beeinflussbar sind, vor allem seit dem Jahr 2000 spürbar. Die Mehrausgaben im Jahr 2002 gegenüber 1999 betrugen insgesamt im Land 110 Millionen Euro. Daraus können Sie sehen, vor welch großen Herausforderungen wir stehen. Von daher gesehen können mit dem Entwurf des GFG 2004 nicht alle Probleme gelöst werden, die angesprochen werden. Wir wissen, dass die Situation weiterhin schwierig ist.
Das Gesetz folgt in der Systematik und in den einzelnen Regelungen weitgehend dem derzeitigen Gemeindefinanzierungsgesetz. Da dieses das letzte - das möchte ich ausdrücklich bestätigen, Herr Kollege Fritsch - jährliche GFG ist, ist es auch richtig, so zu verfahren.
Erstens: Wir haben die Verbundquote auf 25,3 % festgelegt. Damit erfolgt eine Verstetigung der für das Jahr 2003 geltenden Verbundquote und der Veränderung aufgrund des von Ihnen vorgegebenen Symmetriegutachtens von Prof. Seitz.
Zweitens: Das Kabinett hat entschieden, die Spitzabrechnung des Steuerverbundes für das Jahr 2002 und des Familienlastenausgleichs für die Jahre 2001 und 2002 in Höhe von insgesamt 159 Millionen Euro vollständig bereits im Jahr 2004 vorzunehmen. Ich bekenne freimütig: Diese Entscheidung war nicht unumstritten und dieser Entscheidung gingen intensive Diskussionen und Erörterungen voraus.
Wir erwarten eine Entlastung durch Entscheidungen des Bundes zugunsten der Kommunen, deren Höhe zurzeit nicht absehbar ist. Daher hat das Kabinett am 26. August 2003 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Kabinett bittet den Minister des Innern, die Absicht der Landesregierung, für den kommunalen Finanzausgleich 2004 eine Nachsteuerung in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro in einem Nachtragsgesetz im Laufe des Jahres 2004 vorzunehmen, falls die Kommunen durch die bundesrechtlichen Reformen - Gemeindefinanzreform, Hartz IV - im Jahr 2004 nicht erheblich entlastet werden, in die Begründung des GFG 2004 einzuarbeiten.“
Dies ist in die Begründung eingearbeitet worden. Wir werden dazu stehen. Die Kommunen wissen also, es wird...
- Hören Sie doch mal eine Sekunde zu, bevor Sie schon die Antwort geben. Sie wissen ja gar nicht, worum es geht.
- Ist das so schwer? Das Thema ist kompliziert. - Es geht darum, dass den Kommunen 159 Millionen Euro weniger zugewiesen werden. Sie bekommen vom Land die Garantie: Wenn die Leistungen des Bundes nicht kommen, werden wir mit 80 Millionen Euro die dann fehlenden Einnahmen ausgleichen. 159 Millionen minus 80 Millionen sind 79 Millionen, Frau Enkelmann, damit Sie das schon einmal auf einen Zettel schreiben können.
Damit stehen als allgemeine Finanzausgleichsmasse 1,559 Milliarden Euro zur Verfügung, die im Ergebnis um
Zu der damit verbundenen notwendigen Anpassung der Ausgabenblöcke des GFG hat das Kabinett entschieden, Kürzungen nur bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen vorzunehmen. Die Schlüsselzuweisungen werden 2004 ein Volumen von 1,027 Milliarden Euro haben. Die Ansätze außerhalb der Schlüsselzuweisungen sind dagegen gleich geblieben. Ich nenne einmal die so viel diskutierte Theaterpauschale, den Schullastenausgleich und den Fonds für die hoch verschuldeten Gemeinden.
Drittens möchte ich auf einen weiteren wichtigen Aspekt hinweisen. Wegen der zu erwartenden Minderausgaben der örtlichen Träger der Sozialhilfe durch den derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf der Bundesregierung zu einem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sollen die Schlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte und an die Landkreise zunächst um insgesamt 40 Millionen Euro gemindert werden. Ich sage aber auch sehr deutlich: Ich werde sehr darauf achten - ich denke, andere im Landtag auch -, dass die Zusage der Landesregierung, einen Finanzausgleich von 80 Millionen Euro vorzusehen, eingehalten wird, falls die Entscheidungen der Bundesregierung diese Entlastung nicht bringen werden. Das ist die Voraussetzung für diesen Haushalt; dazu haben wir uns gemeinsam verpflichtet und das auch mit den Koalitionsfraktionen entsprechend abgestimmt.
Wichtig bei dieser Frage ist auch - das sage ich besonders mit Blick auf die Opposition -, dass die investiven Mittel weiterhin auf hohem Niveau zur Verfügung stehen. Wir wollen damit erreichen, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen unmittelbar vor Ort auch von den Kommunen Aufträge bekommen können. Wir wollen mit den 221 Millionen Euro, die den Kommunen zugewiesen werden, auch erreichen, dass das Fördermixprogramm fortgeführt werden kann und dass die Gegenfinanzierung seitens der Kommunen für andere Programme sichergestellt wird. ¡ Die allgemeine Investitionspauschale hat ein Volumen von 151 Millionen Euro. 70 Millionen Euro gehen in die kreisfreien Städte, Landkreise und die zehn regionalen Entwicklungszentren, um auf diese Art und Weise regionale Schwerpunkte setzen zu können.
