Protocol of the Session on March 3, 2004

(Zuruf von der PDS)

Sie müssen irgendwann einmal sagen, was Sie eigentlich wollen. Im Augenblick wollen Sie allen etwas Gutes tun. Wer allen etwas Gutes tut, tut nichts. Dabei sind Sie wiederum erwischt worden.

(Beifall bei der SPD - Zuruf der Abgeordneten Kaiser- Nicht [PDS])

Wenn ich sage, wir müssen in allen Bereichen sparen, dann gilt das für das Land und für die Kommunen. Wenn ich Ihnen etwas sage über die Eigenleistungen der Kommunen, Frau KaiserNicht, dann sehen Sie einmal dahin, wo Ihre Partei sehr stark vertreten ist, nach Strausberg: Wie ist die Effizienz der dortigen Verwaltung? Tun Sie mir einen Gefallen: Bekennen Sie sich dazu, dass wir in den Kommunen auch Sparbeiträge bringen können und müssen

(Zuruf von der PDS)

und dass Leistung, Effizienz und Kompetenz auch auf kommunaler Ebene eine wichtige Rolle spielen.

(Zuruf der Abgeordneten Kaiser-Nicht [PDS])

Wenn Sie sich dazu bekennen, haben wir den ersten Schritt gemacht. Die Kommunen müssen ihren Beitrag dazu leisten. Wir reden aber heute über das GFG, den Nachtragshaushalt.

(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Das ist unglaublich!)

- Ich kann ja verstehen, dass Sie sich ärgern.

Aber wir haben etwas getan.

(Zuruf der Abgeordneten Kaiser-Nicht [PDS])

- Ach, Frau Kaiser-Nicht, meine Ohren tun weh.

Wir haben etwas getan, was Sie vor einem halben Jahr nicht geglaubt haben. Wir legen jetzt, im März, einen Nachtragshaushalt zum GFG vor. Wir halten Wort. Ich weiß, dass es Ihnen schwer fällt, das zu akzeptieren. Aber so ist es. Damit sind die Probleme der Kommunen nicht gelöst. Aber die Probleme sind damit reduziert.

Dauerhaft lösen wollen wir die Probleme mit dem Finanzausgleichsgesetz. Wir haben uns gestern darauf verständigt, den Kommunen 100 Millionen Euro aus den Sonderbundesergänzungszuweisungen zuzuweisen. Das sind Gelder zur Stärkung der unterausgestatteten kommunalen Finanzkraft und zum Abbau der infrastrukturellen Defizite. Dafür sind die Gelder vorgesehen.

Wir werden den Kommunen des Weiteren, wenn dieser Nachtragshaushalt verabschiedet ist, im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 120 Millionen Euro mehr geben. Von daher gesehen gibt es im nächsten Jahr gegenüber heute 220 Millionen Euro mehr. Wenn Sie das als gering erachten - okay. Ich finde,

das ist eine gewaltige Anstrengung, die wir vor dem Hintergrund der Lage des Gesamthaushalts gemeinsam vollbringen. Dies haben wir gerade gemeinsam getan.

Der Einstieg ins FAG ist deswegen so wichtig, weil wir damit auch deutlich machen, dass wir den Kommunen mehr Verantwortung übertragen wollen. Dann wollen wir sehen, wo wir sind und wie die Kommunen mit dieser Verantwortung umgehen. Das wird zum Teil recht unterschiedlich sein.

Ich möchte Sie bitten, dieses Gesetz an den Hauptausschuss zu überweisen, dort zu behandeln. Am 17. März werden wir das FAG im Kabinett behandeln, danach wird es hier im Landtag sein, und dann, Herr Domres, weiß ich gar nicht mehr, welche Fragen Sie im Landtag stellen wollen. Da können Sie keine Fragen nach dem FAG stellen.

