Protocol of the Session on August 31, 2005

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

dieses Mal sicherlich für eine gute Forderung, die aber in ihrer Allgemeinheit so gar nicht erfüllbar ist. Da hilft es auch nicht, wenn als Beispiel die Wiedereinführung einmaliger Leistungen, wie es sie vormals nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes gab, genannt wird.

Zunächst erinnere ich daran, dass mit der Einführung des SGB II und des SGB XII zum 1. Januar dieses Jahres die bisherigen einmaligen Leistungen und die besonderen Anlässe in die Pauschale einbezogen wurden und die Leistungen dafür seither in einer monatlichen Gesamtpauschale ausgezahlt werden. Es ist überhaupt noch nicht gesagt worden, dass jeder Sozialhilfeempfänger dadurch tatsächlich eine Mehrleistung von monatlich 50 Euro erhält. Es wurde also ein im Vergleich zur früher bestehenden, auch sehr verwaltungsaufwändigen und für den einzelnen Hilfebedürftigen nicht immer angenehmen Verfahrensweise verändertes System der Regelsatzbemessung eingeführt. Das muss man auch einmal festhalten, dass der Sozialhilfeempfänger früher alles einzeln beantragen und die Notwendigkeit für den jeweiligen Bedarf einzeln begründen musste.

Frau Ministerin, haben Sie Lust auf eine Zwischenfrage von Frau Kaiser?

So stellt sich diese Frage nicht; aber ich lasse sie gern zu.

Frau Ministerin, wir haben eben von Frau Dr. Schröder gehört auch Sie stellen das nicht in Abrede -, dass es auch im geltenden Recht noch die Möglichkeit gibt, für bestimmte Sachverhalte Einmalzuschüsse zu beantragen.

Richtig.

Es geht hier also um eine Erweiterung. Das heißt, dass sich die grundsätzliche Frage nach der Bürokratie nicht stellt.

Warum können Sie nicht einsehen, dass es nach den vorliegenden Analysen und auch nach den praktischen Erfahrungen - ich weiß, dass Sie entsprechende Kenntnisse vom Geschehen vor Ort haben - angezeigt wäre, solche Fälle, beispielsweise Einschulungen, aufzunehmen und die Einmalbedarfe zu erweitern?

Frau Kaiser, wir haben gesagt, dass dies in die Pauschale aufgenommen wird. Das gilt ebenso für die Leistungen, die allgemein aus den 50 Euro monatlich - auch durch Ansparen - geleistet werden können. Dem einen Hilfebedürftigen gelingt dies besser als dem anderen; das will ich gern zugeben. Aber in Ausnahmefällen - eben nur in Ausnahmefällen, nicht aber regulär, wenn ein Schulanfang ansteht; das gilt ja für viele Menschen - muss es möglich sein, eine zusätzliche Leistung in Anspruch zu nehmen. Es sollte sich aber wirklich nur auf diese Einzelfallentscheidung beschränken. Dabei muss man die Gesamtheit der sozialen Situation in der Familie, bei den Betroffenen in Betracht ziehen. Das kann nur der Mitarbeiter vor Ort tun.

Wir haben noch eine Menge Zeit bis zum parlamentarischen Abend. Deshalb noch einmal die Frage: Haben Sie Lust auf eine Zwischenfrage?

Ich antworte genau wie eben.

Bitte, Herr Sarrach.

Frau Ministerin, könnten Sie bitte der Kollegin Schulz bestätigen, dass in einer Vielzahl von Widersprüchen von Hartz IV Betroffene die flächenmäßige Bedarfsunterschreitung kritisieren und ins Widerspruchsverfahren einführen, weil sie, gemessen am ehemaligen Sozialhilferecht, aufgrund der Auflösung der einmaligen Leistungen hin zu einer pauschalisierten Regelleistung weniger in der Tasche haben, als es vorher der Fall war?

Dafür gibt es im Moment keinen Beleg. Sie wissen selber, dass der Ministerpräsident auch dies - neben der normalen OstWest-Angleichung - zum Thema gemacht hat. Wir haben gesagt, dass auch die Regelsatzbemessung in die Diskussion gehört. Aber es gibt dafür keine ordentliche Datenbasis. Solche Daten müssen wir erst abwarten, um Aussagen zu dem zu

erhalten, was Sie so vermuten und andere anders vermuten. Daher sollen wir uns diese Zeit nehmen. Auch ich glaube, dass es im Einzelfall zu Veränderungen kommen muss. Aber ich kann dies nicht belegen; daher sollten auch Sie es nicht behaupten.

Die Einzelfallentscheidung ist richtig und wichtig. Daher sollten die Hilfebedürftigen auch darauf orientiert werden, dass es diese Möglichkeit tatsächlich gibt. Sie sollten zu mehr Eigenverantwortung und zu mehr Eigenständigkeit kommen. Viele Hilfebedürftige wollen dies und sind froh, dass sie 50 Euro mehr in der Tasche haben. Sie wissen, dass die Leistungen für die Miete oftmals mit verbraucht werden, weil man das Geld dann selbst in der Hand hat. Auch hier wird ein Regularium gefunden, damit dieses Geld tatsächlich für die Mietzahlung zur Verfügung steht. Es muss also im Einzelfall überprüft werden, was für den Hilfebedürftigen sinnvoll und zweckdienlich ist.

Diese Forderung von Ihnen haben wir schon im Juni beraten. Aber sie bringt nichts. Wir werden eine Bundesratsinitiative ohne eine ordentliche Datenbasis nicht erfolgreich ergreifen können. Deshalb brauchen wir erst einmal die Daten, um uns dann anschauen zu können, ob eine Initiative sinnvoll ist oder nicht. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ziegler. - Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt.

(Frau Hackenschmidt [SPD]: Der Redeliste!)

Ich stelle den Antrag auf Drucksache 4/1763 zur Abstimmung. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung sehe ich. Ansonsten ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 21 und erinnere Sie daran, dass die freien Berufe zu den Leistungsträgern dieser Nation gehören. Wir sollten sie nicht enttäuschen. Um 19 Uhr wird der parlamentarische Abend offiziell beginnen. Aber ich habe mir sagen lassen, dass der Vorstand darauf eingerichtet ist, dass wir etwas früher fertig sind. Es lohnt sich durchaus, schon eher in die Kantine zu gehen: nicht nur für Gespräche, sondern auch für das sonstige übliche Szenario.

Ich freue mich, Sie alle morgen früh um 10 Uhr hier gesund und munter wiederzusehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Ende der Sitzung: 17.56 Uhr