Protocol of the Session on December 15, 2005

Die Stadt Potsdam hat in den letzten Tagen alle über 1 100 Tafeln in der Stadt Potsdam überprüft und - das ist wiederum der Stand von gestern 16.19.42 Uhr - an keiner anderen Tafel Sicherheitsmängel festgestellt.

Mein Haus wird sich weiterhin um Informationen bemühen und dann zu entscheiden haben, ob das Untersuchungsergebnis gegebenenfalls zu Konsequenzen führt, beispielsweise für das Verfahren der Erlaubniserteilung für Betreuungseinrichtungen durch das Landesjugendamt.

Auch das ist klar: Da sich der Unfall während des Kita-Aufenthalts ereignet hat, ist das Mädchen gesetzlich unfallversichert. Es wird alle für die Wiederherstellung seiner Gesundheit notwendigen medizinischen Leistungen erhalten. Wenn später einmal besondere pädagogische Betreuung nötig ist, werde ich mich dafür einsetzen, dass diese erfolgt.

Ich habe dem Mädchen die besten Genesungswünsche übersandt und ich wünsche ihm, dass die Verletzung möglichst schnell geheilt wird und keine bleibenden Schäden hinterlässt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Wir kommen zur Frage 503 (Koordination von Schulanfangszeiten mit dem Schülerver- kehr). Diese Frage wurde mit den Fragen 520/521 getauscht. Der Abgeordnete Holzschuher erhält das Wort.

Die Kosten für den Schülerverkehr sind seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Der Landkreis Havelland hat deshalb vor einiger Zeit eine Studie in Auftrag gegeben, um zu klären, wie der Schülerverkehr optimiert werden kann. Das Ergebnis war, dass das sinnvollste Prinzip wäre, die Schulanfangszeiten zu flexibilisieren. Auf diese Weise könnten mehr Schüler in einem Fahrzeug transportiert werden. Allein im Landkreis Havelland könnten dieser Studie zufolge jährlich über 500 000 Euro eingespart werden, wenn die Schulanfangszeiten flexibler gehandhabt würden.

Ich frage daher die Landesregierung: Unterstützt sie derartige Bemühungen, vor Ort zu einer Flexibilisierung der Schulanfangszeiten im Hinblick auf den Schülerverkehr zu kommen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet wiederum Staatssekretär Jungkamp.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Holzschuher, die Landesregierung unterstützt die Bemühungen der Landkreise und kreisfreien Städte, Einsparungen bei den Schülerbeförderungskosten zu erzielen. Sie befürwortet in diesem Zusammenhang insbesondere auch flexible Regelungen, was die Schulanfangszeiten angeht, Regelungen, die in enger Abstimmung zwischen den Schulkonferenzen und dem Träger der Schülerbeförderung getroffen werden sollen.

„Enge Abstimmung“ meint, dass Landkreis und Verkehrsunternehmen bei der Fahrtzeit- und Linienplanung mit den Schulen zusammenarbeiten. „Enge Abstimmung“ meint natürlich auch, dass die Schulen ihrerseits, die Schulkonferenzen und die Schulleitungen, bei der Festlegung des Unterrichtsbeginns und des Unterrichtsendes sowie bei der Stundenplangestaltung flexibel auf die Beförderungsmöglichkeiten reagieren.

Entsprechende rechtliche Regelungen hat mein Haus bereits 1999 durch Regelungen in den Verwaltungsvorschriften Schulbetrieb geschaffen. Der damalige Staatssekretär hatte im Februar 2000 die Schulen eigens angeschrieben, um eine Optimierung der Schülerbeförderung durch flexible Festlegungen zum Unterrichtsbeginn zu unterstützen, und er hat die staatlichen Schulämter gebeten, auf die Schulen entsprechenden Einfluss zu nehmen.

Die derzeitige Regelung in den VV Schulbetrieb sieht so aus, dass die Träger der Schülerbeförderung ein Anhörungsrecht haben, bevor die Schulkonferenz und die Schulleitung die Unterrichtszeiten festlegen. Das aktuelle Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes - es ist zurzeit in der Verbändebeteiligung - geht hier, wie ich meine, deutlich weiter.

Es verpflichtet die Schulkonferenzen, den Unterrichtsbeginn im Einvernehmen mit den Trägern der Schülerbeförderung festzulegen.

Sie sehen, die Möglichkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte, Einfluss auf Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende zu nehmen, werden deutlich gestärkt. Lassen Sie mich eines aber auch ganz deutlich sagen: Eine ausschließliche Entscheidungskompetenz der Landkreise und der kreisfreien Städte, erst recht eine Festlegung von Unterrichtszeiten unter rein fiskalischen Gesichtspunkten, lehne ich ab. Das wäre mit dem staatlichen Auftrag zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Unterrichts und Schulbetriebs und mit dem staatlichen Auftrag zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor unzumutbaren Belastungen durch die Schulwege, wie ich meine, nicht vereinbar.