(Zuruf von der PDS)

Das waren die Fragen, die Sie wiederholt gestellt haben. Sie haben die Welt gesund geredet und gesagt: Wenn das FAG kommt, wird alles besser. Ein FAG gibt mehr Zuverlässigkeit. Das wollen wir tun. Wir sind zuverlässig und wir halten unsere Zusagen ein.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Ihnen, Herr Minister Schönbohm. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Ehe ich in die Abstimmung eintrete, möchte ich junge Gäste im Landtag Brandenburg begrüßen, Gymnasiasten aus Großräschen. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zuerst über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz - Drucksache 3/7053 - abstimmen. Das Präsidium empfiehlt Ihnen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe dann zur Abstimmung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des GFG - Drucksache 3/7057 - auf. Hierzu empfiehlt Ihnen das Präsidium die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Inneres. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Denkmalschutzrechts im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7054

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung und erteile Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahre 1991 hat der Landtag das jetzt existierende Denkmalschutzgesetz für das Land Brandenburg beschlossen. Das war das erste Gesetz dieser Art in den neuen Bundesländern. Mittlerweile ist allen klar, dass der Denkmalschutz wichtige Aufgaben hat und gerade zur sozialen und kulturellen Identität der Bürger und Bewohner dieses Landes stark beigetragen hat. Klar ist auch, dass von Denkmalschutzzielen wirtschaftliche Aspekte ausgehen, sei es in Richtung Tourismuswirtschaft, sei es in Richtung Bauwirtschaft. Klar ist schließlich, dass sich das Engagement vieler Bürger, Vereine und Initiativen für die Belange des Denkmalschutzes sehr positiv entwickelt hat.

Warum wollen wir jetzt novellieren, warum wollen wir ein neues Denkmalschutzgesetz? - Das Gesetz, das wir haben, sehr stark von Nordrhein-Westfalen übernommen, hat aus unserer Sicht zwei wesentliche Knackpunkte, die verändert werden müssen.

Der eine Punkt ist: Die Denkmale eines Landes werden bestätigt und in die Denkmalliste eingetragen. Wie sieht es nun mit den Denkmallisten in den neuen Bundesländern aus? - Das Land Sachsen hat mehr als 100 000 Denkmale in seiner Liste. Mecklenburg-Vorpommern hat seine Liste mit 25 000 Denkmalen fertig. Sachsen-Anhalt hat 42 000 Denkmale in seiner Liste. Brandenburg hat in derselben Zeit nur 10 000 Denkmale in der Liste, davon 5 000 alte DDR-Eintragungen. Wir rechnen aber mit 25 000 bis 30 000 Denkmalen im Land. Das bedeutet, dass wir bei vielen Gebäuden nicht genau Bescheid wissen. Das kann zur Folge haben, dass die Unterschutzstellung zur Unzeit erfolgt, nämlich wenn man begonnen hat zu bauen. Wenn klar ist, dass eine Brücke nicht mehr tragfähig ist und umgebaut werden muss, dann kommt der Denkmalschutz, dann kommen Auflagen, und es kommt zu Investitionsverhinderungen. Es besteht auch immer wieder Unsicherheit bei Käufern, ob es sich nun um ein Denkmal handelt oder nicht, wenn nur 10 000 Denkmale eingetragen sind, also nur etwa ein Drittel. Selbst die Geltendmachung von Steuererleichterungen ist nur möglich, wenn vor Beginn der Bauarbeiten klar ist, dass es ein Denkmal ist.

Warum ist das in Brandenburg so langsam gegangen? - Das hat nichts mit der Arbeitsleistung der Einzelnen zu tun, in keiner Weise, sondern das liegt an dem Verfahren, nach dem wir in Brandenburg Denkmale eintragen. Das ist das so genannte konstitutive Eintragungsverfahren wie in Nordrhein-Westfalen. Das geht so: Das Landesfachamt macht ein Gutachten nach landesweit einheitlichen Kriterien, entscheidet, ob es ein Barock- oder Renaissancebau ist, ob es so bedeutend ist, dass es als Denkmal geführt werden muss. Dieses Gutachten geht zur unteren Denkmalschutzbehörde. Dann kommt der Verwaltungsakt. Der Verwaltungsakt dauert lange, ist zeitintensiv, ist unflexibel. Am Ende kommt die Eintragung des Denkmals.