Wir haben uns gegen eine Kürzung der investiven Mittel ausgesprochen, damit die Kommunen auch in der derzeit komplizierten finanziellen Situation ihrer Rolle als Impulsgeber für die Wirtschaft weiter gerecht werden können. Damit wird auch sichergestellt, dass Drittmittel aus den verschiedenen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU kofinanziert werden können und die kleinen und mittelständischen Unternehmen vor Ort Aufträge bekommen.
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Trotz schwieriger Finanzlage des Landes und seiner Kommunen bildet das GFG insgesamt eine Grundlage für die kommunale Aufgabenerfüllung auch im kommenden Jahr. Des Weiteren wird das zweite kommunale Entlastungsgesetz die Kommunen von Aufgaben freistellen. Wir werden uns aber, wenn wir uns über die weitere Zukunft unterhalten, weiter mit der Frage auseinander setzen müssen, von welchen Aufgaben wir die Kommunen entlasten
können. Herr Fritsch hat zum Beispiel zum Beispiel Zahlen im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem Bundessozialhilfegesetz genannt. Das sind Bundesgesetze. In diesen Bereichen ist ein Teil der Standards nicht so vorgegeben, wie wir sie umsetzen. Wir müssen uns also mit der Frage befassen, welche Möglichkeiten es gibt, dass der Bund seine Standards reduziert.
Herr Minister, eine Frage angesichts Ihrer eher positiven Schilderung, auch dazu, wie Sie die Probleme lösen können: Wie erklären Sie dann, dass der Kreistag Märkisch-Oderland und der Landrat dieses Kreises wegen der geplanten Gemeindefinanzierung ein Protestschreiben an den Landtag gerichtet haben? In diesem Schreiben wird ausgeführt:
„Nicht unwesentliche Probleme im Finanzbereich sind durch Entscheidungen und Handeln der Landesregierung entstanden. Die jetzige Strategie des Landes halten wir für eine nicht vertretbare Einschränkung...“
„... und im Landkreis können Pflichtaufgaben nicht mehr erledigt werden, wenn dieses Gesetz beschlossen wird.“
Also: Sie haben eine Behauptung aufgestellt, eine Frage hinterher geschoben und diese im Sinne der Emser Depesche verkürzt, um auf diese Art und Weise mit mir Streit zu suchen.
Ich bin heute ganz friedlich, weil ich gesagt habe: Ich will mich mit Ihnen überhaupt nicht streiten.
und habe mich dort mit dem Landrat genau über diese Fragen unterhalten, die Sie angesprochen haben. Ein Bereich, zu dem Sie vorhin, als Kollege Fritsch gesprochen hat, Protest angemeldet haben, fällt darunter. Man könnte im Landkreis Märkisch-Oderland erheblich sparen, wenn man bei der Betreuung von Jugendlichen andere Betreuungsmaßstäbe ansetzte.
Dafür gibt es Vorschläge vom Leiter des dortigen Jugendamtes, zu denen er sagt: Wir wollen prüfen, wie wir diese umsetzen können. Dann wollen wir einmal sehen, was Sie dazu sagen. Es gibt ein altes Brandenburger Sprichwort - das ist für Sie als Atheisten nicht so wichtig -, das heißt: „Hilf dir selbst, so hilft dir Gott!“
Was ich damit sagen will, ist: Wir müssen auch einmal darauf setzen, dass die Kommunen und die Landkreise die Möglichkeit nutzen, selber Entwicklungen in Gang zu bringen. Dieser Landkreis wird das machen, da bin ich ganz sicher - vielleicht in Strausberg nicht, aber in anderen Bereichen. Wenn Strausberg da mitmacht, wird das gut gelingen.
(Vietze [PDS]: Das ist deswegen kein gutes Sprichwort, weil es in Brandenburg bei dieser Regierung ungültig ist!)
Ich möchte zusammenfassend sagen: Jetzt ist auch der Bund aufgerufen, die Gemeindefinanzreform auf den Weg zu bringen, die diesen Namen auch verdient. Sie kennen die derzeitige Diskussion auf Bundesebene. Wenn der Entwurf des Hartz-IV-Konzepts bestätigt wird, mit dem für den Ausgleich von Lastenverschiebungen beim Übergang der Finanzverantwortung für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger von den Kommunen auf den Bund eine Anpassung - und damit eine Anpassung des Aufteilungsverhältnisses der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern - vorgenommen werden soll, dann kann das zu einer Verringerung des Umsatzsteueranteils der Länder führen. Dann ist das für uns auch keine Lösung, weil wir dann die Kommunen zulasten des Landes fett machen.
Es geht also bei dem, worum zurzeit beim Bund gerungen wird, um einen ganzheitlichen Ansatz. Weil alle immer auf den Bundesrat spekulieren, kann ich Ihnen dazu sagen: Der Ministerpräsident und ich sowie die Koalitionsfraktionen sind sich einig. Alles, was für Brandenburg gut ist, werden wir unterstützen. Das ist keine Frage von SPD oder CDU, sondern eine Frage des Wohls unseres Landes.
- Ich weiß, dass Sie die Dinge anders erlebt haben und darauf hoffen. Das Leben ist halt vielfältig, nicht einfältig. Das sollten Sie sich auch einmal merken.
Wenn es gelingt, die Gewerbesteuerreform und die Reform des Sozialhilferechts sowie die begleitenden weiteren Reformschritte in ein schlüssiges Konzept zu überführen, dann haben wir wichtige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Kommunalfinanzen geschaffen. Die Gemeinden können dauerhaft von bestimmten Leistungsverpflichtungen entlastet werden und ihnen können zugleich höhere Steuereinnahmen entsprechend dem Umfang ihrer Aufgabenwahrnehmung garantiert werden. Dann haben wir eine gute Grundlage.