Protocol of the Session on March 6, 2003

Erstens gab es auf der Grünen Woche seitens der Bundesregierung erstmals Signale in Richtung Mitfinanzierung eines Modellprojekts in Sachsen. Wir sollten den Zug nicht verpassen. Übrigens planen auch die Hessen eine Beteiligung.

Zweitens: Extremwetterlagen wie in den zurückliegenden Monaten, die natürliche Gefahrensituationen für die Landwirtschaft darstellen, werden künftig zunehmen. Das ist Anlass, darauf zu verweisen, dass Vorsorge die Bundesregierung letztlich finanziell preiswerter kommt als die bisherige Praxis der unkalkulierbaren Entschädigungszahlungen.

Drittens bedürfen Notifizierungen von Beihilferichtlinien bei der EU eines längeren Zeitraums und vor allem einer entsprechenden Beantragung.

Viertens müssen Betriebe nach der bestehenden Existenzsicherungsrichtlinie faktisch schon tot sein, bevor sie Anspruch auf einen finanziellen Schadensausgleich haben. Verehrte Fachkolleginnen und Fachkollegen, ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich sage, dass nur der Betrieb in den Genuss einer Schadensabmilderung kommt, der nicht über Rücklagen verfügt. Ein solcher Betrieb ist faktisch jedoch nicht liquide. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Ich denke, das ist ein Grund mehr, aktiv zu werden.

Gemäß dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die schrittweise Einführung eines Mehrgefahrensystems für landwirtschaftliche Betriebe in Brandenburg prüfen und im September dazu Bericht erstatten. Die Landwirte in Deutschland haben außer bei Hagelschäden keine Möglichkeit, ihre pflanzlichen Produkte gegen Starkniederschläge, Trockenheit, Frost, Auswinterung und Sturmschäden zu versichern. Das ist ein entscheidender Wettbewerbsnachteil auf dem EU- und dem Welt

markt, bieten doch staatlich gestützte Versicherungsprogramme in den USA, in Kanada, Japan und den EU-Ländern wie Spanien, Portugal, Griechenland, Italien und Österreich weitgehenden Schutz vor diesen Naturgewalten für landwirtschaftliche Kulturen, Gemüse, Obst und Wein.

Ähnlich ist es bei der Tierproduktion. Die gegenwärtige Inanspruchnahme von Schadensmitteln von der Tierseuchenkasse ist bei Tierseuchen und übertragbaren Krankheiten zwar gegeben, aber nur für das befallene Tier werden infolge der tierseuchenrechtlichen Verfügungen amtstierärztliche Sperrfristen über ein Sperr- und Beobachtungsgebiet erlassen. So ist der entstandene Ertragsausfall durch entgangenen Markterlös, zum Beispiel bei Fleisch und Milch, nicht abgedeckt.

Wir erinnern uns sicherlich alle noch sehr genau an die Debatte hier im Landtag Brandenburg infolge der durch Trockenheit im Frühsommer 2000 entstandenen Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen. Das Bundesministerium schätzte damals die Schäden auf insgesamt 326 Millionen Euro. Etwa 90 % der Getreide- und Ölsaatenanbaufläche Brandenburgs zeigten Dürreschäden; auf etwa 50 % der Anbaufläche traten starke Trockenschäden auf. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde über Ertragsausfälle bei Getreide und Winterraps von bis zu 40 % berichtet. In den Landkreisen Oberhavel und ElbeElster ging man von Ertragsausfällen von bis zu 35 % aus. Auf extrem leichten Standorten waren es weit über 50 %.

Nach dem Dürresommer 2000 ließ der Albtraumsommer 2002 mit seinen Wolkenbrüchen von 180, 200, ja 300 mm Niederschlägen je Quadratmeter in zwei Tagen ganze Landstriche in den Fluten versinken und bedrohte manche Existenz. Hinzu kamen orkanartige Stürme, die regionale Szenarien völliger Zerstörung verursachten. Wenn man dann noch, wie die Agrargenossenschaft in Jänickendorf im Landkreis Teltow-Fläming, nicht die Chance hatte, zu den Kreisen zu gehören, die über das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung Schadensabmilderung erwirken konnten, wurde es ganz eng. Durch die Starkniederschläge mit ihren Möhrenflächen in Bedrängnis geraten, mussten die Bauern mit ansehen, dass - verordnet - die Wehre geschlossen blieben, um zwei Dörfer vor Überschwemmung zu schützen. Ertragsausfälle von über 1 Million Euro waren die Folge, gering aber nur die Hilfe trotz der Zusagen des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums. Die Jänickendorfer blieben auf dem größten Teil der Kosten sitzen und mussten Arbeitskräfte entlassen.

