Protocol of the Session on June 8, 2005

Was erwartet uns noch aufgrund der Schulschließungen? Sie führen zu längeren Schulwegen und zu Kürzungen bei Jugendarbeit, Kultur und Sport. Das bedeutet insgesamt: Brandenburg verliert weiter an Lebensqualität und noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger werden das Land verlassen.

Nein, meine Damen und Herren, mit dem Jammern über den demografischen Wandel muss Schluss sein. Vor allen Dingen muss Schluss sein mit Panikmache, wie wir sie zum Teil heute wieder hörten. Zupacken heißt, diesen demografischen Wandel ein Stück weit zu gestalten, die Chancen zu erkennen und zu nutzen. Der demografische Wandel ist differenziert zu betrachten. Bei Herrn Lunacek hat es gerade eine Rolle gepielt. Die Entwicklung im Land ist sehr unterschiedlich. Dazu gehören klare Ansagen vonseiten der Landesregierung bezüglich der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen im gesamten Land und in allen Regionen. Ihr Appell, mehr Kinder zu bekommen, wird das Land nicht fruchtbarer machen; denn dazu gehört mehr. Was Sie in den letzten Jahren bei der Kinderbetreuung getan haben, ist genau das Gegenteil dessen, was zur Schaffung von Kinderfreundlichkeit in diesem Land tatsächlich beitrüge.

(Beifall bei der PDS)

Es ist sträflich, Mittel für den Stadtumbau zu kürzen.

(Minister Szymanski: Hier wird nicht gekürzt!)

Stadtumbau bedeutet, eine lebenswerte Umwelt - grüne Gürtel und Stadtkieze, die anders gestaltet werden - zu schaffen und mit Jugendarbeit usw. zu verbinden.

Frau Dr. Enkelmann, der Abgeordnete Bischoff beabsichtigt, Ihre Redezeit zu retten; denn Sie überziehen bereits. Wenn Sie eine Zwischenfrage gestatten, haben Sie die Möglichkeit, noch einige Sätze zu äußern.

Ich werde die verbleibende Zeit für die Beantwortung nutzen.

Meine Frage wird der Kollegin möglicherweise die Chance eröffnen, noch etwas ausführlicher über das Konzept der PDS hinsichtlich des Wandels und der demografischen Veränderungen zu sprechen. Meine Frage ist: Wie wollen Sie es finanzieren?

Einiges habe ich bereits angedeutet. Ich gebe Ihnen gern unser Perspektivprogramm, worauf ich hiermit noch einmal verweise. Wir geben Ihnen gern die in der Haushaltsberatung gemachten Vorschläge, was ja noch nicht lange zurückliegt.

(Bischoff [SPD]: Demografie!)

- Das alles gehört dazu.

(Jürgens [PDS]: Er ist vergesslich!)

Was machen wir bezüglich Investitionen, kommunaler Finanzausstattung, Jugendarbeit und Kinderarbeit? Das alles hat etwas mit Demografie und demografischem Wandel zu tun.

(Unruhe im Saal)

- Eigentlich bin ich an der Reihe, Herr Präsident.

Damit haben Sie Recht.

Auch diese Haushaltsansätze haben etwas mit demografischem Wandel und dem Entgegenwirken zu tun. Jedoch sollten wir auch über die Chancen sprechen.

(Bischoff [SPD]: Konkrete Vorschläge bitte!)

Wenn die Leute älter werden, Herr Kollege Bischoff - ich bin noch bei der Beantwortung -, ist das erstens gut so. Zweitens

müssen wir darüber nachdenken, wie wir mit dieser Tatsache umgehen.

(Bischoff [SPD]: Sagen Sie es doch!)

Wo sind die Angebote für Ältere, zum Beispiel für Betreuung im Alter, Dienstleistungen für Ältere, besondere Wellness-Angebote etc.? Dahinter verbergen sich Unternehmen, Arbeitsund Ausbildungsplätze. An dieser Stelle haben wir Chancen,

(Bischoff [SPD]: Das ist doch klar!)

die bisher vergeben wurden.

(Bischoff [SPD]: Jeder Jugendliche bekommt einen Aus- bildungsplatz!)

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Ich denke, dieser Demografiebericht ist eine einzige Offenbarung. Die Landesregierung ist nicht auf der Höhe der Zeit. Die sich stellenden Herausforderungen sind nicht erkannt und werden nicht angepackt.

Gestatten Sie mir, Herr Präsident, ein Wort am Schluss, das eigentlich von der Landesregierung hätte kommen müssen. Sie hat am 01.06.2005 gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung einen Demografiekongress durchgeführt. An dieser Stelle bedanke ich mich bei der Bertelsmann-Stiftung dafür, dass sie das ausgerichtet

(Zuruf des Abgeordneten Senftleben [CDU])

und das Angebot unterbreitet hat, dem Land Brandenburg weiterhin zu helfen. Ich bedauere außerordentlich, dass die Landesregierung bei diesem Kongress durch Abwesenheit geglänzt hat. - Ich danke.

