Die Schulden des jüdischen Landesverbandes fallen definitiv nicht unter diese Regelung. Jene Maßnahmen, die durch die Zuwendungen - wenn auch mit zeitlicher Verzögerung - bezahlt würden, wären im Prinzip nie förderfähig gewesen. Sie werden mir nachsehen, dass ich das nicht mit Beispielen belege, denn es bringt uns an dieser Stelle nicht weiter. Nach der Landeshaushaltsordnung ist diese Art der Unterstützung ausgeschlossen. Bitte glauben Sie mir, dass eine lange Diskussion innerhalb des Landesrechnungshofs, des Finanzministeriums und meines Ministeriums geführt worden ist, bevor uns klar war, dass der einzige Weg, den jüdischen Landesverband in die Lage zu versetzen, Schulden abzutragen, über den Staatsvertrag führt.
Natürlich können die in Höhe von 200 000 Euro zugewendeten Mittel nicht zu 100 % für das religiöse Leben verwendet werden, sondern ein Teil muss zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Es handelt sich um Schulden, die nicht unverschuldet entstanden sind; das muss man ganz deutlich sagen. Es ist wichtig, solche Fehler zu vermeiden, und der Landesverband muss überlegen - das hat er getan -, wie er mit den Schulden umgeht, wenn er 200 000 Euro erhält. Das vorliegende Entschuldungskonzept beruht auf einer freiwilligen Entscheidung des Landesverbandes, die wir geprüft haben. Zahlt man in jedem Jahr 30 000 Euro für den Schuldendienst und nimmt den Rest für das jüdische Leben - dann dauert es länger - oder versucht man, stärker zu entschulden? Der Landesverband hat sich diesbezüglich ein sehr ehrgeiziges Ziel gesetzt.
Wenn über die Höhe von 200 000 Euro diskutiert und reflektiert wird, muss man auch sagen, dass drei Ministerien des Landes bereits knapp 300 000 Euro an Schulden erlassen haben und dass aufgrund von Teilerlassen der verschiedenen Finanzämter des Landes noch eine beträchtliche Summe hinzukommt, die ich nicht genau beziffern kann. Diese Summe von 300 000 Euro steht nirgendwo, ist aber eine Leistung des Landes, um den Jüdischen Landesverband zu sanieren. Das zu sagen ist vielleicht zur Illustration der finanziellen Lage notwendig.
Zu der Situation bezüglich der zwei Gemeinden. Frau Richstein hat es dankenswerterweise schon erwähnt: Nach dem Zweiten Weltkrieg hat man - das war keine staatliche Entscheidung - von jüdischer Seite die Entscheidung getroffen, jüdisches Leben in Deutschland in einer Einheitsgemeinde zu organisieren. Man wollte bewusst die konkurrierenden Formen jüdischen Leben, die es in der Weimarer Republik gegeben hat, nicht wieder haben. Das war eine freie Entscheidung. Unter dem Dach des Zentralrats der Juden in Deutschland sind die Juden Deutschlands - bis auf wenige Gruppierungen - im Wesentlichen organisiert. Man kann sagen, dass sich unter dem Dach des Zentralrats der Juden sehr unterschiedliche religiöse Strömungen finden, reformistische, liberale, orthodoxe, also ein großer Kanon. Das ist nicht eingeschränkt.
Es gibt einige wenige, kann man sagen - von der Bedeutung und auch von der zahlenmäßigen Veranschlagung her -, die nicht dazugehören wollen. Im Land Brandenburg gibt es mit den Gesetzestreuen Juden eine solche Gruppe. Diese kleine Gruppe, die sich bewusst außerhalb des Zentralrats bzw. der Einheitsgemeinde stellt, fordert ziemlich lautstark ihre Gleichbehandlung ein. Diese wird auch gewährleistet. In der gängigen Rechtsprechung ist klar: Gleichbehandlung heißt, dass nicht einfach gesagt wird: Es sind zwei Partner, jedem steht das gleiche Recht zu. - Gleichbehandlung bedeutet vielmehr, dass man differenziert, dass Differenzierung nach Größe und anderen Kriterien geboten ist.
Deswegen leitet sich aus der Tatsache, dass wir einen Staatsvertrag mit dem Jüdischem Landesverband schließen, keinesfalls die Notwendigkeit ab, das auch mit den Gesetzestreuen zu tun. Dies hat auch nichts mit der Körperschaft zu tun. Das Land Brandenburg hat einen Vertrag mit der evangelischen Kirche und einen mit der katholischen Kirche. Die gesamten Freikirchen sind nicht bedacht. Es gibt acht Religionsgemeinschaften in Brandenburg - Mormonen und andere -, die alle Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Keine von ihnen hat einen Vertrag. Das heißt, diese Frage beeinflusst die Entscheidung nicht.
