Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Klar ist: Nach den schlechten Ergebnissen der deutschen Schulen im internationalen Schülerleistungsvergleich PISA kann und wird es im Bereich Bildung nicht so weitergehen wie bisher. Grundlegende Reformen sind erforderlich. Die PDS ist als Opposition in der glücklichen, aber nicht beneidenswerten Lage, schnell schießen zu können, das heißt, ohne Abstimmung mit politischen Partnern und gesellschaftlichen Interessengruppen Vorschläge - in diesem Falle zur Veränderung des Schulgesetzes zu unterbreiten. Wir danken der PDS für diese damit vorgelegten Anregungen, die die Diskussion sicherlich bereichern werden,
betonen aber zugleich, dass nachhaltige Reformen gerade in so sensiblen Bereichen wie der Bildungspolitik einer gründlichen Vorbereitung und gesellschaftlichen Absicherung bedürfen. Nicht zuletzt die Wissenschaftler der deutschen PISA-Kommission äußerten sich skeptisch zu den Möglichkeiten schneller Veränderung von Schul- und Schülerleistungen.
Um dem Aktionismus entgegenzutreten, auf den die PDS mit ihrem Schnellschuss eines Schulgesetzentwurfes abzielt, verweise ich auf den Zeitplan und die Herangehensweise der SPDLandtagsfraktion bzw. der Koalition. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich bereits auf ihrer Klausurtagung Anfang Mai von dem hervorragenden Mitarbeiter des deutschen PISA-Teams, Prof. Dr. Klaus-Jürgen Tillmann von der Universität Bielefeld, detailliert über die aus der internationalen Vergleichsstudie zu ziehenden Schlussfolgerungen informieren und über mögliche und notwendige Reformschritte beraten lassen.
Über die Ergebnisse der nationalen Studie PISA-E hat sich der Bildungsausschuss des Landtages in einer öffentlichen Anhörung Anfang Juli durch den Leiter der deutschen PISA-Kommission, Prof. Dr. Jürgen Baumert vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin, aus erster Hand unterrichten lassen. In der schon erwähnten SPD-Fraktionsklausur wurde ein Programm mit Arbeits- und Prüfaufträgen von der Fraktion verabschiedet, das zur Grundlage eines bildungspolitischen Reformkonzeptes nach PISA beitragen wird. Den Entwurf für dieses Reformkonzept wird die Fraktion auf ihrer Herbstklausur beraten.
starteten Bildungsoffensive durch den Landtag und Bildungsminister Reiche schrittweise eine Reihe bildungspolitischer Reformen durchgesetzt, die ihre positive Wirkung natürlicherweise erst nach und nach entfalten können: zum Beispiel die kostspielige Medienausstattung aller Schulen im Lande mit PC und Internetzugang, der Ausbau des Fachunterrichts in der Grundschule, der Fremdsprachenfrühbeginn in der Grundschule, die Einführung von Vergleichs- und Leistungsprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe, die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler im Zeugnis, die Verkürzung der Schulzeit zum Abitur und frühere Einschulungsmöglichkeiten. Die neue Broschüre des MBJS mit dem Titel „Offensive für Bildung in Brandenburg“, die in diesen Tagen erschienen ist, gibt Ihnen und allen Interessierten eine Übersicht über die unter Minister Reiche in dieser Legislaturperiode im Rahmen der 1998 von der SPD-Fraktion initiierten und in den folgenden Jahren von der Koalition ergänzten Bildungsoffensive in die Wege geleiteten Reformen und Projekte.
Last, but not least misst der Ministerpräsident dem Thema Bildung besondere Bedeutung zu; dies hat er in den laufenden Koalitionsgesprächen zur Schulreform zum Ausdruck gebracht. Diese Diskussion wird nach dem 22. September - Sie können sich denken, weshalb - fortgesetzt werden.
