Protocol of the Session on May 19, 2005

Dann geht die Landesregierung hin und will ihnen im Haushaltsplan für 2006 weitere 50 Millionen Euro aus der Verbundmasse kürzen. Die Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände wie des Brandenburgischen Städte- und Gemeinebundes oder des Landkreistages dazu während der Anhörung waren wohl mehr als eindeutig. Alle Kommunalverbände lehnen diese Kürzung unumwunden ab. Da hilft auch kein neuer Symmetriebericht, Herr Bischoff.

Also fordern wir mit unserem Änderungsantrag, Artikel 1 des Haushaltsstrukturgesetzes komplett zu streichen. Dasselbe gilt für Artikel 2 des Haushaltsstrukturgesetzes. Meine Fraktionskollegin Birgit Fechner äußerte sich dazu bei der Behandlung des Einzelplans des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport bereits ausführlich. Wir als DVU-Fraktion sagen klipp und klar: Hände weg von den Privatschulen! Keine Kürzungen!

Da uns die von Ihnen in dieser Angelegenheit beschlossenen Nachbesserungen nicht ausreichen, haben wir auch zu Artikel 2 des Haushaltsstrukturgesetzes nochmals einen Änderungsantrag vorgelegt mit der Intention, auch diesen Artikel ersatzlos zu streichen. Das Haushaltsstrukturgesetz in seiner jetzigen Form lehnen wir ebenfalls ab.

Ihre famose Finanzplanung bis 2008, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank und insbesondere Herr Finanzminister Speer, ist nur insoweit bemerkenswert, als Sie damit zugeben, dass es auch in den Folgejahren mit der Nettokreditaufnahme und damit dem Schuldenmachen wie bisher munter weitergeht. Dagegen soll es - anders als beim vorliegenden Haushalt - in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 mit 323 Millionen Euro 2007 und 616 Millionen Euro 2008 wieder deutlich höhere globale Minderausgaben geben.

Meine Damen und Herren Koalitionsfinanzjongleure, Sie bleiben Ihrer unsoliden Haushaltspolitik wahrlich treu. Das ist aber auch wirklich das einzig Konstante an Ihrer Politik. Ansonsten ist Ihre mittelfristige Finanzplanung ungefähr so aussagekräftig und realistisch wie ein Science-Fiction-Film.

Unsere DVU-Fraktion lehnt, um es nochmals klar und deutlich zu sagen, den vorliegenden Haushalt 2005/2006 sowohl in der Ursprungs- als auch in der Beschlussfassungsform des Finanzausschusses vehement ab. Das Gleiche gilt für das Haushaltsstrukturgesetz. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Meine Damen und Herren, bevor die Landesregierung das Wort erhält, begrüße ich herzlich in unserer Mitte Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft ver.di. - Seien Sie willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Jetzt hat der Finanzminister das Wort. Bitte, Herr Speer.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dieser Stelle wird über die Einzelpläne 12, 15 und 20, über das Haushaltsgesetz, das Haushaltsstrukturgesetz und die mittelfristige Finanzplanung geredet. Insofern könnte ich die 48 Minuten ausschöpfen, will mich aber auf das Wesentliche konzentrieren.

Der Einzelplan 12, also das, was das Ministerium, die Finanzverwaltung an sich betrifft, ist ein klassischer Verwaltungshaushalt. Ungefähr 90 % des gesamten Haushalts umfassen Personal. Wenn überlegt wird, in diesem Einzelplan noch Sparbeiträge zu erbringen, wird deutlich, dass das Personal eine Größenordnung ist, die nicht umgangen werden kann.

Die Landesregierung ist meinem Vorschlag gefolgt, die Steuerverwaltung, die hier mehrfach angesprochen wurde, lediglich über fünf Jahre um 0,4 % abzubauen. Das ist ein Wert, der unter der allgemeinen demografischen Entwicklung des Landes liegt, also de facto ein Abbau von Personal um null. Das sage ich so deutlich, weil mitunter in der Öffentlichkeit ein anderer Eindruck erweckt wird.

Trotzdem haben wir innerhalb der Landesverwaltung viele Stellen einzusparen. Wir haben uns verpflichtet - ich halte das nach wie vor für richtig -, dies sozialverträglich zu gestalten. Das bedeutet, dass wir den Weg der Fluktuation nutzen müssen. All das, was aufgrund des Erreichens der Altersgrenze, aber auch aufgrund sonstiger Fluktuation an Stellen frei wird, wird entweder kassiert oder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt, die an anderer Stelle der Landesverwaltung ihren Dienst tun. Das trifft auch auf das Finanzministerium zu. Vor dem Hintergrund, dass wir bis zum Jahr 2010 das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen auflösen werden und auch erhebliche Einsparbemühungen umsetzen müssen, muss das für den 2006 zu gründenden Landesbetrieb für Bauen und Liegenschaften freizusetzende Personal im Bereich des Finanzministeriums selbst kompensiert werden. Demzufolge ist meine Entscheidung gefallen, bis auf weiteres auf die Ausbildung von Finanzanwärtern zu verzichten und auch bei der Übernahme der derzeit in Ausbildung Befindlichen die Zahl zu beschränken.

