aufgebracht haben für eine zusätzlich erbrachte Leistung, die in jedem Wirtschaftsunternehmen und auch sonst im öffentlichen Dienst ganz selbstverständlich besonders vergütet wird, beispielsweise durch Tagegelder.
Konkret sieht das folgendermaßen aus - ich mache das an einem ganz persönlichen Beispiel deutlich -: Meine letzte 9. Klasse am Veltener Gymnasium hatte zum Ende des Schuljahres eine Sprachreise nach England, die ich als Klassenlehrerin begleitete - 250 Euro. Zu Beginn der 10. Klasse gab es eine Abschlussfahrt nach Italien - 280 Euro. Im gleichen Schuljahr nahm ich an einer dreitägigen Fortbildung des Arbeitskreises für Schulmusik in Köln teil - 500 Euro. Das macht 1 030 Euro Eigenanteil in einem Kalenderjahr. Es war möglicherweise eine Ausnahme, aber auf 300 Euro im Schuljahr kommen sicher die meisten Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen, wenn man Exkursionen, Fortbildungen und Klassenfahrten zusammenrechnet. Zumindest die Fahrtkosten erstattet zu bekommen wäre dann schon eine Geste.
Ich muss hier wohl kaum erklären, dass eine Klassenfahrt für Lehrerinnen und Lehrer nicht eben erholsam ist. Das ist Dienst rund um die Uhr mit einer hohen Verantwortung zudem.
Rabattplätze und Fördervereinsmittel reichen schon jetzt kaum, um sozial bedürftigen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglichen. Nun soll mit der Gesetzesänderung das, was bisher schon gängige Praxis war, zementiert werden.
Es ist unbestritten, dass es zum pädagogischen Auftrag von Schule gehört, Klassenfahrten und Exkursionen durchzuführen. Deren Wert für Bildung und Erziehung ist enorm hoch. Gerade deshalb muss das Land hierfür mehr Mittel einstellen.
Die beabsichtigte Regelung, die Kosten allein auf Lehrerinnen und Lehrer dauerhaft abzuwälzen, ist ein Weg, den wir nicht mitgehen können. Der jetzt schon vorhandene Druck auf Lehrerinnen und Lehrer wird dann noch größer. Er ist zudem ungerecht gegenüber anderen Berufsgruppen.
Zur verfahrenstechnischen Seite der Gesetzesänderung: Das Problem, das mit dieser Gesetzesänderung aus der Welt geschafft werden soll, ist seit September 2003 bekannt. Erst im Mai entschließt sich die Koalition zum Handeln und umgeht jegliche Mitwirkungsgremien. Das Landesbeamtengesetz sieht im § 72 Folgendes vor:
„Bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse durch die oberste Landesbehörde sind die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände rechtzeitig und umfassend zu beteiligen.“
Hier hat es einen Trick gegeben. Nicht die oberste Landesbehörde hat das Gesetz eingebracht, sondern der Ausschuss.
Damit hat man die Mitwirkung umgangen. Es muss von der Landesregierung und natürlich auch von den Koalitionsfraktionen erwartet werden, dass die demokratischen Grundrechte eingehalten werden. Ansonsten ist es unlauter.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf wegen des Verfahrens und wegen des Inhalts des Antrags nicht zu, möchten ihn aber in den Ausschuss zur Anhörung überwiesen haben. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Große, wozu beantragen Sie eigentlich eine Anhörung, wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie nicht zustimmen werden? Dann ist die Anhörung überflüssig.
(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU - Dr. Trunschke [PDS]: Das haben wir von Ihnen gelernt! - Vietze [PDS]: Können Sie einmal sagen, bei welcher Anhörung Sie hinterher Ihre Meinung geändert haben?)
Zum Sachverhalt: Ich möchte der Landesregierung nicht die Arbeit wegnehmen. Trotzdem werde ich in dieser Rede auf die Kleine Anfrage von Herrn Domres, PDS-Fraktion, eingehen; denn offensichtlich sind auch noch andere besorgt, nicht nur die Koalitionsfraktionen.
„Erstens: Weshalb darf eine Klassenleiterin, die Angestellte ist, an der Klassenfahrt nicht teilnehmen, obwohl sie aufgrund der Haushaltslage auf Reisekosten verzichtet?“
Das wird in Punkt 1 der Begründung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ausführlich erklärt. Es wurde hier schon mehrfach darauf eingegangen. Ich werde das Urteil des Bundesarbeitsgerichts also nicht noch einmal bemühen.
