Protocol of the Session on January 26, 2000

Aber man muss eines noch einmal ganz deutlich sagen: Ich glaube, dass Sie einiges durcheinander bringen. Über welche Energieform reden wir eigentlich? Wo kann man im Laufe des Jahres oder innerhalb von drei oder fünf Jahren den Energieversorger wechseln? Das ist doch eigentlich nur bei den Stromlieferanten möglich. Gegebenenfalls kann der, der eine Erdölheizung hat, den Erdöllieferanten wechseln, aber den Erdgas- oder den Fernwärmelieferanten kann man innerhalb des Stadtgebietes nicht einfach wechseln. Das wird es auch in zehn Jahren nicht geben. Wenn ein Gebäude gebaut wird, entscheidet man sich einmal.

Natürlich haben wir heutzutage das Problem, dass die Nebenkosten in Richtung einer zweiten Miete gehen. Aber gerade in Brandenburg stellen wir doch fest, dass die Vermieter heute schon sehr genau schauen, um auch diese Nebenkosten möglichst zu senken. Denn wir sind momentan auf einem Markt, der eigentlich zu viele Wohnungen hat. Es liegt im Interesse des Vermieters, die Nebenkosten von sich aus zu senken; denn von den Nebenkosten hat der Vermieter nichts. Er hat nur etwas von der reinen Kaltmiete.

Das heißt, wir müssen genau überlegen, wo der Staat eingreift, wo wirklich ein zwingender Regelungsbedarf gegeben ist. Ich möchte dies einmal an einem kleinen Beispiel deutlich machen, am Stromverbrauch: Als Mieter können Sie selbst entscheiden und zukünftig wird das mehr raumgreifen -, wen Sie als Lieferanten haben. Das Einzige, wofür der Vermieter zuständig ist, ist die Energielieferung für den Hausaufgang und den Keller. Meine Betriebskostenabrechnung sagt. das sind pro Monat 3 bis 5 DM. Das macht im Jahr 60 DM. Jetzt nehme ich einmal die von Ihnen zitierten zehn Wohneinheiten. 60 mal zehn. da kommt man auf 600 DM. Dann ist natürlich die Frage: Lohnt es sich bei solchen Dimensionen eigentlich, eine gesetzliche Vorschrift zu machen. Ausschreibungen zu fordern? Stehen da wirklich Aufwand und Nutzen im entsprechenden Verhältnis? Wir als Koalition sind der Auffassung, dass mit Ihrem Antrag eine Überregulierung gefordert wird.

Wir verfolgen mit Spannung die Novellierung des Mietrechts. Auch über unsere Landtagsfraktion und über die Bundestagsfraktion sind wir als Landtag mit gefragt. uns eine politische Meinun g zu bilden. Ich glaube, dass es uns gelingen wird, uns mit einzubringen, denn wir haben auch in Brandenburg spezielle Probleme. Aber das, was Sie vorschlagen, ist von dieser Stelle aus abzulehnen. - Danke.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Herr Warnick, bitte!

W'arnick (PDS):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich im Wesentlichen der Rede meines Vorgängers anschließen. Es ist ganz klar so, dass hier die verschiedensten Interessengruppen in einem Boot sitzen. Es gab in Brandenburg eine gemeinsame Initiative vom Brandenburgischen Mieterbund, dem Bund der Steuerzahler, der Verbraucherzentrale und der BBWo, BerlinBrandenburgische Wohnungsunternehmen, die versucht hat,

etwas gegen zu hohe Nebenkosten zu tun. Das Interesse ist also bei allen vorhanden.

Auch wir sind natürlich dafür, dass die Nebenkosten, die zweite Miete, so weit wie möglich in dieser Höhe erhalten bleiben oder im Idealfall sogar noch abgesenkt werden können. Der DVU-Antrag hilft dabei überhaupt nicht weiter. Im Antrag. aber auch in der Rede, sind sehr oft Birnen mit Äpfeln verglichen worden und es ist vieles kreuz und quer gegangen. Nach den Paragraphen des BGB und - dann enthalten - nach den Grundsätzen von Treu und Glauben für eine ordentliche Geschäftsführung ist schon heute jeder Geschäftsführer, jede Geschäftsführerin eines Wohnungsunternehmens, einer Wohnungsgenossenschaft verpflichtet, kostengünstige Anbieter unter Vertrag zu nehmen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist schon seit Ewigkeiten gültiges Recht. Theoretisch kann schon heute eine Mieterin oder ein Mieter klagen, wenn nachweislich und vorsätzlich gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen wird.

Wie unsinnig die ganze Sache ist, ergibt sich auch daraus: Warum erst ab zehn Mieteinheiten? Gerade für große Wohnungsunternehmen ist es viel leichter. kostengünstige Anbieter zu finden. Man müsste gerade einen kleinen Vermieter, der nur zwei oder drei Wohneinheiten hat, dazu bringen, einen kostengünstigen Anbieter zu suchen. Dann würde das Ganze viel mehr Sinn machen.

