Eine Besonderheit bestand übrigens darin, dass uns der Innenminister persönlich während der letzten beiden Sitzungen des Innenausschusses beehrt hat. Er hat damit seine Bilanz etwas aufgebessert und immerhin an 13 von 100 Sitzungen teilgenommen.
Ich habe den Eindruck, dass wir in den vergangenen Wochen gerade bei einigen Koalitionsabgeordneten viel Pfeifen im Walde gehört haben. Im Schönreden hat sich die große Koalition in den letzten Jahren immer schon geübt. Das ist offensichtlich ihre einzige Stärke. Von den vollmundigen Versprechungen ist allerdings nicht viel übrig geblieben. Das bestätigen sogar Bürgermeister, die der CDU angehören.
Im Februar hat Herr Petke den Kommunen schon einmal mitgeteilt, wie viel mehr Geld sie durch das FAG erhalten. Mit bürokratischer Akkuratesse hat der innenpolitische Sprecher der CDU den Referentenentwurf auf einzelne Kommunen umgerechnet. Es ist fast amüsant, wenn einem derselbe Kollege jetzt erklärt, warum es für die Kommunen eben nicht mehr Geld gibt. Damit führt er seine eigenen Sprüche ad absurdum. Jetzt meint Kollege Petke unter anderem:
„Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Kommunen Sicherheit. Wir werden im nächsten Jahr, im übernächsten Jahr und im Jahr darauf steigende Einnahmen auf der kommunalen Ebene durch das Land haben. Dieses Gesetz bedeutet eine Trendwende zum Positiven für die Kommunalfinanzen in Brandenburg.“
Es verwundert, dass diese Einschätzung kaum Zustimmung findet, nicht einmal, wie gesagt, bei den CDU-Bürgermeistern.
Ich meine, nachdem in den Ausschussberatungen die Koalition einen einzigen Änderungsantrag eingebracht hat und der jetzt zu beschließende Entwurf weit hinter dem Referentenentwurf zurückbleibt, ist die erste Bewertung des FAG durch die SPD zutreffender denn je. „Manöver Schnellschuss“ oder „SPD findet Schönbohms Entwurf unreif“ waren damals einige Schlagzeilen. Ich hätte mir gewünscht, wenn Sie wenigstens bei die
sem Gesetz bei Ihrer Meinung geblieben wären. Ein besseres Gesetz wäre möglich gewesen. Sie haben heute zum letzten Mal vor der Landtagswahl die Chance, den Entwurf zu verbessern - wenn Sie das überhaupt möchten.
Wir lassen nicht locker. Es wird Sie nicht wundern, wenn die PDS-Fraktion heute noch einmal einige Änderungsanträge einbringt. Wir verfolgen damit zwei Richtungen: Zunächst einmal wollen wir erreichen, dass der Gesetzentwurf tatsächlich ein Finanzausgleichsgesetz mit neuer Qualität wird. Für den Fall, dass Sie diesen Weg nicht mitgehen, möchten wir zumindest erreichen, dass das neue Gesetz nicht schlechter wird als das bisherige Gemeindefinanzierungsgesetz.
Nun zu den Änderungsanträgen im Einzelnen. Wir erachten es schon als wichtig, dass den Kommunen mit dem Gesetz eine Garantie für die Mindestausstattung der Verbundmasse gegeben wird. Das ist die Voraussetzung dafür, dass den Kommunen für die Erfüllung pflichtiger und freiwilliger Aufgaben die erforderliche Finanzausstattung gewährt wird. Die beantragte Änderung sichert eine Mindestbemessung der Verbundmasse.
Die Argumentation gegen eine Garantiesumme, wie sie in Mecklenburg-Vorpommern existiert, hinkt allein schon deshalb, weil die dortige Regierung in den vergangenen zwei Jahren nicht wie die Brandenburger Regierung und die sie tragende Koalition den Kommunen mehr als 300 Millionen Euro gestrichen hat.
Eine entscheidende Stellschraube für die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs ist die Verbundquote. Die kommunalen Spitzenverbände fordern diese Verbundquote übereinstimmend und völlig zu Recht. Mit einer Verbundquote von 22,3 %, wie von der PDS gefordert, würde sich die Finanzausstattung der Kommunen um etwa 130 Millionen Euro verbessern. Wir weisen Ihnen mit entsprechenden Deckungsvorschlägen nach, dass diese Summe durch Umverteilung im Landeshaushalt aufgebracht werden könnte.
