Protocol of the Session on August 31, 2005

Bericht des Ministers der Finanzen über den Stand des Sondervermögens „Grundstücksfonds Brandenburg“ und seiner Verwertung, Stand 2003, auf der Tagesordnung. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, ich muss schon sagen: Eine reife Leistung! Wir haben heute den 31. August 2005 und müssten eigentlich über die Berichte über das Jahr 2004 reden. Ich empfinde die verspätete Vorlage, mit Verlaub, als Missachtung des Landtages.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Was hier und heute passiert, hat mit ernsthafter parlamentarischer Arbeit nichts zu tun. Die Landesregierung, speziell die ehemalige Finanzministerin, wird wohl ihre Gründe gehabt haben, dem Landtag in der Vergangenheit und in der Gegenwart veraltete, unaktuelle Berichte vorzulegen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Landesvermögen sieht aus meiner Sicht anders aus.

Die jetzige, aber auch die vorherige Landesregierung ist ihrer Berichtspflicht nicht nachgekommen. Die PDS-Fraktion hat die Berichte mehrfach eingefordert und eine zeitnahe Berichterstattung der Landesregierung verlangt.

Eigentlich würde es sich nicht lohnen, über diesen Bericht zu reden, wenn mit ihm nicht die Arbeit eines der wichtigsten Akteure in der Konversion, der Brandenburger Bodengesellschaft, dokumentiert würde. Leider - auch das ist ein zweifelhaftes Verdienst dieser Landesregierung - wird die Unsicherheit über die Zukunft der Konversion im Land größer. Sehr interessiert habe ich in diesem Zusammenhang die Kleine Anfrage des Kollegen Bochow zur Kenntnis genommen. Sie beschäftigt sich mit der künftigen Altlastenbeseitigung von WGT-Liegenschaften durch den zu gründenden Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen.

Meine Damen und Herren von der Landesregierung, meine Fraktion hat in der Vergangenheit immer für einen anderen Umgang mit der BBG plädiert. Dass sich die Rahmenbedingungen für die Konversion verschlechtern, ist uns allen bekannt. Schon im Jahre 2003 - das ist dem vorgelegten Bericht zu entnehmen - wurden ca. 5 Millionen Euro weniger als bis dahin vorgesehen an öffentlichen Fördermitteln für die Konversion zur Verfügung gestellt. Diese Tendenz setzt sich in den Jahren 2004 und 2005 fort. Die Tatsache der weniger werdenden Fördermittel verdeutlicht aber auch die Notwendigkeit, mit dem Bund die Fragen der Finanzierung von Konversion zu klären. Ich erneuere die Forderung meiner Fraktion nach einem Bundeskonversionsgesetz und einem Bundeskonversionsprogramm.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Damit sollen nicht nur die Folgen der aktuellen Bundeswehrreform kompensiert, sondern auch die Beseitigung von Kampfmitteln und Rüstungsaltlasten finanziert werden. Weiter, so denke ich, muss im kommenden operationellen Programm für Brandenburg die Konversion wieder einen größeren Stellenwert bekommen. Das Auslaufen der KONVERprogramme hat den Konversionsprozess behindert.

Es reicht uns nicht aus, in Sonntagsreden die Leistungen in der Konversionsarbeit zu würdigen. Was mit der BBG passiert

wenn man über den Stand des Sondervermögens und seiner Verwertung spricht, muss man auch über die BBG reden -, ist verantwortungslos. Gerade in den vergangenen Wochen gab es zwei Schlüsselereignisse. Am Donnerstag fand eine Mitarbeiterversammlung statt, auf der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitgeteilt wurde, dass die Arbeit der BBG zum 31.12.2006 eingestellt wird. Fast zeitgleich wurde der Haushalts- und Finanzausschuss informiert, dass Mitarbeiter der BBG nicht oder nur in geringer Zahl in den Landesbetrieb übernommen werden sollen; Minister Speer hat das soeben bestätigt.

Natürlich herrschen bei den Mitarbeitern Verbitterung und Unverständnis vor. Ich finde es falsch, dass bei der Bildung des Landesbetriebes die Mitarbeiter - es geht um 65 - keine Rolle spielen. Auch wenn die Vorgabe der Flächenverwertung aus dem Stufenplan geschafft wird - es bleibt eine erhebliche Anzahl von Liegenschaften in der Verwaltung. Eine Reihe von Kostenfaktoren wie Grundsteuer, Abgaben an die Wasser- und Bodenverbände, Ausgaben für Kampfmittelberäumung, Überwachung und Verkehrssicherung sowie für Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr werden weiter anfallen. Diese Kosten gilt es insbesondere aus Haushaltsgründen zu minimieren. Ich behaupte: Das Land kann es sich nicht leisten, auf die Kompetenz und das Know-how der Mitarbeiter zu verzichten.