Wir werden uns nichtsdestotrotz bemühen, für die, die nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen werden, Beschäftigungsmöglichkeiten im Ressort oder auch darüber hinaus zu finden.

Herr Minister, beantworten Sie eine Zwischenfrage?

Wer fragt denn? - Frau Osten, gerne.

Herr Finanzminister, da Sie gleichzeitig zum Einzelplan 15 am Mikrofon sind, stelle ich eine Frage, die die Ausbildung der Finanzanwärter betrifft: Inwieweit ist es denn notwendig, dass die Finanzakademie, die jetzt Finanz- und Justizakademie werden soll, mit viel Geld - ich habe 14 Millionen Euro in Erinnerung - modernisiert und ausgebaut wird, wenn die Landesregierung plant, wie Sie gerade sagten, dass in Zukunft vielleicht gar keine Ausbildung mehr stattfindet oder sie vielleicht sehr eingeschränkt wird? Wie sind die Pläne gemeinsam mit Berlin? Da Sie das noch nicht explizit gesagt haben, würde ich Sie bitten, dazu einen Satz zu formulieren.

Ich habe nicht gesagt, in Zukunft, sondern „bis auf weiteres“. Das bedeutet, dass in den nächsten Jahren der Überhang an anderer Stelle im Geschäftsbereich kompensiert wird. Danach wird natürlich ausgebildet. Wir werden - das hat die Zahl 0,4 % deutlich gemacht - auch in Zukunft einen stetigen Bedarf an Auszubildenden haben. Das gilt für Brandenburg, aber auch für die Nachbarländer, für die wir die Ausbildung an diesem Standort mit übernommen haben. Insofern ist diese Schule wie

auch die Polizeischule in Oranienburg - der Einzelplan 15 ist hier angesprochen - notwendig, denn es wird, auch wenn wir die Ausbildung und Übernahme von Ausgebildeten temporär herunterfahren, notwendig sein, auf Dauer wieder eine konstante Zahl an jungen Mitarbeitern in den Landesdienst zu übernehmen. Wir haben derzeit einen erheblichen Personalüberhang - wenn man die Zahlen auf das Jahr 2009 hochrechnet -, den wir nur kompensieren können, wenn wir die Ausbildung in der Zwischenzeit - ich sagte bewusst: in der Zwischenzeit - herunterfahren; aber es wird einen Ausbildungsbedarf geben.

Zum Einzelplan 15 nur so viel: Wir haben über die Jahre hinweg eine Reduzierung zu verkraften. Wir hatten im Jahr 2000 480 Millionen Euro im Plan, gehen jährlich um 10 Millionen Euro herunter, im Jahr 2005 auf 170 Millionen Euro und im Jahr 2006 auf 160 Millionen Euro. Das bedeutet, dass bisher nicht angefangene Projekte länger zu warten haben und Projekte, die sich in der Realisierung befinden, zum Teil geschoben werden müssen. Nichtsdestotrotz gilt auch hier die Priorität der Landesregierung.

Nummer 1 ist an dieser Stelle der Bereich der Hochschulen und der Forschung. Der Einzelplan 15 wird im Wesentlichen genutzt, um die Vorhaben, die im Bereich der Hochschulen und der Forschung angefangen wurden und komplettiert werden müssen, zu Ende zu bauen.

Zweiter Schwerpunkt ist nach wie vor das Thema Strafvollzug, Gerichtsstandorte, Staatsanwaltschaften, deren Unterbringung und Arbeitsbedingungen in diesem Bereich.

Dritter Schwerpunkt bleibt auch weiterhin die Polizei.