Was ich aber ankündigen kann: Bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen des Brandenburgischen Schulgesetzes - ich hoffe, dies wird zum 1. August 2007 erfolgen - wird durch eine Änderung der Verwaltungsvorschriften Schulbetrieb, die in den nächsten Tagen in Kraft tritt, klargestellt, dass sich jene Schulen, die gemeinsam von Linien des öffentlichen Personennahverkehrs bedient werden, bei der Festlegung des Unterrichtsbeginns abzustimmen haben. Ein Ausscheren von einzelnen Schulen aus dem Beförderungskonzept der Träger der Schülerbeförderung soll also verhindert werden. Das ist genau das, was in den letzten Jahren zu Problemen geführt hat.

Sie sehen also, die Ergebnisse der Studie aus dem Landkreis Havelland sind bei uns im Haus berücksichtigt worden. - Danke schön.

Vielen Dank. - Es gibt eine Nachfrage vom Fragesteller. Herr Holzschuher, bitte.

Eine kurze Nachfrage, die Sie, da Sie noch nicht lange im Amt sind, vielleicht nicht abschließend beantworten können:

Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Schulämter diese, wie ich meine, sehr positiven Ansätze des Ministeriums in der Praxis nicht umsetzen, weil man das Problem der Koordinierung nicht als vordergründig ansieht, vielleicht auch, weil es schon immer gleiche Schulanfangszeiten gegeben hat und man nicht recht einsieht, warum man diese ändern sollte. Ist Ihnen bekannt, ob es Schulämter gibt, die diese Auffassung des Ministeriums nicht vollständig in die Praxis übertragen?

Das ist mir nicht bekannt. Aber ich bin, weil ich neu im Amt bin, gerade dabei, Kontakte zu den Schulämtern aufzunehmen. Ich mache eine Rundreise und führe Gespräche. Ich versichere Ihnen, dass ich dieses Thema auf die nächste Tagesordnung setzen werde. Dann werde ich es eigens ansprechen. - Danke.

Dazu wünschen wir Ihnen viel Erfolg, Herr Staatssekretär. Die beiden folgenden Fragen sind inhaltlich so eng beieinander, dass die Fragesteller sich geeinigt haben, lediglich die Fra

ge 523 (Nachträgliche Sicherungsverwahrung) vom Abgeordneten von Arnim stellen zu lassen.

In den zurückliegenden Monaten gab es wiederholt Diskussionen um die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern, die von Experten als hochgradig gefährlich eingeschätzt werden und sich der Therapie während der Haft verweigert haben. Die Bevölkerung hat kein Verständnis dafür, dass die Rechte möglicher Wiederholungstäter über die Interessen anderer Menschen gestellt werden.

Im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes vom 25. November dieses Jahres ergibt sich auch die Frage 523.

Ich frage die Landesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, einen wirksamen Schutz der Bevölkerung herzustellen.

Für die Landesregierung antwortet die Justizministerin. Bitte, Frau Blechinger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Arnim, die nachträgliche Sicherungsverwahrung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen dar. Das muss die Grundlage dieser Debatte sein und das ist auch die Grundlage von dazu ergangenen Gerichtsurteilen, die in der Bevölkerung nicht immer auf entsprechendes Verständnis gestoßen sind.

Die weitere Grundlage für solche gerichtlichen Entscheidungen ist aber die geltende Rechtslage und die geltende Rechtslage stellt sehr hohe Hürden für die nachträgliche Sicherungsverwahrung auf. Die Bewertung der Frage, ob eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Straftäter auch künftig schwerwiegende Straftaten zum Nachteil von Opfern - mit physischen und psychischen Folgen - begehen wird, stellt eine schwierige Abwägung zwischen den berechtigten Persönlichkeitsinteressen des Straftäters und dem berechtigten Interesse der Bevölkerung, vor solchen Straftätern geschützt zu werden, dar.

Ich bin der Auffassung, dass wir alles, was in den zwingend zu beachtenden verfassungsrechtlichen Grenzen möglich ist, unternehmen müssen, um den Schutz der Allgemeinheit vor schweren Straftaten, insbesondere vor Sexualstraftätern, zu optimieren.

