Protocol of the Session on September 28, 2005

setzes nur solche Mittel angerechnet werden, die wir einerseits aufgrund der unterproportionalen Finanzkraft an die Kommunen weiterleiten und die wir andererseits über die eigene Kreditaufnahme des Landes hinaus in Investitionen stecken. Klar ist auch, dass wir bei dieser Betrachtungsweise die formal vorgesehenen 100 % im Jahr 2004 und auch in den kommenden Jahren nicht erreichen werden; davon gehe ich aus.

Die Frage, wie wir unseren Haushalt gestalten, entscheiden Sie nach Vorlage der Landesregierung. Ich gehe davon aus, Herr Kollege Rupprecht, dass wir mit den Haushalten 2007 und 2008 genauso wie mit den Haushalten 2005 und 2006 streitfrei, wenn auch mit Unbehagen, ins Kabinett gehen.

Unbehagen spüre ich auch, wenn ich mir die Haushaltslage des Landes anschaue und feststellen muss, dass wir bei einem Verschuldungsstand von 18 Milliarden Euro angekommen sind. Das erfordert Jahr um Jahr eine erhöhte Zinszahlung. Wir sind derzeit auf einem historisch niedrigen Zinsniveau. Das ist ein Riesenglück, aber keine Garantie dafür, dass wir in Zukunft damit durchkommen. Deswegen sind alle von uns unternommenen Anstrengungen zum Personalabbau, inklusive des Personals, das wir aufgrund des Rückganges von Schülerzahlen nicht brauchen, notwendig, um die Investitionsquote so hoch zu halten, wie sie momentan ist.

Wir können sagen, und zwar an die Adresse der Bundesregierung und der Länder, die uns diese Mittel auch aufgrund eigener Anstrengungen zur Verfügung stellen, wofür wir dankbar sind, dass wir hier eine doppelt so hohe Investitionsquote wie vergleichbare Westländer haben, und dies sowohl bei den Kommunen als auch in dem Bereich des Landeshaushalts. Dadurch sind wir in der Lage, die Investitionsrückstände im Verhältnis zu den vergleichbaren Westländern schrittweise abzubauen, dies aber wirklich nur schrittweise. Wir sehen anhand der Arbeitsmarktzahlen und der Zahlen über die Wirtschaftsentwicklung, dass sich die Lücke nicht in dem Maße schließen lässt, wie es ursprünglich beabsichtigt war, dass die betreffende Entwicklung also wahrscheinlich länger dauert. Trotzdem rate ich dringend dazu, die Diskussion um das Aufmachen des Solidarpaktgesetzes jetzt nicht weiterzuführen.

Aus diesem Grunde werden wir uns weiterhin mit dem Vorhalt auseinander setzen müssen, dass wir nicht alle Mittel in dem Sinne investiv, wie es bei enger Auslegung des Gesetzes vorgeschrieben wird, ausgeben. Aber wir können nachweisen, dass wir eigene Anstrengungen unternehmen, und zwar durch Personalabbau, durch Senkung der Sachkosten innerhalb der Verwaltung, wobei die Verwaltung natürlich gleichwohl aufrechterhalten wird. Dies alles können wir nachweisen. Jede Investition, die wir in Wissenschaft, Forschung und Technologietransfer, im Hochhalten der Schulbildung bzw. des Kita-Standards unternehmen, ist etwas, was wir politisch nach außen tragen können, wenn es auch formal vom Gesetz nicht erfasst ist; aber da ist mir auch für die Zukunft nicht bange.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt weiteren Informationsbedarf. Dazu erteile ich zunächst dem Abgeordneten Domres als Fragesteller das Wort.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Können Sie sich vorstellen, gemeinsam mit den Finanzministern von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern eine Initiative im Bundesrat zu ergreifen mit dem Ziel, dass die betreffenden Mittel flexibler eingesetzt werden können?