Um die Energiekosten und damit die Nebenkosten wirksam zu senken, sind aus unserer Sicht ganz andere Maßnahmen erforderlich. Es müssten alle Energiesparmaßnahmen - da gibt es eine Menge Möglichkeiten - voll aus geschöpft werden. Das ist ein riesiges Betätigungs- und Beschäftigungsfeld. Die Liquidität und die hohe Wirtschaftlichkeit dienstleistender Stadtwerke müssen gesichert werden. Es muss aber auch die Erzeugung alternativer Energien von Bund und Ländern für einen Übergangszeitraum stark gefördert werden, um diese Energiearten langfristig, kostengünstig, dezentral und sicher produzieren zu können. Das alles würde dazu beitra gen, die Energiekosten und damit die zweite Miete zu senken.

Der Antrag der DVU löst die bestehenden Probleme jedenfalls in keiner Art und Weise. Wir werden ihn deswegen nicht mittragen.

(Beifall bei der PDS)

Ich bedanke mich. - Da die Landesregierung Verzicht erklärt hat, sind wir am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der DVU-Fraktion, Drucksache 3/503, folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 13.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Bericht über die Ausgestaltung des Dienstsportes der Polizei im Land Brandenburg

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 3/504

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Herr Firneburg, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Deutschen Volksunion soll bewirken, dass dem Landtag ein Bericht der Landesregierung vorgelegt wird, der ausführt, wie die rechtlichen, die sächlichen und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Ausgestaltung und Durchführung des Dienstsports der Beamten in den Polizeipräsidien des Landes Brandenburg sind.

Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, der Beruf des Polizeibeamten stellt hohe Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit, da diese unter anderem Voraussetzung für professionelles polizeiliches Handeln ist. Der Sport bei der Polizei des Landes Brandenburg sollte sich an dem im Jahre 1997 überarbeiteten Leitfaden 290 orientieren. Dabei sind die Aufgaben, die Ziele, die Inhalte und die Methoden des Dienstsportes bei der Polizei des Landes Brandenburg auf die Anforderungen der polizeilichen Täti gkeiten abzustimmen.

Es sollen hierbei die Erkenntnisse der Bewegungs- und Trainingslehre berücksichti gt werden. Der Dienstsport der Polizei umfasst den Sport in der Ausbildung, den Sport in der folgenden Berufszeit und den Wettkampfsport.

Im Einzeldienst ist der Dienstsport aus Zeitgründen bei weitem nicht so intensiv wie in der Ausbildungszeit bei der Landespolizeischule oder bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Polizeibeamte sollten sich jedoch über die allgemeine beamtenrechtliche Pflicht zur Gesunderhaltung hinaus köperlich fit und leistungsfähig halten, damit sie den besonderen Anforderungen ihres Berufes gewachsen sind. Hierzu müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Durchführung und Ausgestaltung des Dienstsportes der Polizeibediensteten im Land Brandenburg gegeben sein.

Meine Damen und Herren! Bei der Landespolizei ist der Dienstsport Bestandteil der Aus- und Fortbildung mit dem Ziel, den Polizeibeamten die für ihren Beruf erforderliche Leistungsfähi gkeit, körperliche Gewandtheit, Ausdauer und Widerstandsfähigkeit zu vermitteln und möglichst lange zu erhalten.

Im Rahmen der Ausbildung des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes erfolgt die Sportausbildung nach sportwissenschaftlichen Erkenntnissen. Dabei gehören wöchentlich die drei wesentlichen Trainingssäulen Kondition, Selbstverteidigung, Eingriffstechniken sowie Schwimmen und Retten zum Ausbildungs- bzw. Studieninhalt für die angehenden Polizistinnen und Polizisten.

Darüber hinaus haben die Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ihre körperliche Leistungsfähigkeit durch die Ablegung von so genannten Sportleistungstests nachzuweisen, um die Ausbildung fortzusetzen bzw. erfolgreich abzuschließen. In der Ausbildung an der Landespolizeischule gilt der Sport als K.-o.Kriterium. Das bedeutet: Läuft ein männlicher Polizeischüler bei der Laufprüfung 3 000 Meter nicht in 13,5 Minuten, muss er die Polizeischule verlassen. Das klingt hart. Daran kann man

aber erkennen, welcher hohe Wert dem Sport schon bei der Ausbildung unserer Polizisten beigemessen wird.

Auch nach der Ausbildung sollte regelmäßig Dienstsport durchgeführt werden, um die in der Ausbildung erworbenen Fähi g

-keiten und Ferti gkeiten zu erhalten. Das gilt insbesondere für die Kondition, für die Selbstverteidigung und für die Eingriffstechniken.

Auch der Sport in der Freizeit ist folglich geradezu eine Notwendigkeit, zumal die allgemeine Pflicht zur Gesunderhaltung auch die Beibehaltung der besonderen körperlichen Leistungsfähigkeit für den Polizeiberuf umfasst.

