Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.
Wir sind bei der Beschlussempfehlung zum Gemeindefinanzierungsgesetz, wie sie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen formuliert hat. Sie trägt die Drucksachennummer 3/6721. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Damit ist das Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 in 2. Lesung angenommen.
Wir kommen zum Änderungsantrag der DVU-Fraktion mit der Drucksachennummer 3/6826. Er bezieht sich auf die Änderung des § 2 Abs. 1 bis 7. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der PDS-Fraktion mit der Drucksachennummer 3/6813. Es geht um die Änderung des § 3 Abs. 1. Wer dem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den PDS-Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 3/6814. Dabei geht es um die Änderung des § 4 Abs. 4. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir sind beim Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/6815, mit dem Ziel der Änderung des § 9. Wer dem folgt,
möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der PDS-Fraktion zum Haushaltsgesetz mit der Drucksachennummer 3/6816. Es geht um die Änderung des § 17 Abs. 1. Wer dem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.
Schließlich kommen wir zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsgesetz 2004. Sie trägt die Drucksachennummer 3/6700. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Haushaltsgesetz in 2. Lesung angenommen.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Haushaltsgesetzes 2004, Drucksache 3/6700, und des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004, Drucksache 3/6721, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Vorbereitung der 3. Lesung. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit sind diese Gesetze mehrheitlich überwiesen.
Der Finanzplan des Landes Brandenburg für die Jahre 2003 bis 2007 ist gemäß Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Drucksache 3/6722, zur Kenntnis genommen.