Protocol of the Session on August 27, 2003

- Gut, meine Damen und Herren.

Vielleicht leite ich damit gleich zur PDS über. Berufsakademien sind etwas anderes als Betriebsakademien und etwas anderes als Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten.

(Oh! bei der PDS)

Nicht wahr, meine Damen und Herren?

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Sie haben sich wohl noch nie versprochen?)

Ich komme zunächst zum Bericht über die Erfahrungen mit dem im Jahr 1999 neu gefassten Brandenburgischen Hochschulgesetz, mit dem wir in großen Teilen wirklich gute Erfahrungen gemacht haben. Die Hochschulautonomie, eigentlich eine Tradition, die bis auf die Freiheit der Hochschulen des Mittelalters zurückgeht, haben wir gestärkt. Hochschulen können eigene Fachbereiche gründen oder auch auflösen und das wird auch von den Hochschulen durchweg positiv beurteilt. Sicherlich gibt es den einen oder anderen Mangel, weil die finanzielle Decke - wie überall im Land - recht knapp ist und die Spielräume manchmal fehlen.

Auch die dahin gehende Änderung der Leitungs-und Entscheidungsstrukturen, dass Präsident und Dekan nicht mehr Mitglied des Senats oder des Fachbereichsrates sein müssen, ist eine gute Entscheidung, obwohl einzelne Universitäten und Hochschulen damit Schwierigkeiten haben.

Die Bildung eines Hochschulrates ist weitgehend anerkannt und angenommen worden, obwohl es einzelne Vorbehalte gibt, weil das Vorschlagsrecht für die Besetzung von Rektoren- und Präsidentenstellen eben doch eine sehr weit gehende Befugnis ist. Aber ich denke, die Qualifikation und die Zusammensetzung dieses Hochschulrates bilden die Gewähr dafür, dass Entscheidungen und Vorschläge vorbereitet werden, die sich im Land sehen lassen können. Wir haben durchweg Präsidenten bzw. Rektoren an den Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten, die hervorragende Fachleute und auch gute Leiter ihrer jeweiligen Einrichtung sind.

Die Hochschulen können berufsqualifizierende Bachelor- und Mastergrade verleihen. Auch die Evaluierung, also die Kontrolle von Lehre und Forschung, ist sehr weit vorangekommen. Ähnlich verhält es sich auch mit der Änderung des Hochschuldienstrechtes, dass bei der Berufung von Professoren, vor allem wenn das erste Mal berufen wird, befristete Dienstverhältnisse eingegangen werden können. Einzelne Hochschulen sind

damit nicht unbedingt sehr glücklich. Es gibt eine gewisse Unsicherheit, manchmal auch einen Ansporn. Aber ich denke, gerade bei der Freiheit der Lehre und Forschung, bei der Dynamik, bei der Kraft und bei der Überzeugung, die dort ausgestrahlt werden muss, ist es gut, wenn es eine gewisse Verunsicherung gibt. Auch für Parlamentarier oder Politiker ist es durchaus heilsam, dass sie sich alle vier oder fünf Jahre erneut einem Wettbewerb, also der Neueinstellung durch den Wähler, nicht entziehen können bzw. stellen müssen.

Ein weiterer Punkt ist der Ausbau der Mitbestimmung und der Gleichstellung. Ich gehöre zu denjenigen, die fast ein Leben lang, so lange ich denken kann, Anhänger der Demokratie sind. Aber ich meine, in Unternehmen, in Hochschulen oder in Schulen sollte man es nicht übertreiben. Demokratismus ist das Gegenteil von Demokratie. In der Wirtschaft, in der Lehre, in Bildung und Erziehung braucht man auch horizontale Strukturen, in denen vorgegeben und wirklich erzogen und gelehrt werden kann. Auch an Hochschulen und Universitäten sollte die so genannte Mitbestimmung nicht dazu führen, dass Studenten 15 oder 20 Semester studieren und sich die meiste Zeit in irgendwelchen Studentenparlamenten oder anderen Gremien herumdrücken.

Dass Gleichstellungsbeauftragte größere Rechte haben und teilweise die Hälfte ihrer Dienstzeit für ihre Aufgabe in Anspruch nehmen können, ist sicherlich nicht immer angenehm. Es ist aber im Sinne der Gleichberechtigung und dessen, was aufzuholen ist, durchaus ein wichtiger und guter Schritt.

