Protocol of the Session on November 14, 2002

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier soll wieder einmal auf dem Rücken versehrter und behinderter Leistungsempfänger und zulasten der Kommunen Fiskalpolitik betrieben werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung weist viele Ungereimtheiten im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip des Grundge

setzes und die Landesverfassung auf. Darüber können auch Wortspiele - zum Beispiel der Austausch der Worte „Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose“ durch „schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen“ nicht hinwegtäuschen.

Der Sozialstaat hat vor allem etwas mit Geld für sozial gerechte Daseinsvorsorge zu tun. Die Frage der Kostenerstattung durch das Landesamt für Soziales und Versorgung an die örtlichen Sozialhilfeträger hat gravierende Auswirkungen auf die Versorgung insbesondere behinderter Sozialhilfeempfänger. Die in § 4 a beabsichtigte Regelung der Durchführung der Kostenerstattung durch das Landesamt für Soziales und Versorgung an die örtlichen Leistungsträger ist schon mehr als erstaunlich. Was Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, für die Jahre 2004 und 2005 als so genannte Pauschalerstattung für die Landkreise und kreisfreien Städte vorsehen, hat gravierende Auswirkungen auf die örtlichen Leistungsträger. Ihnen dürfte wohl nicht entgangen sein, dass die Zahl der Sozialhilfeempfänger in der Region Brandenburg potenziell ansteigt. Eine bei 50 % gedeckelte Erstattung von die Pauschale überschreitenden Beträgen kann angesichts der genannten Prognose nicht Ihr Ernst sein.

In Ihrer Begründung dazu schreiben Sie, dass den örtlichen Trägern durch die Budgetierung ein größerer Gestaltungsspielraum bei den Hilfen gegeben werden soll. Weiter schreiben Sie, dass bei sparsamer Bewirtschaftung des Budgets und konsequenter Nutzung etwaiger zusätzlicher Einnahmemöglichkeiten sogar Vorteile für die Kommunen zu erzielen seien. - So ein Quatsch!

Die einzige Kompensation soll nach § 4 b Abs. 2 in Höhe von bis zu 15 Prozentpunkten erfolgen, aber ausschließlich im Bereich des Wohnens behinderter Leistungsempfänger, bei denen sonst stationäre Hilfe erforderlich wäre. Damit zwingen Sie die Kommunen, aufgrund finanzieller Engpässe den Vorrang ambulanter Hilfe völlig außer Acht zu lassen, und konterkarieren die Bevorzugung der offenen Hilfe nach § 3 a des Bundessozialhilfegesetzes. Beschönigend führen Sie in Ihrer Begründung aus, dass diese Kompensationsregelung auf den Bereich Wohnen beschränkt sei, da dies ein messbarer Faktor sei. - Einfach lächerlich!

Die Deckelung der Kostenerstattung in Höhe der Nachweisgrenze nach § 4 b Abs. 3 Satz 2 dergestalt, dass diese unter den durchschnittlichen Aufwendungen notwendiger stationärer Hilfe liegt, geht eindeutig zulasten Behinderter und deren Bedürfnis, sich in die Gesellschaft integrieren und entfalten zu können.

Wir halten es auch schlichtweg für einen Skandal, dass Sie die Mitwirkung des zuständigen Landtagsfachausschusses bei der Festsetzung der Regelsätze mit der Begründung streichen wollen, dies sei eine Vermischung der Zuständigkeiten von Legislative und Exekutive. Eine Gewaltenvermischung ist der Landesregierung auf der anderen Seite durchaus genehm. Schließlich hat sie sich nicht dazu durchgerungen, die Sozialgerichtsbarkeit aus der Zuständigkeit des MASGF herauszunehmen und dort anzusiedeln, wo sie hingehört, nämlich in den Bereich des Justizministeriums.

Die unsoziale Einstellung der Landesregierung spiegelt sich nicht zuletzt im Hinblick auf den Landesbeirat für Sozialhilfe wider, den sie schlichtweg abschaffen will, um Vertretern der

Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Personen aus dem Kreis der Sozialhilfeempfänger und deren Interessenvertretern die Mitsprache zukünftig zu versagen.

