Protocol of the Session on September 24, 2003

Aus Sicht der Landesregierung Brandenburg ist dabei neben der Lärmvermeidung, der Lärmminderung und dem Lärmschutz durch vorsorgende Planung dem vorbeugenden Ruheschutz der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Als Beispiel ist hier die zunehmende Bedeutung des Landes Brandenburg als Standort für Urlaub und Erholung zu nennen, für dessen Erhalt auch aus Sicht des Lärmschutzes weiterhin Anstrengungen zu unternehmen sind.

Die Umweltpolitik der Landesregierung orientiert sich bei dem wichtigen Anliegen, den Schutz vor Lärm spürbar zu verbessern, maßgeblich am Leitbild der Nachhaltigkeit. In der Strate

gie für eine nachhaltige Entwicklung stellt das Land Brandenburg auf die Empfehlung des Sachverständigenrats für Umweltfragen vom April 2002 ab. Der Sachverständigenrat fordert in seinem Sondergutachten Umwelt und Gesundheit, dass möglichst bald Mittelungspegel von 65 Dezibel am Tage und 55 Dezibel in der Nacht nicht mehr überschritten werden.

Meine Damen und Herren, ich kann an dieser Stelle nicht auf alle Punkte der Großen Anfrage eingehen. Hervorheben möchte ich deshalb nur einige Aspekte, die mir besonders wichtig sind. Lärmschutzregelungen, die durch die Länder umzusetzen sind, basieren vielfach auf EU- und Bundesrecht. Die Möglichkeiten der Länder, eigene rechtliche Regelungen zu treffen, sind dadurch reglementiert. Die Landesregierung hat, wie ich denke, ihren Spielraum in diesem Sinne gut ausgenutzt. So wurden in den vergangenen Jahren insbesondere für die Planung und Errichtung von Vorhaben Regelungen gerade unter besonderer Berücksichtigung des erforderlichen Lärmschutzes erlassen. Als beispielhaft zu nennen sind der gemeinsame Runderlass des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, des Ministers des Innern und des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom Juni 1995 in Umsetzung des § 47 a des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Aufstellen von Lärmminderungsplänen, des Weiteren die Leitlinie des Umweltministers zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen von 1996 und die Empfehlung zu den Abständen zwischen Industriegewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen und Funksendestellen sowie Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter dem Aspekt der Immissionsschutzabstandsleitlinie.

Ein Thema, das ich bei dieser Gelegenheit ansprechen möchte, ist der individuelle Schutz der Besucher von Diskotheken vor gesundheitlichen Schädigungen. Mögliche allgemeine Schutzmittel werden von den Besuchern der Diskotheken nicht genutzt. In Umsetzung und Überwachung der Rechtsvorschriften konnten die zuständigen Behörden auf Landes- wie auf kommunaler Ebene ihren Aufgaben ausreichend nachkommen. Die Umsetzung und Überwachung bestehender Regelungen sollen auch in Zukunft unter den schwierigen strukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestehen bleiben.

Lassen Sie mich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen Kolleginnen und Kollegen vor Ort - in den Arbeitsschutz- und Verkehrsbehörden, in den Kreisen und Gemeinden und auch in den Ämtern meines eigenen Geschäftsbereiches - für die nicht immer ganz einfache Lösungsfindung beim Lärmschutz zu danken.

Meine Damen und Herren, natürlich möchte ich die Beantwortung der Großen Anfrage in diesem Hause auch dazu nutzen, für die Aktivitäten zur Lärmbekämpfung in Brandenburg und darüber hinaus zu werben. Bereits seit 1993 wird im Land Brandenburg die Lärmminderungsplanung nach § 47 a des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchgeführt, die in der Verantwortung der Gemeinden liegt. In insgesamt 48 Städten, darunter die vom Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr und vom Umweltministerium gemeinsam geförderten „Modellstädte Umweltfreundlicher Verkehr“ - Neuruppin, Oranienburg und Senftenberg -, wird die Umsetzung vorliegender Konzepte für umweltschonende Verkehrsführung, die eine Entlastung der Einwohner von Verkehrslärm mit sich bringen, schrittweise realisiert. Für neun weitere Städte ist eine Lärmminderungsplanung angelaufen.

Brandenburg hat in der kommunalen Lärmminderungsplanung einen Stand erreicht, der beispielhaft für das gesamte Bundesgebiet ist. Dies zeigt, dass das Ziel der Landesregierung, die Zahl der vom Lärm betroffenen Bürger dauerhaft zu senken und somit höhere Lebensqualität und Gesundheitsschutz zu erzielen, gemeinsam mit den Kommunen erreicht werden kann.

