Zum Zweiten beantragt die Fraktion der DVU Überweisung des Antrags zur Kündigung gemäß Artikel 33 Abs. 1 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte, Drucksache 4/18, zur federführenden Beratung an den Hauptausschuss und an den Rechtsausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DVU, Drucksache 4/18, in der Sache. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2002 (GVBl. I S. 2), geändert durch das sechste Änderungsgesetz vom 09.10.2003 (GVBl. I S. 272) - Abgeordnetengesetz (AbgG)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer anderen Wasser predigt, darf selbst keinen Wein trinken. Dieses alte Sprichwort gilt vor allem dann, wenn man sich die wirtschaftliche Entwicklung der privaten Haushalte in den neuen Ländern und insbesondere in strukturschwachen Ländern wie Brandenburg ansieht. Derzeit wird viel über Hartz IV diskutiert - wir tun dies hier auch -, also über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit gravierenden Leistungseinschnitten für bisherige Empfänger von Arbeitslosenhilfe und deren Familien, den voraussichtlichen Rückgang der Beschäftigungsförderung, die Besteuerung von Renten, die Verschärfung der Zumutbarkeit von niedrig bezahlter Arbeit und sogar von nicht sozial gerecht gesicherten Arbeitsgelegenheiten.
Auf der anderen Seite geht es auch den Unternehmen immer schlechter. Die momentane Diskussion über den Erhalt Tausender von Arbeitsplätzen bei Opel und die gravierenden Einsparungen von Personalkosten bei Quelle/Karstadt mit den nach wie vor schwierigen Perspektiven im Hinblick auf den Erhalt von Arbeitsplätzen sind hierfür nur beispielhaft. Des Weiteren steht gerade der Mittelstand vor dem Problem, oftmals nicht mehr das tarifliche Lohnniveau bezahlen zu können.
Hinzu kommt, dass viele private Haushalte einer steigenden Verschuldung ausgesetzt sind, die sich hinsichtlich der wirt
schaftlichen Grundlagen von Familien existenzbedrohend auswirkt. Mithin kann man konstatieren, dass es gerade in strukturschwachen Ländern wie Brandenburg weiten Teilen der Bevölkerung wirtschaftlich zunehmend schlechter geht. Aus diesem Grund sind gerade bei uns viele Arbeitnehmer bereit, auf Teile ihres Einkommens zu verzichten, um ihre Arbeitsplätze zu erhalten.
Viele Menschen sind bereit, Billiglöhne zu akzeptieren, um überhaupt den Bezug zum Arbeitsleben zu behalten. Mitteloder langfristig hat das eine nicht unerhebliche Absenkung des Durchschnittseinkommens zur Folge.
Nach dem brandenburgischen Abgeordnetengesetz erhält ein Abgeordneter eine Grundentschädigung in Höhe von 4 399 Euro.
Dieser Betrag ist das Ergebnis wiederholter Anhebungen in den letzten Legislaturperioden. Das Abstimmungsverhalten der Koalitionsfraktionen - auch das von Ihnen, Herr Schulze - in der letzten Legislaturperiode hat ein Bewusstsein von Besitzstandswahrung zutage gebracht, welches der Einkommensentwicklung der Bevölkerung diametral entgegenläuft.
(Schulze [SPD]: Herr Schuldt, im Gegensatz zu Ihnen bin ich von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt worden und habe hier ein Mandat!)
- Herr Schulze, ich rede jetzt! Wenn Sie etwas sagen wollen, dann gehen Sie an das Mikrofon. Ich bin gern bereit, auf eine Frage von Ihnen zu antworten.
Wir als DVU-Abgeordnete sind indes der Ansicht, dass wir auch mit einer Grundentschädigung in Höhe von 3 799 Euro ganz gut zurechtkommen würden.
Deshalb beantragen wir heute die Absenkung in Höhe von insgesamt 600 Euro. Die zweite Forderung in unserem Gesetzentwurf korrespondiert mit der Abschaffung des Sterbegeldes seit 01.01.2004 bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen, denen nach wie vor die breite Masse der Bevölkerung angehört. Wir als DVU-Fraktion sind der Ansicht, dass Hinterbliebene von normal gesetzlich Krankenversicherten, zum Beispiel von Handwerkern oder Angestellten, nicht weniger hilfebedürftig sind als Hinterbliebene von Parlamentariern. Es ist nicht einsehbar, weshalb Letztere bei sozialen Leistungen mit anderem Maß gemessen werden sollen als die durchschnittliche Bevölkerung. Deshalb versteht es sich von selbst, dass § 16 des Abgeordnetengesetzes ersatzlos gestrichen werden muss. Das ergibt sich schon aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Ich bitte Sie daher, unserem heutigen Antrag zuzustimmen. - Bis bald!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der DVU-Fraktion folgt dem populistischen Wahlkampf, den wir gesehen haben, und ist so nicht hinnehmbar. Ihr Antrag auf Absenkung ist zum einen ein Indiz dafür, dass Sie Ihre Arbeit selbst nicht würdigen bzw. nicht als sauber ansehen. Zum anderen schneiden Sie sich eine Scheibe aus einem sehr sensiblen Themenkomplex heraus. Sie nehmen dieses Stück Demokratie und wollen es auf die Lichtung führen, um es dort abzuschießen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Sprachrat und die deutsche Goethe-Gesellschaft haben in der letzten Woche das schönste deutsche Wort ausgewählt: Habseligkeiten - Dinge, die man zum selig sein braucht; das ist der entscheidende Punkt der Begründung gewesen.
