Aber er kann ja versuchen, das dann durch diverse Interviews wettzumachen, in denen er sich für die kommunale Finanzebene einsetzt, jedenfalls vorgibt, dieses zu tun.
Wir setzen auf Dezentralität. Wir trauen der kommunalen Ebene etwas zu. Wir stehen für den Abbau von Zweckbindungen. Sie setzen auf Zweckbindungen. Sie haben kein Vertrauen in die kommunale Ebene,
offensichtlich nicht einmal in Ihre eigenen Vertreter bei den Landkreisen, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen. Das unterscheidet fundamental das Herangehen der Koalition von dem der PDS-Opposition.
Ein nächster wichtiger Punkt ist das Geben von Anreizen für die kommunale Ebene. Wir berechnen jetzt die allgemeinen und die investiven Schlüsselzuweisungen gleich und geben denen, die das auf der kommunalen Ebene in der Vergangenheit vielleicht nicht so, wie es notwendig gewesen wäre, getan haben, gleichzeitig Anreize, mehr eigene Einnahmen zu generieren. Wir wissen, dass es vor Ort oftmals zu schwierigen Entscheidungen kommen wird. Aber schwierige Entscheidungen sind nicht nur auf der kommunalen Ebene zu finden, sondern auch auf der Landesebene. Wir sind alle dazu aufgerufen, Anstrengungen zu unternehmen, um unsere Haushalte zu konsolidieren und den nachwachsenden Generationen nicht Schulden zu hinterlassen, die ihrem Umfang nach nicht mehr tragbar sind. Dazu sind wir nicht nur im Land, sondern auch auf der kommunalen Ebene aufgerufen.
Gleichzeitig erhalten wir Bewährtes, zum Beispiel die Theaterpauschale, eine Einrichtung, die gerade vor Ort die interkommunale Zusammenarbeit im Land Brandenburg fördern soll. Hier bekennen sich Regierungskoalition und Landesregierung ausdrücklich zum Weiterbestand dieser für die kulturelle und die Kunstszene so wichtigen Vorschrift.
Wir schaffen Anreize, selbst tätig zu werden; das habe ich bereits ausgeführt. Dennoch bleibt natürlich einiges zu tun. Ich darf erwähnen, dass eine Neuordnung der Landesplanung vor uns liegt. Kollege Schippel hat fast verschämt darauf hingewiesen, dass wir, was die Einteilung in Mittelzentren, Grundzentren, regionale Entwicklungszentren und Oberzentren nach der demographischen Entwicklung, nach dem Einwohnerweggang im Land Brandenburg, aber vor allen Dingen nach dem Abschluss eines ganz wichtigen Reformvorhabens, der Gemeindereform, angeht, vor Veränderungen stehen. Diese Verände
rungen müssen angegangen werden. Davor kann man sich nicht verstecken und sagen: Das braucht noch viel Zeit. Den gleichen Elan, den wir bei der Gemeindereform vorgelegt haben, erwarte ich an dieser Stelle, um dem Reformbedarf, der von vielen Kommunen zu Recht eingefordert wird, entsprechend Rechnung zu tragen.
Zur allgemeinen Situation der Kommunalfinanzen ist zu sagen, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Verantwortung des Landes in einem schwierigen wirtschaftlichen und sehr schwierigen finanziellen Umfeld gerecht werden. Wir verabschieden ein Gesetz, auf das sich die Kommunen ab dem 01.01.2005 verlassen können, das ein deutliches Mehr an finanziellen Leistungen des Landes bringt und das vor allen Dingen ein deutliches Bekenntnis der Landesebene zur Verpflichtung der auskömmlichen Finanzierung unserer Kommunen in Brandenburg ablegt. Dieses Gesetz ist ein ganz klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung; denn kommunale Selbstverwaltung ist nur dann möglich, wenn auch die finanzielle Ausstattung hinreichend gegeben ist. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute zur abschließenden Lesung des Finanzausgleichsgesetzes kommen. Es war ein schwieriger Weg; darauf haben die Kollegen der PDS hingewiesen. Aber Sie wissen erstens auch, dass durch die Kommunalreform und die Reform der Steuern insgesamt eine Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich war, und zum Zweiten - das ist vielleicht der eigentliche Punkt, der Sie so ärgert -, dass die Koalition noch auf den letzten drei Sitzungen vor der Landtagswahl gemeinsam wichtige Gesetze beschließen kann. Ich kann verstehen, dass Sie das ärgert. Heute Morgen in der Aktuellen Stunde haben Sie versucht, da etwas zu bewegen. Das ging nach hinten los.
