Veränderungen, seien sie auch noch so klein, schmerzen die SPD-Fraktion vor allem, wenn sie den sozialen Bereich, aber auch vielerlei andere Felder betreffen. Wir wollen und werden denjenigen, die Hilfe nötig haben, Hilfe geben. Dazu gehört, dass wir an dem Rechtsanspruch der in Arbeit, Ausbildung bzw. Qualifizierung stehenden Väter und Mütter auf eine ganztägige Betreuung für Kinder von null bis zwölf Jahren nicht rütteln. Die Landeszuschüsse für die Kita-Finanzierung bleiben im Haushaltspaket bis auf den Cent genau gesichert. Wir müssen und werden aber in allen Bereichen jene stärker fordern, die aus eigener Kraft für oben genannte Dinge aufkommen können.
Es ist unsere Aufgabe, mit dem auszukommen, was vorhanden ist. Niemand kann auf Dauer mehr ausgeben, als er hat. 2003 klafft eine erhebliche Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Nicht 2 %, auch nicht 5 % - insgesamt muss bei den gesamten Landesausgaben allein 2003 eine Lücke von 16 % geschlossen werden. Das sind insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Mit den Sparmaßnahmen im Nachtragshaushalt 2003 wird die Lücke um 4 % geringer, also gerade um ein Viertel der erforderlichen 16 %. Deswegen ist der Nachtragshaushalt ein erster Schritt, dem weitere in derselben Größenordnung folgen müssen. Die weitere Verringerung der Anzahl der Landesbediensteten um zunächst insgesamt 12 400, der Abbau von Landesbürokratie und Landesbehörden muss mit höchstem Nachdruck beschleunigt werden.
Mit der jüngsten Steuerschätzung haben sich, wie die Ministerin der Finanzen noch einmal im Detail ausgeführt hat, eben grundlegende Daten für die Haushalte aller Länder, aber auch der Kommunen dramatisch verändert, die wir auch morgen in der Aktuellen Stunde noch diskutieren werden. Allein 2002 erhöhte sich das deutschlandweite Defizit der Länder von 23 auf über 35 Milliarden Euro. Deutliche Rückgänge bei der Umsatzsteuer, übrigens bei gleichzeitigem Anstieg der Biersteuer, führen allein in Brandenburg für 2003 zu Mindereinnahmen in Höhe von über 600 Millionen Euro.
Wir sollten auch über folgende Probleme offen miteinander sprechen: Mit großer Sorge und Skepsis beobachten wir im Parlament einen leichten Anstieg folgender Ausgaben, zum Beispiel 120 Millionen Euro zusätzlich für DDR-Rentenversicherungssysteme, Frau Kollegin, 35 Millionen Euro für Sozialhilfe sowie unter anderem 26 Millionen Euro mehr für Personalausgaben. Die Finanzierungslücke im Landeshaushalt wuchs also binnen weniger Wochen rasant. 5 % aller Landesausgaben sollten über neue Kredite finanziert werden; jetzt beträgt die Konsolidierungsaufgabe 16 %.
Als die Informationen eintrafen, herrschte - ich denke, in dieser Hinsicht sollte man ehrlich sein - bei vielen für einen Moment Ratlosigkeit. Eine Alternative, den eingeschlagenen Kurs zu ändern, bietet sich nicht, im Gegenteil. Die Entwicklung verdeutlicht uns drastisch, dass es zum Personalabbau in der eigenen Landesverwaltung und zur strukturellen Senkung der Ausgaben keine seriöse Handlungsalternative gibt. Mit Verlaub: Ich habe auch in Ihrem eben gehaltenen Redebeitrag keinen Ansatz davon gespürt.
Ohne ein Gegensteuern droht dem Land Brandenburg eine Kreditbelastung in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro, die sehr weit über der verfassungsmäßigen Grenze von exakt 1,33 Milliarden Euro läge, also schlichtweg verfassungswidrig wäre. Ohne ein Gegensteuern droht uns eine Schuldenfalle; die Zinslasten sind bereits heute an die gerade noch vertretbare Höchstgrenze gestoßen.
