Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Damit ist die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 53 zur Kenntnis genommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7.
Bericht über den Vollzug von Maßnahmen aufgrund § 33 Abs. 3 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) (Berichtszeitraum: 1. Januar 2002 bis 21. Dezember 2002)
Gemeinsamer Bericht „Brandenburg - weltoffen und sicher“ (gemäß Beschluss des Landtages vom 13.11.2002 - Drucksache 3/5043-B)
Ich eröffne die Aussprache mit dem ersten Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Schönbohm, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Brandenburg - weltoffen und sicher“ bedeutet Freiheit und Sicherheit als Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen in unserem Land Brandenburg.
Mit Recht messen die Bürger unsere Konzepte und Entscheidungen an den Erfahrungen ihres Alltags. Mit dem Vollzug der Polizeistrukturreform haben sich die Rahmenbedingungen insgesamt verändert. Die dadurch erreichte Effizienzsteigerung ist Voraussetzung dafür, dass auch künftig alles Notwendige für die Sicherheit der Menschen in Brandenburg getan wird und auch bezahlbar bleibt.
Die allgemeine Kriminalitätsentwicklung des Jahres 2002 zeigt gegenüber dem Vorjahr einen leichten Rückgang der Kriminalität um 0,9 % bzw. um 2 211 Fälle. Mit einer Aufklärungsquote von 55,1 % ist es zum fünften Mal hintereinander gelungen, mehr als die Hälfte aller Straftaten aufzuklären.
Trotz des Rückgangs der Straftaten gehört unser Land immer noch zu den Flächenländern mit der höchsten Kriminalitätsbelastung. Im Gegensatz zur Gesamtentwicklung der Kriminalität im Jahre 2002 ist ein Anstieg von Hoheitsdelikten und
Straftaten gegen die persönliche Freiheit zu verzeichnen, ein Anstieg um 0,8 %, der im Wesentlichen aus der gestiegenen Anzahl von Körperverletzungen resultiert.
Im vergangenen Jahr sind insgesamt 37 677 Personen verurteilt worden. Wir haben uns im Berichtszeitraum in besonderer Weise um die Prävention bemüht. Das Innenministerium unternahm vielfältige Anstrengungen, um die polizeiliche Prävention auf den verschiedenen Ebenen zu stärken. Hier spielt der Landespräventionsrat eine besondere Rolle.
Als Ergebnis der Fortschreibung des Gesamtkonzepts „Polizeiliche Prävention“, in das aktuelle Entwicklungen und strategische Leitgedanken insbesondere aus den Bereichen kommunale Kriminal- und polizeiliche Drogenprävention sowie des Opferschutzes eingeflossen sind, und der Umsetzung der Polizeistrukturreform wurden örtliche Präventionsdienststellen in den Schutzbereichen eingerichtet. Diese Präventionsdienststellen leisten eine wichtige Arbeit im Zusammenwirken mit allen daran Beteiligten - Schulen, Jugendämtern bis hin zu Sportvereinen.
Beim Landeskriminalamt wurde mit dem Ziel der Zusammenführung und Koordination polizeilicher Präventionsmaßnahmen sowie der Bewertung gesamtgesellschaftlicher Präventionsanstrengungen ein Zentrum für Prävention gebildet.
Um die Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Verantwortungsträgern und der Polizei weiter auszubauen, entstand das Modell „Sicherheits- und Präventionsberater“. Die Polizei unterbreitet damit den Landräten und Oberbürgermeistern das Angebot, Unterstützung durch sehr erfahrene Polizeibeamte zu erhalten. Dieses Modell ist in der Bundesrepublik bisher einmalig. Es hat sich bewährt. Wir werden hierzu weiterführende Vorschläge machen.
Mit der Umsetzung des Gesamtkonzepts „Polizeiliche Prävention“ wurde in den Jahren 2001 und 2002 eine Vielzahl präventiver Maßnahmen ergriffen, insbesondere zu den Themen Jugenddelinquenz, Gewalt, Sucht und Drogen sowie Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Hier hat die Polizei in Zusammenarbeit mit Dritten auf kommunaler und regionaler Ebene erfolgreiche Initiativen entwickelt. Beispielhaft sind die Jugendschutzausstellung „Gratwanderung“ und die Projekte „Stark gegen Gewalt“ zu nennen, welche eine aktive polizeiliche Unterstützung gefunden haben.