Meine Damen und Herren, ich komme nun zum zweiten Teil, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Herr Kollege Trunschke, mir haben sich die Haare gesträubt, als ich in den Zeitungen lesen musste, was Sie dort vertreten haben und dass Sie der Koalition und der Ministerin unlogisches Vorgehen vorgeworfen haben. Sie sagen: Die Schulbildung in Brandenburg ist so schlecht, dass wir deswegen keine Eingangsprüfungen machen, den Numerus clausus nicht ausweiten und vor allen Dingen keine Eingangsprüfungen an Hochschulen und Universitäten in den Fächern durchführen dürfen, die nicht durch einen Numerus clausus begrenzt sind. Mein Gott, was sollen wir denn machen? Sollen wir das Niveau der Hochschulen senken, nur um quantitative Planerfüllung zu erreichen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.

Ich möchte einmal an einen Slogan erinnern, der von der PDS stammt. Es hieß doch immer: Früher, in der DDR, war nicht alles schlecht. Fragen Sie mal den Kollegen Wagner - ich weiß nicht, ob er gerade da ist -, einen erfolgreichen Absolventen der Humboldt-Universität. Er hatte eine Extra-Eingangsprüfung zu absolvieren. Unter 70 Bewerbern wurden drei ausgewählt und er war dabei. Es war zu DDR-Zeiten selbstverständlich, dass jeder Student immer getriezt wurde,

(Zuruf des Abgeordneten Klein [SPD])

große Leistungen zu erbringen, da man auf Kosten der Arbeiterklasse studierte. Diesen Leistungsanspruch wollen Sie jetzt ins Gegenteil verkehren. Sie wollen die Universitäten nicht durch Demokratie, sondern durch Demokratismus kaputtmachen. Das sind Gründe, meine Damen und Herren von der PDS, weswegen Sie jetzt und auch im Jahr 2004 in Brandenburg nicht an die Regierung kommen dürfen.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Klein [SPD] - Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Ist das Ihre größte Sorge?)

Man sieht sich eben immer zweimal im Leben und alle Dinge, die Sie früher als gut befunden haben, sehen Sie plötzlich gegenteilig. Ich habe manchmal den Eindruck, Sie können nicht richtig regieren, aber auch nicht richtig opponieren. Sie sind mehr eine Obstruktions- als eine Oppositionspartei.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Trunschke [PDS])

Versuchen Sie doch einmal, konstruktive Kritik anzuführen. Wenn Sie meinen, dass man die leistungsbezogene Mittelvergabe durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur an die Hochschulen, wenn sie mehr Studenten haben und vor allem mehr Studenten zu den Abschlüssen bringen, wirklich durch Quantität ersetzen und sagen kann: „Möglichst viele Studenten und nicht auf die Qualität achten!“, dann ist das unlogisch und hilft dem Wissenschaftsstandort, unseren Absolventen und gerade den jungen Menschen nicht.

Ihre Vorschläge sind eher studierendenfeindlich als dieser Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich begrüße diese Novelle vor allem aus zwei Gründen. Sie ist notwendig geworden, weil das Hochschulrahmengesetz im Februar 2002 geändert worden ist und die Juniorprofessur, heruntergebrochen auf unser Landesgesetz, eingeführt werden musste. Wir haben eine Lockerung bei dem so genannten bisherigen Hausberufungsverbot. Juniorprofessoren dürfen also auch aus den Häusern, den Universitäten und Fachhochschulen, berufen werden. Ich denke, dass gerade diese Experimentierklauseln gut sind, der Professionalisierung der Hochschulen dienen sowie stärker zur Profilbildung beitragen.

Die Kultusministerkonferenz in Deutschland hat entschieden, das Hochschulrecht an europäische Grundsätze heranzuführen - das ist mehr als gut - und vor allem: Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen hier nicht erst noch durch besondere beamtliche und dienstrechtliche Prüfungen gehen. Sicher werden es in Zukunft auch Minister leichter haben, ausländische Professorentitel hier in Deutschland zu vertreten, ohne in die Schlagzeilen zu geraten. Sie sehen: Auch an dieser Stelle sind wir offen, europäisch und weltgewandt geworden.

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes wird der brandenburgischen Hochschullandschaft nutzen. Wir werden an Qualität und vor allem auch an qualifizierten jungen Menschen gewinnen, die bei uns studieren wollen und hier Abschlüsse machen. Deswegen bin ich froh, dass wir dies auf den Weg gebracht haben. Ich bin guten Mutes, dass wir in den Ausschüssen und Gremien zu weiteren guten Einfällen kommen. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landesregierung, Drucksache 3/6249, zur Kenntnis genommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der

Landesregierung, Drucksache 3/6248, der auf Empfehlung des Präsidiums an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur überwiesen werden soll. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit einstimmig beschlossen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

1. Lesung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 3/6245

Die Aussprache wird mit dem Beitrag der SPD-Fraktion eröffnet. Herr Abgeordneter Klein, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg vom 18. Januar 2002 wurde für den 01.01.2004 eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 49 Euro monatlich beschlossen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht einen Verzicht auf diese Erhöhung eben zum 01.01.2004 vor.