Es stand also die Frage, welche kurz- und mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen zur Haushaltssicherung ergriffen werden können und auch ergriffen werden müssen. Es stand auch die Frage, welche der Maßnahmen aufgrund rechtlicher Bindungen überhaupt umsetzbar sind. Darüber hinaus stand natürlich die Frage, welche der Maßnahmen mehrheitsfähig sind.
Als Sofortmaßnahme setzte die Finanzministerin zu Beginn des Jahres konsequenterweise eine Haushaltssperre in Kraft. Erstmalig haben sich auch die Koalitionsfraktionen bereits im Vorfeld aktiv in die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes eingebracht. Die SPD-Landtagsfraktion hat diese Eckpunkte im Rahmen zweier Haushaltsklausuren beraten. Wir haben beschlossen, dass Verbeamtungen nur noch in streng abgrenzbaren hoheitlichen Bereichen erfolgen dürfen. Wir haben beschlossen, die Senkung der Ausgaben und die Reduzierung des Landespersonals spürbar zu beschleunigen. Dazu gehören aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion eindeutig auch Teilzeitinitiativen sowie im Einzelfall betriebsbedingte Kündigungen im Rahmen der Vereinbarungen mit den Gewerkschaften.
Wir wollen, dass Sparen erst dann beim Bürger und in Projekten erfolgt, wenn alle anderen Sparmöglichkeiten in der eigenen Landesverwaltung vollständig ausgeschöpft sind. Dies ist die Position der SPD-Landtagsfraktion. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Vorlage eines Haushaltssicherungsgesetzes. Die Landesregierung erarbeitete eine Optionsliste für den Nachtragshaushalt. Neben kurzfristigen Sparmaßnahmen wie dem Nachtrag 2003 sind mittel- und langfristig wirksame Entscheidungen notwendig. Es steht die Aufgabe, auf lange Sicht mit mindestens 10 % weniger Geld auszukommen. Orientieren wir uns an den finanzschwächsten Flächenländern: Dort werden Landeshaushalte mit exakt 10 % weniger Einnahmen beschlossen; aber auch das Leben in diesen Ländern ist lebenswert.
Allein 50 % der Mittel des Landes, das heißt jeder zweite Euro, sind derzeit für unsere über 60 000 Landesbediensteten gebunden. Innerhalb der Landesverwaltung kommt der zeitnahen Stellenreduzierung eine Schlüsselstellung bei der Haushaltssicherung zu. Wir unterstützen deshalb den sozialverträglichen Abbau von mindestens 12 400 Stellen bis Ende 2007. Wir unterstützen die Untersetzung in möglichst gleichbleibenden Jahresscheiben durch das Haushaltssicherungsgesetz. Wir unterstützen auch die 20 Ausgliederungen, die Aufgabenbündelung
von 18 Verwaltungsbereichen in 9 Bereichen und die deutliche Beschleunigung einer Kosten sparenden Zusammenarbeit von weiteren 12 Landeseinrichtungen und -behörden mit dem Bundesland Berlin.
Nachdem die ausufernde Geschäftstätigkeit der BBG durch die Finanzministerin konsequent zurückgeführt wird, unterstützen wir das Ziel, die Geschäftstätigkeit der BBG vollständig zu beenden.
Wir modernisieren die Verwaltung des Landesvermögens, reformieren das Beschaffungswesen und dehnen die Kosten- und Leistungsrechnung deutlich aus. Wenn wir exakt wissen, was eine Leistung, ein Bescheid, ein Projekt kostet, können wir konkreter entscheiden, das Betreffende auszuweiten, zu verändern oder auch abzuschaffen. Alle Landesbehörden sind also Dienstleister. Hier sehe ich auch künftig unser Hauptaugenmerk auf dem weiteren Weg zur kostengünstigen und kundenorientierten Landesverwaltung.