Ich bin davon überzeugt, dass nur durch einen solchen auf weit reichenden Konsens abzielenden Diskurs tragfähige Ergebnisse für eine nachhaltige Schulreform und deutliche Hebung der Qualität der Schulbildung im Land Brandenburg erreicht werden können. Wir lehnen deshalb die Überweisung und natürlich auch den Antrag der PDS selbst ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor gar nicht allzu langer Zeit wurde das Schulgesetz novelliert, zwischenzeitlich wurde es ergänzt und jetzt steht wieder eine Gesetzesänderung bevor. Eine Gesetzesänderung ist nötig, da man auf die demographische Entwicklung reagieren muss. Seit langem ist das Problem der sinkenden Schülerzahlen bekannt. Viele Diskussionen und Auseinandersetzungen innerhalb der Koalitionsfraktionen hat es gegeben. Jetzt scheint man sich endlich zu einigen: Darf man den Pressemitteilungen der vergangenen Woche glauben, wird sich die SPD von ihrem missgebildeten Lieblingskind Gesamtschule verabschieden; im Gegenzug wird die CDU auf die Realschulen verzichten. Beide Schulformen sollen sich zu einer Mittel- bzw. Sekundarschule vereinigen. Zwar ist man sich noch nicht ganz einig, inwieweit im Kurssystem oder im Klassenverband unterrichtet werden soll. Aber die Weichen scheinen erst einmal gestellt zu sein.
Alles könnte so friedlich sein, hätte nicht die PDS wieder einmal eine Möglichkeit gesehen, unter den Koalitionären Unfrieden zu stiften, was allerdings ihr gutes Recht als Opposition ist. Das Gebiet der Bildung ist aber zu wichtig, als dass man es für parteipolitisches Geplänkel missbrauchen dürfte. Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass die PDS ihren Antrag zu
rückzieht, nachdem man bereits in der vorigen Woche und auch heute der Presse entnehmen konnte, dass die Koalitionsfraktionen an einer Lösung arbeiteten. Aber nein, das scheint den Genossen nicht recht zu sein. Um ein wenig Unfrieden bei den Koalitionären zu stiften, hat die PDS die ursprünglich angedachten und zum Teil auch noch immer favorisierten Vorstellungen der SPD aufgegriffen und heute hier im Parlament eingebracht, und zwar in der Hoffnung, die Zustimmung der SPD-Genossen zu ihrem Antrag zu erhalten. Das Ganze war aber zu durchsichtig. Selbst die Genossen der SPD haben es erkannt und werden dem PDS-Antrag nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, wenn es nach dem Willen der PDS geht, wird es bald keine Realschulen im Land mehr geben. Dafür wird das einstige Lieblingskind der SPD weiterleben, allerdings mit der neuen Bezeichnung „Sekundarschule“. Dem wird unsere Fraktion der Deutschen Volksunion nicht zustimmen. Wir lehnen den Antrag der PDS ab.
Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, Drucksache 3/4758, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Gesetzentwurf in der Sache folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Sache abgelehnt und somit in 1. Lesung erledigt.
1. Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2000
Da vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, kommen wir zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung dieses Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen.
Bestandsaufnahme Kultur im Land Brandenburg Vorschlag für Prioritäten (Kulturentwicklungskonzep- tion) (gemäß Beschluss des Landtages vom 05.04.2001 [DS 3/2528-B])
Bestandsaufnahme Kultur im Land Brandenburg Vorschlag für Prioritäten (Kulturentwicklungskonzep- tion)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kulturentwicklungskonzeption, abgekürzt: KEK, soll eine kulturpolitische Debatte anstoßen und dadurch die Bedeutung von Kultur und Kunst im Land hervorheben. Es ist erfreulich, dass wir aufgrund der von uns vorgelegten Konzeption heute erstmalig in dieser Legislaturperiode im Landtag eine Stunde lang über Kunst und Kultur diskutieren können.
Eine kurze Vorbemerkung: Kulturentwicklungskonzeption ist einerseits ein richtiger und andererseits ein irreführender Begriff. Er ist richtig, weil das Papier die beabsichtigte Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes formuliert; er ist irreführend, weil man denken könnte, dass das Land in dieser Konzeption die Kultur für die nächsten Jahre plant. Das will und kann die Landesregierung natürlich nicht tun.
