Die Landesregierung erklärt zwar unter Punkt C. - Rechtsfolgenabschätzung -, dass eine Gebührenerhöhung nicht verursacht werde und dass die Streichung der Stichtagsregelung zu keinen zusätzlichen Belastungen des Gebührenzahlers führe. Wie schön wäre es doch, wenn man diesen Aussagen glauben könnte, aber in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es zu Artikel 1, dass ein über Gebühren abzudeckender Finanzierungsbedarf von mindestens 175 Millionen Euro, also 35 % der Gesamtkosten, verbleibe; also doch eine zusätzliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Wenn man unter Artikel 2 weiter liest, dass der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens auf den Beginn des nächsten Gebührenhaushaltsjahres abgestellt sei, dann weiß man auch mit einiger Sicherheit, ab wann die Bürger in höherem Maße zur Kasse gebeten werden.
„Die Gesetzesvorlage hat zum Inhalt, den Bürgern in Brandenburg zusätzlich zu den von ihnen regelmäßig zu entrichtenden Abfallgebühren 175 Millionen Euro nachträglich in Rechnung zu stellen. Auch wenn damit die Landkreise und kreisfreien Städte um ihren kommunalen Anteil entlastet werden sollten, kann dies nicht vollständig und ausschließlich zulasten der Bürger erfolgen. Im Ergebnis dessen muss man den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vorliegenden Form ablehnen.“
Ohne Wenn und Aber findet auch die Aussage unsere Zustimmung, dass mit der Gesetzesvorlage der Willkür Tür und Tor geöffnet wird und dass man Versäumnisse der Landesregierungen seit 1990 hinsichtlich fehlender Deponiesanierungsprogramme nunmehr in Zeiten des knappen Geldes nicht einfach auf den Rücken der Bürger abladen könne. Nicht nur bei Land und Kommunen ist die Börse kleiner geworden, sondern auch und ganz besonders beim Bürger.
Dem Inhalt dieser Zitate ist seitens unserer DVU-Fraktion nichts hinzuzufügen. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung in dieser Fassung ab. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden über Geld, im konkreten Fall über das Geld der Bürger; wir reden auch über den Erhalt, den Schutz und die Wiederherstellung der Natur. Die Kollegin Adolph hat vorhin gefragt, wessen Müll es eigentlich sei, der da liege. Nun gut, man wird, wenn die Deponien saniert werden, im einen oder anderen Fall feststellen, ob auf den Abfällen VEB oder Coca-Cola steht. Frau Gregor hat hier auf einen Antrag der CDU-Fraktion von 1997 Bezug genommen, in dem etwas Ähnliches gefordert wurde, wie es jetzt hier realisiert werden soll und meines Erachtens auch realisiert werden wird.
Ich bin in jener Wahlperiode des Landtags nicht dabei gewesen. Ich glaube, die damalige Regierungsmehrheit hätte gut daran getan, auch den anderen Antrag der CDU nicht wie in diesem Fall abzulehnen, sondern ihn anzunehmen. Dann wären wir im Bereich der Deponiesanierung vermutlich auf jeden Fall schon ein Stückchen weiter.
Das Problem ist bekannt. Es ist auch in der letzten Wahlperiode in einer Anhörung und in mehreren Kleinen Anfragen zur Sprache gekommen, und zwar dahin gehend, dass die entsorgungspflichtigen Körperschaften, die Landkreise und kreisfreien Städte, nicht wissen, wie sie mit den Deponieanteilen, die schon vor September 1992 vorhanden waren, hinsichtlich der Kosten bzw. der Gebühren umgehen sollen.
Das ist bisher nicht gelöst worden. Wir haben über die Frage diskutiert, ob es sich das Land leisten kann und will, Deponiesanierungsprogramme aufzulegen und an der Stelle noch mehr zu helfen, als es mit Fördermitteln schon geschehen ist. Dazu sind wir nicht gekommen; wir kennen die finanzielle Lage. Von daher hat die Kollegin Gregor die Dinge völlig richtig beim Namen genannt. Den Landkreisen und kreisfreien Städten fehlt das Geld, um die betreffenden Altlasten aus DDR-Zeiten allein zu beseitigen. Auch das Land hat das Geld dafür nicht. Von daher müssen wir ganz offen darüber reden, wie wir das Problem im Interesse der Umwelt lösen und damit auch dem EU-Recht und dem Bundesrecht Genüge tun.