Im Übrigen finde ich es schon ein wenig peinlich, wie Sie Ihren Innenminister im Regen stehen lassen. Der schrieb nämlich im Februar allen hauptamtlichen Bürgermeistern, Oberbürgermeistern, Amtsdirektoren und Landräten einen Brief. Darin wollte er als "Kommunalminister" direkt über die Eckpunkte des FAG-Entwurfs informieren. In ebendiesem Brief kündigte er an:
„Die Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich soll unter Berücksichtigung der Kostenerstattung für übertragene Aufgaben außerhalb der Finanzausgleichsmasse 22,3 % betragen.“
Ich finde es nicht sonderlich fair, den Innenminister bei den Hauptverwaltungsbeamten so zu blamieren und seine Ankündigung zu konterkarieren.
Unklar ist die Regelung in § 4 - Überführung zweckgebundener Mittel in den kommunalen Finanzausgleich. Wenn Sie es mit der Überführung in den Finanzausgleich tatsächlich ernst meinen, sollten Sie unseren Vorschlag, im kommenden Jahr 30 Millionen Euro und in den folgenden Jahren jeweils 35 Millionen Euro zu überführen, unterstützen. Es wäre ein positives Signal an die Kommunen, wenn der Landtag sich verpflichtete,
die Mittel tatsächlich umzuschichten. Geredet haben Sie darüber viel zu lange, meine Damen und Herren von der Koalition. Lassen Sie Ihren Worten endlich Taten folgen.
Zu § 6 - Allgemeine Grundsätze: Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund fordern die Beibehaltung der Ausgleichsquote bei 80 % für Gemeinden bzw. 100 % für die Landkreise. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass mindestens die Hälfte der Gemeinden nicht ausreichend Gewerbesteuereinnahmen erzielt, um weitere Einnahmeeinbrüche auszugleichen. Des Weiteren befürchtet der Landkreistag negative Auswirkungen auf die Umlagekraftmesszahlen der Landkreise.
Zum Vorschlag meiner Fraktion, § 13 dahin gehend zu ändern, dass die investiven Schlüsselzuweisungen zur Tilgung von Krediten, die für infrastrukturelle Maßnahmen aufgenommen worden sind, eingesetzt werden können, ist nur so viel zu sagen, dass dieser Vorschlag nur aus rein parteitaktischen Gründen abgelehnt wird. Das wird vor allem die CDU ihren Hauptverwaltungsbeamten erklären müssen, die genau das fordern, wofür sich die PDS-Fraktion jetzt einsetzt.
Zum Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich: Meine Damen und Herren, dass Sie in diesem Paragraphen die 190 Millionen Euro SoBEZ an die Kommunen weiterreichen, ist nach Ihrer Zustimmung zum Hartz-IV-Gesetz im Bundesrat das Normalste der Welt. Die Ablehnung unseres Antrags, die Einsparungen des Landes bei den bisherigen Wohngeldausgaben an die Kommunen zum Ausgleich der Mehrkosten weiterzugeben, ist verantwortungslos und macht wieder einmal Ihre kommunalfeindliche Politik deutlich. Sie haben im Bundesrat zugestimmt und lassen jetzt die Kommunen im Stich. Ich darf daran erinnern, dass mit der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Landkreise und die kreisfreien Städte zur Übernahme der Kosten der Unterkunft für künftige Arbeitslosengeld-II-Empfänger verpflichtet sind. Ich fordere Sie erneut auf, Ihre Blockadehaltung in dieser Frage aufzugeben.
Das Finanzausgleichsgesetz für die brandenburgischen Kommunen hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Leider haben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, es nicht vermocht, das lange versprochene und oft geforderte FAG tatsächlich zu einem guten Gesetz zu machen. Sie werden heute mit Koalitionsmehrheit dieses Gesetz durchstimmen und wissen doch, dass die ersten Änderungen bald nötig sein werden. Veränderungen bei der Landesplanung, beim Belastungsausgleich für Hartz IV, Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und Ausgleich für unterschiedliche Entwicklungen im Land sind nur wenige Stichpunkte für die jetzt schon notwendige Überarbeitung.
In wenigen Wochen wird der neue Landtag gewählt und wie man so hört, soll durch ein Kreuz bei einer bestimmten Partei Brandenburg geil werden.
In Bezug auf das FAG sage ich Ihnen ganz deutlich: Ich finde das FAG total „ungeil“ und werde es deshalb ablehnen. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domres, die Aufforderung zur Mitarbeit war ernst gemeint. Allerdings ließen Ihre Anträge es nicht zu, etwas daraus einfließen zu lassen.
Wenn Sie mir oder anderen unterstellen, wir seien ignorant und abgehoben, was die Kommunalfinanzen betrifft:
Wissen Sie, ich bin von Anfang an kommunaler Abgeordneter und weiß sehr wohl, wie die Lage in den Kreisen und Kommunen aussieht.