Zum Einzelplan 20: Hier werden im Wesentlichen das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben und auch die Entwicklung über die Jahre hinweg deutlich. Wir konstatieren, dass wir nach wie vor weniger als 50 % dessen, was wir ausgeben, als eigene Einnahmen im Land erwirtschaften. Ich sage es hier auch noch einmal ganz deutlich, weil es immer wieder unterschlagen wird oder in der öffentlichen Debatte zu kurz kommt: Wir geben momentan 140 % dessen aus, was eine Regierung zum Beispiel in Kiel, Hannover oder Mainz zur Verfügung hat. Das macht pro Kopf ungefähr 1 000 Euro aus. Das sind 1 000 Euro, die wir mehr ausgeben - nicht weniger, sondern mehr - als einkommensvergleichbare Länder im Westen. Das muss immer wieder gesagt werden, weil daraus auch eine besondere Verantwortung erwächst, mit dem Geld, das uns zur Verfügung gestellt wird, das sich in westlichen Ländern und Kommunen für den Aufbau Ost abgespart wird, das Richtige zu tun.

Die Debatte über die Konzentration der Förderung in Brandenburg hat begonnen. Zweifelsfrei gibt es - wenn auch nicht in allen Ausprägungen - bei der Frage, ob die Mittel richtig eingesetzt sind und eine Konzentration notwendig ist, in diesem Haus Übereinstimmung. Es ist jedoch in der Vergangenheit zu Verzerrungen gekommen, was sich in Begriffen wie „Abhängen des äußeren Raumes“ oder Ähnlichem niederschlägt.

Wenn wir über eine Neuformulierung der Förderstrategie reden, bedeutet das im Ergebnis nichts anderes, als dass Städte wie Ludwigsfelde oder Stahnsdorf die gleichen Förderbedingungen wie Schwedt, Eisenhüttenstadt oder Schwarzheide haben.

Wir gehen davon aus, dass auch eine sich in Wildau etablierende Investition die Unterstützung braucht, die derzeit vergleichbare Standorte im äußeren Entwicklungsraum bekommen. Da reden wir nicht über die Frage, ob nun der äußere Raum abgehängt wird.

Nach wie vor geht die Überlegung dahin, Standorte wie Schwedt, Eisenhüttenstadt oder Schwarzheide so weit wie möglich zu unterstützen, weil sich die dortige Wirtschaftsentwicklung als tragfähig erwiesen hat; sämtliche Infrastrukturanstrengungen des Landes, sämtliche Anstrengungen zur Unterstützung der Standorte mit so genannten weichen Standortfaktoren sind aus unserer Sicht unabdingbar.

Wir gehen von dem Ansatz aus, dass das Geld, welches wir überdurchschnittlich zur Verfügung haben, in die Zukunft investiert werden muss. Deswegen trägt dieser Haushalt auch die Handschrift, Bildung, Wissenschaft, Forschung, Entwicklung von Technologien in einer Linie zu betrachten, und zwar auch im Hinblick auf das hier schon mehrfach angesprochene wichtige Infrastrukturobjekt Ausbau des Schönefelder Flughafens.

Wir haben gesagt, dass all das, was uns das Gericht erlaubt, getan werden muss. Die Alternative, sämtliche Arbeiten, auch Planungsarbeiten, in der Zwischenzeit einzustellen, ist im Aufsichtsrat diskutiert worden. Wir haben dazu im Haushalts- und Finanzausschuss umfangreich debattiert. Dass wir als Gesellschafter zu unserer Verantwortung für dieses Projekt stehen, wird dadurch deutlich, dass wir die Gesamtsumme in Höhe von 153 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung mit den Sperren auch in den Einzelplan eingestellt haben. Die Sperren werden sich, wenn sie denn wirken, auf die Verpflichtungsermächtigung für die nächsten Jahre erhöhend auswirken. Ich gehe davon aus, dass wir spätestens Mitte des Jahres 2006 eine Antwort des Gerichts aus Leipzig haben.

Frau Hesselbarth, in Deutschland können Gerichte übrigens auch gegen die Politik und gegen die Regierung entscheiden. Dass Sie in Ihrer Vorstellung von Gesellschaft eine andere Wahrnehmung haben, wissen wir, aber das ist nun einmal nicht unser Weg.

Das Thema Bürokratieabbau/Genehmigungsverfahren ist deutlich angesprochen worden. Es geht zum einen um die Standortbzw. Ansiedlungsbedingungen für Unternehmen und um die Fragen: Welche Hürden gibt es? Wie ist zu erreichen, dass die Verfahren übersichtlicher werden und dass vor allen Dingen für den Mittelstand und die Kleinunternehmen die Zahl der Genehmigungsverfahren reduziert wird?

Begleitend zum Personalabbau im Land Brandenburg brauchen wir zwingend eine Verwaltungsmodernisierung, die sicherstellt, dass die Qualität, die Quantität und der Zugang zu Verwaltungsleistungen mit weniger Personal auch erhalten bleiben bzw. wachsen. Die Regierung erkennt ihre Funktion bei dieser Aufgabe. Meine Bitte geht an dieses Haus, dies bei allen hier zu treffenden Entscheidungen zu berücksichtigen.