Wir werden darüber noch heftige Diskussionen führen. Wir reden hier konkret über 175 Millionen Euro, die wir zu 100 % auf die Bürger umlegen. Die Brandenburger Bürger sind ja für ihre fast grenzenlose Toleranz beim Umgang mit Altlasten bekannt. Ob das auch dann noch gilt, wenn es ums Geld geht, werden wir sehen.
Der Antrieb der CDU-Fraktion bei der Diskussion der Gesetzesvorlage ist der - das gilt für die Kollegen von der SPD-Fraktion genauso -, auszuschließen, dass über die Deponien hinaus, die noch bewirtschaftet und zur Mitte dieses Jahres geschlossen werden, noch neue Deponien oder Müllkippen geöffnet werden und dass über dieses Tor, nämlich 100 % der Kosten auf die Bürger umlegen zu können, ganz Brandenburg umge
graben wird. Wenn hier über den Betrag geredet werden soll, der für die Schließung der nach 1992 betriebenen Deponien kalkuliert war, dann ist das mit uns machbar. Auf jeden Fall aber wollen wir deutlich festschreiben, dass darüber hinaus nichts geht; denn wir können nicht zulassen - wie ich vom Minister gehört habe, war das auch nicht so gemeint -, dass die Brandenburger Bürger über die genannte Summe hinaus für die Hinterlassenschaften auf den Deponien aus DDR-Zeiten allein haftbar gemacht werden.
Wir sind bereit, diese Diskussion offen zu führen. Ich freue mich auf die Beratungen. Was von der Regierungsseite hier schon gesagt worden ist, lässt auch erwarten, dass es eine offene Aussprache geben wird und dass wir im Ergebnis zu einem Gesetz kommen werden, das der Umwelt dient, das aber auch unseren Bürgern zumutbar ist. - Danke.
Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs - Drucksache 4/925 - an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Allein um nicht Ihr Gesicht zu verlieren, müssen Sie unserem heutigen Antrag zustimmen.
(Beifall bei der DVU) Im letzten Jahr haben wir bekanntlich einen entsprechenden Antrag - Drucksache 3/7630 - in dieses Haus eingebracht. Die damalige Justizministerin hat, nachdem jener Antrag mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt worden war, öffentlich postuliert, der Verein Opferhilfe habe nunmehr mit ausreichend Mitteln zu rechnen und die Opferhilfe im Land Brandenburg werde in Zukunft in großem Umfang auf solide Beine gestellt.
Nun steht die Opferhilfe in Brandenburg vor dem Aus. Wir haben uns angesichts der Haushaltslage aber nicht dafür entschieden, einen neuen Haushaltstitel zu schaffen, sondern dafür, einen neuen, soliden Weg der Opferhilfe gehen zu wollen.
In verschiedenen anderen Bundesländern hat sich eine Vielzahl von Opferhilfeeinrichtungen etabliert, die von der jeweiligen Justizverwaltung in großem Umfang finanziell und personell geführt und unterstützt wird. In Niedersachsen hat sich das als praktikabel und finanzierbar erwiesen.
Ausschlaggebend für uns war, dass den Opfern schwerer Straftaten nicht nur professionelle psychosoziale Beratung und Betreuung, sondern, insbesondere in Härtefällen, auch finanzielle Unterstützung angeboten werden muss. Die Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts bietet sich dafür in besonderem Maße an; denn sie kann als gemeinnützige Einrichtung Spenden und Geldauslagen, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach den §§ 153 a der Strafprozessordnung und 56 b des Strafgesetzbuchs zugesprochen werden, in Empfang nehmen und mit den betreffenden Mitteln kurzfristig Zuwendungen an Opfer direkt oder über andere Hilfeeinrichtungen anbieten. Im Übrigen kann eine solche Einrichtung im Gegensatz zum eingetragenen Verein auch staatlicherseits verwaltet und überwacht werden. Damit ist sie in ihrer Geschäftsführung unabhängig von dem privaten Einsatz ausschließlich ehrenamtlicher Funktionäre.