Trotz der Rückgänge bei der Jugendkriminalität und der Anzahl der registrierten unter 21 Jahre alten Tatverdächtigen in verschiedenen Deliktsbereichen weisen die Zahlen ein hohes Niveau auf. Nahezu die Hälfte aller ermittelten Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität waren bei Ausführung der Tat unter 21 Jahre alt. Das ist die eigentliche Herausforderung, mit der wir uns befassen müssen.
Mit der Polizeistrukturreform haben wir in allen Schutzbereichen des Landes die Voraussetzungen dafür geschaffen, über Spezialisierung und Konzentration im Rahmen einer Gesamtstrategie die Fähigkeiten zusammenzuführen und deliktübergreifende und täterorientierte Ermittlungs- und Präventionsarbeit voranzutreiben.
Die konsequente Verfolgung und Verhinderung politisch motivierter Straftaten gehören nach wie vor zu den vorrangigen Aufgaben der Brandenburger Polizei. Die Belastung des Lan
des Brandenburg mit politisch motivierter Kriminalität, insbesondere mit Straftaten aus dem rechtsextremistischen Bereich, ist gemessen an der Bevölkerungszahl gegenüber anderen Bundesländern nach wie vor hoch, obwohl wir bereits Erfolge erzielt haben.
Die Gesamtzahl der dem „Kriminalpolizeilichen Meldedienst politisch motivierter Kriminalität“ unterliegenden Fälle beträgt für den Zeitraum des vergangenen Jahres insgesamt 1 530. Im Vorjahreszeitraum waren es 2 062. Wir haben also eine Abnahme um 25,8 % zu verzeichnen.
Im Bereich der Strafverfolgung wird deutlich, dass gezielte Aktivitäten des Innen- und Justizressorts zu Erfolgen geführt haben. So ist die Aufklärungsquote im Bereich rechtsextremer und fremdenfeindlicher Gewalttaten höher als in anderen Bereichen der Kriminalität. Zudem hat ab 1. Januar 2001 die in Cottbus ansässige Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Datennetzkriminalität, die landesweit für die Bekämpfung von Propagandadelikten und Volksverhetzung, soweit sie mittels Internet begangen wurden, zuständig ist, ihre Arbeit aufgenommen.
Konsequente Anordnung von Untersuchungshaft und schnelle Anklageerhebung und Aburteilung trugen im Zusammenwirken mit den repressiven polizeilichen Maßnahmen zu einer erheblichen Verunsicherung der so genannten rechten Szene bei.
Der Täter-Opfer-Ausgleich hat sich als ein äußerst wirkungsvolles außergerichtliches Verfahren zur Herstellung des Rechtsfriedens erwiesen. Brandenburg nimmt im Hinblick auf die Zahl der Auftragseingänge dieses Bereichs und den Umfang der damit verbundenen Konfliktschlichtertätigkeit nach wie vor eine Spitzenstellung in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Die Verkehrsunfallentwicklung, über die wir vorhin diskutiert haben, zeigt für die Jahre 2001 und 2002 eine insgesamt positive Entwicklung. Die Anzahl der Verkehrsunfälle ging dabei von 98 700 auf 89 900 zurück. Das ist eine Abnahme von 8,9 %. Die Anzahl der Personenschadensunfälle und Verkehrstoten und -verletzten reduzierte sich um 15 %.
Trotz dieser Abnahme liegen wir hinsichtlich der Belastung der Unfälle weiterhin im Spitzenfeld. Anhand der Zahlen lässt sich erkennen, dass die Sicherheit auf Brandenburgs Straßen in den letzten Jahren erhöht werden konnte. Hier ist aber noch viel zu tun. In einem anderen Zusammenhang wurden vorhin die Geschwindigkeitskontrollen angesprochen. Ich kann Sie beruhigen: Die Geschwindigkeitskontrollen werden wir mit aller Konsequenz weiterführen müssen.
Die Politik der Landesregierung zur Stärkung der Weltoffenheit und der inneren Sicherheit in unserem Land durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen von Landesregierung und gesellschaftlichen Kräften hat sich als wirksam erwiesen. Dabei sind Prävention und Repression keine gegensätzlichen, sondern sich ergänzende Konzepte. Diese Konzepte haben wir gemeinsam entwickelt.
