Auf der anderen Seite, verehrter Herr Kollege Domres, besteht der Inhalt der Anträge in großen Teilen aus redaktionellen Änderungen, aus Klarstellungen. Sie werden mir doch zustimmen, dass diese Anträge sehr wohl auch in einer relativ kurzen Zeit erfassbar sind.
Kollege Schippel, zum Familiengeld. Die CDU Brandenburg hat keinen Beschluss gefasst. Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Insider-Information haben, dass die CDU Brandenburg auf dem Parteitag am Freitag oder am Samstag den Beschluss fassen wird, dass die Frau an den Herd zurück gehört.
Aber vielleicht unternehmen wir einmal den Versuch, die Gerechtigkeitslücke zu erklären, die in Brandenburg besteht zwischen den Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen und großziehen, die möglicherweise darauf verzichten, arbeiten zu gehen,
und den Eltern, die ihr Kind zu Recht in die Kita geben. Die einen, die ihr Kind in die Kita geben, bekommen finanzielle Zuweisungen des Landes und der Kommunen.
Die anderen bekommen Erziehungsgeld vom Bund und das war es. Jetzt kann man natürlich nicht hergehen und sagen: Dann bringt doch eure Kinder in die Kita. Ich verweise auf die entsprechenden Aussagen unseres Grundgesetzes. Von daher, glaube ich, sind Überlegungen, die sich damit beschäftigen, wie man beides unter einen Hut bekommen kann, nicht weltfremd und durchaus finanzierbar. Übrigens: Das dient der Frau und das dient insbesondere dem Eltern-Kind-Verhältnis, auf das wir heute schon mehrfach eingegangen sind. Ich darf auch auf den Freistaat Sachsen verweisen. Dort funktioniert das, dort ist das durchaus möglich. Ob wir im Landtag in diesem Jahr über eine solche Regelung reden werden, lasse ich dahingestellt.
Ich bitte Sie nur darum - Herr Kollege Schippel, ich spreche gerade Sie an -, sich in der Diskussion über dieses Thema nicht sozusagen der Mottenkiste zu bedienen und so zu tun, als wolle der Landesvorsitzende, als wolle die CDU die Frau zurück an den Herd bringen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich glaube, die
Sehr geehrter Herr Kollege Petke, ist Ihnen bekannt, dass es sich bei dem Recht eines jeden Kindes auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertagesstätte um ein in Brandenburg verfassungsrechtlich verankertes Recht handelt, dass es hierbei also nicht darum geht, dass Eltern ein Recht auf die Betreuung ihrer Kinder haben, sondern darum, dass die Kinder dieses Recht haben? Ist Ihnen das bekannt?
Frau Kollegin Kaiser-Nicht, es gibt gelegentlich die Schwierigkeit, dass man eine Verfassung auch ausdeuten muss.
- Doch. Ja natürlich, diese Schwierigkeit haben wir. - Sie behaupten und sind damit, wenn ich mich recht erinnere, vor dem Verfassungsgericht schon mehrfach gescheitert,
in der Verfassung stehe: Ein Kind muss die Möglichkeit haben, von null bis zwölf Jahren in die Kita zu gehen.
Diesen Passus finde ich in der Verfassung nicht. Ich kann Ihnen sagen, dass mir beides wichtig ist. Mir ist die Möglichkeit, dass ein Kind in die Kita gehen kann, wichtig. Unsere größere Tochter besucht ebenfalls eine Tagesmutter. Entsprechendes weiß auch Kollege Lunacek. Damit haben wir überhaupt kein Problem. Aber uns ist ebenfalls die Aussage in unserem Grundgesetz wichtig. Danach tragen nun einmal die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder.
Wir wollen alles dafür tun, es den Eltern zu ermöglichen, diese Verantwortung zu tragen, den Erziehungsauftrag wahrzunehmen. Dazu gehört unter Umständen die Kita, dazu gehören andere Hilfen zur Erziehung, dazu gehört Beratung. Aber wir lassen uns von Ihnen nun wirklich nicht den Vorwurf machen,
- Warum ich nicht allein erziehender Vater bin, kann ich Ihnen sagen: weil ich eine wundervolle Frau habe und wir zusammenleben. Das ist die Antwort auf die Frage.
Zurück zur finanziellen Situation der Kommunen in Brandenburg. Die Gemeindefinanzreformkommission wird sich, Kollege Schippel, in diesem Jahr nicht einigen, befürchte ich. Ich hätte mir schon gewünscht, dass Ministerin Ziegler als Mitglied des Landes Brandenburg in dieser Reformkommission bei der heutigen Debatte anwesend wäre.