Nicht veranschlagte Einnahmen aus Verkäufen und Steuern sollen künftig grundsätzlich nach dem Haushaltssicherungsgesetz zur Senkung der Neuverschuldung eingesetzt werden. Es ist eine Binsenweisheit, dass man vom Sparen allein nicht reich werden kann. Wir müssen parallel dazu die Stärkung der bzw. die Schaffung neuer Einnahmequellen im Auge haben und konkret vorantreiben. Dazu zählt die Entwicklung Brandenburgs als Brücke in den Osten Europas und die Etablierung als Bildungsund Wissenschaftsregion. Der Ministerpräsident, das Kabinett und die Koalitionsfraktionen setzen diesbezüglich im engen Schulterschluss beim harten Sparkurs deutlich erkennbare Prioritäten. Hier wird nicht bzw. kaum gespart. Ausgaben für Bildung, Ausbildung und Wissenschaft sehen wir als wesentliche Zukunftsvorsorge. Um sie tätigen zu können, muss aber in nahezu allen anderen Bereichen zusätzlich gespart werden.
Die Umsetzung des Nachtragshaushaltes 2003 wird trotz aller Sparmaßnahmen mit 1,2 Milliarden Euro zu einer äußerst hohen Kreditbelastung nahe der Verfassungsgrenze führen. Deshalb begrüßen und unterstützen wir die Vorlage eines Haushaltspakets mit konsequenter Schrittfolge.
Nachtragshaushalt 2003: Kurzfristige Sparmaßnahmen aufgrund aktueller Einnahmerückgänge. Mit über 100 Änderungen leisten nahezu alle Bereiche und Politikfelder einen Beitrag.
Haushaltssicherungsgesetz: Mittelfristig wirksame Beschleunigung des Abbaus von Landesbediensteten und Straffung der Landesverwaltung.
Haushaltsstrukturgesetz: Langfristig und dauerhaft wirksame Anpassung von Leistungsgesetzen an die engen finanziellen Spielräume.
Dem ersten Schritt müssen im Jahre 2004 weitere in derselben Größenordnung folgen. In wenigen Wochen beginnt die Beratung für den Etat 2004 mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung. Die Koalition wird deshalb im März unter Berücksichtigung der weiteren Einnahmeentwicklung eine grundsätzliche Strategiedebatte führen, weitere Haushaltsentscheidungen für 2004 und die folgenden Jahre vorbereiten und mit dem Folgehaushalt umsetzen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Abgeordneten Bischoff. - Ich gebe der Fraktion der DVU das Wort. Frau Abgeordnete Hesselbarth, bitte sehr.
Dieser Ausspruch, Herr Minister Junghanns, dürfte Ihnen bekannt vorkommen, haben Sie ihn doch anlässlich der Bilanz Ihrer ersten 100 Tage im Amt getätigt. Wenn Sie davon ausgehen, Herr Minister, dass die Finanzen der öffentlichen Hand dauerhaft knapp bleiben, kann Ihnen die DVU nur zustimmen. Dieser Nachtragshaushalt ist garantiert kein Ausweg aus der Misere.
Wir sollten uns nicht darum kümmern, die Schuldenberge von einer Ecke in die andere zu schieben, sondern müssen hart daran arbeiten, dass unser Land mehr Einnahmen erzielt. Das geht aber nur, wenn man die Menschen dabei unterstützt, Investitionen zu tätigen. Was aber tun Sie? Sie belegen beantragte Fördermittel zum Beispiel mit Haushaltssperren. So wird jede Investitionstätigkeit gestoppt. Ich muss schon sagen, ich komme mir vor wie in tiefsten DDR-Zeiten.
