Protocol of the Session on October 9, 2002

Ich danke dem Abgeordneten Vietze. - Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Rednerliste. Die Landesregierung verzichtet auf einen Beitrag hierzu.

Ich kann damit den Tagesordnungspunkt 2 schließen und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

2. Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/4761

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 3/4894

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.

Wer der Beschlussempfehlung laut Drucksache 3/4894 des Ausschusses für Haushalt und Finanzen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt und das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

2. Lesung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/4458

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen

Drucksache 3/4850

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine

Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.

Wer der Beschlussempfehlung - Drucksache 3/4850 - seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt und das Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen ist in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

2. Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/4540

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 3/4893

Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/4938 vor.

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile zuerst der Fraktion der PDS das Wort. Herr Prof. Bisky, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur 2. Lesung des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Fusion der beiden Rundfunkanstalten - ORB und SFB - bleibt eine Merkwürdigkeit festzuhalten: Obwohl weder die Landesregierung Brandenburg noch der Senat von Berlin - so behaupten sie jedenfalls - die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Personalvertretungen von SFB und ORB verschlechtern wollen, beschließen Sie heute in 2. Lesung einen Gesetzestext, in dem genau das geschieht. Denn mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes in 2. Lesung gilt das Bundespersonalvertretungsrecht, das, wie die Personalvertretungen des ORB und des SFB, die Vertreter der Gewerkschaften und die Vertreter der PDS-Fraktion dieses Landtags nachgewiesen haben, eben gerade dieses Personalvertretungsrecht verschlechtert. Sonst hätten Sie das Berliner oder Brandenburger Personalvertretungsgesetz im Gesetzestext verankern können, wie Ihnen immer wieder und seit Monaten sehr konstant vorgeschlagen wird.

Dieser Vorgang dokumentiert im Übrigen in dieser Frage einen Paradigmenwechsel, den die SPD in Berlin und die SPD in Brandenburg vollzogen haben, sich aber nur noch etwas scheuen, das öffentlich zu bekennen. Deshalb tue ich das heute für Sie, meine Damen und Herren von der SPD. Sie vertreten ganz eindeutig nicht mehr die Forderungen, die die Personalvertretungen von ORB und SFB sowie die Gewerkschaft ver.di erwarten. Sonst hätten Sie einen anderen Gesetzestext vorgelegt.

Bundestagspräsident Thierse und der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Ottmar Schreiner - Herr Dr. Stolpe! - haben den Regierenden Bürgermeister von Berlin und den Ministerpräsidenten in Brandenburg in offenen Briefen davor gewarnt, bisher geltende demokratische Standards abzubauen. Dies aber geschieht nach meiner Auffassung ganz deutlich unter der Verantwortung von Platzeck und Wowereit.

(Beifall bei der PDS)

Während die Brandenburger SPD sagt, sie könne nicht, weil ja die Berliner..., sagt uns die Berliner SPD, sie könne ja nicht, weil die Brandenburger... Also ein ganz einfacher Verantwortungsverschiebebahnhof, der allerdings nur funktioniert, wenn beide Bahnhofsvorsteher mitspielen und dem ganzen Verfahren ihren Segen geben. Das könnten Sie nunmehr auch öffentlich zugeben. Ihre Argumentation, Sie könnten nicht, weil die jeweils anderen nicht wollten, können Sie Leuten vortragen, die sich die Hose mit der Kneifzange anziehen. Vielleicht glauben die Ihnen. Ich sage Ihnen: Sie wollen Personalvertretungsrechte mindern. Da ist mir ein Herr Schöps von der CDU lieber, der häufig ebenso freudig wie ganz eindeutig die Personalvertretungsrechte mindern möchte. Da Sie die Mehrheit haben, wird der Staatsvertrag nach Ihrem politischen Willen mit dem Abbau von Personalvertretungsrechten verbunden.

Da im Staatsvertrag auch die Standorte Prenzlau und Perleberg nicht verankert sind, legen wir Ihnen einen Entschließungsantrag vor, in dem wir alle als Abgeordnete des Landtages Brandenburg den politischen Willen bekunden können, dem Vorschlag der Intendanten von ORB und SFB zu folgen, in der Satzung der künftigen gemeinsamen Anstalt RBB diese beiden Standorte zu verankern. Stimmen Sie diesem Antrag ruhig zu - es sei denn, dass Sie erneut behaupten wollen, Sie wünschten nichts sehnlicher als das, könnten dem aber eben deshalb nicht zustimmen.

Nun höre ich schon wieder den Hinweis auf die Haltung der Berliner PDS. Dazu sage ich Ihnen: Noch will ich nicht glauben, dass die Berliner PDS einer Beschneidung von Personalvertretungsrechten ohne weiteres zustimmt.