Da diese Finanzreformkommission nicht rechtzeitig zu einem Ergebnis gekommen ist, fordern wir von der Bundesebene ein Sofortprogramm, das im Wesentlichen aus zwei Teilen besteht, zum einen aus der Reduzierung der Gewerbesteuerumlage und zum anderen der Erhöhung des Umsatzsteueraufkommens für die Kommunen in Deutschland. Das würde als Sofortmaßnahme in diesem Jahr eine Entlastung um 2,8 Milliarden Euro bedeuten und würde im nächsten Jahr 3,4 Milliarden Euro zur Linderung der akuten Not zusätzlich in die Gemeindekassen bringen. Das ist eine ganz klare Forderung an die Bundesebene.
Wir werden unserer Verantwortung in Brandenburg mit diesem Artikelgesetz gerecht. Ich betone, dass es ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Wir erwarten ein zweites Artikelgesetz. Wir wissen, dass die kommenden Diskussionen schwierig werden. Wir wissen, dass die Diskussionen auch gekennzeichnet sein werden von politischen Auseinandersetzungen. Aber vor dem Hintergrund der Verantwortung, die wir in der großen Koalition für Brandenburg gemeinsam übernommen haben, werden wir uns dem stellen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erörtern hier ein Gesetz, das für die Weiterentwicklung unserer Kommunen und unseres Landes von großer Bedeutung ist. Ich hatte bei Zwischenrufen und bei sonstigen Beiträgen hier manchmal den Eindruck, als sei hier Wahlkampf. Es geht hier nicht um Wahlkampf, sondern um die Frage, wie wir eine schwierige Aufgabe für Brandenburg gemeinsam meistern, und es wird auch die
Frage an die PDS sein, Herr Domres, ob sie überhaupt in der Lage ist, daran teilzunehmen. Es geht um ein Gesetz. Wenn wir es nicht beschließen, wird dieses Land weiter in die Schuldenfalle hineingetrieben werden. Aus diesem Grunde sind wir zum Handeln jetzt gezwungen und nicht erst übermorgen. Das können wir uns nicht aussuchen; das sind Entwicklungen, die wir in nur begrenztem Maße beeinflussen können.
Wir haben heute Morgen über die Verschuldung gesprochen. Ich war sehr überrascht, dass Frau Kollegin Osten die Fragen bezüglich der Verschuldung sehr klar gestellt hat. Wenn Sie das, was Sie gefragt und was Sie aufgenommen haben, Frau Osten, Ihrem Kollegen Domres gesagt hätten, dann hätte er seinen Redebeitrag vielleicht etwas anders gestaltet; denn wir haben eine außerordentlich schwierige Situation, mit der wir uns auseinander setzen müssen.
Es geht nicht, dass Sie sagen: „Das Land soll sparen“, aber bei den Kommunen verändert sich nichts. Das halten wir nicht durch.
Wir müssen weiterhin davon ausgehen, dass sich - Gott sei es geklagt - die wirtschaftliche Situation in nächster Zeit nicht verbessern wird. Es gibt keinen Indikator, der auf eine Verbesserung hinweist. Das heißt, wenn wir mit dem, was wir heute verabschieden, über die Jahre 2003 und 2004 sprechen, dann sprechen wir damit auch über die Folgewirkungen für die nächsten Jahre. Das bedeutet ein strukturelles Umsteuern, und es ist daher legitim, wenn man sich damit auseinander setzt und fragt: Ist das der richtige Weg? Diese Fragen kann ich verstehen. Wir sind der Auffassung, dass dies der richtige Weg ist, und wir meinen, dass man Ihnen das auch zumuten muss.
Sie von der PDS müssen eines zur Kenntnis nehmen: Sie waren gegen die Polizeireform - ich weiß genau, wie Sie argumentiert haben -, Sie waren gegen die Kommunalreform - ich weiß genau, wie Sie in diesem Fall argumentiert haben -, und Sie sind gegen diese Reform. Sie sind gegen jede Veränderung, weil Sie die Wirklichkeit dieses Landes nicht begriffen haben.
Frau Kaiser-Nicht, damit das klar ist: Sie brauchen sich nicht zu bemühen; ich lasse keine Fragen zu, weil ich festgestellt habe, dass die Fragen, die Sie stellen, der Selbstdarstellung und nicht der Wissensgewinnung dienen. Wenn es Ihnen um Wissensgewinnung gehen würde, könnten Sie diese Fragen vorher stellen.