Heute sind die Bauern schon wieder in großer Unruhe. Mit der langen Frostperiode sind Frostschäden, Auswinterung, Feldumbrüche und Neuansaaten zu befürchten - drohende Mehrausgaben, die entscheidend in die Liquidität der Agrarbetriebe eingreifen.

Nun etwas zu den Finanzen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wir sind der Überzeugung, dass Vorsorge billiger kommt als die bisherige Praxis der unkalkulierbaren Schadensregulierung.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Enkelmann [PDS])

Da die klimatischen Bedingungen künftig keine Besserung erwarten lassen, werden - so oder so - Schadensleistungen fällig. Die Frage ist jedoch, ob über ein Notprogramm oder eine Mehrgefahrenversicherung, bei der der landwirtschaftliche

Betrieb, die öffentliche Hand, also Land, Bund und EU, der Erstversicherer und der Rückversicherer in einem Boot sitzen. Dann wären Sie, Herr Minister Birthler, egal ob Schweinepest oder Starkniederschlag, sozusagen nicht die erste Adresse für den Hilferuf, sondern die Versicherungswirtschaft.

Die Haushaltssituation erfordert, öffentliche Mittel sparsam einzusetzen. Sie sind so einzusetzen, dass mit ihnen die größten Effekte erreicht werden. Was kann es Besseres geben, als sich an der Finanzierung und dem Erhalt der Agrarstruktur zu beteiligen und mögliche Naturrisiken - wir alle hier sind davon überzeugt, dass diese nicht abnehmen - weitestgehend abmildern zu helfen, noch dazu, wenn die EU im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor Beihilfen zum Ausgleich witterungsbedingter Schäden in der Landwirtschaft vorsieht? Ich hatte schon gesagt, welche EU-Staaten davon bereits heute Gebrauch machen. Großbritannien und Deutschland tun dies nicht. Warum eigentlich nicht, sind doch erhebliche Wettbewerbsnachteile dadurch vorprogrammiert?

Ergebnis des Forschungsprojekts in Sachsen waren neue Lösungsansätze. Aus der Einführung eines derartigen Systems könnten Vorteile, zum Beispiel die Kalkulierbarkeit der Ausgaben der öffentlichen Hand bei Naturkatastrophen und der Wegfall des Vollzugs reiner Landesprogramme, gezogen werden. Das ist unter Beachtung der zunehmend engeren finanzpolitischen Rahmenbedingungen nicht unerheblich, sondern sogar ein richtiges Pfund.

Angesichts der Diskussion um die Weiterentwicklung der europäischen Agrarpolitik und die Evaluation des Brandenburger Operationellen Programms für den Einsatz der Strukturfondsmittel ist es erforderlich, in Deutschland, in Brandenburg jetzt eigene Erfahrungen auf dem Gebiet staatlich geförderter Ertragsschadensversicherungen zu gewinnen. Dies sollte im Zusammenhang von Landwirtschaft, Staat und Versicherungswirtschaft geschehen. Seitens des Landes Brandenburg ist die Beteiligung an einem Modellprojekt der Bundesregierung anzustreben. Lassen Sie die Landesregierung, lassen Sie den zuständigen Fachausschuss aktiv werden und stimmen Sie der Überweisung unseres Antrages zu!

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe noch ein wenig Zeit und möchte die Gelegenheit gleich nutzen. Wir haben in der nächsten Woche den Termin der Stafettenstabübergabe des Landesbauernpräsidenten und ich möchte nicht versäumen, mich auch einmal vor diesem Auditorium für die gute Zusammenarbeit zu bedanken, Herr Nieschke.

(Allgemeiner Beifall)

Weiterhin viel Erfolg als Geschäftsführer in Ihrem Betrieb! Ich hoffe, dass die agrarpolitischen Gespräche in der Zukunft nicht abreißen. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Wehlan. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der SPD, Herrn Abgeordneten Dr. Woidke.

(Klein [SPD]: Nein, wir verzichten und lassen die Koaliti- on...)

- Das ist wie üblich, wenn die Geschäftsführer nicht in der Lage sind,

(Widerspruch des Abgeordneten Homeyer [CDU])

dem Präsidenten rechtzeitig mitzuteilen.

(Unruhe bei der SPD)

Dann gebe ich das Wort an die Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Claus. - Er verzichtet auch.