Wir wollen, dass es schneller geht. Deswegen ist die erste wesentliche Veränderung im Gesetz, auf das nachrichtliche Eintragungsverfahren umzustellen. Das funktioniert so: Das Denk

malwertgutachten bedeutet, es wird kraft Amtes als Denkmal erfasst. Dieses Verfahren haben alle neuen Bundesländer, auch Berlin seit 1995. Dieses nachrichtliche Eintragungsverfahren haben auch die meisten alten Bundesländer. Das ist nicht nach Schwarz oder Rot zu sortieren, sondern das haben Bayern, Hessen und auch Niedersachsen und Rheinland-Pfalz geht jetzt dazu über. Rheinland-Pfalz hat rund 80 000 Denkmale. Davon wurden in mehr als 20 Jahren nur 13 000 eingetragen, weil das Verfahren so umständlich ist.

Selbst in der Landeshauptstadt Potsdam, die aus dem Hauptstadtvertrag fast 0,5 Millionen Euro für ihren Denkmalpflegeplan bekommen hat, sind von der unteren Denkmalschutzbehörde im letzten Jahr ebenso wie im Jahr zuvor nur 13 Denkmale eingetragen worden. Allein die Stadt Brandenburg ist eine Ausnahme. Dort sind alle Denkmale eingetragen. Dort haben die Behörden anders agiert.

Wir wollen also das nachrichtliche Verfahren. Mit diesem nachrichtlichen Verfahren haben wir eine größere Rechtssicherheit für den Einzelnen. Die Wirksamkeit des Denkmalschutzes wird erhöht. Wir erfassen die Denkmale schneller. Die Eigentümer werden frühzeitig informiert. Das heißt, die ganze Vorgehensweise ist bürgerfreundlich und sachgerecht.

Aber auch dann, wenn wir das Verfahren jetzt umstellen, dauert es immer noch Jahre. Wenn wir nicht umstellen würden, brauchten wir 60 bis 80 Jahre, bis alle 30 000 Denkmale eingetragen wären. Wenn wir jetzt umstellen, geht es schneller, aber es dauert seine Zeit, den Rückstand aufzuholen.

Der zweite wesentliche Veränderungspunkt im Gesetz betrifft die Frage: Was kann ich machen, wenn ein Denkmal in der Liste steht und ich es nutzen, umbauen will? Welche Rechte habe ich als Eigentümer? Welche Möglichkeiten hat die Denkmalschutzbehörde? Welche Auflagen kann ich erteilt bekommen?

In dem geltenden Gesetz ist eine sehr starke Stellung der Landesbehörde, des Landesfachamtes, festgeschrieben. Durch die jetzt vorgelegte Novelle wird diese starke Stellung verändert. Wesentliche Aufgaben werden auf die untere Denkmalschutzbehörde verlagert. Eine wesentliche Änderung ist zum Beispiel, dass es künftig nicht mehr drei Monate dauert, bis der entsprechende Eigentümer einen Bescheid erhält, sondern nur noch einen Monat. Bauvorhaben können also schneller durchgeführt werden. Bisher war es so, dass die unteren Denkmalschutzbehörden immer im Einvernehmen mit der Landesfachbehörde entscheiden mussten. Künftig reicht das Benehmen aus. Der Vollzug des Gesetzes wird vollständig auf die unteren Behörden verlagert, die eine sehr hohe Verantwortung bekommen, bis hin zu der Entscheidung zur Zerstörung bzw. zum Abriss von Denkmalen.