Wir diskutieren gerade über - ich nenne ein Beispiel - die überörtliche Prüfung und die Zusammenführung dieser Aufgabe beim Innenminister. Im Gegenzug haben wir als Projekt der Verwaltungsmodernisierung bzw. -vereinfachung die Zusammenführung von Kommunalfinanzen und Finanzen im Finanzministerium vorgenommen. Dieses konnte der Minister

präsident kraft seiner Organisationshoheit organisieren. Für Weiteres ist ein Gesetz notwendig.

Es wird derzeit überlegt, diese von uns vorgeschlagene Vereinfachung über ein Amt beim Innenminister mit einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift, die noch in Form von Einvernehmensregelungen verkompliziert wird, zu gestalten. Ich nenne das nur als ein Beispiel dafür, dass Verwaltungsmodernisierung, wenn wir sie ernst nehmen, an allen Stellen ernst genommen werden muss.

Ich verkenne nicht, dass der wesentliche Anteil dessen, was zu tun ist, bei der Regierung liegt, aber meine Bitte geht auch an dieses Haus, dafür zu sorgen, dass die angeschobenen Dinge auch umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang der Hinweis an den geschätzten Kollegen Müller: Ein Vergabegesetz funktioniert auch nicht ohne Bürokratie.

Wir hatten eine Debatte zum Thema kommunale Finanzausstattung, Herr Theel. Ich muss an dieser Stelle noch einmal richtig stellen, dass ich in der Vergangenheit nicht behauptet habe, den Kommunen gehe es gut, sondern wir haben über die Finanzausstattung der Kommunen geredet. Ich weiß um die angespannte finanzielle Situation der Kommunen. Ich weiß auch, dass es sehr schwer ist, mit dem Geld, das wir ergänzend zur Verfügung stellen, die Aufgaben zu erfüllen.

Nichtsdestotrotz muss festgestellt werden, dass es unter Abzug der 190 Millionen Euro, die wir von der Bundesebene durchleiten, und auch unter Abzug der Mittel in Höhe von ca. 40 Millionen Euro, die wir für das Ganztagsschulprogramm durchleiten, gelungen ist, mit diesem Haushalt sicherzustellen, dass die Kommunen zumindest einen leichten Aufwuchs im Verhältnis zu 2004 haben, bilanziert um diese zwei Summen. Die Zahlen kann man im Haushalt nachlesen. Deswegen bestehe ich darauf festzustellen, dass an dieser Stelle nicht gekürzt wurde. Gleichwohl betrachte ich die Finanzausstattung der Kommunen nicht als rosig und habe es auch in der Vergangenheit nicht getan.

Wir haben gestern über die Steuerschätzung vom Mai und deren Auswirkungen diskutiert. Ich kann es mir aussuchen: Entweder ist der Haushalt Makulatur oder der Finanzminister ist ein Trickser und hat Vorsorge getroffen. Auch dies war ein Vorwurf, bei dem ich frage: Wo liegt das Problem, wenn der Finanzminister für Unwägbarkeiten Vorsorge trifft?

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Enkelmann [PDS])

Das, meine Damen und Herren von der Opposition, ist keine Trickserei.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Das hat doch mit Haushalts- wahrheit zu tun!)

Nein, das ist keine Trickserei, sondern ganz normale Haushaltsvorsorge. Ich muss mich darauf vorbereiten, dass die Energiepreise schwanken, dass die Wechselkurse schwanken, dass über das Jahr hinweg die Zinssätze schwanken und dass auch die Steuereinnahmen schwanken.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Die gesamte Regierung schwankt!)

Dafür muss man Risikovorsorge treffen. Das ist normales Handeln eines Finanzministers, der nicht tricky, sondern seriös an die Haushaltsaufstellung herangeht und sagt, dass wir auf diese Eventualitäten eingestellt sein müssen. Sie schlagen mit Ihren Anträgen vor, die Steuereinnahmen, die wir, kritisch betrachtet, bei 1,2 gerechnet haben, höher zu veranschlagen. Sie sagen, es interessiert Sie gar nicht, was in der Welt passiert, sondern setzen die Zahlen mal eben nach oben und vergrößern das Risiko, um dem Finanzminister bzw. der Landesregierung das Leben schwer zu machen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Wir können Ihnen das gern noch einmal vorrechnen!)

Es ist ja legitim, dass es Ihre Ansicht ist. Aber letztendlich sage ich: Ihr Herangehen ist nicht seriös, sondern tricky. Der Haushalt, den wir vorgelegt haben, ist die seriöse Variante.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Osten?