Das Wort erhält dann die Fraktion der CDU, Herr Abgeordneter Nieschke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wehlan, recht schönen Dank. Ich bin in einer Phase, in der mir das Verfallsdatum auf dem Rücken geschrieben steht: 13. März, 11.30 Uhr. Man wird überall herumgereicht und gelobt. Ich habe meine Frau schon getadelt. Sie hat mir nie gesagt, dass ich so ein tüchtiger Kerl sei, und hat mich nie so gelobt. Ich hoffe, dass ich das noch eine Woche überstehe.

(Heiterkeit)

Herr Abgeordneter, sprechen Sie bitte zur Sache!

Nie wird so übertrieben wie bei Verabschiedungen, Geburtstagen und Beerdigungen. - Ich komme jetzt zur Mehrgefahrenversicherung. Frau Wehlan, Sie haben bereits gesagt, dass wir uns schon seit ein paar Jahren damit befassen. Ich habe dazu auf einer Landesbauernversammlung gesprochen. Hinter der Idee der Mehrgefahrenversicherung steht die Frage, ob man die Katastrophenrisiken der Landwirtschaft durch eine Versicherung abdecken kann, damit der Bauer bei Trockenheit, Dürre usw. nicht immer auf die Politik zugehen muss und als Bettler dasteht.

Frau Wehlan hat gesagt, dass es in einigen Ländern der Europäischen Union so etwas wie eine Mehrgefahrenversicherung gebe. Es gibt sie aber nicht komplex, auch nicht in Spanien, Portugal, Griechenland usw. In Deutschland gibt es das Beispiel der Vereinigten Tierversicherung - VTV -, die seit 128 Jahren existiert.

Haben wir Chancen, eine Mehrgefahrenversicherung einzuführen? Ich bin davon überzeugt, dass sie einmal kommt. Eine Versicherung kann jedoch nicht ohne Rückversicherung tätig sein. Die Experten, die die bisherigen Modelle berechnet haben, müssen auf Daten des Wetterdienstes zurückgreifen können. Der Deutsche Wetterdienst ist bereit, die Daten zu verkaufen, aber nicht, sie kostenlos zu überlassen. Darüber streitet man sich schon einige Jahre.

Ich halte einen Punkt für entscheidend, der am Ende - positiv oder negativ - den Ausschlag geben wird: Wollen die Bauern in Deutschland und in der Europäischen Union insgesamt diese Versicherung? Wir treffen keineswegs durchgehend auf Beifall; ich kenne den Berufsstand. Nicht jeder will diese Versicherung.

Es gibt kategorische Gegner der Versicherung, zum Beispiel Niedersachsen.

Die Brandenburger Bauern sagen Ja, wissen aber noch nicht, was die Versicherung kostet. Die Preise, die für das sächsische Modell zu entrichten sind, kann kein Bauer zahlen. Deshalb kann diese Versicherung ohne den Staat, ohne die Europäische Union nicht realisiert werden.

Den Bauern wird gesagt werden: Wir können es machen - sowohl aus Brüssel als auch von der Bundesregierung gibt es entsprechende Signale -, aber aus den vorhandenen Etats. Das bedeutet, dass den Bauern Gelder, die sie jetzt bekommen, weggenommen und umgeschichtet werden. Daran scheiden sich erneut die Geister. Anders wird es aber nicht gehen.

Wir sollten deshalb gemeinsam mit dem Agrarminister dafür eintreten, dass in Sachsen und einem westlichen Bundesland - Hessen ist im Gespräch - ein Pilotprojekt durchgeführt wird, und zwar mindestens bis zum Jahre 2006. Auf der Grundlage der dann gesammelten Erfahrungen kann festgestellt werden, ob die Bauern das Modell annehmen; denn wenigstens 60 % der Bauern müssen mitmachen. Das sollte unsere Initiative sein.

Wir stimmen dem Antrag auf Überweisung zu. Wir sollten uns über das Thema im Ausschuss noch einmal intensiv unterhalten. Das wird eine spannende Diskussion. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU sowie vereinzelt bei der PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Nieschke. - Ich gebe das Wort an die Landesregierung. Herr Minister Birthler, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Wunsch nach Einführung einer Mehrgefahrenversicherung für unsere Landwirtschaft habe ich im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage von Frau Wehlan schon im Herbst des Jahres 2001 Stellung genommen. Deshalb will ich die Gründe, die dazu führen, dass die Landwirtschaft generell einem wachsenden Risiko ausgesetzt ist, nicht wiederholen. Sie bestehen selbstverständlich noch heute. Soweit es um naturbedingte Risikoursachen geht, dürften die Witterungsunbilden des vergangenen Jahres einen schlagenden Beweis dafür geliefert haben. Entkoppelte und in der Höhe rückläufige Direktbeihilfen im Zuge der anstehenden Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik sowie ein mit hoher Wahrscheinlichkeit sinkender Außenschutz im Ergebnis der WTO-Verhandlungen erhöhen zudem das wirtschaftliche Risiko für unsere Landwirtschaft.