(Beifall bei der PDS - Zurufe von der CDU)

Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Ihnen liegt der Bericht der Landesregierung in Drucksache 4/1291 vor. Von den Parlamentarischen Geschäftsführern wird die Überweisung an den Hauptausschuss zur federführenden Beratung und an alle Fachausschüsse - mit Ausnahme des Haushaltskontrollausschusses, der später damit befasst wird beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Damit ist das so beschlossen.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Mögliche Erweiterung der Ermittlungen mit DNAAnalysen, die Eingriffsqualität des DNA-Tests, sich daraus ergebende rechtliche Grenzen und die beabsichtigte Bundesratsinitiative des Landes Bayern

Große Anfrage 2 der Fraktion der DVU

Drucksache 4/675

Antwort der Landesregierung

Drucksache 4/1153

Die Debatte wird von der DVU-Fraktion mit dem Beitrag des Abgeordneten Schuldt eröffnet. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben unsere Große Anfrage zum DNA-Analyse-Verfahren gestellt, um von der Landesregierung in Erfahrung zu bringen, wo sie erstens die Chancen, Risiken, Anwendungsbereiche und Grenzen der DNA-Analyse sieht. Zweitens erbitten wir eine genaue Darstellung, welche Ziele die Landesregierung insoweit verfolgt. Ausführungen seitens der Regierungsfraktionen in den Fachausschüssen gaben uns dazu Anlass.

Die Antworten der Landesregierung zeichnen sich demgegenüber durch ein Stück weit Ratio aus und die DVU-Fraktion hofft, dass das auch so bleibt.

Natürlich ist eine effektivere Nutzung der Möglichkeiten der DNA-Analyse auch aus DVU-Sicht wünschenswert und erforderlich.

Was also geben die Antworten der Landesregierung zu den zentralen Problemen dazu her, die da sind erstens die Bewertung der Schwere und Tragweite des Eingriffs durch die DNAAnalyse, zweitens die Anwendungsbereiche für die Entnahme, Auswertung, Speicherung und Sicherung und drittens der so genannte Richtervorbehalt und dessen Verzichtbarkeit?

Zu erstens: Was die Schwere und Tragweite der mit der DNAAnalyse verbundenen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger angeht, stellt die Landesregierung zu unseren Fragen 3 bis 6 die Probleme umfassend dar. Das alles ist nicht zu beanstanden. Wir erhalten hiermit eine sehr gute Diskussionsgrundlage.

Ausnahme: Zu Beginn der Antworten zu den Fragen 3 bis 6 heißt es, es sei nicht Aufgabe der Landesregierung, verfassungsrechtliche Fragen abschließend zu beantworten. Wir sagen dazu: Auch die Landesregierung ist an Recht und Gesetz gebunden und hat sich sehr wohl Gedanken darüber zu machen, ob das, was sie in die Welt setzt, dem Gesetz entspricht oder nicht. Das kann sie nicht so einfach den Gerichten überlassen.

Zu zweitens: Auf dieser Grundlage kommen wir zu den Anwendungsbereichen. Den Antworten der Landesregierung dazu ist leider nur zu entnehmen, dass am 18. März 2005 offenbar alle Initiativen zum Thema DNA im Sande verlaufen sind, dass sich verfassungsrechtliche Grenzen aus der bisherigen Verfassungsrechtsprechung abstrakt kaum ziehen lassen - zu Fragen 3 bis 6 und 10 - und dass die Landesregierung keine eigenen Initiativen im Bundesrat beabsichtigt - zu Frage 2.

Wir halten die Situation für völlig unbefriedigend. Solcher gesetzlichen Regelungen, welche die Anwendungsbereiche der DNA-Analyse-Verfahren einschließlich Art und Dauer der Speicherung der gewonnenen Analysedaten nach den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit klar und unzweideutig festlegen,

bedarf es aus unserer Sicht dringend. Der allgemeine Verweis auf Straftaten von erheblicher Bedeutung reicht hier nicht aus.

Was den Schutz gegen Missbrauch angeht, sind die Antworten der Landesregierung auf unsere Fragen 17 bis 23 nicht zu beanstanden. Wir gehen derzeit davon aus, dass Missbrauch genügend vorgebeugt wird. Aber es gibt bekanntlich nichts, was sich nicht auch noch verbessern lässt.

Zu drittens: Den Richtervorbehalt - unsere Fragen 1, 10 und 22 - beabsichtigt nunmehr auch die Landesregierung offenbar nicht mehr infrage zu stellen. Die verfassungsrechtlich für den Richtervorbehalt sicherlich relevanten Fragen legt die Landesregierung zu Frage 10 zutreffend dar und kommt nun zu vernünftigen Ergebnissen. Der so genannte Richtervorbehalt soll grundsätzlich beibehalten werden, eine Ausnahme soll bei wirksam erklärten Einwilligungen gelten und entbehrlich ist der Richtervorbehalt dann, wenn am Tatort oder am Tatobjekt Spuren genommen werden. Wir haben diese Meinung schon in den Fachausschüssen vertreten. Also, meine Damen und Herren, hat die DVU doch Recht. Somit können wir das Thema Richtervorbehalt endlich abschließen.