An dieser Stelle betone ich noch einmal klipp und klar: Wir werden diesem Nachtragshaushalt niemals zustimmen. Jede Debatte darüber ist sinnlos, weil es nichts Positives und nichts Neues für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gibt.
Es sollen bei erwarteten Einnahmeausfällen in Höhe von 472 Millionen Euro aus Steuern, wozu nochmals über 130 Millionen Euro an Mindereinnahmen aus Bundes- und Finanzausgleichsmitteln kommen, neue Schulden in Höhe von knapp 900 Millionen Euro gemacht werden. Dadurch steigt die Nettokreditaufnahme von geplanten 307 Millionen Euro auf die Irrsinnssumme von über 1,2 Milliarden Euro. Für diese Zusatzschulden sind knapp 18 Millionen Euro an zusätzlichen Kapitalmarktzinsen pro Jahr erforderlich.
Zum Ausgleich von Fehlbeträgen haben Sie, Frau Finanzministerin - natürlich ohne titelscharfe Unterlegung - nochmals pauschal 200 Millionen Euro in den Nachtragshaushalt eingestellt. Allein diese Tatsache bedeutet doch, dass Sie selbst nicht davon ausgehen, dass die Zusatznettoneuverschuldung bzw. die geplanten Einsparungen von zusammen über 400 Millionen Euro die tatsächlich vorhandene Lücke decken werden. So klafft - als globale Minderausgabe kaschiert - in den Einzelplänen ein Deckungsloch von insgesamt 125 Millionen Euro.
Den Kommunen des Landes, die ohnehin längst am finanzpolitischen Hungertuch nagen, wollen Sie weitere knapp 150 Millionen Euro öffentliche Mittel entziehen. Dazu wollen Sie das Gemeindefinanzierungsgesetz 2002/2003 durch Beschluss des Landtages ändern lassen. Auch dafür werden Sie die Zustimmung der DVU-Fraktion mit Sicherheit nicht bekommen.
Auch Sie wissen, dass die Lage der Kommunen in Brandenburg - gleichgültig, ob Landkreise, kreisfreie oder kreisangehörige Städte oder sonstige Gemeinden - dramatisch ist. Das betonte bekanntlich auch der Landesrechnungshof in seinem kürzlich vorgelegten Kommunalbericht. Die Lage werde sich durch den Sparkurs der Landesregierung weiter verschärfen, lautet auch sein Tenor. Die Städte und Gemeinden werden geradewegs in den Kollaps steuern, wenn die Pläne des Finanzministeriums bezüglich der Kürzung der kommunalen Mittel um 150 Millionen Euro Realität werden sollten. Wie sie dies verkraften sollen, weiß derzeit niemand. Sicherlich sind auch bundesweit neue Regularien der Gemeindefinanzierung nötig. Doch den Kommunen rennt die Zeit weg. Sie werden sich wohl oder übel von den meisten ihrer so genannten freiwilligen Aufgaben trennen müssen. Kultur- und Sportangebote in den Städten und Gemeinden werden für die Bürger immer weiter reduziert und schließlich gänzlich abgeschafft werden. Verödung greift in vielen Brandenburger Gemeinden bereits heute um sich.
Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg betonte, dass sich die Kommunen seit Jahren um Einsparungen bemüht hätten, dafür aber nicht belohnt, sondern bestraft worden seien. Die vom Kabinett beschlossene Kürzung um 150 Millionen Euro sei - so Böttcher wörtlich - ein Brocken, den die Kommunen schlucken müssen, aber nicht verdauen können. Das Land habe - vor allem in der Landesverwaltung zu wenig gespart und bürde den Kommunen die Lasten auf. Böttcher nannte die Sparpolitik der Landesregierung - wörtlich Rasenmähermethode ohne Systematik. Eine von den kommunalen Spitzenverbänden angekündigte Klage vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg gegen die Kürzungen bei den Kommunen würde unsere Fraktion mit Sicherheit unterstützen.