Den Gesetzentwurf lehnen wir ab. Wir werden jedoch einer Überweisung in den Ausschuss zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Schulz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nur hoffen, dass die Vertreter der DVU die hier gemachten Ankündigungen im Ausschuss auch umsetzen, sodass wir einmal intensiv miteinander diskutieren können, denn ansonsten melden Sie sich im Ausschuss sehr wenig zu Wort.

Das Verfassungsgericht hat bekanntermaßen am 14. Februar ein Urteil gesprochen. Alle werden sich noch an die intensiven Diskussionen um die Regelungen im Haushaltsstrukturgesetz erinnern. Hauptkritikpunkte waren die Deckelung der Fallzahlen und die Übernahme von 7 % der Kosten durch die Kreise. Ich betone, dass wir die gewollte Steuerung, ambulanten Hilfen den Vorrang gegenüber stationären Hilfen einzuräumen, nach wie vor für absolut richtig halten. Von daher sind die Regelungen des § 4 b - Regelungen zum Vorrang ambulanter Hilfen - nur zu begrüßen. Es ist außerordentlich wichtig, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem vertrauten eigenen Wohnumfeld bleiben können.

Zu begrüßen ist auch die Einrichtung von Fallkonferenzen, in denen die fachlichen Entscheidungen gemeinsam vorbereitet werden. Hier kann ich der Argumentation meiner Vorrednerin überhaupt nicht folgen, denn die Zuständigkeitsdebatten, die wir hierzu in der Vergangenheit geführt haben, müssten sich somit erübrigen.

Da Teile des Gesetzes ab 1. Januar 2003 in Kraft treten, was ich hier kritisch anmerke, sind eine Überweisung in den Ausschuss ebenso wie eine zügige Bearbeitung dringend notwendig. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zum Überweisungsvorschlag. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Drucksache 3/5025 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Die Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Lage des Landes Brandenburg, Ergebnisse der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung, 1991 bis 2001

Große Anfrage 46 der Fraktion der PDS

Drucksache 3/4432

Antwort der Landesregierung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Thiel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Führende deutsche Wirtschaftsforschungsinstitute hatten für die Anfangsjahre des neuen Jahrtausends prognostiziert, dass der Konjunktureinbruch in Deutschland drastischer ausfallen werde als allgemein erwartet. Die Realität gibt diesen Voraussagen leider Recht. So sank in Ostdeutschland die Wirtschaftsleistung im Jahr 2001 gegenüber 1999 um ca. 0,7 % und war damit erstmals seit der deutschen Einheit rückläufig. Noch deutlich unter dem ostdeutschen Durchschnittswert lag dabei die Entwicklung der Wirtschaftskraft im Land Brandenburg: Hier sank das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr real um 1 %.

Wie nicht anders zu erwarten, vollzogen sich verbunden damit ein weiterer Rückgang der Beschäftigten- und ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen in unserem Lande. So ist, wie wir erst in der vorigen Woche aktuell zur Kenntnis nehmen mussten, die Zahl der Arbeitslosen im Oktober dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr um weitere 4 700 gestiegen; die Arbeitslosenquote wuchs um 0,2 % auf jetzt 16,7 %. Von Arbeitslosigkeit betroffen sind in Brandenburg im Oktober 2002 fast 2 000 mehr junge Menschen als noch ein Jahr zuvor. Im Vergleich der letzten vier Jahre, das heißt Oktober 1998 bis Oktober 2002, bildet unser Land mit großem Abstand das Schlusslicht unter allen Bundesländern; die Arbeitslosenzahl hat sich in diesem Zeitraum relativ um fast 20 % erhöht.

Meine Damen und Herren, diese objektiven Fakten und andere mehr lassen sich auch bei größter Anstrengung nicht mehr schönreden, wie es Vertreter der Regierungsfraktionen noch vor ca. zwei Monaten im Rahmen der Aktuellen Stunde zu den Hartz-Vorschlägen unisono versuchten: Brandenburg hat über den Zeitraum von mehr als zehn Jahren, auf den sich unsere Große Anfrage bezieht, keine grundlegenden Fortschritte bei der Bekämpfung der strukturellen Massenarbeitslosigkeit und hier insbesondere der weiter wachsenden Langzeitarbeitslosigkeit erreicht. Für die neuen Länder, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wird frühestens zwischen 2003 und 2005 mit einem wirtschaftlichen Aufschwung gerechnet; so die Wirtschaftsinstitute. Ähnlich äußerten sich gestern die fünf Weisen gegenüber der Öffentlichkeit. Das dann aber gegebenenfalls eintretende Wirt

schaftswachstum werde weit unter 3 % liegen und sei damit im Vergleich mit dem gleichzeitig zu erwartenden Zuwachs an Arbeitsproduktivität viel zu gering für eine spürbare Verbesserung am Arbeitsmarkt; das gehört zum ökonomischen Grundwissen.