Die Landesregierung setzt sich mit großem Nachdruck für die Novellierung des Fluglärmgesetzes ein, das aus dem Jahr 1971 stammt und nicht mehr zeitgemäß ist. Angesichts der geplanten Ausbauaktivitäten in Schönefeld wie auch in anderen Bundesländern und der geführten Auseinandersetzungen bedarf es unbedingt rechtlicher Klarheit.

Die Landesregierung unterstützt die Bestrebungen, das Gesetz zum Schutz gegen den Fluglärm mit deutlich verbesserten Schutzzielen zu versehen und den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu verbessern.

Meine Damen und Herren, es ist bekannt, dass der Lärmschutz bei den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Priorität besitzt. Die Bevölkerung wünscht, dass noch mehr für den Schutz vor Lärm getan wird. Durch Umfragen ist belegt, dass das Problembewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Ich wünsche mir hier vor allen Dingen mehr Verantwortung und Aktivität von Eltern gegenüber ihren Kindern. Man kann ja eine bessere Ausstattung der Schulen fordern, aber vielleicht sollten die Eltern damit beginnen, den Schülern klar zu machen, dass ein Walkman, dessen Hörer ständig im Ohr sind, vielleicht doch die größte Lärmbeeinflussung darstellt, und nicht immer nur nach staatlichen Maßnahmen rufen.

Es ist aber nach wie vor unsere gemeinsame Aufgabe, zum Erhalt lebenswerter Verhältnisse dem Lärmschutz eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Mit der Antwort auf die Große Anfrage - dessen bin ich sicher - konnte ein umfangreicher Einblick in die Situation der Lärmbekämpfung in Brandenburg gegeben werden. Lärmschutz ist Teil der Umweltpolitik, als Umweltpolitik Zukunftspolitik, die dem Leben den Vorrang gewährt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort geht erneut an die PDS-Fraktion. Frau Tack, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube gehört zu haben, dass sich alle Fraktionen darüber einig sind, dass Lärm gesundheitsschädigend ist und mehr getan werden muss, um die wachsenden Lärmquellen zu dämpfen. Nur bei der Frage, auf welchem Wege, mit welchen Maßnahmen und in wessen Verantwortung, unterscheiden sich unsere Auffassungen wohl sehr. Die Antwort der Landesregierung macht das sehr deutlich.

An dieser Stelle wollte ich Herrn Dombrowski gern sagen, dass wir uns hier nicht in einem wissenschaftlich-technischen Forum befinden - auch dazu würde ich gern mit Ihnen weiter diskutieren -, sondern in einer politischen Veranstaltung. Hier geht es um die Verantwortung der Landesregierung, hier geht

es um landespolitische Maßnahmen, um das Thema Lärmschutz weiter zu untersetzen. Da hätte ich mir schon gewünscht, vonseiten der CDU-Fraktion mehr zu hören.

Meine Damen und Herren, ich will auf das große Problem Verkehrslärm eingehen. Wenn die Lärmquellen und ihre Intensität mit solch rasantem Tempo zunehmen wie bisher, dann wird der Verkehrslärm genau die Rolle des Henkers und seiner Glocke aus dem alten China ausfüllen, die Frau Enkelmann vorhin beschrieb. Das will ich nur einmal als Vorwarnung sagen.

(von Arnim [CDU]: Oder noch Schlimmeres, Frau Tack!)

- Noch schlimmer? Noch schlimmer ist gar nicht vorstellbar. Die Landesregierung folgt beim Thema Lärm zu Teilen oftmals dem Prinzip „Keine Daten, also kein Problem sichtbar, auch kein Handlungsbedarf“. Leider ist das so und ich gehe noch einmal auf das Problem ein. Es gibt zum Beispiel keine Angaben über die Lärmbelastung an Schulen und der Landesregierung ist nicht bekannt - das konnten wir der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen -, an welchen Abschnitten von Landesstraßen Schallschutzmaßnahmen erforderlich wären, um die Schulkinder besser zu schützen. Es wäre doch eine dankenswerte Aufgabe

(Zuruf des Abgeordneten Klein [SPD])

für Minister Reiche und Minister Szymanski, gemeinsam aktiver zu werden, um die Kinder vor Lärm zu schützen.

(von Arnim [CDU]: Das ist gut!)