Zweitens: Wie Sie schon selbst gesagt haben, ist eine Verwendungsauflage der Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft. Bekanntlich gibt es Forderungen aus dem kommunalen Bereich in Richtung einer stärkeren Beteiligung an den SoBEZ-Mitteln. Ist damit zu rechnen, dass wir diesem Ziel in den nächsten Jahren etwas näher kommen werden, dass also ein stärkerer Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft erfolgen wird?

Zunächst zu der zweiten Frage. Mit Wirkung für 2005 haben wir den Anteil der Kommunen an den SoBEZ-Mitteln im Finanzausgleichsgesetz mit 40 % festgelegt. Das ist der Anteil, der auch der Berechnung zugrunde liegt. Insofern hat es da schon eine Änderung gegeben. Danach wird nach meinem Dafürhalten entsprechend dem Gesetz weiterhin verfahren; es gibt keine Überlegungen, das Gesetz an dieser Stelle zu ändern.

Damit komme ich zu Ihrer ersten Frage. Wenn Sie mir richtig zugehört hätten, dann hätten Sie zur Kenntnis genommen, dass ich gesagt habe, dass ich niemandem rate, an das Gesetz zur Fortführung des Solidarpakts heranzugehen. Wer die Stimmungslage an den Verhandlungstischen, an denen wir im Verhältnis von 11 : 5 oder 10 : 6 sitzen, kennt, der weiß, dass jedes Aufschnüren dieses Kompromisses, den wir seinerzeit gefunden haben und der uns bis 2019 Planungssicherheit gibt, töricht wäre.

Weitere Nachfragen stellt die Abgeordnete Osten.

Genau aus diesem Grunde, Herr Minister, habe ich mich gewundert, als ich das Interview mit Ihnen in der gestrigen Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ gelesen habe. Deshalb frage ich Sie, ob Sie eine inhaltliche Diskussion zum Investitionsbegriff wirklich wollen oder ob das nur ein öffentlicher Schlagabtausch werden soll. Vor dem Hintergrund, dass die Debatte, die der Ministerpräsident mit seiner Regierungserklärung hier begonnen hat, nicht fortgesetzt wurde, dass Sie und der Ministerpräsident sich in öffentlichen Äußerungen zwar gegenseitig überbieten, aber kein Konzept vorhanden ist, dass im Fortschrittsbericht nichts darüber zu lesen ist und dass die CDU dazu wahrscheinlich eine ganz andere Meinung hat, interessiert mich, wie ernsthaft diese Debatte wirklich geführt werden soll, wobei ich im Übrigen gern wüsste - Sie selbst haben den Fortschrittsbericht angesprochen; er ist im Internet nachzulesen, ist dem Landtag aber noch nicht zugeleitet worden -, ob wir den Fortschrittsbericht im Landtag diskutieren wollen.

Ob Sie den Bericht im Landtag diskutieren wollen, ist nicht meine, sondern Ihre Entscheidung. Soweit ich informiert bin,

ist der Bericht in 90-facher Ausfertigung dem Landtagspräsidenten zugesandt worden.

Zur Frage der Diskussion über das Gesetz kann ich mich an dieser Stelle nur noch deutlicher äußern, als ich es vorhin schon getan habe. Jedem, der fordert, dass wir die formalen Kriterien des Gesetzes ändern, kann ich nur klar sagen, dass ich nicht dafür bin. Dies werde ich auch gegenüber den Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Sachsen-Anhalt so vertreten, wobei diese Kollegen das im Übrigen ohnehin genauso sehen wie ich.

