Diese Öffnung ist nicht vom Himmel gefallen, diese Öffnung haben Sie einfach der Landesregierung gesetzlich im Haushaltssicherungsgesetz aufgegeben; genauer gesagt: In § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes haben Sie die Landesregierung aufgefordert, hierzu Verhandlungen aufzunehmen. Das Ergebnis liegt jetzt vor, und wir wollen verfas
sungsrechtlich die Tür aufmachen, damit wir mit dem Staatsvertrag hindurchschreiten können, den der Ministerpräsident und der Regierende Bürgermeister von Berlin am 26. April 2004 feierlich unterzeichnet haben.
Wir wollen vier gemeinsame Fachobergerichte mit den Standorten in Potsdam, Berlin und Cottbus schaffen. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei meinem Kollegen Baaske und seinen Mitarbeitern bedanken; denn er hat den Vertrag mit ausgehandelt und mit getragen, und wir vergessen in der Debatte oftmals, dass es nicht nur um das Oberverwaltungsgericht und das Finanzgericht geht; es geht genauso um das Landesarbeitsgericht und um das Landessozialgericht.
Das Vorhaben Berlins und Brandenburgs, hier gemeinsame Fachobergerichte zu schaffen, hat in der Öffentlichkeit wirklich große Aufmerksamkeit gefunden, und es wird sowohl im Gelingen als auch im Scheitern große Ausstrahlungskraft für das künftige Verhältnis beider Länder zueinander haben.
Schaffen wir gemeinsame Fachobergerichte, so ist dies auch ein Signal für die vertiefte Zusammenarbeit beider Länder und insbesondere auch - was immer gefordert wird - für eine verstärkte Rechtsangleichung; denn wer sollte ein besserer Garant für eine Rechtsangleichung sein als letztendlich ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht. Scheitert der Staatsvertrag hingegen, dann ist das eine ganz klare Absage an eine vertiefte Zusammenarbeit mit Berlin, ja mehr noch: Ich meine, wir schlagen dann die Tür regelrecht zu. Das, meine Damen und Herren, würde kaum jemand verstehen.
Wir haben - das ist meine felsenfeste Auffassung - mit Berlin einen in jeder Hinsicht ausgewogenen Staatsvertrag ausgehandelt. Es ist schon oft wiederholt worden, Herr Vietze, warum es in Berlin möglich ist, die Abstimmung auf den Herbst zu verschieben, was wir in Brandenburg aufgrund der endenden Legislaturperiode nicht machen können. Aber wenn Sie sagen, dass wir einen verantwortungslosen, übereilten Staatsvertrag vorgelegt haben, dann frage ich Sie, ob Sie das Ihrem Parteigenossen Wolf in Berlin auch gesagt haben: dass er hier einen schlechten Staatsvertrag ausgehandelt hat.
Der Standort für das gemeinsame Finanzgericht, Cottbus, bereitet - das ist auch ein Verhandlungsergebnis - einem Teil der Berliner Politiker sogar spürbares Unbehagen. Es heißt, Brandenburg habe hier einen sehr guten Vertrag ausgehandelt. Manche sagen sogar, er wäre zu gut und zu sehr zugunsten Brandenburgs.
Aber wie soll es eigentlich in Cottbus und in der Lausitz ankommen, wenn der Landtag heute sagen würde, dass er dieses günstige Ergebnis nun doch nicht will? Das kann meines Erachtens nicht sein. Ich glaube nicht, dass wir, wenn wir noch einmal neu in die Verhandlungen einsteigen müssten, dieses Ergebnis mit Berlin noch einmal erreichen könnten. Deshalb appelliere ich an Sie: Bitte geben Sie Ihre Zustimmung zu dieser Verfassungsänderung. - Vielen Dank.
Frist- und formgerecht ist von den Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS namentliche Abstimmung beantragt worden, sodass wir über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 3/7575 namentlich abstimmen. Ich bitte die Schriftführer, die Namenslisten vorzubereiten.
Sind Sie sich einig? - Dann bitte ich Sie, wenn Sie aufgerufen werden, um ein klares, unmissverständliches Votum und um die nötige Ruhe, wenn Sie nicht aufgerufen sind. Ich bitte mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Hat jemand der hier anwesenden Abgeordneten keine Gelegenheit zum Votieren gehabt? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte Sie um einen Moment Geduld für die Auszählung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Für die Beschlussempfehlung stimmten 60 Abgeordnete, dagegen 25. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung mit Zweidrittelmehrheit angenommen.
3. Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 26. April 2004 über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg sowie zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg und anderer Gesetze (betreffend die Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg)
Ich bitte Sie, in der gleichen disziplinierten und übersichtlichen Weise, wie Sie es soeben getan haben, zu votieren. Diejenigen, die nicht aufgerufen sind, bitte ich um die gleiche Aufmerksamkeit, aber bei Ruhe.
Gibt es Abgeordnete, die keine Möglichkeit hatten, zu votieren? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte um einen Moment Geduld für die Auszählung.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Für den Beschlussvorschlag stimmten 60 Abgeordnete. Das ist eine Stimme mehr als die notwendige Zweidrittelmehrheit.
2. Lesung des Gesetzes über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Fi- nanzausgleichsgesetz - BbgFAG)
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Domres, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der 1. Lesung des Entwurfs für ein Finanzausgleichsgesetz habe ich für die PDS-Fraktion erklärt, dass der Entwurf enttäuschend ist und der erklärten Zielstellung einer Besserstellung der Kommunen sowie eines höheren Maßes an Planungssicherheit und Transparenz nicht gerecht wird. Von dieser Einschätzung habe ich nichts zurückzunehmen; sie hat sich vielmehr noch klarer bestätigt.
Das zeigt nicht zuletzt das Ergebnis der Anhörung des Innenausschusses, die eine sehr kritische Bewertung des Gesetzentwurfs widerspiegelte. Aber auch der Vorsitzende der SPDFraktion sieht es offensichtlich so. Er schrieb der Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde, dass das FAG nicht in hinreichendem Maße auf Dauer angelegt sei und dass die bisherigen Vorschläge nicht die geforderte Planungssicherheit für eine Vielzahl von Jahren garantierten.
Nun gebe ich gern zu, dass ich grundsätzlich Optimist bin und den Aussagen des Kollegen Schippel geglaubt habe. Er sagte in der 1. Lesung:
„Wir wollen dieses FAG jetzt und wir wollen es vor den Wahlen. Darum fordere ich Sie alle zu einer konstruktiven Mitarbeit auf, damit uns das noch gelingt.“
Heute, nachdem die Anhörung und die Ausschussberatungen hinter uns liegen, muss man konstatieren, dass diese Aufforderung wieder einmal nicht ernst gemeint war. Sie wollten weder die Mitarbeit der PDS noch die Vorschläge meiner Fraktion. Ich behaupte, Sie hätten nicht einmal ein Komma auf unseren Antrag hin geändert. Es war eben wie immer in den letzten fünf Jahren - eine formale Übung!
Damit wurden auch die Vorschläge, Hinweise und Anregungen, die vor allem in der Anhörung gegeben wurden, abgebügelt. Es ist bemerkenswert, mit welcher Ignoranz und Abgehobenheit gegenüber den kommunalen Problemen diese SPD/CDU-Koalition regiert. Sie sollten sich ernsthaft fragen, ob diese Verfahrensweise nicht auch ein Grund für Ihr klägliches Wahlergebnis vom Sonntag ist.