Meine Damen und Herren! Wie sieht es mit dem Dienstsport der Polizei im Land Brandenburg aus? Herr Schuster, Landesbezirksvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, beklagt, dass der Sporterlass seit 1992 jedes Jahr aufs Neue versprochen wurde. Herr Domanski, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagt, dass der Sporterlass schon seit 1990 gefordert werde. Brandenburgs Bereitschaftspolizisten fahren seit Jahren nach Berlin zum Sport. Judoräume werden aus Not vielfach in Garagen eingerichtet. Außerdem gibt es in den fünf Polizeipräsidien des Landes Brandenburg kaum Übungsleiter für die Nahkampfsportarten. Darunter leidet die Einsatzbereitschaft.

Meine Damen und Herren! Bei dem Bericht über die Ausgestaltung des Dienstsports der Polizei im Land Brandenburg erachten wir, die Fraktion der Deutschen Volksunion, einige Punkte als besonders wichtig. Wie verhält es sich beispielsweise mit der rechtlichen Absicherung aller an der Ausgestaltung und Durchführung des Dienstsportes beteiligten Polizisten. zum Beispiel nach dem Beamtengesetz, nach den Verwaltungsvorschriften zum Beamtengesetz, bei internen schriftlichen Dienstanweisungen sowie bei mündlichen Weisungen des Polizeipräsidenten, des Vertreters des Polizeipräsidenten, des Schutzbereichsleiters oder anderweitiger Führungskräfte der Polizeipräsidien des Landes Brandenburg?

Auch muss es eine rechtliche Absicherung aller Beteiligten bei der Ausgestaltung und Durchführung des Dienstsportes in den Sondereinsatzkommandos, in den mobilen Einsatzkommandos, im Landeskriminalamt, in den Fachhochschulen der Polizei, in den Landeseinsatzeinheiten der Polizei, zum Beispiel der Bereitschaftspolizei, sowie im Zentraldienst der Polizei für Technik und Beschaffung geben.

Meine Damen und Herren! Theorie und Praxis sind bekanntlich zweierlei. Die tatsächliche Durchführung des Dienstsportes bei der Polizei im Land Brandenburg sollte sich deshalb an folgenden Punkten orientieren: erstens an der planmäßigen Durchführung des Dienstsportes in dienstlichen Einrichtungen und zweitens an der außerplanmäßigen Durchführung des Dienstsportes in dienstlichen Einrichtungen nach jeweils anfallendem Bedarf.

Des Weiteren beklagen Herr Domanski, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, und Herr Schuster, Landesbezirksvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, dass es in Brandenburg zu wenig Sportmöglichkeiten für Beamte gibt. Da das Land Brandenburg zu wenig Geld investiert, fehlt es landesweit an Sporthallen für das Training der Polizeibeamten.

Hierbei muss man prüfen. ob der Polizeisport in angemieteten und eigentumsfremden Räumlichkeiten oder Sportstätten durchgeführt werden kann. Wird den einsatzbedingten Sportgegebenheiten der Verbände, des Sondereinsatzkommandos und des Landeskriminalamtes unter den jetzigen Bedingungen überhaupt Rechnung getragen?

Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist gehalten, umgehend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit der Dienstsport der Landespolizei in Brandenburg tatsächlich regelmäßig und unter optimalen Bedingungen durchgeführt werden kann. Um jedoch entsprechende finanzielle Mittel bereitstellen zu können, muss zunächst eine Bestandsaufnahme über die rechtlichen, die sächlichen und die tatsächlichen Voraussetzungen und Gestaltungen des Dienstsportes der Polizei im Land Brandenburg durchgeführt werden. Dieser Bericht der Landesregierung sollte dem Landtag bis zum 31. März 2000 vorgelegt werden. Im Ausschuss für Inneres werden wir dann im Einzelnen unsere Meinung dazu darlegen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Firneburg. - Das Wort geht für die Koalitionsfraktionen an Herrn Abgeordneten Petke. Bitte!

Petke (CDU»

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie die Antragsteller richtig erkannt haben, ist der Dienstsport Bestandteil des Polizeidienstes in Brandenburg. Doch nicht nur Polizisten sollten sich sportlich betätigen. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Einzelnen - ohne jemandem zu nahe treten zu wollen etwas für seine körperliche Fitness zu tun.

(Beifall bei der CDU)

Aber nicht nur, wie der Vorredner sagte, körperliche Gewandtheit ist wichtig, sondern manchmal ist auch geistige Gewandtheit wichtig. In den nächsten Tagen wird ein entsprechender Erlass das Haus des Ministers des Innern verlassen. Meine Damen und Herren ganz rechts außen. damit ist Ihr Antrag überflüssig. Wir werden ihn deshalb ablehnen. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Ihnen. Herr Abgeordneter Petke. - Das Wort geht an die Fraktion der PDS.

(Prof. Dr. Bisky [PDS]: Herr Präsident, die PDS-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag.)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Prof. Bisky. - Die Landesregierung hat noch das Wort. Herr Minister Schönbohm! - Sie verzichten auch. Dann bedanke ich mich auch bei Ihnen. Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen.

Wir kommen zur Abstimmung. Mir liegt ein Überweisungsantrag vor. Die Fraktion der DVU beantragt, die Drucksache 3/504 an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt direkt über die Drucksache 3/504 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.