Im Blick auf die politische Diskussion um die Verwendung der Mittel, die sich jetzt beim Erscheinen der Berichte und dann sicherlich noch einmal, wenn die Bundesregierung die Berichte kommentiert, im Finanzplanungsrat zur Debatte stellt, ergeben wird, kann ich nur sagen, dass wir unsere Haushaltsstruktur offen legen, darlegen, wo wir das Geld ausgeben und auch klar machen werden, dass das Geld in einigen Bereichen nicht ausreicht. Unsere Anstrengungen dahin gehend, die konsumtiven Ausgaben herunterzufahren, sind anerkannt. Im Verhältnis zum Jahre 2003 hat sich auch die Nachweisquote verbessert. Je nach Betrachtungsweise kommen wir auf eine Quote von 62 % oder sogar, wenn wir die Lasten aus den Sonderversorgungssystemen der DDR, wovon ja wahrscheinlich viele von Ihnen profitieren, berücksichtigen, sogar auf eine Quote von 89 %. Die Intensität unserer Anstrengungen, die Sachkosten herunterzufahren, ist ebenfalls anerkannt. Wir haben kein Problem damit, unsere Haushalte offen zu legen. Ich lade jeden dazu ein, darüber eine politische Diskussion zu führen, dies aber nicht vom grünen Tisch aus, sondern anhand konkreter Zahlen und konkreter Entwicklungen, die es in Brandenburg gibt.

Weitere Fragen stellt der Abgeordnete Christoffers.

Herr Minister, von den Sonderversorgungsystemen profitieren viele ehemalige DDR-Bürger.

(Minister Speer: Das stimmt und das kostet uns 400 Mil- lionen Euro!)

Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Beim Nachweis der Verwendung der Sonderbedarfergänzungszuweisungen spielt die Nettokreditaufnahme nach wie vor eine herausragende Rolle, von der Ausgaben für Investitionen bzw. für eigenfinanzierte Investitionen abgesetzt werden müssen. Das heißt: Je geringer die Wirtschaftskraft, umso geringer die rechtmäßige bzw. vorgesehene Verwendung der betreffenden Mittel. Gibt es dazu eine Diskussion unter den ostdeutschen Ländern oder gegenüber der Bundesregierung mit dem Ziel, dies zu ändern? - Weil sich anderenfalls die Katze hier in den eigenen Schwanz beißt; denn die Wirtschaftsleistung und die Steuerkraft in den neuen Ländern werden sicherlich noch auf Jahre hinter den alten Bundesländern zurückbleiben.

Bei meiner zweiten Frage geht es um den Investitionsbegriff. Herr Minister, die Vorstellungen, die Sie jetzt in der „Süddeutschen Zeitung“ geäußert haben, wurden bei der letztjährigen Debatte über den damaligen Fortschrittsbericht als entsprechende Vorschläge der PDS diskutiert. Sie wurden seitens Ihres

Koalitionspartners als unverantwortliches Verfrühstücken von Mitteln bezeichnet. Kann ich davon ausgehen, dass die jetzt von Ihnen geäußerte Auffassung innerhalb der Koalition und der Landesregierung abgestimmt ist?

Regelmäßig stimme ich Interviews nicht innerhalb der Landesregierung ab, sondern verantworte sie selbst.

Zu Ihrer ersten Frage: Entsprechend der Verfassungslage dürfen wir Kredite logischerweise nur für Investitionen aufnehmen. Das wird also durch unsere Verfassung und nicht durch ein Gesetz des Bundes bzw. konkret durch das Gesetz zur Fortführung des Solidarpakts bestimmt.

Einmal theoretisch gesagt: Wenn wir die Zuschüsse in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, die wir für Investitionen und zum Ausgleich der unterproportionalen Finanzkraft der Kommunen zur Verfügung gestellt bekommen, nicht hätten, brauchten wir den Nachweis auch hier im Lande nicht zu bringen und müssten die Debatte über die Frage führen, ob es trotz der Verfassungslage möglich ist, so viel Kredit aufzunehmen, müssten also als Begründung das Ungleichgewicht bei der Wirtschaftsleistung hier anführen, um durch die Kreditaufnahme die Aufgaben zu erfüllen, die wir zu erfüllen haben. Das ist also ein Entweder/Oder. Wir diskutieren darüber an dieser Stelle oder im Rahmen des Haushaltsgesetzes bzw. bei der Frage der Kreditobergrenze.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich begrüße im Rahmen unserer Fragestunde eine zweite Gruppe. Sie kommt aus dem 875 Jahre alten schönen Altlandsberg. Seien Sie bei uns herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir setzen die Fragestunde fort mit der Frage 440 (Veröffentli- chung von PISA-Ergebnissen), die vom Abgeordneten Senftleben gestellt wird.