- Aber ich bin doch gut orientiert, gnädige Frau. Aber sicher. Was meinen Sie denn? Das hat man sogar außerhalb des Landtags gehört, wie Sie vorgeführt wurden.
Es geht darum, dass sich die Rahmenbedingungen jetzt erst klar herausgebildet haben. Das ist eine Entscheidung der Bundesregierung. Wir müssen auch sagen, dass die nicht vorhersehbaren Steuerausfälle dazu geführt haben, dass wir bei den Kommunalfinanzen wie auch im Land erhebliche Probleme haben. Auch die nicht vorhersehbaren Steuerausfälle haben dazu geführt, dass wir bei den Kommunalfinanzen erhebliche
Probleme haben, wie es auch im Lande der Fall ist. Ich habe schon bei meiner Einbringungsrede im Jahre 2003 darauf hingewiesen, dass sich nach den Ergebnissen des I. Quartals dieses Jahres der negative Trend fortsetzt. Weiterhin übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Die Kassenkredite zur Sicherung der Liquidität haben am Ende des I. Quartals eine Rekordhöhe von mehr als 350 Millionen Euro erreicht.
Die Wirkungen der kommunalen Steuerreform sind bisher nur marginal und beschränken sich darauf, den Kommunen einen höheren Anteil an der Gewerbesteuer zu belassen. Die Gewerbesteuereinnahmen im I. Quartal 2004 übersteigen das Vorjahresniveau um 13 Millionen Euro.
Wir wissen also, dass unsere Kommunen Schwierigkeiten haben. Deshalb haben wir ja auch als ersten Schritt den Nachtragshaushalt für die Kommunen für das Jahr 2004 eingebracht.
Die Kommunen sind mit den ihnen anvertrauten Mitteln sparsam umgegangen. Sie haben bei den Personalausgaben, bei den Sachausgaben und bei den Investitionen weiterhin gespart. Aber die Ausgaben für Sozial- und Jugendhilfe sind im I. Quartal dieses Jahres um 24 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Daraus ergibt sich ein Teil der bestehenden Schwierigkeiten. Deshalb ist es notwendig und richtig, das Finanzausgleichsgesetz mit einer deutlich verbesserten Finanzbasis jetzt zu verabschieden.
Ich bin überrascht. Sie von der PDS-Fraktion haben immer gefordert, dass ein Finanzausgleich geschaffen werden muss. Wir haben das erörtert und bei den Anhörungen im Ausschuss dafür auch weitgehend Zustimmung bekommen. Jetzt aber sagen Sie, Sie wollen es nicht.
Nicht alle Vorstellungen und Wünsche konnten erfüllt werden. Aber die überwiegende Zahl der Anzuhörenden hat gesagt, dass dieser Ansatz richtig ist. Es ist auch richtig, dass einige Bürgermeister erklärt haben, sie hätten gern mehr Geld. Das kann ich verstehen und diese Diskussion kenne ich auch aus dem Kabinett.
Ich möchte Ihnen von der PDS-Fraktion noch einmal Folgendes sagen: Wenn Sie den Kommunen mehr Geld geben wollen, dann müssen Sie auch wissen, woher Sie es nehmen wollen. Sagen Sie dann also bitte, in welchen Bereichen Sie streichen wollen. Beim öffentlichen Personennahverkehr und auch in anderen Bereichen wollen Sie nicht streichen, aber in diesem Bereich hier wollen Sie mehr Geld ausgeben. Sie müssen irgendwann damit aufhören, von der Mengenlehre auszugehen, und müssen einfach rechnen, dass zwei plus zwei vier sind. Wenn Sie irgendwo mehr ausgeben wollen, dann müssen Sie sagen, woher Sie es nehmen wollen, und können nicht immer nach dem Motto „Wünsch dir was“ verfahren. Das ist das Grundproblem, dass Sie Forderungen stellen, die nicht finanziell unterlegt sind. Wir stellen ja über das bisherige Niveau im Rahmen der Verbundmasse Mittel bereit. Der Kollege Petke und der Kollege Schippel haben dazu genügend Ausführungen gemacht.
Natürlich ist auch der Bund gefragt. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung bekanntlich die Zusage gemacht,
die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Wir müssen jetzt schauen, wie diese Zusage eingelöst wird.
Was wir jetzt erreicht haben, ist ein wichtiger Fortschritt, weil die Kommunen nunmehr Planungssicherheit haben und damit vorausschauend planen und auch Investitionen vorsehen können.