Die Brandenburger Tageszeitungen berichteten am vergangenen Freitag, dass sich ein internationales Bieterkonsortium unter Beteiligung der BBG bei der Ausschreibung der Europäischen Kommission gegen zwölf internationale Mitbewerber durchgesetzt habe. Somit wird die BBG Russland künftig bei der Umgestaltung ehemaliger Militärflächen in zivil genutzte Flächen unterstützen. Diese Projekte werden von der EU finanziert. Ich möchte nicht vom Propheten sprechen, der im eigenen Land nichts gilt, frage mich aber, warum die Landesregierung es zulässt, dass kompetente und qualifizierte Menschen keine Chance im eigenen Land haben. Ich frage mich, warum eine Branche wie die Konversionsbranche nicht stärker unterstützt wird. Wo sind die Ideen, Folgelösungen für die Mitarbeiter zu finden, wenn sie im Landesbetrieb angeblich nicht gebraucht werden? Russland, insbesondere das Kaliningrader Gebiet, sowie die übrigen Länder Osteuropas sind doch Märkte, auf denen Brandenburger Unternehmen, auch die BBG, aktiv werden könnten. Die Landesregierung hat die Pflicht, sich auch um die Folgelösungen für die BBG zu kümmern.

Ich bitte um die Unterstützung des Entschließungsantrags. Noch ist Zeit, Schaden vom Land und von der BBG abzuwenden und die BBG auch künftig als Entwicklungsmotor zu benutzen. - Danke sehr.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die Koalitionsfraktionen spricht der Abgeordnete Dombrowski.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass entsprechend dem Beschluss des Landtages das Sondervermögen „Grundstückfonds Brandenburg“ zum 31. Dezember 2004 auf

gelöst und in den Landeshaushalt - Kapitel 20 630 - überführt worden ist. Diese zweite Stufe ist - wie wir alle wissen - erfolgreich und ohne Komplikationen verlaufen. Der vorliegende Bericht ist Ausdruck dafür, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erfolgreich fortgesetzt werden konnte und die engagierte Arbeit der Brandenburgischen Bodengesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung keinen Schaden genommen hat. Dafür möchte ich auch den Mitarbeitern der Brandenburgischen Bodengesellschaft herzlich danken.

Kernaufgabe der Gesellschaft war und ist es, die Verwertung von ca. 100 000 ha ehemaliger Liegenschaften der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte vorzunehmen. Die Vermarktung dieser Flächen wird zunehmend schwieriger, weil die Filetstücke weitgehend weg sind und sich der Markt so entwickelt hat, wie wir ihn heute alle kennen. Dennoch ist es gelungen, im Berichtszeitraum - der Finanzminister hat hierzu schon Ausführungen gemacht - ein respektables Ergebnis zu erzielen und einen Nettoerlös von 14,19 Millionen Euro zu erwirtschaften. Aus meiner Sicht ist dabei insbesondere hervorzuheben, dass es gelungen ist, in den damit verbundenen Kaufverträgen Investitionsverpflichtungen in Höhe von 12,23 Millionen Euro sowie die Schaffung von 40 Arbeitsplätzen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter der Gesellschaft sind auf einem sehr guten Weg und diese Zahlen sind es mir wert, sie hier zu nennen.

Die Altlastensanierung und Abfallentsorgung ebenso wie die Kampfmittel- und Munitionsbeseitigung müssen weitergeführt werden und sie werden auch weitergeführt. Vorgesehen ist - das wurde schon gesagt -, diese Aufgaben einem Landesbetrieb zu übertragen. Auf jeden Fall möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sich die Gesellschaft positiv entwickelt hat und dass die Entnahme aus der Rücklage und Zuführung an den Landeshaushalt in Höhe von 13 Millionen Euro der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft keine Probleme bereitet hat. Für das laufende Jahr - der Finanzminister hat es angedeutet - wird sich auch ein respektables Ergebnis zeigen.

Das Bodenreformvermögen ist ebenso sachgerecht verwertet und verwaltet worden. Für eine abschließende Wertung und Behandlung des Bodenreformvermögens ist die Bundesregierung gefordert, die letzten Regelungen zur Zuordnung des Vermögens auf den Weg zu bringen.

