Protocol of the Session on March 2, 2005

Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 6 und kommen zum Tagesordnungspunkt 7:

Zweites Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/671

1. Lesung

Es wurde vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/671 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer diesem Ansinnen Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Überweisungsempfehlung zugestimmt worden.

Des Weiteren gibt es von der PDS-Fraktion den Wunsch, zur Mitberatung den Rechtsausschuss einzubeziehen und den Gesetzentwurf auch an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Wunsch folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen, nachdem wir den Tagesordnungspunkt 7 verlassen haben, zum Tagesordnungspunkt 8:

Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a des Grundgesetzes „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Anmeldung zum Teil III des 34. Rahmen- planes) Anmeldung der Landesregierung gemäß § 10 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 4/642

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen.

Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drucksache 4/642 - zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt worden.

Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8 und kommen zum Tagesordnungspunkt 9:

Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a des Grundgesetzes „Ausbau und Neubau von Hochschulen“ (An- meldung zum 35. Rahmenplan für den Hochschulbau) Anmeldung der Landesregierung gemäß § 10 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 4/643

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen.

Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drucksache 4/643 - zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung wurden die Beschlussempfehlung und der Bericht einstimmig angenommen.

Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9 und kommen zum Tagesordnungspunkt 10:

Verbot des Einsatzes von Bleimunition bei der Jagd auf Wasservögel

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/509

Wir beginnen mit dem Redebeitrag der antragstellenden Fraktion. Der Abgeordnete Schulze hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 9. Februar dieses Jahres wurden die Mitglieder des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz per Tischvorlage vom Entwurf der Landesregierung zu einer Änderungsverordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg in Kenntnis gesetzt. Wesentlicher Inhalt ist das Verbot der Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition bei der Jagd auf Wasserfederwild. - So gut, so schön.

Uns von der DVU-Fraktion freut es, dass die Landesregierung eine derart schnelle und vor allem realistische Reaktion auf Tatsachen zeigte. Auch unsere Fraktion tritt bekanntlich vehement für ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel ein.

Mit der Kleinen Anfrage 184 hatte die DVU-Fraktion bereits am 11. Januar 2005 auf die Gefahren der Verwendung von Bleimunition hingewiesen. Damit hatten wir geradezu eine Lawine der Vernunft hinsichtlich Umwelt und Naturschutz losgetreten. Wie richtig unsere Fraktion mit ihrer Auffassung liegt, zeigen die Äußerungen des Naturschutzbundgeschäftsführers Wolfgang Mädlow über Auswirkungen von Blei innerhalb der Nahrungskette in der Natur, nachzulesen in der „MAZ“ vom 18. Januar.

Letzten Endes legten dann auch Ministeriumssprecher Uwe Schade und der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Kollege Dombrowski, ihre Standpunkte in Bezug auf ein Verbot der Verwendung von Bleischrotmunition dar. Die verheerenden Untersuchungsergebnisse des Naturschutzbundes - von der DVU-Fraktion erkannt - machten sich nun endlich auch die anderen zu Eigen. In der Antwort der Landesregierung hieß es dann, dass der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz in diesem Sinne von seiner Verordnungsermächtigung Gebrauch machen wird.

Mit dem vorliegenden Entwurf von Minister Dr. Woidke ist dies zu unserer Zufriedenheit geschehen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht des nunmehr gegebenen Sachverhalts zieht unsere DVU-Fraktion den Antrag auf Verbot des Einsatzes von Bleimunition bei der Jagd auf Wasservögel zurück.

(Beifall bei der DVU)

Vielen Dank für diese kluge Entscheidung. - Ich frage die übrigen Fraktionen, ob daraufhin bei ihnen noch Redebedarf zu diesem Tagesordnungspunkt besteht.

(Schulze [SPD]: Herr Präsident, einen zurückgezogenen Antrag kann man leider nicht mehr besprechen!)

- Das war meine Erwartung.

(Schulze [SPD]: Die Lawine der Vernunft hat ihn hinweg- gespült!)

Es gibt also Einvernehmen darüber, den Tagesordnungspunkt 10 zu verlassen und zum Tagesordnungspunkt 11 überzugehen:

Studiengebühren an Brandenburger Universitäten und Hochschulen

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/551

Der Abgeordnete Nonninger hat dazu das Wort, falls dieser Antrag nicht auch zurückgezogen wird.