Straßenverkehr ist die Hauptquelle der Lärmbelastung - so empfindet es die Bevölkerung. 10 % der Brandenburgerinnen und Brandenburger - das sind 250 000 Menschen - an Bundesund Landesstraßen sind von Lärmbelastungen betroffen und müssen über 65 Dezibel am Tag aushalten. Dieser Wert - das wissen wir alle, es ist eingangs auch vom Minister noch einmal gesagt worden - wird als kritische Grenze für Gesundheitsgefährdung durch Straßenverkehrslärm angesehen. Hieran wird deutlich, welche Probleme wir zu bewältigen haben.

Prognosen besagen - ich denke, sie sind erschreckend -, dass der Lärm durch ein stetes Wachstum des Verkehrsaufkommens auf den Straßen verstärkt wird. Es wird - so sagen die Prognosen - bis zum Jahr 2015 mit einer Steigerung von über 60 % bei Pkws und über 230 % bei Lkws, vor allen Dingen im grenzüberschreitenden Verkehr, gerechnet. Wir wissen alle, dass Brandenburg davon besonders betroffen sein wird. Vor allem wird sich - das ist sehr bedenklich - der Anteil der schweren Lkws weiter erhöhen, das heißt der Lkws, die die Straßen am schnellsten kaputtfahren und die auch am lautesten sind.

Die Landesregierung bzw. das Verkehrsministerium setzt nach eigener Aussage beim Lärmschutz im Rahmen der Verkehrspolitik auf Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung und Verkehrsverknüpfung. Das, meine Damen und Herren, ist auch die Auffassung der PDS-Fraktion zur Bekämpfung und Vermeidung von Verkehrslärm. Die Landesregierung hat in ihrem integrierten Verkehrskonzept geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufgeführt. Da liest man Beispiele, wie „Einführung flächendeckender Tempo-30-Regelungen“, „Schaffung neuer Fuß- und Radwegeverbindungen“, „Verbesserungen im ÖPNV“ und vieles mehr. Aber leider bleiben das, meine Da

men und Herren - sonst hätten wir diese Debatte heute sicherlich nicht -, gut formulierte Sprüche und es folgen kaum zielorientierte Taten der Landesregierung.

Die Realität und die aktuellen Entscheidungen der Landesregierung verdeutlichen, dass sie nur auf die Bewältigung des Verkehrs, sprich, auf das eingeht, was sich ohnehin vollzieht. Ich erinnere an die 96 Ortsumgehungen, die in den Bundesverkehrswegeplan für Brandenburg aufgenommen worden sind. Es geht nur um die Bewältigung des Verkehrs und dessen Wachstums auf den Straßen, nicht aber in konsequenter Weise um seine Reduzierung und damit um eine Lärmminderung. Das ist unser Dilemma.

Da würde ich auch gern mit der Mär aufräumen, die Frau Blechinger uns heute Morgen wieder vermittelt hat, dass es darum gehe, noch mehr Straßen zu bauen, weil ihrer Meinung nach nur durch eine bessere Straßeninfrastruktur mehr Arbeitsplätze geschaffen und mehr Ansiedlungen im Land Brandenburg stattfinden könnten. Dazu will ich nur sagen: In den vergangenen 13 Jahren gab es immer bessere Straßen und immer mehr Straßen, aber die Ansiedlung blieb aus und die Arbeitsplätze blieben bedauerlicherweise auch aus.

Ein zweites Problem, das uns lärmseitig sehr betrifft, ist der Fluglärm. Es ist ein besonderes Problem, auch der Umweltminister ist gerade darauf eingegangen. Circa 60 000 bis 80 000 jetzige und auch künftige Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Schönefeld werden vom Fluglärm belastet.

„Die Landesregierung teilt die Auffassung des Deutschen Bundestages, dass das derzeitige Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm durch zu hohe Grenzwerte insbesondere für die Bauleitplanung inzwischen weitgehend wirkungslos ist. Die Landesregierung unterstützt die Bestrebungen, das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm mit deutlich verbesserten Schutzzielen zu versehen und den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu verbessern.“

Wir meinen, die Landesregierung muss endlich wirklich in diesem Sinne initiativ werden. Herr Minister Birthler, wenn Sie sagen, Sie forderten es mit großem Nachdruck: Es fehlt die Initiative gegenüber der Bundesregierung. Daher wollen wir Sie mit unserem Entschließungsantrag noch einmal ermuntern, aktiv zu werden. Sie wissen, dass die Novelle, die bereits in der Flughafenkonzeption der Bundesregierung verankert war, letztlich dem Bundestagswahlkampf 2001 zum Opfer gefallen ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Landesregierung darüber sehr traurig war.