Gegenwärtig kann die Sicherungsverwahrung nachträglich, das heißt zwischen Rechtskraft des Strafurteils und vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe, nur sehr selten angeordnet werden. Das ist auch die Intention der jetzt geltenden Rechtslage gewesen. Dieser Eindruck wird durch die sich gegenwärtig verfestigende höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt. Es ist ja erst kürzlich - Herr Abgeordneter von Arnim nimmt darauf Bezug - die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines thüringischen Straftäters durch den Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Nach dieser Rechtsprechung müssen die die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung begründenden Tatsachen nach der Verurteilung und vor Ende des

Vollzugs der Freiheitsstrafe erkennbar geworden sein. Das ist sehr schwierig, insbesondere bei Sexualstraftaten gegen Kinder, weil natürlich der Straftäter während der Haft nicht mit potenziellen Opfern in Berührung kommt. Und es ist eine Rechtsfrage, die teilweise unterschiedlich bewertet wird, ob ein Gutachten sozusagen eine solche neue Tatsache darstellt. Die Würdigung älterer, bereits vor der Verurteilung bekannter oder erkennbarer Tatsachen scheidet nach geltender Rechtslage grundsätzlich aus. Das hat, wie gesagt, der Bundesgerichtshof klargestellt.

Der Bundesgerichtshof betont in seiner Entscheidung auch, nicht schon jeder während des Vollzugs aufgetretene Ungehorsam oder die Verweigerung einer Therapie rechtfertige die Einleitung eines Verfahrens über die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Nach dem Willen des Gesetzgebers käme die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nur bei einer sehr geringen Anzahl von Fällen in Betracht, denn es gehe nicht um die Korrektur rechtsfehlerhafter früherer gerichtlicher Entscheidungen. Mit Urteil vom 11. Mai 2005 hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die Verweigerung oder der Abbruch einer Therapie für sich allein nicht ausreichen, die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu begründen. Andernfalls würde die Unterbringung zu einer unverhältnismäßigen Sanktion für fehlendes Wohlverhalten im Strafvollzug.

In einschlägigen Fällen hatten in Brandenburg zuletzt die Landgerichte Frankfurt (Oder) und Potsdam die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung abgelehnt. Die zuständigen Staatsanwaltschaften haben gegen diese Urteile Revision eingelegt. Diese Verfahrensweise halte ich schon wegen des notwendigen weiteren Fortgangs der höchstrichterlichen Rechtsprechung für richtig. Auf diese Weise kann ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf präzisiert und danach umgesetzt werden.

Mecklenburg-Vorpommern wird demnächst einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, mit dem eine Erweiterung des potenziellen Täterkreises bei der Anordnung originärer Sicherungsverwahrung durch die Einbeziehung von Ersttätern schwerwiegender Delikte, bei denen von einem Hang zur Begehung weiterer Straftaten auszugehen ist, vorgeschlagen wird. Dies bringt uns zwar in Bezug auf die von mir geschilderte Problematik der Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nicht unmittelbar weiter, aber immerhin sollen nach diesem Entwurf Heranwachsende, auf die das Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet, wie Erwachsene behandelt werden.

In der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition im Bund ist sichergestellt worden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung auf der rechtspolitischen Tagesordnung bleibt. Wir haben jetzt die Chance, sowohl im Land als auch im Bund nach gemeinsamen tragfähigen und vermittelbaren Lösungen zu suchen. Sie können davon ausgehen, dass Brandenburg sich weiterhin aktiv in diese Diskussion einbringt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir setzen die Fragestunde fort mit der Frage 524 (Schlachttiertransporte von Bio-Rindern in andere Bundesländer), gestellt vom Abgeordneten Claus.

Lebende Schlachtrinder aus biologischer Haltung im Land Brandenburg werden nach einem Bericht der rbb-Sendung „Brandenburg aktuell“ stundenlang über Autobahnen in andere Bundesländer transportiert. Da es in der Region Berlin-Brandenburg keinen Schlachthof für Biofleisch gibt, werden die Tiere Hunderte von Kilometern und in bis zu zwölf Stunden Fahrzeit zur Schlachtung in andere Bundesländer gebracht.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um diese dem Tierschutz widersprechenden Schlachttiertransporte in Zukunft zu verhindern?

Herr Minister Woidke, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Claus, mit der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport wird der Tiertransport umfassend und bis ins kleinste Detail geregelt. Die Verordnung gilt grundsätzlich für den Transport aller Tiere, einschließlich lebender Schlachtrinder, um die es in diesem Bericht ging, aus biologischer Haltung. Sie gilt übrigens nicht für den privaten Bereich.

