Eine neue, großzügige Bleiberechtsregelung und Änderungen im Ausländer- und Asylverfahrensrecht bleiben auf der politischen Tagesordnung, um unbillige Härten zu mildern und Diskriminierungen zu beseitigen. Hier setzt unser Antrag an, sich in der Innenministerkonferenz und gegebenenfalls im Bundesrat mindestens für die unter den Buchstaben a) bis c) angeführten Regelungen im Ausländer- und Asylverfahrens-recht einzusetzen.
Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben beispielsweise den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes vorgelegt, wonach die Voraussetzungen für die Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für ausländische Ehegatten erweitert und erleichtert werden sollen.
Diskussionen über Veränderungen gibt es auch zum Arbeitsgenehmigungsrecht. Bewegung muss es in der Regelungsmaterie des Asylbewerberleistungsgesetzes und beim entsprechenden Runderlass des Ministeriums fier Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg geben, um die Leistungseinschränkungen der letzten Novelle zurückzunehmen und endlich das Sachleistungsprinzip zugunsten einer Barleistung wieder abzuschaffen.
Vor allem im Rahmen der bevorstehenden Europäisierung der Flüchtlingspolitik darf es nicht zu einer weiteren Aushöhlung, des Asylrechts in Deutschland und zu keiner „Harmonisierung nach unten" kommen.
Mit Blick auf den Erlass 171/99 des Ministeriums des Innern zur Umsetzung des Bleiberechts überwiegt bei mir aber die Skepsis, ob die bestehende Altfallregelung in Brandenburg mit allen gegebenen Spielräumen oder eher restriktiv und buchstabengetreu ausgeführt wird.
Beispielsweise wäre auszuloten, ob durch Erlass eine gesonderte Regelung getroffen werden kann, wonach Personen, welche die Stichtagsvoraussetzungen erfüllen, aber wegen faktischen Arbeitsverbots derzeit noch von Sozialhilfeleistung, abhängig sind, mit einer vorläufi gen, das heißt zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis die für die Arbeitsaufnahme erforderliche Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt erhalten können.
Auch die Möglichkeit. ausreichenden und preiswerten Wohnraum über einen Wohnberechtigungsschein zu finden, ist von einer Aufenthaltsbefugnis abhängig.
gehandelt wurde und erst über den Innenausschuss erhältlich war und im Anschreiben des Innenministeriums schon darauf hingewiesen wurde, dass seitens des Landes Bayern noch eine Veränderung des Erlasses droht. Mir bleibt deswegen nur übrig. Sie zu bitten, meine Damen und Herren, sich dem Anl iegen des Antrages und der weiteren Diskussion im Innenausschuss nicht zu verweigern. - Ich bedanke mich.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Sarrach. - Das Wort geht an die Fraktion der SPD, an Herrn Abgeordneten Dr. Kallenbach.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Innerhalb von sechs Wochen liegt dem Landtag zum zweiten Mal ein Antrag zur Regelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland vor. Für den Antrag der DVU vom letzten Dezember, die Regelung abzuschaffen - er wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt -, hatte ich kein Verständnis. Angesichts fremdenfeindlicher Tendenzen und der auf Ausländer zielenden Übergriffe im Land Brandenburg verbietet sich in meinen Augen jeglicher populistische Umgang mit dem Thema.
Heute will die PDS nun einen Beschluss des Landtages herbeiführen, dass Brandenburg über die Innenministerkonferenz oder über den Bundesrat aktiv wird, um eine Ausweitung dieser besonders befristeten Aufenthaltsgenehmigung auf einen größeren Personenkreis unter den Asylbewerbern zu erreichen. Die PDS blendet in ihrer Darstellung einen wichtigen Punkt völlig aus: Die Einigung auf die Altfallregelung durch die Innenministerkonferenz im November vergangenen Jahres kam überraschend zustande. Es handelt sich dabei um einen kaum für möglich gehaltenen Kompromiss zwischen den weit auseinander liegenden Positionen der einzelnen Landesregierungen. Mit dieser Einigung wurde die Rechtssicherheit für die Betroffenen deutlich verbessert. Dieses mühevoll erreichte Niveau an Rechtssicherheit würde man mutwillig gefährden, wenn man die Regelung nach so kurzer Zeit schon wieder in
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS! Sie wissen genau, dass einige Landesregierungen in Deutschland restriktivere Vorstellungen zu dem Thema haben, als sie die gefundene Regelung widerspiegelt. Denen könnte die im PDS-Antrag geforderte Initiative eine willkommene Gelegenheit bieten, die Regelung zu verschärfen oder insgesamt wieder infrage zu stellen.
Laut Aussage der Landesregierung betrifft die Altfallregelung in Brandenburg etwa 330 000 Personen. lm Verhältnis zur Zahl der Asylbewerber in Brandenburg erscheint mir das weder eine besonders hohe noch eine besonders niedri ge Zahl zu sein. Schließlich handelt es sich um eine Ausnahmeregelung.