Das derzeit gültige Gesetz zum Schutz vor Fluglärm sieht eine für Tag und Nacht getrennte Betrachtung der durch den Flugbetrieb verursachten Geräusche nicht vor. Genau das ist das Dilemma; denn in der Antwort auf die Frage 40 haben Sie uns geantwortet:

„Der Anteil der Bevölkerung, der sich durch Fluglärm nachts stark bzw. mäßig gestört und belästigt fühlt, ist nicht bekannt.“

Das ist das Problem, Herr Birthler; denn 16,3 % der Flugbewegungen am Flughafen Schönefeld entfallen auf die Nacht. Das hätte man herausbekommen können, wenn man sich einen Blick in das Anhörungsprotokoll zum Planfeststellungsverfah

ren zum BBI gegönnt hätte. Da hätte man das erfahren können. Daher ist das Nachtflugverbot noch einmal eine eindeutige Forderung im Zusammenhang mit Flughafeninvestitionen in Schönefeld.

Meine Damen und Herren! Das Grundkonzept der Verkehrsvermeidung muss auf eine langfristige Veränderung der städtebaulichen und auch der gesellschaftlichen Strukturen angelegt sein. Ich meine, es ist zwingend notwendig, ein Umsteuern in der Siedlungspolitik zu erreichen, das heißt, beim Bauen den Innen- vor den Außenbereichen den Vorrang einzuräumen und eine zielorientierte Förderpolitik zur Anwendung zu bringen. Die heutige Situation in den Städten ist von enormen Verkehrsströmen im Personen- und Güterverkehr - wir leiden fast täglich darunter -, die in Hauptverkehrszeiten zu Staus führen, und von Belastungen durch Lärm- und Schadstoffemissionen gekennzeichnet. Es sind nicht nur Lärm oder Schadstoffe, es ist immer eine Kopplung dieser beiden Belastungen, die Menschen krank machen. Es ist ein Teufelskreis, der dringend durchbrochen werden muss, da vielerorts schon viele Menschen von einem dadurch verursachten Verlust an Lebensqualität betroffen sind. Das kommt auch dadurch zum Ausdruck - Sie kritisieren das des Öfteren sehr oder lehnen es gar ab -, dass es vielerorts zahlreiche Bürgerinitiativen gibt, die versuchen, sich genau dagegen zur Wehr zu setzen.

Lösungsansätze, meine Damen und Herren, können nur unter der Prämisse vernetzter und ganzheitlicher Betrachtungsweisen wirklichen Erfolg bringen. Herr Schippel sitzt gerade in meinem Blickfeld. Ich erinnere an seine Rede von heute Morgen zum Gemeindefinanzierungsgesetz. Auch Sie, Herr Schippel, haben eine ganzheitliche und komplexe Betrachtungsweise eingefordert. Das betrifft auch das Thema Lärmschutzpolitik, wenn wir wirklich gravierende Veränderungen erreichen wollen - und das wollen wir. Hierbei gibt es gute Erfahrungen - Herr Birthler ist darauf gerade eingegangen - mit dem Modellversuch „Umweltfreundlicher Verkehr“ in drei Städten des Landes Brandenburg.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, es sind aber leider nur drei Städte: Oranienburg, Neuruppin und Senftenberg. Das Problem des Verkehrslärms und des Anwachsens dieses Problems gibt es jedoch in allen Städten. Deshalb wäre es gut, wenn Umweltminister und Verkehrsminister sich gemeinsam mit Förderaktivitäten dagegen stark machten.

Wir sind der Meinung, meine Damen und Herren, dass das die Landesregierung, will sie dem Lärmschutz zur Verbesserung der Lebensqualität für viele Menschen im Land gerecht werden, als eine ganzheitliche und ressortübergreifende Aufgabenstellung begreifen und praktizieren muss. Einen ersten Schritt sehen wir darin, meine Damen und Herren, dass Sie sich heute dafür entscheiden, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. Denn es ist eben nicht wahr, Herr Gemmel, dass es schon einen Lärmschutzbericht gibt, wie wir ihn mit dem Entschließungsantrag fordern. Vielmehr gibt es einen Immissionsschutzbericht. Das ist etwas anderes.

(Zuruf des Abgeordneten Gemmel [SPD])

Deshalb ermuntere ich Sie: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Dafür bedanke ich mich.

(Beifall bei der PDS)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Damit ist die Antwort der Landesregierung - Drucksache 3/6208 - zur Kenntnis genommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 3/6447. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

2. Lesung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6196