Mit dem Gesetzespaket ist der Einstieg in ein dauerhaftes Umsteuern eingeleitet worden. Gut ein Drittel der Einsparungen sind dabei struktureller Art. Dies konnte nur deshalb gelingen, weil alle Politikfelder ohne Tabus beleuchtet worden sind. Entsprechend spürbar sind natürlich die Einschnitte, die in diesem Jahr erfolgen werden. Auch ich habe in den letzten Tagen viele Protestbriefe erhalten und an Diskussionsrunden zu den Sparbeschlüssen teilgenommen. Ich habe Verständnis für die Proteste, wie sie auch vor unserem Hause stattfinden, aber ich sage ganz deutlich: Wenn wir heute nicht den Mut und die Kraft aufbringen, harte Entscheidungen zu treffen, werden wir es morgen bereuen.
Lassen Sie mich kurz in das Jahr 1995 zurückgehen. Nach vier hoch defizitären Aufbaujahren fiel 1995 nämlich, wie wir jetzt sehen, die richtige Entscheidung, die Ausgaben fortan konstant zu halten. Mithilfe dieses Kurses gelang es zwischen 1995 und 2001, die Nettokreditaufnahme von allen Bundesländern am stärksten zu reduzieren und das Ausgabenwachstum im Jahresdurchschnitt auf 0,4 % zu begrenzen. Für die Einzelpläne bedeutete dies jedoch erhebliche Einschränkungen ihrer Handlungsspielräume.
Heute stehen wir vor einer zweiten finanzpolitischen Zäsur. Die Konjunkturschwäche in Deutschland führt dazu, dass bisherige Einnahmeerwartungen bis zum Jahr 2006 im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung um sage und schreibe jährlich bis zu 10 % nach unten korrigiert werden müssen.
Berücksichtigt man die strukturellen Ausgabenverschlechterungen - ich nenne insbesondere die deutlich höheren Ausgaben für die Zusatzversorgung sowie die Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe -, steigt das Defizit im Durchschnitt des Jahres bis zu 15 % des rechnerischen Haushaltsvolumens. Das würde in Zahlen ausgedrückt die jährliche Aufnahme von Krediten in Höhe von durchschnittlich 1,5 Milliarden Euro bedeuten. Damit wäre die Verfassungsmäßigkeit in jedem Jahr verletzt und wir wären gezwungen, diese Beträge mit dem Argument der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu rechtfertigen. Der Schuldenstand würde bis zum Jahr 2006 auf über 21 Milliarden Euro steigen. Gleichzeitig würden die Ausgaben für Zinsen auf über 1 Milliarde Euro anwachsen. Der Weg in die Schuldenspirale und die Handlungsunfähigkeit wäre eingeschlagen. Ich bin der festen Überzeugung, dass niemand der in diesem Haus Anwesenden diese Entwicklung möchte. Um die Verfassungsmäßigkeit der Haushalte zu sichern, führt also kein Weg an einer konsequenten, nachhaltigen Senkung der Ausgaben vorbei.
Meine Damen und Herren, der Nachtragshaushalt 2003 ist verfassungskonform. Der Abstand zur Grenze der Verfassungsmäßigkeit ist jedoch von rund 580 Millionen Euro im Jahr 2000 auf lediglich knapp 140 Millionen Euro gesunken. Das heißt
aber auch, dass unsere Handlungsspielräume in diesem Jahr sehr stark eingeschränkt sind. Trotz der zusätzlichen Einsparungen sind wir gezwungen, die Nettokreditaufnahme von ursprünglich geplanten 307 Millionen Euro auf über 1,2 Milliarden Euro anzuheben.