Der Koordinator der Bildungsstudie PISA 2003 hat den Bundesländern angeboten, alle erhobenen Daten dieser Studie zu veröffentlichen, um „mehr Gefühl für Qualität daraus zu entwickeln“. Daraus könnten umfassende Erkenntnisse zu allen Schulformen gezogen werden.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie beurteilt sie - vor dem Hintergrund, einer vor dem Koalitionsvertrag angestrebten Transparenz und Vergleichbarkeit von Schulen - das Angebot des Koordinators, der Öffentlichkeit sämtliche Ergebnisse aller Schulformen zur Verfügung zu stellen?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr

Senftleben, ich muss zunächst etwas richtig stellen: Anders als dargestellt, bezieht sich das Angebot von Prof. Prenzel an die KMK nicht auf die Frage, ob der Öffentlichkeit sämtliche Ergebnisse aller Schulformen zur Verfügung gestellt werden, sondern auf die Frage, in welcher Metrik die erfassten Schulformleistungen dargestellt werden sollen.

Im Jahre 2000 und im Jahre 2003 ist vertraglich geregelt worden, dass die Länder die jeweiligen Ergebnisse aller Schulformen in den untersuchten Kompetenzbereichen erfahren. Das war auch im Jahre 2000 in Brandenburg so. Bisher wurde jedoch lediglich für die Schulform Gymnasium eine Form der Ergebnisdarstellung gewählt, nämlich die internationale 500er Metrik, die eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Ergebnisse dieser Schulform mit denen in anderen Teilnehmerländern zulässt. Dann können zum Beispiel die Ergebnisse einer Hauptschule in Berlin mit denen einer entsprechenden Schule in Mexiko verglichen werden. Wer will, kann das daraus ersehen.

Für alle anderen Schulformen, die in den einzelnen Ländern existieren, war eine unmittelbare Vergleichbarkeit durch die Wahl eines landesspezifischen Metriksystems nicht gegeben; denn bei den innerdeutschen Vergleichen wurde eine 100er Metrik gewählt. Ich konnte also die Ergebnisse einer Hauptschule eines Bundeslandes nicht mit dem Gesamtergebnis der entsprechenden Schulen in Mexiko vergleichen - was ich für keinen großen Verlust halte.

Die Landesregierung hat sich jetzt in Abwägung der Vor- und Nachteile hinsichtlich der Verwendung der internationalen Metrik bei den Schulformen neben dem Gymnasium dafür ausgesprochen, den Vorschlag des PISA-Konsortiums zu unterstützen, das heißt, Herrn Prenzel Recht zu geben.

Die Landesregierung teilt dabei aber die Position des Sprechers des Konsortiums. Herr Prenzel hat selbst gesagt, dass ein systematischer Vergleich zwischen den Bundesländern nur für die Gymnasien zulässig und sinnvoll sei; denn diese Schulart weist hinsichtlich der Zusammensetzung der Schülerschaft und der Bildungsbeteiligung über Ländergrenzen hinweg die größten Gemeinsamkeiten auf. Ein Gymnasium in Mexiko kann man also sicherlich recht gut mit einem Gymnasium in Deutschland vergleichen, ein Gymnasium in Hamburg mit einem in Brandenburg.