Zum Ende des Berichtszeitraums 2003 befanden sich ca. 35 800 ha in der Verwaltung des Sondervermögens. Der Anspruch, vom Jahr 2004 an gemäß dem vom Landtag beschlossenen Stufenplan jährlich eine Verwertung von durchschnittlich 6 400 ha anzustreben, ist eine sehr anspruchsvolle aber leistbare Aufgabe. Ich bin davon überzeugt, sie wird gelingen. Dennoch sollte an dem Ziel, bis zum Jahresende 2006 75 % der Gesamtflächen der auf das Land übertragenen WGT-Flächen zu vermarkten, festgehalten werden.

Nun noch einmal zu den Anmerkungen des Kollegen Domres und zum Entschließungsantrag der PDS. Um es gleich vorweg zu sagen: Die Koalition wird diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Die Ziele, die unsere Landesregierung und auch die Koalitionsfraktionen verfolgen, sind vom Finanzminister, auch was die Konversion in Zukunft betrifft, schon ausgeführt worden. Ich habe meinen Beitrag für die Koalition auch geleistet. Es ist einfach, ein Bundeskonversionsprogramm zu fordern. Wir könnten das natürlich auch tun und nach dem

18. September, wenn es vielleicht eine andere Bundesregierung gibt,

(Frau Dr. Enkelmann [Die Linkspartei.PDS]: Das klingt aber nicht sehr optimistisch!)

wird das vielleicht sogar noch zunehmen. Aber, meine Damen und Herren, wir müssen realistisch sein. Diese Flächen gehören dem Land Brandenburg und nicht dem Bundesfinanzminister. Derjenige, der in Berlin regiert, wird das auch wissen; egal, wer es sein wird. Ob wir ein Bundeskonversionsprogramm bekommen oder ob wir mit Mitteln der Europäischen Union und mit Landesmitteln arbeiten, für alle Programme gilt: Am Ende zahlt der Steuerzahler. Wir können das Geld nur einmal ausgeben.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Domres?

Herr Kollege, worin besteht der Unterschied, wenn Die Linkspartei.PDS ein Bundeskonversionsprogramm und ein Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz fordert oder wenn das der Innenminister tut?

Die Unterschiede ergeben sich aus der politischen Zugehörigkeit und der Aufgabenteilung. Ein weiterer Unterschied besteht darin, ob man ein Bundeskonversionsprogramm auf die Bundeswehrumstrukturierungen bezieht oder nicht. Ich bin der Meinung, dass sich der Bund engagieren muss. Das ist eine Verpflichtung.

Ich spreche für die Koalitionsfraktionen, nicht für die Landesregierung, Herr Kollege. Ich möchte Sie bitten, das zu beachten. Ich gebe das wieder, was Abgeordnete der Koalitionsfraktionen denken. Seien Sie sicher - ich kann Ihre Aussage jetzt nicht prüfen -, dass die Koalitionsfraktionen durchaus nicht regelmäßig die Meinung der Landesregierung Brandenburg vertreten; das ist nicht unsere Aufgabe.

Des Weiteren fordert die PDS mit glühenden Worten, dass die 65 Mitarbeiter der BBG bei der Bildung des Landesbetriebs eine Chance haben sollen. Eine Chance werden sie haben, aber eines ist doch klar: Wenn ein Landesbetrieb gebildet wird, dann ist es nicht Aufgabe des Landtages, die Personalpolitik in diesem Landesbetrieb zu machen. Die Führung und das Management in einem solchen Landesbetrieb - und wir erwarten ein modernes und effizientes Management - hat ihre Entscheidungen allein zu treffen. Jeder Mitarbeiter kann sich bewerben, wir wollen aber niemandem Vorschriften machen, wie er sein Personal zur Lösung von wichtigen Aufgaben zusammenzustellen hat.

Zum Bestandteil in Ihrem Antrag, Konversionsmittel der Europäischen Union bzw. für die nächste Förderperiode zu einem

Schwerpunkt unserer EU-Programme zu machen: Seien Sie sicher, aus Sicht der Koalitionsfraktionen wird die Konversion im Land Brandenburg ein Schwerpunkt sein, solange es diese Aufgabe gibt. Sie wird so wahrgenommen, wie es entsprechend der Marktlage und der Nachfrage nach Flächen vertretbar ist. Das können Kommunen oder Private sein. Immer wenn dies der Fall ist, wird die Landesregierung Brandenburg - die Koalitionsfraktionen werden darauf achten, dass es genau so gemacht wird - ihren Beitrag leisten, auch mit Mitteln der Europäischen Union; das ist selbstverständlich.