Dies ändert nichts an meinem Standpunkt, dass das Risikomanagement zunächst eine Aufgabe der Unternehmen selbst ist und ein Eingreifen des Staates nur dann angezeigt ist, wenn die Unternehmen mit einer in eigener Verantwortung vornehmbaren Risikoabsicherung überfordert sind. Für diese Fälle, die es zweifellos gibt, scheint eine Mehrgefahrenversicherung durchaus ein sinnvoller Ansatz zu sein. Man darf allerdings die damit verbundenen Probleme, Anforderungen und Grenzen nicht verkennen.

Erstens: Eine Mehrgefahrenversicherung kann sich nur tragen, wenn sich eine hinreichend große Zahl von Landwirten daran beteiligt; denn das hängt nicht zuletzt von der Höhe der zu leistenden Versicherungsprämien ab. Es ist völlig klar, dass akzeptable Prämien nur bei erheblichen Zuschüssen der öffentlichen Hand zu realisieren sind. Nach Berechnungen des Bundesministeriums werden im Falle der bundesweiten Einführung einer Mehrgefahrenversicherung dafür 200 bis 250 Millionen Euro erforderlich sein. Angesichts dessen relativiert sich die Bereitschaft, diese Versicherung anzunehmen, wie mir auch Staatssekretär Thalheim bestätigte.

Zweitens: Staatliche Zuschüsse zu einer Mehrgefahrenversicherung werden - gleich, ob sie aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln finanziert werden - nicht als zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, sondern müssen zulasten anderer der Landwirtschaft zukommenden Beihilfen erschlossen werden. Was dies für Brandenburg bei der gegenwärtigen Haushaltssituation bedeutet, bedarf meiner Ansicht nach keiner näheren Erläuterung. Welche Chancen hätte dabei erst ein gesondertes Leistungsgesetz für eine staatliche Vorsorge im Falle von Großschadensereignissen!

Drittens: Im Falle einer EU-Beteiligung an den Risiken besteht die Gefahr einer Umverteilung von EU-Mitteln zugunsten von Regionen, die aus klimatischer Sicht besonders risikobehaftet sind, beispielsweise Südeuropa. Dies dürfte für Deutschland, den größten Nettozahler der EU, wenig erstrebenswert sein.

Viertens: Auch eine Mehrgefahrenversicherung wird im Falle von Naturkatastrophen nationalen Ausmaßes kaum gesonderte staatliche Ad-hoc-Hilfsmaßnahmen überflüssig machen. Schäden in Höhe von 192 Millionen Euro, wie sie das Hochwasser des vergangenen Jahres in der deutschen Landwirtschaft verursacht hat, über eine Mehrgefahrenversicherung regulieren zu wollen, dürfte Versicherungsprämien erfordern, die schwindelerregende Höhen erreichen. Dies in Rechnung stellend hat sich die Landesregierung von Anfang an für die Prüfung von Mehrgefahrenversicherungssystemen für landwirtschaftliche Betriebe ausgesprochen. Die Landesregierung befindet sich damit in völliger Übereinstimmung mit den Auffassungen des Bundes und nahezu aller Bundesländer. Diese Haltung manifestiert sich nicht zuletzt im Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 21. September 2001 in Prenzlau. Der Bund ist auch zwischenzeitlich keinesfalls von dieser Auffassung abgerückt. Dies verdeutlicht die Positionierung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thalheim auf dem genannten Forum des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema „Chancen für das Risikomanagement der Landwirtschaft“ am 16. Januar dieses Jahres. Es ist unverändert allein Sachsen, das diese klare Forderung nach möglichst schneller Einführung eines Mehrgefahrenversicherungssystems erhebt.

Ich sehe für Brandenburg in naher Zukunft keine Möglichkeit, die Mitfinanzierung eines solchen Systems zu gewährleisten. Selbstverständlich werden wir im Ausschuss weiterhin über den Fortgang der Beratungen zu diesem Problem berichten. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)