Selbstverständlich wäre es im Sinne des Tierschutzes besser, die Tiere nur bis zum nächstgelegenen Schlachthof zu transportieren. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, dies würde die Vertragsfreiheit, eine der Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft, wesentlich einschränken und ist deshalb nicht durchsetzbar. Wir haben im Bereich des ökologischen Landbaus ein Markenzeichen, das ist das Streben nach einer besonders artgerechten Tierhaltung. Der ökologische Landbau trägt damit wesentlich zur Weiterentwicklung des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bei. Das ist auch etwas, was der Verbraucher von Produkten, auch von Fleischprodukten, aus Ökolandbau erwartet. Sofern die Tiere entsprechend den Vorgaben der Tierschutztransportverordnung transportiert werden, ist auch ein Transport zu weiter entfernt gelegenen Schlachtstätten aus Sicht des Tierschutzes nicht zu beanstanden.

Tatsächlich gibt es in Brandenburg nur fünf zertifizierte Unternehmen, die ökologisch erzeugte Tiere schlachten können. Die erforderliche Unterstellung dieser Unternehmen unter das Kontrollverfahren nach der EG-Ökoverordnung verursacht für das Unternehmen einen deutlich erhöhten Aufwand, der nur bei kostendeckender Nachfrage, das heißt einer ausreichenden Anzahl von Schlachttieren, gerechtfertigt erscheint. Der größte Rinderschlachtbetrieb in Brandenburg unterstand bis August 2003 diesem Kontrollverfahren. Für eine kostendeckende Produktion wären nach Angaben des Unternehmens dort Mindestmengen von 100 bis 150 Tieren je Woche notwendig, die durch die Brandenburger Ökobetriebe jedoch nicht abgedeckt werden könnten.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung in den Medien zu dieser Problematik hat sich der Geschäftsführer der Erzeugergemeinschaft Biofleisch Nordost, Herr Ramsauer,

wie bekannt öffentlich geäußert. Ich möchte daraus kurz zitieren:

„Die Schlachtung für Biobetriebe erfolgt nahe der Lieferbetriebe in den Schlachthöfen Anklam, Teterow und Altenburg. Neben den kurzen Transportwegen ist für die Schlachtung von Biotieren die Biozertifizierung und die Einhaltung der europäischen Hygienestandards zwingend erforderlich. Dadurch schränkt sich die Zahl der Schlachtbetriebe, in denen Bioschweine, Biorinder und Biolämmer geschlachtet werden können, ein. Trotzdem sind wir in der Lage, unsere eigenen Richtlinienvorgaben - maximal 200 Kilometer Transportweg und maximal vier Stunden Transportzeit - einzuhalten. Die von uns beauftragten Spediteure erfüllen unsere hohen Anforderungen an die Tiergerechtigkeit der Transporte. Die Fahrzeuge sind mit Stroh eingestreut, verfügen über Frischwassertränken und über genügend Platz für die Tiere.“

Ich teile diesen Standpunkt von Herrn Ramsauer. Er zeigt, dass grundsätzlich eine schlachthofnahe Schlachtung auch der Biorinder möglich ist. Es sind aber auch wirtschaftliche Aspekte, die die Landwirte dazu veranlassen, nicht in den nächstgelegenen Schlachthof zu fahren, sondern entferntere Schlachtbetriebe auszuwählen.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass es in Deutschland Überkapazitäten im Bereich der Schlachtung von Rindern und Schweinen gibt, sodass seit Jahren - und das ist genau seit dem Jahr 1994 so - Investitionen in diesem Bereich, also in der Schlachtung von Tieren, grundsätzlich nicht förderfähig sind und hierzu auch vom Land keine Unterstützung gewährt werden kann. Uns ist auch kein Investor bekannt, der unter den gegebenen Rahmenbedingungen einen Schlachthof in Brandenburg errichten will. Allerdings sind wir im engen Gespräch mit der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau, was die Verarbeitungskapazitäten für Bioprodukte insgesamt betrifft. Wir haben eine deutliche Zunahme im Bereich der Direktvermarktung zu verzeichnen. Hier sind innerhalb kurzer Zeit - ich glaube, es waren zwei Jahre - 78 % an Kapazitäten hinzugekommen.

Wir haben aber ein Problem, wenn wir in Berliner Supermärkte gehen und bei BIO COMPANY, LPG - oder wie sie alle heißen - nachschauen, woher die höher veredelten Produkte kommen. Das heißt, insgesamt müssen wir im Bereich des Ökolandbaus mehr Verarbeitungspotenzial schaffen. Das ist eine Aufgabe der Landespolitik. Allerdings bedarf dies auch der Unternehmer, die dazu bereit sind. Einige Gespräche werden derzeit geführt. Ich hoffe, wir erreichen einen besseren Stand. - Danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. Der Abgeordnete Claus hat eine Nachfrage.