Sehen wir uns die Einsparvorschläge laut Nachtragshaushalt im Einzelnen an, bevor wir zu den wirtschafts- und sozialpolitischen Auswirkungen draußen im Lande kommen:
Die geplante neuerliche Kürzung bei den Kindertagesstätten um knapp 9 Millionen Euro wird von unserer DVU-Fraktion garantiert ebenso wenig mitgetragen wie die Einsparungen bei der Jugendhilfe in Höhe von ca. 2 Millionen Euro.
Dagegen hätte man die Mittel im Rahmen des so genannten Handlungskonzeptes „Tolerantes Brandenburg“, die ohnehin nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Linksextremisten darstellen,
Dasselbe gilt für die staatliche Alimentierung der so genannten „Landeszentrale für politische Bildung“.
das Geringste gelernt; denn wie sonst ist es zu erklären, dass bei den Grundschulen 6,6 Millionen Euro, bei den Gesamtschulen knapp 4 Millionen Euro, bei den Schulen in freier Trägerschaft 800 000 Euro sowie im Bereich der Weiterbildung nochmals 1 Million Euro - zusammen über 12 Millionen Euro - gespart werden sollen?
Herr Minister Reiche, die genannten Zahlen führen Ihr ganzes Gerede von der Verbesserung des Bildungsstandortes Brandenburg endgültig ad absurdum.
Auch vor den Hochschulen machen die Kürzungen nicht halt. Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, Ihrem Versuch, die Mittel für die Verbundforschung für Unternehmensgründungen aus dem akademischen Bereich auf null zu fahren, setzt die DVU-Fraktion besonderen Widerstand entgegen. Ihr Vorhaben ist das völlige Gegenteil dessen, was von Ihnen ständig als „Innovationspolitik“ beschworen wird.
Aus diesem Grunde ist auch die Kürzung von 3,8 Millionen Euro bei der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz nicht hinzunehmen.
Ebenso wie Sie, Frau Kulturministerin, befürchten auch wir als DVU-Fraktion den Zusammenbruch der Kulturlandschaft Brandenburgs, wenn es mit den Kürzungsmaßnahmen in diesem Bereich so weitergeht. Sie, Frau Ministerin, betonten gegenüber der Presse, dass ein Herunterfahren auf null ein falsches Verständnis von den Kernaufgaben des Staates sei. Auch aus diesem Grunde müssen und werden wir als DVU-Fraktion die bei der Kulturförderung geplanten Kürzungen nicht hinnehmen.
Noch schlimmer ist es bei den Musikschulen; das wurde bereits angesprochen. Deren Mittel sollen von bisher 3,1 Millionen Euro auf nunmehr 2,1 Millionen Euro, das heißt um ein Drittel, gekürzt werden. Dass der Landesverband der Musikschulen gegen diese katastrophale Kürzung protestiert, kann man ihm wahrlich nicht verdenken. Der Landeshaushalt kann über die Musikschulförderung nicht saniert werden, aber die Kürzung um 1 Million Euro bedroht die Existenz der Musikschulen in Brandenburg insgesamt. Gefährdet wird damit auch das erst vor zwei Jahren - auch mit den Stimmen unserer Fraktion - verabschiedete Musikschulgesetz, das den Schulen neben der Sicherung ihrer Qualität auch eine finanzielle Planungsgarantie einräumte. Wenn nun, wie laut Haushaltsstrukturgesetz geplant, die Landesmittel für die Musikschulförderung drastisch heruntergefahren werden sollen und gleichzeitig den Kommunen die Mittel drastisch gekürzt werden, kommen auf die Schüler und ihre Eltern Gebührenerhöhungen von bereits heute zu erwartenden 20 bis 30 % zu. Damit sind nicht nur völlig unzumutbare soziale Belastungen für die Schüler und ihre Eltern verbunden, sondern das bedeutet letztlich das Aus für die Brandenburger Musikschulen, da sich kaum noch jemand ihren Besuch leisten kann.