Angesichts dieser Relationen mögen die Einsparungen im Landeshaushalt in Höhe von 280 Millionen Euro gering erscheinen. Die Einnahmeausfälle bei den Steuern können aber nicht sofort in voller Höhe ausgeglichen werden. Die Landesregierung hat ihr Konsolidierungskonzept daher auf vier wesentliche Säulen gestellt. Diese Säulen beinhalten erstens kurzfristig wirkende Maßnahmen, die noch im laufenden Haushaltsjahr ihre volle Wirkung entfalten, zweitens mittel- und langfristige Maßnahmen, die durch strukturelle Veränderungen auch über die laufende Legislaturperiode hinaus die Handlungsfähigkeit der Landesregierung garantieren, drittens die Entlastung der Kommunen von Pflichtaufgaben und viertens die Erarbeitung eines Stufenkonzeptes für künftige Haushaltseckwerte.
Neben den gezielten Einsparungen von 190 Einzelpositionen stellt die Anpassung der Leistungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs für die Kommunen einen sehr schmerzhaften Eingriff dar. Wir brauchen funktionierende Kommunen, da sich unser tägliches Leben, wie wir alle wissen, ausschließlich dort abspielt - mir macht dieser Eingriff auch keine Freude, mir braucht es auch niemand zu sagen -, aber wir brauchen auf der anderen Seite auch eine handlungsfähige Landesregierung. Insofern sitzen beide Ebenen in einem Boot. Es entspricht meinem Verständnis von gemeinsam zu tragender Verantwortung, wenn wir die Kommunen an den Steuermindereinnahmen beteiligen.
Die Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs wird durch titelscharfe Einsparungen im Landeshaushalt in Höhe von 140 Millionen Euro ergänzt. Außerdem erfolgte die Umsetzung der bereits veranschlagten globalen Minderausgabe in Höhe von 144 Millionen Euro. Das Haushaltsstrukturgesetz 2003 enthält die gesetzlichen Änderungen, welche die Kassenwirksamkeit der Einsparungen in diesem Jahr sichern sollen. Der eingeschlagene Kurs der Einsparungen muss aber in den kommenden Haushaltsjahren fortgeführt und durch weitere Einsparungen ergänzt werden.
Meine Damen und Herren, wenn wir von Einsparungen sprechen, heißt das aber nicht, dass wir keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr haben. Die Einsparungen nehmen die in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten genannten Prioritäten Bildung, Wissenschaft, Forschung sowie Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze - weitgehend aus.
Das im Dezember 2002 verabschiedete Schulressourcenkonzept führt gegenüber den bisherigen Planungen kurz-, mittel- und langfristig zu einer erheblichen Entlastung des Landeshaushalts, gibt dem Bildungssystem dafür aber Planungssicherheit bis zum Jahr 2015 bei steigendem Ressourceneinsatz je Schüler. Obwohl die Schülerzahlen vom laufenden Schuljahr bis zum Jahr 2007/08 um rund 26 % zurückgehen, werden im gleichen Zeitraum lediglich 22,6 % der Lehrerstellen abgebaut. Im Ergebnis verbessert sich die Schüler-Lehrer-Relation von derzeit 15,75 Schülern je Lehrer auf künftig 14,97. In Westdeutschland kommen auf einen Lehrer derzeit 17,9 Schüler. Damit stellt die Landesregierung den Schulen bis 2007 rechnerisch über 130 Millionen Euro, die für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Bildungssystems eingesetzt werden können, überproportional zur Verfügung.
„Priorität und Planungssicherheit“, dieses Prinzip gilt auch im Bereich Wissenschaft. Das Kabinett hat bereits am 26. Juni 2001 eine langfristige Hochschulplanung verabschiedet, welche Mittelzuwächse zur Finanzierung von 3 500 zusätzlichen Studienplätzen bis zum Jahr 2007 vorsieht. Die Ausbauplanung wird trotz der verschlechterten Haushaltslage ohne Abstriche realisiert. Das Sparpaket sieht keine unmittelbaren Zugriffe auf die Mittel der einzelnen Hochschulen vor. Die Autonomie der Hochschulen wird durch die Einführung von Globalhaushalten schrittweise erweitert. Der Bereich der außeruniversitären Forschung wurde bei den Einsparvorschlägen völlig ausgeklammert. Damit wird der in den letzten Jahren erreichte Standard nicht infrage gestellt.