Wolfgang Klein hat in der eingangs erwähnten Debatte vom 15. Dezember letzten Jahres im Einzelnen aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen Asylbewerber die Altfallregelung in Anspruch nehmen können. Ich möchte das hier nicht wiederholen.
Ich halte auch nichts von der Vorgehensweise der PDS, aus Enttäuschung über das bestehende Asylrecht großzügig Ausnahmeregelungen zu fordern. Mit einem Si gnal in der Richtung, dass eine Verlängerung des Asylverfahrens der Erfolg versprechendste Weg sein könnte, um länger in Deutschland zu bleiben, ist niemandem geholfen.
Ich halte es weiterhin für unan gemessen, dass Sie am Ende der Begründung zu Ihrem Antrag das Asylrecht an sich und die Gewährung von Sachleistungen thematisieren. Wenn Sie über die Problematik im Ganzen diskutieren wollen, sollten Sie den Antrag entsprechend formulieren.
Die SPD-Fraktion wird dem Antrag aus den genannten Gründen nicht zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit_
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Kallenbach. - Das Wort geht an die Fraktion der DVU. Frau Abgeordnete Fechner. bitte!
Herr Präsident? Meine Damen und Herren! Die PDS hat mit dem vorliegenden Antrag ein bereits in der 5. Sitzung behandeltes Thema neu aufgelegt und darüber hinaus den Antrag der Fraktion der PDS aus Sachsen-Anhalt unter der Drucksache 3/2179 mehr oder weniger abgekupfert. Das ist sehr bemerkenswert, denn die PDS tut in eigener Sache genau das, was sie gern anderen Fraktionen vorwirft.
Der Antrag der PDS läuft wie sein Vorgänger offenkundig darauf hinaus, die Gegenstände der konkurrierenden sowie der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes auszuhöhlen. Das Vorhaben ist dem Grunde nach verfassungswidrig. Dies hatte ich bereits in der 5. Sitzung am 15. Dezember vergangenen Jahres ausführlich begründet. Deshalb erspare ich mir diesbezüglich eine nochmalige Begründung.
DerAntrag der Fraktion der PDS geht an den Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Überfremdung und steigender Ausländerkriminalität vorbei. Nach wie vor ist festzustellen, dass Deutschland kein Einwanderungsland ist und auch nicht sein sollte. Wir nehmen zwar gern Gäste auf- das soll aber auch nur auf bestimmte Zeit geschehen. Wer sich tatsächlich integrieren möchte, hat die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Die Abgeordneten der PDS vergessen offensichtlich, dass sie nach geltender Gesetzeslage Abgeordnete des deutschen Volkes sind und den grundgesetzlichen Auftrag auszufüllen haben. Ein Blick in die Präambel des Grundgesetzes - Artikel I Abs. 2 würde ausreichen, um einen kurzen Lernprozess durchzumachen. Der PDS sei als Nachfolgerin der SED ins Stammbuch geschrieben, dass sie zu SED-Zeiten eine restriktive Ausländerpolitik betrieb,
Abgelehnte Asylbewerber, Scheinasylanten, ausgewiesene und abgeschobene Ausländer sowie nach Abschiebung und Ausweisung wieder eingereiste Ausländer sollen nach dem Willen der PDS quasi amnestiert werden. Der von der PDS formulierte Stichtag ist variabel und kann je nach Bedürfnis erneuert, ergänzt oder ersetzt werden. Auch beabsichtigt die PDS die Privilegierung abgeschobener und ausgewiesener Ausländer, welche im Regelfall mit Wiedereinreiseverbot belegt sind. Die Wiedereinreise der Betroffenen wäre damit strafrechtlich relevant und als Vergehenstatbestand zu verfolgen. Ein Vergehenstatbestand aber ist eine Straftat.
Der unter Buchstabe b) formulierte Antrag geht an der verfassungsrechtlichen Realität vorbei. Nach Artikel 16 a Abs. 1 Grundgesetz genießen Asylrecht nur politisch Verfolgte und nicht die von der PDS genannten Personengruppen.
Der unter Buchstabe c) formulierte Antrag kann auch nur dazu führen, den überlasteten deutschen Arbeitsmarkt weiter zu strangulieren. Auch hier möge die PDS dem Bürger klarmachen, warum ein Asylbewerber oder ein in Deutschland rechtswidrig Aufhältiger die Möglichkeit erhalten sollte, arbeiten zu gehen, wo es doch genügend deutsche Arbeitslose gibt.
Soweit sich die PDS gegen die Europäisierung der Flüchtlingspolitik wendet, ist ihr Vorhaben ohnehin ein Kampf gegen Windmühlenflügel, denn auch der PDS müsste klar geworden sein, dass jede europäische Richtlinie das deutsche Verfassungsrecht bricht. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bisher immer wieder signalisiert, dass sie sich dem in Deutschland gewährten Asylrecht und den praktizierten Altfallregelungen verschließen werden. Kein Land in Europa ist so großzügig wie Deutschland, wenn es darum geht, Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge aufzunehmen. Doch man kann die Sache auch ein wenig übertreiben. Die Kosten, die anfallen würden, wenn dem Antrag der PDS stattgegeben würde, vermag ich nicht genau zu beziffern.