Ich habe den Eindruck, dass auch in diesem Parlament die Bedürfnisstrukturen im Umgang mit Habseligkeiten, das heißt den Dingen, die man braucht, um selig zu sein, sehr unterschiedlich sind. So begann schon der heutige Tag. Die Kollegen der DVU waren so freundlich, im Zusammenhang mit dem, was wir von ihnen immer öfter serviert bekommen, von „dümmlicher Hektik“ zu sprechen. Dieses Wort wäre angesichts der Zusammensetzung der Jury eine passende Charakterisierung der Arbeitsintensität der DVU-Fraktion gewesen.
Die Rechtsverhältnisse bzw. die Stellung der Abgeordneten bedürfen einer intensiven Diskussion. Damit müssen wir in diesem Parlament Ernst machen. Dabei ist über Entschädigungen, Übergangsgelder, Kostenpauschalen und Altersversorgung zu reden. Wir sollten die Erfahrungen aus anderen Bundesländern, zum Beispiel Schleswig-Holstein, ernsthaft berücksichtigen.
Ein entsprechender Antrag liegt in Drucksache 3/6959 vor; er müsste neu eingereicht werden. Ich gehe auch von der Selbstbefassung im Hauptausschuss aus. Ich verweise ferner auf den Gesetzentwurf in Drucksache 3/6684, den Kollegin Schröder zu Beginn dieses Jahres eingereicht hatte.
Es gibt eine ganze Reihe von Punkten, über die zu reden ist. Der Antrag der DVU-Fraktion ist aber unlogisch. Wenn die angemessene Erhöhung der Diäten zum Beispiel mit einer Neuregelung der Altersversorgung begründet wird, dann hat eine Diätensenkung, die vielleicht von einer Fraktion vorgeschlagen wird, Konsequenzen. Eine ernsthafte Diskussion wird durch Ihren Antrag infrage gestellt. Das Anliegen der DVU ist somit aus ganz sachlichen Erwägungen heraus zurückzuweisen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass die DVU-Fraktion eine namentliche Abstimmung verlangt. Ich habe keine Scheu, damit umzugehen, weil ich der festen Überzeugung bin - Herr Schulze hat darauf verwiesen -, dass wir den Wählerinnen und Wählern Rede und Antwort stehen müssen. Das ist nicht mit Schnellschüssen, sondern nur mit einer vernünftigen Regelung der Entschädigung auch für die Abgeordneten der 4. Legislaturperiode möglich. Vielleicht gelingt es uns sogar, einen Vorschlag, über den wir schon beraten haben, zu verwirklichen: Die Abgeordneten legen jeweils zum Ende der Legislaturperiode die Regelungen für die nächste Legislaturperiode fest. Dies hätte einen Vorteil: Nutznießer der zu verabschiedenden Regelungen wären nicht mehr diejenigen, die sie in Kraft gesetzt haben, sondern erst die künftigen Abgeordneten. Diese wiederum träten mit der Regelung öffentlich an.
Es gibt eine Menge Diskussions- und Handlungsbedarf. Wir sollten eine sachliche Diskussion führen. Dem dient der Gesetzentwurf der DVU-Fraktion nicht. Deswegen ist er abzulehnen. - Ich danke Ihnen.
- Entschuldigung, Herr Schuldt! Ich habe Sie übersehen. Sie haben die Möglichkeit, in einer zweiten Runde zu sprechen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich die soeben gehörten Reden überdenke, wundert es mich nicht, dass ein großer Teil der Bevölkerung - zum Teil zu Recht - der Meinung ist, die Politiker hätten den Bezug zum Volk verloren.
Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir als DVU-Fraktion im Rahmen mehrerer Anträge, zuletzt im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung einer Landesstiftung für Opferhilfe im Land Brandenburg, einen Diätenverzicht durchsetzen wollen, damals sogar zugunsten eines gemeinnützigen sozialpolitischen Zwecks.
Jedesmal haben sich nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern auch die PDS mit Händen und Füßen gewehrt. Genau das erleben wir heute erneut, und das live! Für mich ist das gerade
führt insbesondere die Eröffnungsrede des Herrn Innenministers Schönbohm von vor zwei Wochen zur konstituierenden Sitzung des Landtages geradezu ad absurdum. Der Herr Minister hat gesagt, dass die Politiker, insbesondere die Parlamentarier, nicht die Herren, sondern die Diener des Volkes sind und sich als solche auch zu verstehen haben.