Trotz der sehr schwierigen Haushaltslage sind ebenfalls keine Abstriche an der Kofinanzierung der EU-Strukturfondsmittel vorgesehen.
Im Bereich der Investitionen wird es relativ geringe Einsparungen geben. Für die Entwicklung des Landes sind hohe Investitionsausgaben erforderlich. Angebotene Drittmittel, die nicht zuletzt für wichtige Investitionen eingesetzt werden, sollen des Weiteren in Anspruch genommen werden. Aber auch hier muss künftig differenziert vorgegangen und die Inanspruchnahme der Mittel gegen die daraus resultierenden Folgewirkungen abgewogen werden.
Meine Damen und Herren, wie man sieht, konzentrieren sich die Einsparungen auf den konsumtiven Bereich. Kürzungen werden unter anderem im Bereich der Musikschulförderung, der Sportförderung und im Rahmen des Landesjugendplans vorgenommen.
Aufgrund der demographischen Entwicklung, also nicht einmal aus Sparzwängen heraus, ergeben sich bei der Förderung von Kindertagesstätten Einsparungen in Höhe von 8,7 Millionen Euro.
Die Krankenhausförderung wird gestreckt. Im Gegenzug wird die Finanzierung überjähriger Fördermaßnahmen durch eine umfangreiche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 300 Millionen Euro abgesichert. Die Entlastung für die Jahre 2003 und 2004 beläuft sich auf jeweils 25 Millionen Euro.
Auf die vollständige Streichung des Landespflegegeldes wird verzichtet; die Leistungen werden um 20 % gekürzt.
Ansatzkürzungen sind beim Stadtumbau und Städtebau, beim KfW-Zinsverbilligungsprogramm für Modernisierung und Instandsetzung, bei der Straßenunterhaltung und den Planungsmitteln für Bundes- und Landesstraßenbau vorgesehen. Weitere Kürzungen werden bei der Verkehrserziehung, bei Binnenhäfen und bei der Flugsicherung erfolgen. Ebenfalls sind Ansatzkürzungen bei Programmen der Wirtschaftsförderung vorgesehen.
Meine Damen und Herren, mit dem Entwurf des Haushaltsstrukturgesetzes sollen die geplanten Einsparmaßnahmen zum einen eine rechtliche Grundlage erhalten und zum anderen soll ihre mittel- und langfristige Wirkung sichergestellt werden. Der als Artikelgesetz angelegte Entwurf ist vor allem erforderlich, um den bereits erwähnten Anteil der Kommunen an den Einsparungen sicherzustellen. Gleichzeitig ist die Landesregierung bemüht, die Kommunen von pflichtigen Aufgaben zu entlasten. Wir wissen, dass das keine einfache Aufgabe ist. Ich halte sie
Das Brandenburgische Betreuungsausführungsgesetz stellte vor rund zehn Jahren die Anschubfinanzierung der Betreuungsvereine sicher. Mittlerweile sind Sinn und Zweck der Förderung erfüllt und somit kann die gesetzliche Grundlage für diese Landesförderung aufgehoben werden, ohne dass die Betroffenen gravierende Einschnitte befürchten müssten.
Die Artikel zur Änderung des Brandenburgischen Musikschulgesetzes, des Landespflegegeldgesetzes und des Brandenburgischen Schulgesetzes werden bei den Betroffenen sicherlich als schmerzliche Einschnitte spürbar werden. Aber die Änderungen haben überwiegend eine Annäherung an das Leistungsniveau anderer Bundesländer zum Ziel und wirken auf Bereiche, in denen sich die Ausstattung Brandenburgs auf einem - auch im Vergleichsmaßstab anderer Länder - leider nicht mehr zu finanzierenden Niveau befindet.