Mit der heute vorliegenden Kulturentwicklungskonzeption sind einige recht ungewöhnliche oder bemerkenswerte Vorgänge verbunden, weil es in der Bundesrepublik kaum etwas Vergleichbares gibt. Die Koalitionäre in Mecklenburg-Vorpommern hatten sich verpflichtet, eine solche Konzeption vorzulegen; das erfolgt allerdings in dieser Legislaturperiode dort nicht. Der neue Kulturminister Sachsen-Anhalts hat angedeutet, dass er Ähnliches tun will. Brandenburg hat also einen etwas ungewöhnlichen Weg beschritten, denn es ist für ein Bundesland nicht üblich, seine kulturpolitischen Absichten ausgehend vom Status quo umfassend und systematisch darzustellen und offen zu legen. Ich halte die Herstellung von Transparenz für sehr wichtig, wenn man zu einer modernen Kulturpolitik und zu rationalen Entscheidungen auf diesem Gebiet kommen will.
entwicklungskonzeption ist die Stärkung der kommunalen Kulturpolitik und die Entwicklung von Verfahren, nach denen das Land mit den kommunalen Trägern der Kultur über die Aufgabenteilung verhandelt. Auch hierfür wurde ein Modell gewählt, das in den die Kulturhoheit für sich reklamierenden Ländern so nicht üblich ist. Ich muss es aber ganz deutlich sagen: Die Kulturentwicklungskonzeption wirkt als langsames Instrument über lange Zeiträume. Es ersetzt nicht Entscheidungen zu akuten Problemen. Aber auch die Maßnahmen, die kurzfristig einzuleiten sind, werden zielsicherer sein, wenn man eine Perspektive, ein langfristiges Konzept hat. Dafür wird hiermit der Anfang gemacht.
Auch im Bereich der Kultur werden wir in den nächsten Jahren die Kosten begrenzen müssen, ohne die Ansprüche zurückzuschrauben. Zu den ungünstigen Randbedingungen dieses Prozesses gehört die demographische Entwicklung in den Randregionen Brandenburgs. Deshalb ist ein längerfristiges Nachdenken über folgende Fragen außerordentlich wichtig: Was wollen wir? Was können wir? Wie gehen wir mit der Kultur um, wenn sich die Bevölkerungsstruktur verändert?
Mit dieser Konzeption vertritt das Land seine Position. Schon die Landeseinrichtungen - dabei muss ich nur an das Landeshauptarchiv denken - werden an verschiedenen Stellen und aus ihrer Sicht berechtigt anderer Meinung als die Landesregierung sein. Das heißt, das Papier ist in allererster Linie ein Diskussionsangebot an den Landtag, aber auch an die Träger der Kultur, an die Verbände und an die Kommunen, ein Angebot, in dem einer konkret sagt, was er anstrebt; die nächsten Schritte können erst im gemeinsamen Diskurs bestimmt werden. Insofern ist die Vorlage dieser Kulturentwicklungskonzeption keinesfalls ein Abschluss, sondern der Beginn eines nächsten Schrittes. Dies wird auch durch den Vorschlag bekräftigt, dass die Landesregierung in den nächsten Jahren regelmäßig im Landtag darüber berichten wird, welche Schritte vollzogen worden sind und für welche neuen Probleme sich welche neuen Lösungen ergeben haben.
Nun zur Kulturentwicklungskonzeption selbst: Kunst und Kultur sind in der Bundesrepublik Deutschland zunächst einmal Sache der Bürger, der Künstler und der Kommunen; aber natürlich versteht sich Deutschland als Kulturnation. In einer Kulturnation haben Land und Bund die Aufgabe, die Bedingungen für Kultur so zu gestalten, dass sich Kunst und Kultur entwickeln können. Zudem wird in Artikel 35 des Einigungsvertrages festgelegt, dass die überkommene kulturelle Substanz keinen Schaden nehmen darf und dafür eine angemessene Infrastruktur zu entwickeln ist. Ich denke, das hat die Landesregierung getan; sie wird es auch weiterhin tun. Der Bericht gibt darüber Auskunft. Darin können Sie aber ebenso nachlesen, dass mit der kulturellen Substanz nicht einfach die Struktur von Institutionen gemeint ist, wie sie die DDR hinterlassen hat, und schon gar nicht ihr baulicher oder geistiger Zustand. Vielmehr geht es darum, die Potenziale der kulturellen Substanz mit den Interessen der heutigen Nutzer zu verbinden.