Eine kleine Spitze zum Schluss: Sie machen sich immer zum Sachwalter der Interessen aller Bürger unseres Landes. Dazu möchte ich ganz klar sagen: Wir beschäftigen uns bei der Konversion mit den Hinterlassenschaften der sowjetischen Streitkräfte im Land Brandenburg. Wenn Ihre sowjetischen Waffenbrüder und Waffenschwestern und Ihre merkwürdige SED-Regierung etwas sorgsamer mit der Umwelt umgegangen wären, müssten wir heute weniger Geld ausgeben und hätten einige Probleme weniger. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der Linkspartei.PDS)

Bevor ich der Abgeordneten Hesselbarth von der DVU-Fraktion das Wort erteile, begrüße ich Schüler der 12. Jahrgangsstufe des Oberstufenzentrums II aus dem Barnim. Seien Sie herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Bitte, Frau Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Finanzminister, Sie haben sich selbst wieder einmal Lügen gestraft. Für die völlig überstürzte Überführung des ehemaligen Sondervermögens „Grundstücksfonds Brandenburg“ musste bekanntlich die Behauptung herhalten, dass die Verkaufserlöse von Jahr zu Jahr sinken, sogar buchstäblich abstürzen und die Risiken in ungeahnte Höhen steigen würden.

Der vorliegende Bericht für das Wirtschaftsjahr 2003 beweist jedoch genau das Gegenteil. So entstand im Berichtsjahr 2003 bei den WGT-Liegenschaften - um die geht es in erster Linie ein neuerlicher Jahresüberschuss von über 3,7 Millionen Euro. Dieser wurde in voller Höhe der Rücklage zugeführt, welche dadurch auf 14,2 Millionen Euro anstieg. Aus Vertragsabschlüssen und Vereinbarungen entstanden darüber hinaus Überhänge in Höhe von ca. 6,1 Millionen Euro, welche voraussichtlich im Abschluss 2004 als Einnahmen auftauchen werden. Die Verwertungserlöse lagen mit über 16 Millionen Euro um nur 1,42 Millionen Euro unter denen des Vorjahres. Nimmt man dann noch die 1,2 Millionen Euro hinzu, welche aus der Stiftung „Naturlandschaften Brandenburg“ und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. im Berichtszeitraum nicht zugeflossen sind, wurde 2003 ein ähnlich gutes Ergebnis erwirtschaftet wie 2002 und die Jahre zuvor.

Das Risiko im wahrscheinlichen Fall wird in dem vorliegenden

Fall mit 22,5 Millionen Euro angegeben, von denen die Rücklage von 14,2 Millionen Euro sowie die an den Landeshaushalt abgeführten und in der Vermögensaufstellung des Sondervermögens als Forderung gegenüber dem Land Brandenburg verbuchten 13 Millionen Euro eine Überdeckung von sage und schreibe 120 % ausmachen.

Alle Risiken sind also allein durch die Rücklage mehr als gedeckt, sodass das Nettovermögen ohne Grundvermögen von knapp 41 Millionen Euro noch nicht einmal angetastet werden muss. Wozu also die Überführung in den Landeshaushalt und die Querelen um die BBG, wenn, wie im vorliegenden Bericht dargestellt, in den Jahren 2004 bis 2006 von einer jährlichen Verwertung von weiteren durchschnittlich 6 400 ha auszugehen ist, sodass bis zum Ende des Jahres 2006 75 % der Gesamtflächen der WGT-Liegenschaften voraussichtlich vermarktet sind?

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass es Ihnen lediglich um 13 Millionen Euro zusätzliche Liquidität, die Ihnen noch nicht einmal gehören, für Ihren maroden Landeshaushalt ging. Wir können auch die Befürchtung nicht loswerden, dass diese Landesregierung den Stopp der Konversion plant. Wir als DVU-Fraktion stehen jedenfalls dazu: Die Konversion muss unvermindert weitergeführt werden, bis alle verwertbaren Flächen verwertet sind.

(Beifall bei der DVU)

Damit beende ich die Aussprache. - Der Achtzehnte und Neunzehnte Bericht des Ministers der Finanzen über den Stand des Sondervermögens sind zur Kenntnis genommen. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Es wird abgestimmt über den Entschließungsantrag der Linkspartei.PDS-Fraktion Brandenburg in Drucksache 4/1813 (Neu- druck). Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Bericht des Ministers des Innern über den Vollzug von Maßnahmen aufgrund § 33 Abs. 3 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 4/1521