Allerdings machen wir beim Jüdischen Landesverband, beim jüdischen Leben, eine Ausnahme, indem im Vertrag geregelt ist, dass der Jüdische Landesverband allen Juden in Brandenburg Mittel zuwenden muss, dass heißt, auch den Gesetzestreuen. In Ihrem Entschließungsantrag ist davon die Rede, wie unterschiedlich die religiösen Strömungen im Judentum sein können. Das ist völlig klar. Aber die gegenseitige Anerkennung wer erfüllt die Religionspflichten, wer zählt dazu, welche Gruppe kann als Gemeinde gezählt werden? -, meine Damen und Herren, ist wirklich keine Entscheidung, die ein deutscher Ministerialbeamter zu treffen hat. Das ist vielmehr eine innerjüdische Entscheidung und ich bin dem Landesverband dankbar, der es übernommen hat, diese Fragen innerjüdisch auszu
tragen. Die Klärung der Frage „Zugehörigkeit zum Judentum oder nicht?“ ist in den innerjüdischen Dialog zu verweisen. Das ist mit dem vorliegenden Vertrag geschehen. Es ist ein Anspruch Dritter realisiert. Das heißt, dieser Anspruch kann von denen eingeklagt werden, die zum jüdischen Leben gehören. Es ist also eine verbindliche Pflicht in diesem Vertrag enthalten. Das heißt, mit diesem Vertrag hat die Gesetzestreue Gemeinde jetzt eine Situation, die sie noch nie hatte: Es steht ihr Geld zu, falls sie nicht Dinge verletzt, wodurch diese Anspruchsberechtigung zum Erlöschen kommt.
Ich glaube, es bestand die Illusion, dass wir als staatliche Seite alle Konflikte lösen könnten, die innerhalb des Judentums in Brandenburg vorhanden sind. Dem ist nicht so. Wir haben uns um eine Lösung bemüht, die den unterschiedlichen Interessen entgegenkommt und die - da habe ich gar keine Sorge - verfassungsrechtlich trägt. Herr Prof. Shvarts, der Vorstandsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde des Landes Brandenburg, hat in der Anhörung den Wunsch geäußert, den Vertrag anzunehmen und in Kraft zu setzen. Ich bitte Sie, diesem Vorschlag von Prof. Shwarts zu folgen. - Vielen Dank.
Erstens stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 4/967, zu dem Vertrag zwischen Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Zweitens lasse ich über den Entschließungsantrag der PDSFraktion, Drucksache 4/1010, zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag der PDS-Fraktion folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
öffnet. - Wenn die PDS-Fraktion ihr Rederecht nicht wahrnimmt, dann erteile ich der Abgeordneten Lehmann von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Meine Damen und Herren! Die DVU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung eingebracht und ich werde jetzt versuchen, Ihnen diesen nahe zu bringen.
Wir möchten, dass § 6, der die Kostenerstattung regelt, geändert wird, denn nach der gegenwärtigen Rechtslage endet die Kostenerstattung für den im Gesetz gemäß § 2 Nrn. 3 und 5 benannten Personenkreis nach Ablauf von insgesamt vier Jahren. Die Kosten für den weiteren Aufenthalt wie für die Unterbringung, für den Lebensunterhalt usw. sind dann von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu tragen. Genau darin liegt das Unhaltbare des Kostenerstattungsparagraphen. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden für etwas zur Kasse gebeten, auf das sie so gut wie keine Einflussmöglichkeit haben, zum Beispiel auf die Gründe, die eine Abschiebung verzögern. Es ist einfach unerträglich, wenn man nicht in der Lage ist, innerhalb von vier Jahren - ich wiederhole: vier Jahren! - einen nicht anerkannten oder scheinbar nicht identifizierbaren Asylbewerber zurückzuführen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Hartz-IV-Gesetzgebung gerade auf Kreisebene eine enorme finanzielle Mehrbelastung mit sich bringt, besteht jetzt in den Bereichen mit legitimen Entlastungsmöglichkeiten dringender Handlungsbedarf; er ist dort angesagt. Genau in dieser zwingenden Notwendigkeit liegen Sinn und Zweck unseres Änderungsantrags. Die DVU-Fraktion hat dieses Problem keinesfalls erfunden, meine Damen und Herren. Im Gegenteil! Aus den Kreisen wird uns immer wieder über die Abwälzpraktiken der Landesregierung zulasten der Landkreise berichtet.
Dass solche Praktiken in den Kreisen parteiübergreifend auf kein Verständnis treffen, ist nicht verwunderlich.
Deshalb sind wir als Landtagsabgeordnete aufgefordert, den Tatsachen Rechnung zu tragen und dies mit unseren Entscheidungen zum Ausdruck zu bringen. Das ist einer der Gründe, weshalb die DVU-Fraktion zu dieser Thematik eine namentliche Abstimmung beantragt hat. Es ist nämlich sehr interessant für uns zu wissen, wie die Landtagsabgeordneten mit gleichzeitigem Kreistagsmandat abstimmen werden.
Infolge der chronischen Finanzschwäche unserer Landkreise ist diesbezüglich eine Änderung dringend erforderlich. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und um Ablehnung der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Ich frage die Abgeordnete Schier, ob Sie dazu sprechen möchte. - Sie verzichtet. Die gleiche Frage geht an die Landesregierung. - Sie verzichtet ebenfalls.
Somit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der DVU in Drucksache 4/1011 - Änderung des § 6 Abs. 3 - ab. Dazu hat die DVU-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte deshalb, mit der Verlesung der Namen zu beginnen.
(Die Abgeordneten Dombrowski [CDU], Frau Alter, Bi- schoff, Frau Fischer und Fritsch [SPD] geben ihr Votum ab.)
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/947, Zweites Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit im Land Brandenburg
Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Landesregierung eröffnet. Frau Ministerin Blechinger, bitte.