Wenn der Staat seine Kulturpolitik neu ausrichten will, so wie wir es beabsichtigen, dann kann er es nur unter Beachtung dessen tun, was die Bürger und die Kommunen wollen sowie als notwendig und möglich ansehen. Aus diesem Grund kann man Kulturentwicklungsplanung nur in einem komplizierten, längerwährenden Prozess vornehmen. Die Landesregierung konnte und wollte weder im Vertrauen auf ihre eigene Kompetenz noch
durch die Einsetzung irgendwelcher externen Expertengremien generalstabsmäßig von oben einen Plan entwerfen oder eine Streichliste vorstellen. Vielmehr war der Ausgangspunkt der Landesregierung, die Kommunen, die Verbände, die Träger von Kultur und auch die Künstler dafür zu gewinnen, zunächst selbst über ihre Entwicklungsperspektiven nachzudenken, Vorschläge zu unterbreiten und Konzepte zu entwickeln. Diese Konzepte sind dann im Hinblick auf die Fragestellung zu bewerten, was für das Land wichtig ist. Nach der Entscheidung darüber, welche der aufgeführten Punkte für das Land wichtig sind, ist mit den Trägern, mit den Kommunen und anderen auszuhandeln, wer welche Anteile finanziert. Es macht die Sache nicht einfacher, dass dieser Prozess unter den Bedingungen der Haushaltskonsolidierung stattfindet; dadurch wird dies aber umso dringlicher.
Bereits 1997 wurde durch die damaligen Minister für Arbeit sowie für Kultur gemeinsam mit der Fachhochschule Potsdam ein großes ABM-Projekt gestartet. Die ABM-Kräfte wirkten in den Vereinen und Kommunen; es sollten auf kommunaler und regionaler Ebene Konzepte entwickelt werden, wie sich der konkrete Landkreis die Kulturentwicklung der nächsten Jahre vorstellt. Die ersten Ergebnisse dieses größeren Projektes lagen im Jahr 2001 vor. Zwei Drittel der teilnehmenden Kommunen und einige Verbände haben selbst Planungen vorgestellt.
Im letzten Sommer wurde ein Zwischenbericht zur Kulturentwicklungsplanung an den Ausschuss erstattet. Über diesen Zwischenbericht ist mit all denen beraten worden, die von ihm berührt werden. In 18 großen Gesprächskreisen mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten ging es stets darum, zu erfahren, was aus Sicht dieser Kommune bzw. aus Sicht des Landes notwendig ist, sowie darum, auszuhandeln, was die Kommune finanzieren will und welche Projekte gemeinsam getragen werden sollen. Als Ergebnis dieser 18 Gesprächskreise liegen uns ausführliche Protokolle mit Detailangaben zu den entsprechenden Landkreisen und Kommunen vor.
Mit den vorgelegten Papieren haben wir zum einen die Kulturpolitik im Land analysiert und zum anderen Schlussfolgerungen aus den eben erwähnten Gesprächen mit den Kommunen und den Verbänden gezogen. Wir haben Aufgaben des Landes definiert, uns also festgelegt, und haben in Grundzügen charakterisiert, welche Erfordernisse sich in den nächsten Jahren aus diesen Landesaufgaben ergeben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kulturentwicklungskonzeption ist der Kulturatlas, der jetzt noch einmal überarbeitet wurde. Er stellt detailliert das finanzielle Engagement des Landes Brandenburg im Bereich der Kultur dar und beschreibt die Situation in den einzelnen Sparten.
Die Kulturstatistik ist außerordentlich kompliziert. Die offizielle Kulturstatistik der Bundesrepublik Deutschland enthält zum Beispiel unter Kultur die Ausgaben, die für Umwelt getätigt werden. Es ist außerordentlich schwierig, aus dem vorliegenden statistischen Material das herauszufiltern, was wir brauchen, wenn es uns um Kultur in einem etwas engeren Sinn geht. Ich bin sehr froh darüber, dass es dem Land Brandenburg gelungen ist, den führenden Kulturstatistiker in der Bundesrepublik, Herrn Sondermann, zu gewinnen, der hier gearbeitet hat. Ich denke, das vorgelegte Material ist in seiner Prägnanz vorbildlich. Wir hatten große Probleme zum Beispiel mit dem Landkreistag, der sich geweigert hat, uns Daten zuzuliefern, die es