Die Begründung für diesen Verzicht liegt nicht nur in der finanziellen Situation des Landes - wenn es so wäre, hätten wir bei jeder Debatte ähnliche Probleme gehabt -, sondern vielmehr in der Tatsache, dass zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften eine Vereinbarung geschlossen wurde, die zu Einkommensverlusten der Landesbediensteten führen wird. Die Koalitionsfraktionen waren aus diesem Grunde einhellig der Meinung, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, auch vonseiten der Abgeordneten des Landtages einen Beitrag zur Einsparung zu erbringen. Deshalb bin ich sicher, dass dieser Gesetzentwurf eine breite Mehrheit im Landtag finden wird.

Die heutige Debatte zum Gesetzentwurf ist natürlich nicht losgelöst von der Debatte zu sehen, die wir vor wenigen Wochen zu einem Gesetzentwurf der PDS-Fraktion geführt haben. Sie alle kennen das Ergebnis. Es sei mir erlaubt, dazu noch eine kurze Bemerkung zu machen.

Es ist völlig unstrittig, dass die Gesetzentwürfe inhaltlich völlig gleich sind, wenn man einmal die Jahreszahlen außer Acht lässt. Die Unterschiede liegen nur in den verschiedenen äußeren Bedingungen. Während wir heute den Bediensteten des Landes einen Einkommensverzicht abverlangen, war zu Beginn des Jahres zwischen den Tarifpartnern eine Erhöhung der Einkommen im öffentlichen Dienst ausgehandelt worden. Da wir bei der Anhebung der Abgeordnetenentschädigung unter dem Tarifabschluss geblieben sind, war die Mehrheit des Landtages gegen den Gesetzentwurf der PDS.

Sie, Kolleginnen und Kollegen, die Sie in diesem Raume sitzen, kennen natürlich diesen Sachverhalt. Wir reden aber in diesem Raum in erster Linie für die Öffentlichkeit. Deshalb er

laube ich mir noch einige Bemerkungen zur Festlegung der Höhe unserer Abgeordnetenentschädigung.

Erstens: Die Verfassung des Landes Brandenburg fordert eine Entschädigung, die die finanzielle Unabhängigkeit der Abgeordneten sichert.

Zweitens: Die Höhe dieser Entschädigung ist durch die Abgeordneten selbst festzulegen. Das ist - das gebe ich unumwunden zu - das Dilemma, in dem wir uns alle, die wir hier sitzen, befinden.

Wie sind wir nun in den letzten Jahren verfahren? Wir haben uns an den Entschädigungen der westdeutschen Flächenländer orientiert. Vom arithmetischen Mittel haben wir uns das zugestanden, was der öffentliche Dienst an Prozenten vom Westtarif erhalten hat. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir damit auch der Rolle, die Abgeordnete in unserer Gesellschaft in der parlamentarischen Demokratie zu spielen haben, Rechnung getragen haben.

Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, schließt sich der Kreis meiner Argumentation. Wir haben den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion abgelehnt, weil wir bei der Anlehnung an dem Tarif bleiben wollten, so wie wir es einmal in diesem Parlament verabredet haben. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen trägt aber den neuen Bedingungen, von denen ich vorhin gesprochen habe, Rechnung. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Hauptausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort erhält die PDS-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Vietze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klein hat sich große Mühe gegeben. Er hat es in der Konsequenz seiner Diskussionsbeiträge zu diesem Thema nicht leicht, überzeugend zu wirken.

(Klein [SPD]: Haben Sie nicht den Beifall gehört?!)

Aber wir nehmen es Ihnen nicht übel; denn ich finde, dass Sie den Beifall Ihrer Kollegen verdient haben, vor allen Dingen derer, die Sie zu diesem Erkenntniszuwachs geführt haben.

(Beifall bei der PDS)

Es gab von Anfang an in beiden Koalitionsfraktionen Abgeordnete, die sich dem Thema des Verzichts auf die Diätenerhöhung gegenüber aufgeschlossen verhalten haben und nunmehr sicherlich abgesehen von dem öffentlichen Druck vor allem das Verdienst haben, Sie zu dieser Position gebracht zu haben, die da heißt: Wir haben abgelehnt, um jetzt diese Initiative einzubringen und endlich einmal etwas zu haben, dem man zustimmen kann. Ich finde, das ist ganz solide. Die Situation, die Sie, Herr Klein, beschreiben, war vor acht Wochen in diesem Lande