Zu Ihrer Bemerkung bezüglich Versprechungen - darauf komme ich noch zurück -: Gerade Sie - wie gerade wieder in Ihrer Rede -, die PDS, versprechen ständig etwas, was nicht zu halten ist.
Mit dem letzten Plenum dieser Legislaturperiode, sozusagen Punkt zwölf, verabschieden wir das Finanzausgleichsgesetz. Es hat sicherlich einige Mühe gekostet, bei unserem Koalitionspartner die Einhaltung des Koalitionsvertrages durchzusetzen. Erst war es die Gemeindegebietsreform - zu der wir heute noch debattieren -, dann die kommunale Finanzreform des Bundes, die als Begründung für Verschiebungen herhalten muss. Es gab immer Gründe, die sicherlich Beachtung verdienten. Verhinderungsgründe für ein Gesetz waren es nicht.
Manches in vergangenen Debatten Dahergesagte lässt sich so oder so interpretieren. Lesen Sie bitte die Ausschuss- und Landtagsprotokolle! Darin ist schwarz auf weiß und mit Datum bewiesen, dass wir, die SPD-Fraktion, wieder und wieder auf dieses Gesetz, und noch in dieser Legislaturperiode, bestanden haben.
Herr Innenminister, mit der Vorlage dieses Gesetzes haben Sie, wenn auch spät, Ihren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.
Ziel des Finanzausgleichs ist es, die Aufgabenerfüllung der Gemeinden und Landkreise zu gewährleisten. Das FAG ist dabei nur ein Aspekt. Ein anderer sind die beiden von Innenminister
Schönbohm eingebrachten und mehrheitlich beschlossenen Entlastungsgesetze für die Kommunen. Auch hier gibt es sicherlich im Land sehr umstrittene Entscheidungen, zum Beispiel den Elternbeitrag zum Schülerverkehr betreffend.
Die Änderung des Schulgesetzes war eine Folge und nicht die Voraussetzung für ein zweites Entlastungsgesetz. Ich wollte dies hier und heute noch einmal klarstellen, weil es im Lande zunehmend Verwirrung bei der Frage nach Ursache und Wirkung gibt. Im Übrigen halte ich es kaum für glaubhaft, dass Kollegen - meine Kollegen bzw. Kollegen der Koalition, die hier für diese Gesetze die Finger gehoben haben - dann vor Ort eine andere Position beziehen.
Der Entwurf des FAG musste natürlich gleichfalls kontrovers diskutiert werden. Allein die unterschiedlichen Interessenlagen der Gemeinden, Kreise, kreisfreien Städte müssen Kontroversen auslösen. Ein FAG sollte in erster Linie die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen dauerhaft regeln. Also mehr Transparenz und mehr Planungssicherheit sind das Ziel. Lassen Sie mich dazu Prof. Dr. Nierhaus vom KWI Potsdam zitieren:
„Der Übergang von den jährlichen GFGs auf ein auf Dauer angelegtes FAG bringt den Kommunen im Lande Brandenburg insoweit unbestreitbare Vorteile, als es, wenn auch auf denkbar niedrigem Niveau, zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen beiträgt und den Kommunen durch mehr Transparenz und Vorausschaubarkeit Planungssicherheit gewährleistet.“
Die Betonung liegt hier sicherlich auf Transparenz und Planungssicherheit. Für mich ist aber auch der Zwischensatz „wenn auch auf denkbar niedrigem Niveau, zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen beiträgt“ wichtig. Ja, auf denkbar niedrigem Niveau! - Das sollten wir nicht vergessen und sollten es auch durch übertriebene Erfolgsmeldungen nicht kaschieren.
Die Brandenburger Kommunen sind im Vergleich der neuen Länder nach wie vor die am wenigsten verschuldeten. Das Land Brandenburg hat manches davon geschultert, ist aber arm. Deshalb, meine Damen und Herren, ist mehr als dieses Niveau nicht leistbar. Meldungen aus der Vergangenheit wie die von 350 Millionen Euro mehr, wie sie von Kollegen der CDU gestreut wurden und denen Sie, Herr Innenminister, in Ihrem Brief leider nicht widersprochen haben, tragen dazu bei, dass die Menschen die tatsächliche Lage nicht erkennen und dann wieder einmal von der Politik enttäuscht sind.
In meiner Rede zur 1. Lesung habe ich bereits darauf hingewiesen, dass in einem ersten Entwurf die Belange der berlinfernen Räume so gut wie gar nicht berücksichtigt wurden. So viel, Herr Domres, zu den damaligen Meldungen: Nicht der große Wurf!