Wir setzen weiterhin auf diese Doppelstrategie von Repression und Prävention. Wir wollen damit den Ursachen von Delinquenz entgegenwirken. Der Landespräventionsrat hat sich zum
Ziel gesetzt, Problembewusstsein zu wecken, bestehende Einrichtungen zur Erzielung von Synergieeffekten zu vernetzen und möglichst konkrete Lösungen anzubieten.
Es gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates, das öffentliche Leben zu sichern und Bedrohungen mit polizeilichen und justiziellen Mitteln entschlossen entgegenzutreten. Trotz der insgesamt positiven Kriminalitätsentwicklung auch im Bereich der Jugenddelinquenz müssen wegen des insgesamt relativ hohen Niveaus die präventiven und repressiven Anstrengungen unverändert fortgesetzt werden. Offenheit, Respekt, Solidarität und Rechtsbewusstsein sollen das Zusammenleben in einem toleranten Brandenburg prägen.
Wir sind da auf einem guten Weg. Vor allen Dingen das breite bürgerschaftliche Engagement für ein sicheres Brandenburg soll die Zukunft unseres Landes mitgestalten. In der demokratischen und politischen Auseinandersetzung brauchen wir ein parteiübergreifendes Bekenntnis zum hohen politischen Stellenwert der täglichen Arbeit aller Beteiligten und zum gewaltfreien Umgang miteinander.
Unsere beiden Häuser - Herrn Reiche würde ich vorschlagen nach vorne zu kommen - werden in diesem Bereich auch künftig den breiten Dialog suchen. Der vorliegende Bericht „Brandenburg - weltoffen und sicher“ belegt, dass der eingeschlagene Weg erfolgreich ist und deshalb fortgeführt werden kann. Nun wird Kollege Reiche noch etwas zu dem Bericht sagen.
(Minister Reiche: Ist gut. - Habermann [CDU]: Wenn man nie da ist, bekommt man das natürlich nicht mit!)
Ich bin ja da. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Ihnen heute vorliegende erste gemeinsame Bericht - ich freue mich, dass die Initiative von meinem Haus ausgegangen ist, denn ich dachte, es wäre besser, wenn wir nicht so häufig verschiedene Berichte vorlegen, sondern einen gemeinsamen - zeigt, dass die Entscheidung, ihn gemeinsam zu erarbeiten, richtig gewesen ist.
Der Bericht zeigt die Entwicklung im Bereich der inneren Sicherheit und des inneren Friedens. Damit sind wir in einer langen Tradition; denn wir haben uns schon 1991 in der 1. Legislaturperiode dafür entschieden, den Bericht zur inneren Sicherheit regelmäßig zu erstellen, und haben die Ergebnisse jetzt sinnvoll zusammengeführt.
Die Landesregierung unterstützt nachdrücklich die Intention, die mit dem Berichtsauftrag verbunden ist. Wir sehen in der
Verbindung von Weltoffenheit und Toleranz auf der einen und Sicherheit und Begrenzung der Kriminalität auf der anderen Seite ein zentrales Leitbild, ein zentrales Ziel der Arbeit der Landesregierung. Denn das sind nur die zwei Seiten ein und derselben Medaille. Eines geht nicht ohne das andere. Wir brauchen Weltoffenheit, um unser Land zu entwickeln, und wir werden diese Weltoffenheit auf Dauer nur miteinander gewährleisten können und sie nicht als Bedrohung empfinden, wenn wir zugleich die Sicherheit vor Kriminalität für jeden erlebbar gestalten können.
In diesem Bericht werden die Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft sowie die Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der Fremdenfeindlichkeit und des Extremismus ebenso dargestellt wie die Bekämpfung der Delinquenz. Ich kann Ihnen sagen, dass es uns auch gelungen ist, die Strukturen zu optimieren und zu verbessern. In einem intensiven und guten Gespräch haben wir das, was es bisher als verschiedene Initiativen gegeben hat, in der RAA zusammengeführt, die jetzt in sechs regionalen Stellen, die sich um Weltoffenheit, Fremdenfreundlichkeit und Toleranz bemühen, den Anspruch stellt, diese Initiativen für die sechs Verwaltungsregionen bzw. Schulamtsbereiche des Landes Brandenburg sinnvoll zu organisieren. Das Miteinander ist an den Zahlen, die Herr Schönbohm mit seiner Polizei erhebt, auch ablesbar. Das erleben wir, wenn wir in die tägliche Presse schauen, aber auch im Gespräch mit Bürgern.