Auch für mich sind Einschnitte in sozialen Bereichen schmerzlich. Angesichts der dramatischen Haushaltssituation stellt sich aber nicht die Frage, wo eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln wünschenswert wäre, sondern es bedarf einer permanenten Abwägung dessen, was im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel noch finanziert werden muss und kann.
Der Streit wird bei der Definition der notwendigen Aufgaben des Landes anfangen. Damit wir der Lösung dieses schwierigen Problems ein Stück näher kommen, soll heute auch über den Entwurf des Gesetzes zur Sicherung des Landeshaushalts und zur Modernisierung der Landesverwaltung gesprochen werden. Dieser Gesetzentwurf stellt somit die dritte Säule des von mir eingangs skizzierten Konsolidierungskonzepts dar. Mit ihm sollen Struktur und Ausrichtung der Landespolitik dauerhaft neu konzipiert werden. Dabei geht es zukünftig um eine konsequente Änderung der Ausgabenstruktur des Landeshaushalts. Das Gesetz gibt damit den finanzpolitischen Rahmen für die nächsten Jahre vor.
Ich habe bereits erwähnt, dass es ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist, zu definieren, welche Aufgaben das Land in naher Zukunft noch leisten kann und leisten muss. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit wiederum daran, dass nicht nur die akuten Einnahmeausfälle und Mehrausgaben unser Problem sind, sondern die in der Perspektive geringer werdenden Einnahmen aus Solidarpakt II und EU. Heute müssen wir uns bereits darauf einstellen; hierfür besteht dringender Handlungsbedarf.
Dieser soll durch die geforderte weitergehende Aufgabenkritik in allen Bereichen der Landesverwaltung einschließlich Landtag und Landesrechnungshof umgesetzt werden. Das Haushaltssicherungsgesetz schreibt strikte Grundsätze zur Aufgabenwahrnehmung fest. Ziel ist, die Wahrnehmung von Aufgaben auf die Kernkompetenzen staatlichen Handelns zu beschränken und die Erfüllung von Aufgaben, soweit es deren Rechtsnatur zulässt, weitgehend Dritten zu übertragen. Diese Aufgabenkritik wird nicht erst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf initiiert, sondern ist vielmehr seit einigen Jahren in vollem Gange. Die Ausgliederung von Behörden und Einrichtungen aus der Landesverwaltung, die vorgeschriebene Aufgabenbündelung innerhalb der Landesverwaltung sowie die angestrebte Zusammenarbeit mit Berlin basieren überwiegend auf Ergebnissen eingehender Prü
All diese Maßnahmen sind weit davon entfernt, das Land Brandenburg zu einem „Nachtwächterstaat“ umzubauen, wie vielfach befürchtet wird.
Ich gehöre zu den Optimisten, deren Glas nicht halb leer, sondern halb voll ist, und trete für ein modernes und auch selbstbewusstes Brandenburg ein. Es geht darum, ein Profil für unser Land zu entwickeln und die uns zur Verfügung stehenden Mittel auch effizient einzusetzen.
Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung ist die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungskonzepte und -elemente in geeigneten Bereichen der Landesverwaltung. Dazu zählen neben den klassischen Elementen Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Contractmanagement und dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung und auch Elemente des Personal- und Qualitätsmanagements. Nur durch optimales Verwaltungshandeln - das wissen Sie alle - kann weiterhin ein hohes qualitatives Niveau bei begrenzter Mittelausstattung beibehalten werden. Die Verwaltung soll sich nicht mit sich selbst beschäftigen, sondern Dienstleister für die Bürger sein.
Der vorliegende Entwurf des Haushaltssicherungsgesetzes legt das Fundament für ein modernes Land Brandenburg. Wesentlicher Eckpfeiler des Haushaltssicherungsgesetzes ist die Fortschreibung der Personalbedarfsplanung und der damit verbundene Personalabbau. Seit dem Jahr 2001 kommt der kontinuierlichen Reduzierung der Zahl der Planstellen und Beschäftigungsverhältnisse auch eine wichtige finanzpolitische Bedeutung zu. Wir haben uns für einen Kraftakt entschieden und wollen bis zum 31. Dezember 2007 insgesamt 12 400 Stellen gegenüber dem Bestand am 1. Januar 2000 abbauen. Dieses Ziel ist hoch gesteckt und ist nur durch die Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen Vorruhestand, Altersteilzeitregelung oder auch Zahlung von Abfindungen - zu erreichen.