Es stimmt nicht, wie vielfach behauptet wird und wie Sie es auch in Ihrem Antrag im Innenausschuss dargestellt haben, dass sich die Einnahmen nach dem FAG neutralisieren. Vielmehr können wir eindeutig feststellen, dass die Kommunen mit dem Gesetzentwurf besser gestellt werden, als dies vorher der Fall war. Die Zahlen sind hier schon in Erinnerung gerufen worden. Die Beteiligung der Kommunen an Solidarpaktmitteln mit 40 % ist zum Beispiel gegenüber Mecklenburg-Vorpommern und anderen ostdeutschen Ländern ein wesentlicher Fortschritt.
Mehrfach angesprochen worden ist die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Teilräume. Das ist, wie ich meine, eine der schwierigsten Aufgaben überhaupt. Die Regionen im engeren Verflechtungsraum machen geltend, dass sie zuzugsbedingt unter starkem Druck stehen, Kitas und Schulen in den berlinnahen Räumen bauen müssen und deshalb Mittel für die Infrastruktur benötigen. Die Regionen im äußeren Entwicklungsraum beklagen Einnahmeverluste aufgrund der demographischen Entwicklung. Ich meine, der Gesetzentwurf ist nach den intensiven Diskussionen und Anhörungen im Innenausschuss in dieser Hinsicht jetzt ausgewogen. Die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Gemeinden im äußeren Entwicklungsraum übersteigen die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Gemeinden im inneren Verflechtungsraum um rund 14 %. Daran können Sie erkennen, dass wir auf die unterschiedliche Situation in den einzelnen Räumen Rücksicht nehmen wollen.
Die peripheren Regionen sind somit über den kommunalen Finanzausgleich Nutznießer der positiven Entwicklung in den berlinnahen Räumen. Es wird aber zu beobachten sein, ob sich aus der weiteren demographischen Entwicklung mittelfristig Konsequenzen für den kommunalen Finanzausgleich ergeben. Was wir jetzt haben, ist ein Gesetz, das ein Zwischenziel festlegt, wobei sich darauf aufbauend die Dinge weiterentwickeln können. Wenn Sie sich vorstellen, dass nach den jetzigen Erkenntnissen im äußeren Entwicklungsraum für die Zeit von 2000 bis 2020 ein Bevölkerungsverlust von rund 15 % prognostiziert wird, dann wird deutlich, um welche Aufgabe es geht.
Natürlich sind auch die Kommunen vor Ort gehalten, sich mit ihren Planungen und Infrastrukturleistungen auf die Veränderungen einzustellen. Die langfristigen Finanzprognosen der Kommunen müssen auch die demographische Entwicklung eingehend berücksichtigen. Dadurch, dass die Kommunen mit dem Finanzausgleichsgesetz jetzt eine langfristige Perspektive bekommen, können sie das besser tun, als dies bisher der Fall war.
Mit dem Finanzausgleichsgesetz wollen wir, wie hier mehrfach angesprochen worden ist, auch die kommunale Investitionskraft erhöhen, um damit die örtliche Wirtschaft zu stärken, sodass das örtliche Gewerbe und das Bauhandwerk die Möglichkeit erhalten, im Wettbewerb Aufträge zu bekommen. Vor diesem Hintergrund bedauere ich, dass es uns nicht gelungen ist,
Mit der unmittelbaren Zuweisung der investiven Mittel an die Gemeinden werden die kommunale Selbstverwaltung, aber auch die finanzielle Eigenverantwortung gestärkt. Häufig möchte man die kommunale Selbstverwaltung stärken und vergisst, dass man damit auch eine zusätzliche Eigenverantwortung übernimmt. Die Kommunen stehen also in der Pflicht, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Investitionsmaßnahmen, die sie planen, auch im Einklang mit der demographischen Entwicklung stehen und ob die langfristige Finanzierbarkeit vor allem der konsumtiven Sachausgaben gesichert ist.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass wir auch in einem anderen Punkt zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sind, auf das der Kollege Schippel bereits hingewiesen hat. Sie haben den Ausgleichsstock von 30 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro erhöht. Das führt zu weiteren Spielräumen für Hilfen an die Kommunen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, Kommunen zu helfen, ihre in Schieflage geratenen Haushalte zu konsolidieren. Das soll Hilfe zur Selbsthilfe sein; nicht, dass man glaubt, es werde einem geholfen und das nächste Mal gehe es dann so weiter. Die 50 Millionen Euro sind für den Innenminister, wenn ich das so sagen darf, ein Vertrauensbeweis und eine besondere Verpflichtung. In diesem Sinne werden wir eine Richtlinie für den verantwortungsvollen und sachgerechten Umgang mit den Mitteln erarbeiten und im Innenausschuss erörtern.