Meine Damen und Herren, eines wird nun nach über zehn Jahren mit aller Macht deutlich - gestatten Sie mir bitte folgenden kleinen Exkurs-: Der bisherige Entwicklungspfad für Ostdeutschland bestand seiner strategischen Ausrichtung nach weitestgehend in einer Aufholjagd Ost-West; selbst diese Aufholjagd - man mag dazu stehen, wie man will - findet gegenwärtig nicht mehr statt. Der sich seit 1990 vollziehende Aufbau Ost als einfacher Nachbau West mit seinen immanenten Institutionen-, Eliten- und Ressourcentransfers ohne zielführende Entfaltung ostdeutscher endogener Entwicklungspotenziale und dazugehörender Akteure, mit der kulturell-mentalen Anpassung ohne Stärkung ostdeutschen Selbstbewusstseins und mit dem fehlenden Mut, neue Wege zu gehen, hat seine Entwicklungsblockaden inzwischen voll offenbart. Darin stimme ich den Äußerungen des Ministerpräsidenten in seiner gestrigen Regierungserklärung zu.

Das Transformationsmodell Ost als einfache Wiederholung der Erfolgsgeschichte in den alten Bundesländern, das heißt, die Vergangenheit als Zukunft zu interpretieren, führt nicht mehr weiter. Dieser Umstand, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hätte den Regierenden im Osten Deutschlands allgemein und speziell in Brandenburg eigentlich schon längst Anlass genug sein müssen, die Strategie einer nachholenden Entwicklung im Osten grundsätzlich zu überdenken und die bisher eingesetzten wirtschafts-, arbeitsmarkt-, finanz- und strukturpolitischen Förderinstrumente und -programme ohne weiteren Zeitverzug auf den Prüfstand zu stellen.

(Beifall bei der PDS)

Auf der Tagesordnung stehen hier vor allem die effektivere Verzahnung dieser Politiken und ihre konsequente Regionalisierung. Dabei muss uns allen eines bewusst sein bzw. werden: Öffnet sich die seit Mitte der 90er Jahre bestehende Schere der Entwicklung in den alten und in den neuen Bundesländern weiter, wird das nicht ohne Folgen für den sozialen Frieden und die Demokratie im Lande bleiben. Diese reale Gefahr dürfen Demokraten - egal, welche Farbe ihr Parteibuch hat - bei all ihren politischen Entscheidungen niemals aus den Augen verlieren.

Meine Damen und Herren, die vorliegenden Antworten auf unsere Große Anfrage - ich sage das ohne jegliche Häme - bestätigen die auch im Jahre 2002 anhaltenden und darüber hinaus prognostizierten negativen Entwicklungstendenzen in der Brandenburger Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt. Die dabei im zurückliegenden Jahrzehnt unstrittig erreichten Fortschritte, wie gestern während der Debatte zur Regierungserklärung bereits gewürdigt, sind insgesamt jedoch bei weitem nicht ausreichend, um eine spürbare Umkehr dieser Entwicklungstendenzen in absehbarer Zeit zu erreichen.

Wodurch ist die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt in Brandenburg noch geprägt?

Erstens: Die Anzahl der Erwerbspersonen wuchs in Brandenburg im Zeitraum seit 1991 um knapp 130 000. Neben veränder

ten demographischen Bedingungen - namentlich dem Eintritt geburtenstarker Jahrgänge in den Arbeitsmarkt - kommt in dieser Entwicklung auch die unverändert hohe Erwerbsneigung der Brandenburgerinnen und Brandenburger zum Ausdruck, die derzeit aber keine entsprechende Realisierung auf dem Arbeitsmarkt findet.