Die tatsächlichen haushaltssichernden und -entlastenden Ausmaße dieses kontinuierlichen Stellenabbaus werden auf den ersten Blick aber gar nicht so deutlich. Die Personalausgaben des Landes werden trotz der Stelleneinsparungen absolut gesehen tendenziell steigen. Da ist es zwar verständlich, wenn Fragen wie: Wenn wir Personal abbauen, warum steigen dann die Ausgaben trotzdem weiter?, gestellt werden. Richtig formuliert müsste die Frage aber lauten: Wo würden wir stehen, wenn wir den Stellenabbau nicht so energisch vorantrieben? Die Antwort darauf fällt leicht, denn wir hätten seit dem Jahr 2000 jede Tariferhöhung, jede tarifliche Ost-West-Anpassung praktisch durch neue Kredite finanzieren müssen. Durch einen Stellenabbau waren wir jedoch in der Lage, diese Mehrbelastungen fast aufzufangen und damit das dramatische Ansteigen der Personalausgaben in einem erträglichen Rahmen zu halten. Diesen Weg sollten wir so lange weiter verfolgen, wie ein Stellenabbau in der Landesverwaltung sinnvoll und machbar ist, ohne sie ihrer Handlungsfähigkeit zu berauben.
Meine Damen und Herren, wir stehen aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen vor einer zweiten haushaltspolitischen Zäsur. Wir müssen noch intensiver daran arbeiten, die Ausgaben von oben an die Einnahmen heranzuführen. Die Einnahmeeinbrüche der Jahre 2002 und 2003 pflanzen sich selbstver
ständlich als Basiseffekt mittelfristig fort. Zusammen mit den Verschlechterungen auf der Ausgabenseite stehen wir in den kommenden Jahren vor einem strukturellen Problem in Höhe von jährlich 1,5 Milliarden Euro.
Allein die Sicherung der Verfassungsmäßigkeit der Haushalte erfordert deshalb jährliche Einsparungen in Höhe von mindestens 400 Millionen Euro, die aus allen Einzelplänen erbracht werden müssen. Für die Verwaltungshaushalte bedeutet dies, in ihrem Zuständigkeitsbereich alles zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit zu tun. Für die Förderressorts bedeutet dies, zusätzlich ihre bisherige Förderpolitik kritisch zu überprüfen. Die Rückführung der Ausgaben wird ein unvergleichlich schmerzhafter Prozess, da er mit unvermeidlichen Eingriffen in bestehende Leistungen verbunden sein wird. Wer sich aber dieser Verantwortung entzieht, gefährdet tatsächlich die Zukunft unseres Landes.
Ich denke, es ist uns allen bewusst, dass den Einsparoperationen des Nachtrags 2003 in den kommenden Jahren weitere folgen müssen. Ich appelliere an alle, sich an diesem Prozess konstruktiv zu beteiligen. Ich werde den Bürgerinnen und Bürgern eine E-Mail-Adresse meines Hauses zur Verfügung stellen, weil ich festgestellt habe, dass nicht nur die Zahl der Protestbriefe steigt, sondern immer mehr Menschen wissen, an welchen Ecken dieses Landes noch Einsparungen möglich sind. Wir sollten mit unseren Bürgerinnen und Bürgern in einen Dialog treten, um das, was an Vorschlägen kommt, aufzunehmen.