Andererseits wird in der Novelle erstmalig festgeschrieben - das wird ganz neu geregelt -, wann eine Auflage nicht zumutbar ist, wann es dem Privaten nicht zumutbar ist, das Denkmal zu erhalten. Die Unzumutbarkeit für private Denkmaleigentümer wird also geregelt und definiert. Das Gesetz schafft damit erhebliche Erleichterungen für die Denkmaleigentümer, stärkt die kommunale Verantwortung und schafft klare Verhältnisse in Richtung Entbürokratisierung und Beschleunigung der Verfahren.

Auch in den Diskussionen der letzten Wochen sind immer wieder Sorgen geäußert worden und es wurde auf Risiken auf

merksam gemacht. Es gibt diese Risiken; das darf man nicht verschweigen. Dazu gehört insbesondere, dass die Beteiligungsfristen auf einen Monat reduziert werden, dass die Zuständigkeiten sehr stark verlagert werden, dass der Gesetzesvollzug auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte liegt. Das ist ein gewisses Risiko. Aber es ist gerade die Forderung dieses Parlaments, Kompetenzen auf die kommunale Ebene zu verlagern. Ich glaube, dass die Kommunen durchaus in der Lage sind, diese größere Verantwortung wahrzunehmen.

Im Gesetz gibt es im Übrigen sozusagen eine Reißleine, einen Notnagel. Diese Reißleine kann das Fachamt zum Beispiel bei einem anstehenden Abriss ziehen. Dann liegt die Entscheidung im Ministerium.

Es wäre gut gewesen, wenn man im Gesetz hätte festschreiben können, welche Kompetenzen die Mitarbeiter in den unteren Denkmalschutzbehörden, zumindest die Leiter, haben müssen. Das geht aufgrund der strikten Konnexität in Brandenburg leider nicht.

Es kommt manchmal vor, dass für private Denkmaleigentümer etwas nicht zumutbar ist, dass also die Erhaltung eines Denkmals oder die Befolgung der Auflagen der Denkmalbehörde unzumutbar ist, dass es zu Härtefällen kommt. In diesen Fällen brauchen wir Möglichkeiten, um das Denkmal nicht einfach zu zerstören, sondern den Privaten einen Teil der Kosten für zusätzlichen Aufwand zu erstatten. Wir haben jetzt Möglichkeiten zur Förderung gerade für Private über das Städtebauministerium, wenn die Immobilie in einem Sanierungsgebiet liegt, wir haben zum Teil Möglichkeiten über das Landwirtschaftsministerium, wenn es um Denkmale im ländlichen Raum geht.

Wir wollten auch in den Fällen, in denen der private Denkmaleigentümer auf die jetzt vorhandenen Fördermöglichkeiten nicht zurückgreifen kann und eine Auflage für ihn unzumutbar ist, eine Möglichkeit zur Unterstützung des Denkmaleigentümers haben. Von den Koalitionsfraktionen war ein Denkmalfonds geplant, den wir alle wollten, der aber angesichts der Haushaltssituation nicht realistisch ist. Da alle Förderprogramme reduziert werden, war es nicht durchsetzbar, einen neuen Standard mit neuen Finanzverpflichtungen im Gesetz festzuschreiben. Wir haben im Kabinett aber trotz der knappen Kassen eine Möglichkeit gefunden, dieses berechtigte Anliegen zu realisieren. Wir - vier verschiedene Ressorts - haben uns geeinigt, für private Denkmaleigentümer für den eben beschriebenen Sachverhalt auf der Basis einer Ressortvereinbarung bzw. des Kabinettsbeschlusses Mittel in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro jährlich für Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zur Verfügung zu stellen.

Ich meine, dass das vorgelegte Gesetz den konkreten Bedingungen in Brandenburg, gemessen am Denkmalbestand und an der Arbeit unserer Behörden, sehr gut Rechnung trägt, und bitte um Ihre Unterstützung. - Danke.

(Beifall bei CDU und SPD)