Zu Ihrer Information: Im Jahre 1998 betrugen die Kosten allein für die in Brandenburg wohnenden Asylbewerber und Ausländer, die Sozialhilfe beziehen, über 100 Millionen DM. Damit stellt sich die Frage der Finanzierung des Vorhabens der PDS.
In einer Zeit, wo an allen Ecken und Enden gespart wird, sollen nach dem Willen der PDS Millionen-, wenn nicht sogar Milliardenbeträge für fremde Interessen ausgegeben werden. Aber vielleicht möchten ja die Genossen der PDS ihre zur Seite geschafften Milliardenbeträge aus dem ehemaligen SED-Vermögen für die Finanzierung des Antrags verwenden?
Frau Abgeordnete, gestatten Sie, dass ich Sie unterbreche. - Meine Herren auf der Besuchertribüne! Dass von der Besuchertribüne aus Beifall gespendet wird, ist im Landtag untersagt. Passiert das noch einmal, verweise ich Sie des Saales. Bitte schön, Frau Abgeordnete!
Wir als Fraktion der Deutschen Volksunion möchten, dass zuerst für die Deutschen in Deutschland bessere Bedingun gen geschaffen werden, bevor weitere Gelder für fremde Interessen ausgegeben werden. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. - Ich bedanke mich.
Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Abgeordnete. - Das Wort geht an die Fraktion der CDU. Frau Abgeordnete Richstein, bitte!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Innenminister und -senatoren der Länder waren sich anlässlich der Innenministerkonferenz am 19. November 1999, also vor zwei Monaten, darüber einig, dass Ausländer ohne Bleiberecht konsequent in ihre Heimat zurückgeführt werden müssen. Ziel soll es sein, dass unbegründete Asylbegehren nicht zur Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet fuhren dürfen. Dabei wurde einstimmig eine Bleiberechtsregelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt beschlossen. Diese Regelung muss von den Ländern administrativ umgesetzt werden.
Aber dieser Beschluss, der, wie gesagt, von den Innenministern aller Bundesländer beschlossen wurde, stößt nicht auf die Zu
Stimmung der PDS. Erneut soll eine ausländer- bzw. asylrechtliche Grundsatzdebatte initiiert werden, die nach zähen Verhandlungen erst vor zwei Monaten nach Findung eines tragbaren und guten und nicht, wie Sie, Herr Sarrach, meinten, faulen Kompromisses beendet wurde.
Meine Damen und Herren von der PDS, haben Sie sich den von Ihnen zitierten, zugrunde liegenden Beschluss überhaupt angesehen? Er enthält sehr wohl das von Ihnen angemahnte humanitäre Ziel, in Einzelfällen Härten zu vermeiden. Integrierte Familien mit Kindern, die vor dem 1. Januar 1993 eingereist sind, und Alleinstehende sowie Ehegatten ohne Kinder, die vor dem 1. Januar 1990 eingereist sind, erhalten ein Bleiberecht, sofern gewisse Integrationsmerkmale erfüllt sind. Das Fehlen dieser Merkmale, die zumeist in der Person des Asylbewerbers selbst oder in seinem unmittelbaren Einflussbereich liegen, führt dazu, dass je nach Bundesland nur zwischen 10 % und 40 % der potenziell Betroffenen von dieser Regelung erfasst werden. Würde man diese integrativen Merkmale aufweichen, wie von Ihnen gefordert, so wäre dies ein falsches politisches Signal. Es käme zu einem Anstieg des Asylmissbrauchs. Das Gleiche würde für die Sozialhilfekosten der Kommunen gelten. Es drohte die Gefahr verstärkter Ausländerfeindlichkeit, also gerade der Diskriminierung, die Sie vermeiden möchten, denn ein solcher Beschluss wäre nicht vermittelbar.
Die getroffene Altfallregelung ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen. Das Land Brandenburg hat dem Kompromiss schließlich zugestimmt. Die ab geschobenen und abzuschiebenden Personen haben rechtsstaatliche Verfahren durchlaufen, an deren Ende das Ergebnis stand, dass gerade keine Asylberechtigung vorlag.
Wer auf Dauer in unserem Land leben will, muss sich in die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung einfügen. Dies ist bei dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren berücksichtigt und eingearbeitet worden. Ein allgemeines Bleiberecht kann nicht im Interesse unseres Staates sein. Die bestehenden Regelungen unseres Ausländer- und Asylrechts orientieren sich bereits jetzt an der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus gewährt Artikel 16 a Grundgesetz ein hinreichendes Individualrecht auf Asyl. Schutz vor politischer Verfolgung muss sein, jedoch kein Schutz vor jedweder Verfolgung und auch kein Anspruch auf Abschiebeschutz.
Aus den gerade erläuterten Gründen wird die CDU-Fraktion Ihren Antrag auf Überweisung in den Innenausschuss ablehnen. - Vielen Dank.