Ich freue mich auf die parlamentarische Diskussion und sehe jeder Verbesserung unserer Haushaltssituation durch Vorschläge, die es in sich haben, gern entgegen. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Ziegler, und gebe das Wort an die Fraktion der PDS, an die Abgeordnete Osten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Frau Ziegler, Sie sprachen von Gesetzen, die die Fortsetzung des Konsolidierungskurses durch die Landesregierung dokumentieren. Entweder verstehen wir etwas Verschiedenes unter Konsolidierung oder ich kann diesen Kurs nicht erkennen, denn seit 1999 hat man sich ganz andere Ziele gestellt und aus verschiedenen Gründen ständig die Kreditaufnahme erhöhen müssen. Von Fortsetzung kann hier wohl nicht die Rede sein. Ich würde als Sozialdemokratin an Ihrer Stelle auch nicht sehr großen Stolz auf diesen Nachtragshaushalt empfinden und es ist ein komischer Mut, von dem Sie hier sprechen, soziale Systeme im Lande zusammenbrechen zu lassen.
Ich teile allerdings Ihre Einschätzung der Haushaltssituation des Landes; sie ist dramatisch. Aber sie ist nicht neu. Die PDSFraktion forderte bereits im Juni letzten Jahres einen Nachtragshaushalt für 2003, denn es war klar, dass sich die Landesregierung mit einem Doppelhaushalt übernommen hatte.
te bereits im Oktober die Situation hochdramatisch, die Finanzministerin sprach von einem Prüfstand und wartete auf ein Gutachten.
Wertes Kabinett, ich frage, wie Sie die Zeit genutzt haben, ein Konzept zu entwickeln, das dem Land mehr Einnahmen sichert, das bundespolitische Rahmenbedingungen verändern hilft und den arbeitsmarktpolitischen Effekt aller so genannten verlorenen Zuschüsse, das heißt der Fördermittel, erhöht, neue Strukturen der Verwaltung auf Landesebene vorsieht, diese bürokratisch entschlackt, um ergebnisorientiert und kompetent arbeiten zu können. Ich meine damit auch die Überwindung des Dilettantismus, für den Brandenburg ja fast weltberühmt geworden ist.
Ich frage, wie Sie die Zeit genutzt haben, ein Konzept zu entwickeln, um als Land, nicht als Kontrahent zu den Kommunen zu agieren und dort Lebensqualität zu sichern, wo das Leben nun einmal stattfindet. Man könnte es auch Zukunftsfähigkeit nennen, aber dieser Begriff ist von Herrn Lunacek in der letzten Landtagssitzung so anders besetzt, wenn nicht gar missbraucht worden. Ich denke, dass das mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt auch unterstrichen wird.
Sie haben ein Dreivierteljahr verstreichen lassen, ohne einen gesellschaftspolitischen Diskurs im Lande darüber zu führen, wohin das Schiff Brandenburg mit der schweren Last der Verschuldung steuert und welche bundespolitischen Veränderungen nun notwendig sind. Die politische Blockade der SPD/CDURegierung machte längerfristige Handlungsoptionen unmöglich. Das Kabinett vertagte dieses Problem, schob es vor sich her. Die einzigen erkennbaren Maßnahmen waren Haushaltssperrungen und die Erhöhung der Nettokreditaufnahme.
Ja, Sie streiten zwar in den Koalitionsgängen, aber nicht darüber, wie man zum Beispiel die Senkung des Blindengeldes im Lande verhindert und damit Chancengleichheit sichert, sondern darüber, ob und wie man Briefe nach Amerika schickt, und darüber, ob ein Mann von 65 Jahren als alt bezeichnet werden darf.
Meine Damen und Herren, die Lage im Lande ist wirklich hoch dramatisch, und dies nicht nur wegen der Schulden, sondern auch wegen der Absicht dieser Landesregierung, kurzfristige Lösungen eines gesamtgesellschaftlichen Problems, nämlich Entleerung staatlicher Kassen, rasant zunehmende Umverteilung des Reichtums dieser Bundesrepublik von unten nach oben, auf Kosten der Kinder, der Jugend, sozial Schwacher und Behinderter zu finden.