärksten Bereiche bei den Petitionen waren im Berichtszeitraum das Schulwesen mit 6,09 %, der Bereich der Sozialversicherungen mit 5,85 %, der Bereich Justizvollzug und psychiatrische Anstalten mit 7,32 %, der öffentliche Dienst mit 7,61 % und der Bereich Justiz, Rechtspflege und Gnadensachen mit 8,44 %.
Neu im Jahre 2005 waren Petitionen, in denen es um das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Hartz IV - ging. Im Jahresbericht haben wir das gegenwärtige Verfahren mit Petitionen zu diesem Thema dargelegt. Nicht selten führen die beschriebenen Zuständigkeitsregelungen dazu, dass sich während der Behandlung einer Petition, etwa wegen des Vorbringens weiterer Beschwerdepunkte durch den Petenten, die Zuständigkeit der jeweiligen Petitionsausschüsse - hiermit ist auch der Petitionsausschuss des Bundestages angesprochen - mitunter mehrfach ändert. Der Petitionsausschuss erachtet diese Verfahrensweise für die Bürgerinnen und Bürger als unzumutbar. Hier muss unserer Meinung nach Abhilfe geschaffen werden.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung. In den letzten Wochen hat die Härtefallkommission eine erste Bilanz gezogen. Glücklicherweise gab es die befürchteten Kompetenzüberschneidungen zwischen Härtefallkommission und Petitionsausschuss bisher nicht. Dennoch würde ich es sehr begrüßen, wenn die Ausschlussgründe in der Härtefallverordnung überarbeitet würden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche mir, dass eine Funktion, die der Petitionsausschuss auch hat, in Zukunft noch ernster genommen wird; denn der Petitionsausschuss registriert, was die Menschen im Lande bewegt. Die Zahl der Eingaben in bestimmten Bereichen sollte auch als Frühwarnzeichen und als Hinweis dafür verstanden werden, dass die Politik in den betreffenden Bereichen dringend handeln muss. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Görden, die bei uns hier zu Besuch sind. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Gäste! Mit der heutigen Debatte zum vorliegenden Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg nimmt das Parlament die Bitte sowohl der vorhergehenden Ausschussvorsitzenden Marquardt als auch der Mitglieder des Petitionsausschusses der derzeitigen Legislaturpe
riode auf, über die Arbeit des Petitionsausschusses im Parlament zu debattieren, das Petitionsrecht also in den richtigen Rahmen der öffentlichen Wirkung zu stellen und nicht nur den Bericht entgegenzunehmen. Ich bedanke mich herzlich dafür, dass das Parlament damit die Arbeit des Petitionsausschusses in der gebotenen Form achtet.
Da sich dieses Parlament in der laufenden Legislaturperiode zum ersten Mal im Rahmen einer Debatte mit einem Bericht des Petitionsausschusses auseinander setzt, gestatten Sie mir sicherlich einen kleinen geschichtlichen Exkurs zum Petitionsrecht. An der einen oder anderen Stelle meiner Ausführungen werden gewisse Überschneidungen mit dem Bericht von Herrn Domres und den Ausführungen nachfolgender Redner unvermeidlich sein. Jedoch festigen Wiederholungen nachweislich das Wissen in die Sache und sind für das Petitionsrecht sehr hilfreich.
Eine wesentliche Funktion der unser heutiges Staatswesen charakterisierenden parlamentarischen Demokratie ist der heroische Anspruch, durch ihre Organe und Institutionen den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht zu verhelfen, Unrecht zu verhindern bzw. bestehendes Unrecht zu beseitigen. Mit der der Demokratie vorausgehenden Herrschaftsform hat das nahezu nichts gemein. An die Stelle der auf Gottesgnadentum gegründeten Macht der Kaiser und Könige trat der aus regelmäßig wiederkehrenden freien Wahlen hervorgehende Volkssouverän, das Parlament.
Urteile der Rechtsprechung ergehen im Namen des Volkes. Früher willkürlich gewährte Rechte werden in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als 50 Jahren verfassungsmäßig garantiert. Wer in einem demokratischen Rechtsstaat Verantwortung trägt, ist der Kontrolle durch andere Staatsorgane unterworfen.
Die drei Staatsgewalten Parlament, Regierung und Rechtsprechung bilden den Dreiklang, der den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland die Wahrung ihrer Rechte sichert.