Die von uns hiermit beantragte Stiftung muss daher als Dachstiftung gegründet und organisiert werden, unter deren Regie in allen Landkreisen Opferhilfefonds eingerichtet werden können, die kurzfristig und unbürokratisch Hilfeleistungen für Kriminalitätsopfer aufgrund einer soliden finanziellen Grundlage ausreichen können.
Gerade im Land Brandenburg sind aufgrund des hohen Leerstandes in besonderem Maße die Kommunen in der Lage, durch die Zurverfügungstellung eigener Räumlichkeiten Opferhilfestellen kostengünstig zu unterstützen, während diese höheren Kosten, insbesondere die Mietkosten, in den alten Bundesländern eine zusätzliche finanzielle Hürde darstellen.
Die Bereitschaft des Landes, Kriminalitätsopfern schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen zu lassen, zeigt den Grad des Funktionierens einer Rechtsgesellschaft. Ganze 45 000 Euro wollen sich die Regierungsfraktionen in diesem Hause die Hilfe durch Sozialarbeiter und Psychologen noch kosten lassen. Das ist etwa ein Fünftel der bisherigen Förderung, was auf keinen Fall mit einem entsprechenden Rückgang von Gewalttaten zu erklären ist. Nein, das ist nach Auffassung meiner Fraktion ein riesiger Skandal und hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.
von Straftaten“ vom 15. Oktober 2001 und ein entsprechender EU-Rahmenbeschluss vom 15. März 2001 mahnen indes an, dass die EU auf Gemeinschaftsebene insgesamt zu einer Verbesserung der staatlichen Entschädigung für Opfer von Straftaten drängt. Das zwingt uns, gemeinsam Mindestnormen und -standards für die Entschädigung für Opfer von Straftaten auf die Beine zu stellen.
Die Einrichtung einer staatlich finanzierten Opferhilfestiftung ist natürlich mit jährlichen Personalkosten verbunden. Dieser Weg ist jedoch gangbar, wenn Sie heute der von uns geforderten Anschubfinanzierung zustimmen. Das von uns geforderte persönliche Opfer wäre auch ein positives Signal für den Bürger in Richtung Glaubwürdigkeit des Parlaments.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hans Fallada hat einmal geschrieben: Nie sollst du so tief sinken, von dem Kakao, durch den man dich zieht, auch noch zu trinken.
Seit 1990 hat es in Ostdeutschland an die 100 Todesopfer rechtsradikaler Gewalt gegeben: Gewalt, die durch Fremdenfeindlichkeit, durch Angst vor dem Anderssein und Neid verursacht und von rechtsextremen Parteien und Gruppierungen geschürt worden ist. Zu diesen sind aufgrund ihrer Verbrüderung mit der ganz klar neo-nationalsozialistischen NPD auch die Antragsteller zu zählen. Insofern ist es einfach eine Verhöhnung derjenigen, die nur deshalb Opfer solcher Gewalt und Intoleranz geworden sind, weil sie Sozialhilfeempfänger und vielleicht menschlich ein Stück heruntergekommen waren, eine andere Hautfarbe hatten oder aus einem anderen Land kamen. Solche Menschen sind hier erschlagen worden; ihre Geschäftseinrichtungen wurden angezündet und ihre Fenster eingeworfen. Von solchen Vorfällen mussten wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten erneut Kenntnis nehmen.
Dass die Leute, die politisch dahinterstehen und dazu aufrufen man muss nur das Zentralorgan dieser Gruppierung, die „National-Zeitung“, lesen; ich habe ein paar Ausdrucke vom heutigen Tage dabei, was dort steht, ist einfach hanebüchen und erschreckend, ein Aufruf zu Hass und Hetze -, hier eine Opferstiftung verlangen und dann auch noch den Namen der Vereins, der „Opferperspektive“ und nicht „Opferhilfe“ heißt, falsch in den Mund nehmen, ist eine Unverschämtheit und eine Unverfrorenheit hoch drei. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Das Genie des Bösen, ein gewisser Herr Joseph Goebbels, hat einmal gesagt: Wir sind der Wolf im Schafspelz.
So ist es auch hier. Im Prinzip geht es gar nicht um die Opfer, sondern darum, jemanden vorzuführen und einen bestimmten politischen Akzent zu setzen. Damit werden wir uns ganz bestimmt nicht gemein machen. Wir halten dies schlichtweg für abartig und werden den Gesetzentwurf ablehnen.