Das Finanzausgleichsgesetz bildet nach meiner Auffassung eine solide Grundlage für die Gemeindefinanzierung in Brandenburg. Wir müssen aber auch wissen, dass der Rückgang der Solidarpaktmittel, der so genannten Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen, bis zum Jahre 2019 dazu führt, dass auch die Mittel, die die Kommunen zur Verfügung haben, rückläufig sein werden. Aus diesem Grunde muss man man mit den Mitteln so umgehen, dass man auf Dauer struktursichere Haushaltspolitik betreiben kann.
Es wäre eine Illusion, zu glauben, dass sich die Einnahmesituation der Kommunen grundlegend verändert. Wir alle hoffen, dass sich die wirtschaftliche Lage positiv verändert; dies wird aber nicht so weit gehen, dass die Solidarpaktmittel auf Dauer ausgeglichen werden können, wenn diese zurückgeführt werden.
Das auf wirtschaftlichem Gebiet Erreichte kann nicht befriedigen. Deshalb müssen wir schauen, dass es uns gelingt, die Wirtschaft so anzukurbeln, dass die notwendige Steuerkraft generiert wird.
Um die Finanzen dauerhaft zu sanieren - auch das muss gesagt werden -, müssen die Ausgaben gesenkt werden. Wir können uns auf Dauer nicht mehr Ausgaben für bestimmte Aufgaben leisten als die westdeutschen Flächenländer, mit denen wir verglichen werden. Dazu werden wir die Verwaltung modernisieren und E-Governmentstrukturen entwickeln und weiter voranbringen. Wir glauben, dass dies ein Kosten sparendes Modell ist.
Wir werden auch prüfen müssen, inwieweit durch Standortkonzentration und kommunale Zusammenarbeit weiterhin Verwaltungsmittel gespart werden können. Ein wichtiger Punkt ist das
weitere Deregulieren. Schließlich müssen wir noch mutiger entbürokratisieren, um zumindest einen Teil der bürokratischen Fesseln in unserem Lande zu lösen.
Während die Kommunen bei den Personalausgaben und bei den Sachausgaben sparen, werden diese Einsparungen zurzeit durch ständig zu tragende Belastungen im Sozial- und Jugendhilfebereich aufgezehrt. Das ist unser eigentliches Problem bei den Haushalten. Deshalb müssen wir versuchen, in diesem Bereich gemeinsam zu weiterführenden Lösungen zu kommen.
In zahlreichen Bereichen, die in den einzelnen Berichten genannt werden, wird in den Kommunen pro Kopf in Brandenburg mehr ausgegeben, als dies in anderen Ländern der Fall ist. Deshalb müssen wir auch in allen Bereichen überprüfen, inwieweit wir uns noch Standards leisten können, die oberhalb der Bundesstandards liegen. In Brandenburg gibt es zum Teil umfangreichere gesetzliche Verpflichtungen, als dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Schließlich müssen wir feststellen, dass in einem Teil der Kommunen die Finanzverantwortung nicht fachlich unterlegt ist mit dem entsprechenden Können der mit den betreffenden Aufgaben betrauten Personen.
Was die Entlastung der Kommunen von Normen anbelangt, sind die kommunalen Entlastungsgesetze der Beginn dieser notwendigen Deregulierung. Ich denke, die nachfolgenden Schritte müssen in der nächsten Legislaturperiode im Einzelnen erörtert werden.
Eine weitere Auswirkung kann sich durch die Änderung und das Verfahren zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung ergeben, wobei die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geordnet werden. Dies kann auch auf die Kommunalfinanzen Auswirkungen haben.
Wir haben als Nächstes das doppische Rechnungswesen vor uns. Mit dem doppischen Rechnungswesen auf kommunaler Ebene haben wir eine größere Transparenz der Kosten und der Leistungen. Auf dieser Basis können wir besser entscheiden, wofür das Geld eigentlich ausgegeben wird. Ich denke, dass das doppische Rechnungswesen im Jahre 2007 eingeführt wird. Dann können wir wie ein Wirtschaftsunternehmen feststellen, ob die Mittel dort ankommen, wo sie hin sollen. Dann werden wir feststellen, welche Ergebnisse der Mitteleinsatz hat.
Dieses Rechnungssystem hat sich in anderen Staaten schon bewährt. Ich denke, dass wir diesen Weg auch gehen werden. Hierüber besteht große Übereinstimmung zwischen den Koalitionsfraktionen und den kommunalen Spitzenverbänden.