(Zuruf des Abgeordneten Schippel [SPD])

Sollte sie dies tun, werde ich sie mit den gleichen Argumenten kritisieren, mit denen ich Ihre Haltung kritisiert habe.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Hier geht es jedoch um die Abstimmung in diesem Parlament. Das ist heute der Gegenstand. Dazu sage ich Ihnen: Wir werden der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses nicht zustimmen. Eine Fusion beider Rundfunkanstalten mit einer Verschlechterung der Personalvertretungsrechte ist ein schlechter Start für eine gemeinsame Anstalt „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ und im Übrigen ein ganz schlechtes Omen für die von Ihnen geplante Länderfusion, wie es schlechter nicht sein könnte. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Bisky und gebe das Wort an die Fraktion der SPD, Herrn Abgeordneten Klein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Landtag liegt heute zur Beschlussfassung das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Fusion von ORB und SFB vor. Wenn wir die Uhr nur ein Jahr zurückdrehen und uns an die damalige Situation erinnern, dann hätte damals doch wohl niemand ernsthaft daran geglaubt, dass wir in so kurzer Zeit zu einem so erfreulichen Ergebnis kommen. Mit der Vereinigung von ORB und SFB zum RBB erwarten die im Landtag Brandenburg und im Abgeordnetenhaus Berlin vertretenen Parteien, ob sie in der Regierungsverantwortung stehen oder in der Opposition sind, programmliche, medienpolitische und regionalpolitische Vorteile. Das ist übrigens auch von allen Anzuhörenden im Hauptausschuss bestätigt worden. So erwarten wir vom Zusammenschluss eine stabile und wettbewerbsfähige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt für die Region Berlin-Brandenburg.

Bei der Bewertung des vorliegenden Vertrages müssen wir uns vergegenwärtigen, dass es sich um einen Kompromiss handelt. In den bisherigen Debatten habe ich mehrmals darauf hingewiesen. Trotzdem sei mir gestattet, auf die besonders sorgfältige Behandlung dieses Vertrages einzugehen.

Der Vorwurf, dass das Parlament zu durch die Landesregierung vorgelegten Staatsverträgen nur Ja oder Nein sagen kann, gilt, zieht man diesen Staatsvertrag mit zu Rate, nicht. Der Chef der Staatskanzlei hat mehrmals im zuständigen Hauptausschuss des Landtages berichtet, sodass wir immer mit dem jeweiligen Verhandlungsstand vertraut waren. Die Beteiligung der Parlamentarier war aber noch weiter gehend. So waren die Medienpolitiker der Koalitionen aus Potsdam und Berlin an der Endfassung beteiligt. Das gab es bei Staatsverträgen bisher noch nicht und das ist eine neue und besondere Qualität.

(Prof. Dr. Bisky [PDS]: Von der Koalitionsregierung, nicht von uns!)

- Ja. Aber, Herr Bisky, in Berlin ist Ihre Partei seit einiger Zeit mit in der Regierungsverantwortung.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Das hat er sehr deutlich gesagt!)

Trotzdem gibt es am vorliegenden Vertragsentwurf Kritik.

(Vietze [PDS]: Sie sind aber die einzige Partei, die hier und dort regiert! Sie können das richten!)

- So ist es. Gott sei Dank, Herr Vietze! - Ich kann nachvollziehen, dass die Personalvertretungen der Sender und die Gewerkschaft nicht damit einverstanden sind, dass das Personalvertretungsrecht des Bundes gelten soll.

Allerdings wünschen sich natürlich die Intendanten beider Sender, dass es eine Flexibilität in der Zusammenführung der beiden Sender gibt. Brandenburg wünschte sich sehr, dass die Regionalstudios in Perleberg und Prenzlau im Vertrag fortgeschrieben werden. Die SPD-Fraktion in Brandenburg ist damit unzufrieden, dass das Quorum zur Wahl des Intendanten bei zwei Dritteln des Rundfunkrates liegt. Vertreter von gesellschaftlich relevanten Gruppen beklagen, dass sie nicht mehr in den Gremien vertreten sind. Sie merken, meine sehr verehrten

Damen und Herren, dass es trotz des ingesamt gut gelungenen Vertrages Unzufriedenheit gibt. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass ein Vertrag, der einen Kompromiss darstellt, immer einige Unzulänglichkeiten in sich birgt. Sie sind durch die unterschiedlichen Interessenlagen begründet. Aus diesem Grunde ist es auch logisch, dass der Vertrag in Einzelpunkten der Kritik unterliegt.