Die Darstellung der Ergebnisse für Schulformen wie Hauptschule, Realschule und Gesamtschule auf der internationalen Metrik, wie es jetzt passiert, birgt das Risiko, dass die Leserinnen und Leser Ergebnisse aus den einzelnen Ländern einfach herausgreifen und über Ländergrenzen hinweg vergleichen. Das PISA-Konsortium wurde daher gebeten - ich glaube, Herr Prenzel wird entsprechend verfahren -, in der Darstellung dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeiten und die Grenzen einer Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Schularten über die Länder hinweg deutlich aufgezeigt werden, zum Beispiel durch entsprechende Randbemerkungen, damit man erkennt, dass es keinen Sinn hat, verschiedene Schulformen 1 : 1 zu vergleichen, die, wenn sie auch den gleichen Namen haben, dennoch nicht vergleichbar sind; denn in manchen Ländern versteht man unter Gesamtschule dies, in anderen Ländern jenes. Das Ganze birgt die Gefahr, dass Äpfel mit Birnen verglichen werden. Das wäre sicherlich nicht sinnvoll. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und Linkspartei.PDS)

Schönen Dank, Herr Minister. - Wir setzen mit der Frage 441 (Tolerantes Brandenburg) , gestellt von der Abgeordneten Fechner, fort.

Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ existiert bereits seit sieben Jahren. Sehr viel Geld ist seitdem in dieses Handlungskonzept geflossen, ohne dass die jeweils amtierende Landesregierung genau beziffern konnte, wie viel Geld genau geflossen ist. Bis heute fand keine Effizienzkontrolle dieses Konzeptes statt. Während der letzten Plenarsitzung hat meine DVU-Fraktion einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung aufgefordert hat, die Evaluierung dieses Konzeptes vorzunehmen.

Da die Landesregierung - wie immer - auch auf diesen Antrag meiner Fraktion mit Redeverzicht reagierte, frage ich die Landesregierung heute: Für wie sinnvoll hält sie die Evaluierung dieses Konzeptes?

Es antwortet wiederum der Bildungsminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Fechner, ich möchte Sie zunächst daran erinnern, dass ich in der von Ihnen erwähnten Sitzung des Landtages am 1. September zwar von meinem Rederecht keinen Gebrauch gemacht habe; Ihnen ist aber sicherlich noch bekannt, dass Ihr Antrag zur Evaluation des Handlungskonzeptes „Tolerantes Brandenburg“ vom Landtag mehrheitlich und sicherlich aus guten Gründen abgelehnt worden ist.

Dennoch will ich kurz auf Ihre Fragestellung eingehen. Dazu zitiere ich aus dem durch das MBJS in Auftrag gegebenen Kurzgutachten von Dr. Stöss, Freie Universität Berlin, vom 20.12.1999:

„Bei dem Handlungskonzept 'Tolerantes Brandenburg' handelt es sich um ein Informations- und Überzeugungsprogramm, das dezentral durch ein Policy-Netzwerk durchgeführt wird, an dem nicht nur staatliche Instanzen, sondern vor allem gesellschaftliche Organisationen und Gruppen sowie Einzelpersonen beteiligt sind. Da das Handlungskonzept in erster Linie nichtmonetären Nutzen anstrebt, ist eine Effizienzbestimmung im Sinne einer quantitativen KostenNutzen-Bilanz undurchführbar. Die Kosten eines Evaluierungsberichts sind mit rund 880 000 DM - das entspricht etwa 450 000 Euro - zu veranschlagen. Aber selbst wenn Mittel in dieser Größenordnung für eine Evaluierung zur Verfügung stünden, dürften nicht allzu große Erwartungen an die Ergebnisse geknüpft werden. Wirkungsanalysen von Informations- und Überzeugungsprogrammen sind letztlich auf Spekulationen angewiesen, da der Nachweis kaum erbracht werden kann, dass eine spezifische Maßnahme ursächlich für die Zielerreichung eines Programms ist.“

Dieser Bewertung schließe ich mich vollständig an. Zu allen inhaltlichen Fragen des Handlungskonzeptes werde ich mich

heute Nachmittag im Rahmen des entsprechenden Tagesordnungspunktes ausführlich äußern.

Vielen Dank. - Es gibt Nachfragebedarf. Frau Fechner, bitte.