(Zuruf von der SPD: Das wäre konsequent! - Schulze [SPD]: Nie wieder Anträge einzubringen wäre konse- quent!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für das Erststudium an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen dürfen keine Studiengebühren erhoben werden. Das ist die Auffassung der DVU-Fraktion.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 hat die Zuständigkeit der Länder für die Bildung klar bestätigt. Das höchste deutsche Gericht hatte aber nur über die Frage zu entscheiden, ob die rot-grüne Bundesregierung den Ländern ein Verbot diktieren dürfe. Ob Studiengebühren verfassungsgemäß oder gar vernünftig sind, hatte es nicht zu entscheiden. Das hat der Vorsitzende des Zweiten Senats, Winfried Hassemer, in einer ungewöhnlichen Vorbemerkung klargestellt. Diese Frage könne man im Hinblick auf die in der Verfassung verankerte Studierfreiheit und Gleichbehandlung schon stellen, so der Verfassungsrichter. Hassemers Worte könnten als eine Aufforderung verstanden werden, gegen Studiengebühren zu klagen, falls solche von den ersten Studenten eingefordert würden.

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Saarland planen nichtsdestotrotz vom 1. Semester

Studiengebühren in Höhe von 500 Euro zu erheben. Weitere CDU-geführte Länder würden folgen, erklärte der Stuttgarter Wissenschaftsminister Peter Frankenberg.

Wem an der Zukunft unseres Landes gelegen ist, der muss auch für Bildung und Hochschule Sorge tragen. Die Hochschulförderung ist eine Frage von politischen Prioritäten sowohl des Landes als auch des Bundes. Doch die Bundesregierung setzt andere Prioritäten. Für sie ist es wichtiger, deutsche Soldaten am Hindukusch, am Horn von Afrika oder im ehemaligen Jugoslawien zu stationieren.

Mehrfach kritisierte die DVU-Fraktion die viel zu niedrigen Hochschulausgaben des Landes in Höhe von nur 2,3 % des Gesamtetats. Damit ist Brandenburg Schlusslicht in ganz Deutschland. Nun sollen die Studenten die Zeche bezahlen. Ohne die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern gehören die Studenten zu den sozial Schwächsten der Gesellschaft. Studiengebühren werden finanziell Schwache noch mehr als bisher vom Studium abschrecken. Ein allgemeiner Hochschulzugang wird nur noch pro forma möglich sein, von Chancengleichheit in der Bildung kann keine Rede mehr sein.

Die DVU-Fraktion verkennt nicht die schwierige Situation der Hochschulen, die sich durch jede weitere Sparmaßnahme von Bund und Land noch verschärft. Wir sagen ganz klar, dass dies die Auswirkungen einer jahrelangen verfehlten Hochschul- und Finanzpolitik sind. Die Studiengebühren werden die Probleme der Hochschulen nicht wirklich lösen, dafür aber eine weitere soziale Auslese fördern. Die DVU-Fraktion sagt klipp und klar: Es gibt keine sozialverträgliche Variante von Studiengebühren. Sie alle kennen doch die Zahlen. Schon in den vergangenen Jahren sank der Anteil von Studierenden aus einkommensschwachen Familien von 23 auf 13 %, während der Anteil von Studierenden aus einkommensstarken Familien von 17 auf 33 % stieg.

Im Gespräch sind zinsgünstige Kredite für Einkommensschwache. Hier werden von der Bundesregierung die unterschiedlichsten Zahlen präsentiert. Es werden Rückzahlsummen von 31 200 Euro bis 90 000 Euro und im Extremfall von 126 000 Euro genannt. Aber selbst bei einem Studium von acht Semestern und „nur“ 31 200 Euro Schulden - das bedeutet einen Studienkredit von 650 Euro pro Monat - summiert sich die Tilgungssumme auf 40 000 Euro. Das bedeutet, nach dem Studium 25 Jahre lang monatlich immerhin 184 Euro abzuzahlen. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Studienkredite zur Finanzierung der Gebühren sind nicht die Lösung, denn viele Leute haben in unserer jetzigen wirtschaftlichen Situation einfach Angst vor einer Verschuldung. Für die DVU-Fraktion und - wie ich heute früh in der Debatte gehört habe - nicht nur für die DVU-Fraktion, ist die Finanzierung der Schulen und Hochschulen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir fordern alle Fraktionen auf, sich dieser Aufgabe zu stellen. Stimmen Sie darum heute unserem Antrag zu.