„Zweitens: Sollte es zutreffen, dass entsprechende Lehrkräfte an der Klassenfahrt nicht teilnehmen dürfen, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um dies zu ändern?“
Die Landesregierung hat es bisher, aus welchen Gründen auch immer, nicht getan. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen jetzt den Gesetzentwurf im Sinne der Schüler eingebracht. Er hat genau das zum Gegenstand, was Herr Domres in seiner Kleinen Anfrage zum Ausdruck bringt, nämlich die Regelung, dass solche angestellten Lehrkräfte auch weiterhin an Klassenfahrten teilnehmen können. Richtig ist, dass es natürlich angenehmer und vielleicht auch gerechter wäre, da es ja Dienst ist, wenn die Lehrkräfte, ob nun Beamte oder Angestellte, das auch vergütet bekämen. Aber kein Landeshaushalt kann das leisten. Das weiß auch Frau Große. Sie ist ja auch nicht erst seit ein paar Tagen Lehrerin. Sie weiß also, dass es auch zu DDR-Zeiten üblich war, dass die Lehrer ihre Teilnahme an Klassenfahrten generell selbst finanziert haben. Ich habe jedenfalls nie ei
Es sind in der Regel noch die gleichen Lehrer, die heute unterrichten. Ich frage mich, warum das heute nicht auch möglich sein soll. Die meisten tun das auch. Sie sehen das nicht so problematisch wie Sie.
Wenn wir diese Gesetzesänderung nicht vornähmen, würde das bedeuten, dass in diesem Sommer und auch künftig im Land Brandenburg nur noch die Klassen Klassenfahrten machen dürften, die das Glück haben, einen verbeamteten Lehrer als Klassenleiter zu haben. Ich kann nicht verstehen, warum gerade die PDS-Fraktion das will.
Ich denke, wir gehen den Weg. Wir führen morgen die Anhörung durch und am Freitag sollte das Gesetz geändert werden; denn ansonsten wäre es eine Zumutung für Lehrer und Schüler im Land Brandenburg. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wurde gebeten, mich kurz zu fassen. Das werde ich auch tun.
Frau Große hat ausführlich dargelegt, worum es geht. Auch wir sehen die Gefahr, dass viele Lehrer zukünftig gezwungen werden, auf ihre Reisekostenerstattung zu verzichten. Wir sehen allerdings auch die Gefahr, dass das wiederum anders ausgelegt werden kann. Wir sind auch der Meinung, dass hier landesrechtlich eine Regelung erfolgen könnte. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb unserer Fraktion ist noch nicht abgeschlossen. Wir werden die Anhörung morgen abwarten und danach wird sich auch unser Abstimmungsverhalten richten. Jetzt werden wir uns erst einmal der Stimme enthalten.
Das Wort erhält die CDU-Fraktion. Spricht für sie erneut Frau Hartfelder? - Sie verzichtet. Dann sind wir bei der Landesregierung. Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie Rechtssicherheit herstellen wollen. Wir haben sehr spät ein Bundesarbeitsgerichtsurteil bekommen. Es wäre der Landesregierung nicht mehr möglich gewesen, vor der letzten Sitzung des Parlaments zeitnah zu reagieren. Insofern vielen Dank, dass Sie Rechtssicherheit schaffen wollen und damit natürlich auch ein paar Unannehmlichkeiten auf sich genommen haben. Frau Große will nur für das Gute zuständig sein und macht hier
Was eine Anhörung nutzt, wenn das im Ausschuss zum Thema Gesagte nicht gehört worden ist, erschließt sich mir genauso wenig wie Frau Siebke bzw. Frau Hartfelder. Wir müssen es schaffen - für den September können wir kein Geld mehr zur Verfügung stellen; wir können den Landeshaushalt ja nicht mehr ändern und die Mittel dafür entsprechend erhöhen -, dass Klassenfahrten stattfinden können. Würde dem Antrag von Frau Große gefolgt, würden in der heißen Wahlkampfphase Klassenfahrten in großem Umfang nicht mehr stattfinden. Das wäre für Frau Große natürlich ein gefundenes Fressen. Insofern bin ich Ihnen dankbar, dass Sie im Interesse der Kinder handeln.
Erlauben Sie mir den Kommentar: Wie vernünftig hat Frau Große hier angefangen! Sie hat nicht nur im Interesse der Partei, sondern auch im Interesse der Sache mit entschieden und beraten. Heute, Frau Große, steht das Interesse der Partei anscheinend vor dem Interesse der Kinder. Schade!
Innerhalb nicht einmal einer Legislaturperiode sind Sie selbst Anlass geworden für die Politikverdrossenheit,
Die Fraktion der PDS beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 3/7574 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Überweisungsantrag mehrheitlich zugestimmt.