Zweitens: Die Anzahl der abhängig Erwerbstätigen ist in den zurückliegenden zehn Jahren um knapp 50 000 gesunken, die der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen um 122 700. Diese Entwicklung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist mit Blick auf die zukünftige Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme besonders alarmierend.

Drittens: Demgegenüber lag die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Jahr 1995 bei ca. 23 000 und stieg bis Ende 1998 auf rund 38 000. Durch die Neuregelung des damaligen 630-DMGesetzes zum April 1999 ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten auf mehr als 51 000 Personen im Jahr 2000 angewachsen.

Viertens: Die Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung in Brandenburg ist durch beträchtliche Schwankungen gekennzeichnet. Der Antwort ist zu entnehmen, dass ein langfristiger Trend im vorliegenden Zeitraum noch nicht erkennbar ist. Jedoch ist es wichtig zu konstatieren, dass der größte Teil der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind. Im Juni 2001 betrug ihr Anteil rund 86 %.

Fünftens: Über Beschäftigte in Arbeitnehmerüberlassung - das ist die so genannte Leiharbeit als bekanntlich wesentlicher Bestandteil der Hartz-Vorschläge - liegen keine aufbereiteten statistischen Daten für Brandenburg vor. Für Gesamtdeutschland belegen die seit 1994 erhobenen Daten aber einen leichten Anstieg in diesem Segment des Arbeitsmarktes.

Meine Damen und Herren, zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Arbeitsmarktsituation sind detaillierte Informationen auch über die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes - die Brandenburger Betriebe - unabdingbar. Neueste Auskunft darüber findet man im zeitgleich vorliegenden Betriebspanel Brandenburg, das allen Abgeordneten zur Kenntnis gegeben wurde. Daraus an dieser Stelle nur drei wesentliche Aussagen:

Erstens: Aus den erfassten Fakten ist ersichtlich, dass sich der Beschäftigungsrückgang im Jahr 2002 wie in den Vorjahren fortsetzt. Auch für die nächsten fünf Jahre rechnen die Brandenburger Betriebe mit einem weiteren Arbeitsplatzabbau. Die Unternehmen in Brandenburg bestätigen damit, dass das für die kommenden Jahre prognostizierte Wirtschafts- bzw. Beschäftigungswachstum zum Abbau der strukturellen Massenarbeitslosigkeit in Brandenburg nicht spürbar beitragen kann.

Zweitens: Trotz der angespannten Arbeitsplatzsituation gaben rund 16 % der befragten Brandenburger Betriebe an, Personal zu suchen. Mitte Mai 2001 belief sich die Zahl der freien Stellen nach Angaben der Betriebe auf ca. 28 000. Übrigens war nur etwa die Hälfte davon dem Arbeitsamt gemeldet. Für die weit überwiegende Zahl der freien Stellen wurden qualifizierte Personen gesucht; lediglich 13 % entfielen auf einfache Tätigkeiten, für die keine berufliche Ausbildung erforderlich ist.

Drittens: Brandenburger Unternehmen stellen nach einem erfolgreichen Abschluss ihre Auszubildenden deutlich seltener ein als westdeutsche Betriebe. Während die Übernahmequote in den

alten Bundesländern seit Mitte der 90er Jahre anstieg, ist sie in Ostdeutschland - so auch in Brandenburg - leider rückläufig. Weitere Abwanderung junger Leute ist damit gewissermaßen vorprogrammiert.

Meine Damen und Herren, bewertet man das insgesamt vorliegende Faktenmaterial, so kommt man nicht umhin, Folgendes zu konstatieren:

Erstens: Wirtschaftliches Wachstum vor allem auf ökologischer Basis stellt zwar nur eine der Möglichkeiten zur Erhöhung der Anzahl der Arbeitsplätze dar. Das derzeitige Wachstum jedoch reicht bei weitem nicht aus, um die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit in Brandenburg wesentlich zu reduzieren.

Mittelfristig ist daher keine Entwarnung am Arbeitsmarkt in Sicht. Deshalb muss das Land Brandenburg dringend sowohl neue Entwicklungspfade betreten als auch an aktiver Arbeitsmarktpolitik festhalten. Weitere Kürzungen bei ABM und SAM sind vor diesem Hintergrund völlig inakzeptabel.