In dieser Diskussion wurden und werden auch heute noch Argumente gegen die Absenkung des Wahlalters für das aktive kommunale Wahlrecht aus folgenden Gründen angeführt:
Zum einen: I in Sinne einer einheitlichen Legitimation sollte das aktive Wahlrecht auf der kommunalen, der Landes- und Bundesebene einheitlich sein. Die isolierte Einführung des Jugendwahlrechts bei Kommunalwahlen könnte zudem die Bedeutung des kommunalen Wahlrechts abwerten.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen. dass die Einräumung des Wahlrechts als das zentrale demokratische Mitwirkungsrecht mit der Bereitschaft und der Möglichkeit zur Übernahme von Verantwortung korrespondieren müsse. In Deutschland sei daher das Wahlrecht mit Ausnahme des kurzen Zeitraumes zwischen 1972 und 1975 stets an die Volljährigkeit geknüpft worden. Auch komme dem Wahlrecht mindestens die gleiche Bedeutung wie den Alltagsgeschäften des täglichen Lebens zu, die ein Minderjähriger als Folge der noch nicht erreichten Geschäftsfähigkeit eben noch nicht wirksam abschließen könne.
Maßgeblicher Grund hierfür sei. dass die Geschäftsfähigkeit im bürgerlichen Leben einen Grad persönlicher Reife voraussetze, den das Bürgerliche Gesetzbuch erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres annehme.
Auch die Anhörung des Hauptausschusses zu ihrem Gesetzentwurf hat Zweifel an der Zweckmäßigkeit des Vorschlages bestäti gt. Keiner der angehörten Sachverständigen hat erklärt. dass er eine Absenkung des Wahlrechts auf 16 Jahre für zweckmäßig hält.
Von daher gesehen ist das Ergebnis der Expertenanhörung eine Bestätigung der Entscheidung von 1996 und 1997. Frau Prof. Dr. Weiß von der Fachhochschule Potsdam hat darauf hingewiesen, dass die Mehrheit der Brandenburger 16- bis 17-Jährigen ein Jugendwahlrecht gar nicht anstrebt. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam übrigens auch der bundesweite Jugendsurvey des Deutschen Jugendinstituts von 1997. Darin stimmten lediglich 24 % der 16- und 17-jährigen ostdeutschen Jugendlichen einem Jugendwahlrecht ab 16 Jahren zu.
Des Weiteren hat der Kollege Reiche dem Landesjugendring gesagt, er wolle ihn hei einer Umfrage unter Schülern unterstützen. um festzustellen, wie die Schülerinnen und Schüler in Brandenburg darüber denken. Zu dieser Umfrage ist es trotz dieses An gebotes nicht gekommen.
Meine Damen und Herren, ich meine, Jugendlichen geht es in erster Linie um Beteiligung und Mitwirkung an den Dingen. die zu ihrem Erfahrungsbereich gehören. Das sind Schule, Gemeinde und Ausbildung. Hier, meine ich, sollten wir mit unseren Bemühungen ansetzen. Dabei können wir auch einiges tun.
Ich bin daher der Auffassung. dass wir angesichts dieser Fakten den Gesetzentwurf der PDS nicht unterstützen sollten. Falsch wäre es aber, das Kind mit dein Bade auszuschütten und mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs das Thema Jugend und demokratisches Gemeinwesen ad acta zu legen.
Das Gegenteil ist richtig. Wir müssen dort ansetzen, wo wahrscheinlich die wirklichen Wünsche der Jugendlichen liegen, und nicht dort, wo Parteistrategen meinen, dass es zweckmäßig sei. Wir sollten die Beteiligungsmöglichkeiten - zum Beispiel Jugendparlamente -, die es schon heute auf kommunaler Ebene gibt. ausnutzen und erforderlichenfalls verbessern. Wir sollten bei ft.igcndrclevanton Themen die Anhörung von Jugendlichen nicht als lästige Pflicht ,..
Ich versuche ganz ausgewogen auf Ihre Argumente einzugehen, aber ich merke. Ihnen geht es gar nicht um die Argumente. Das wird mir langsam klar.
Wenn Jugendliche merken, dass Sie nicht als Abstinunun gsmasse behandelt werden, sondern mit ihren Anliegen und Wünschen vor Ort ernst genommen werden, dann werden unabhängig von der rechtlichen Gegebenheit Engagement und Interesse an politischen Entscheidungen wachsen. Mit anderen Worten: Die Jugend für unser demokratisches System zu gewinnen ist für uns alle ein wichtiges Anliegen, sie davon zu überzeugen, wie Demokratie funktioniert und dass sie funktioniert. Der Wechsel im Amt des Ministerpräsidenten war ein Zeichen dafür, wie Demokratie funktioniert - ohne Neuwahlen, möchte ich hinzufügen.
Das kann nicht nur mit Rechtsnormen erreicht werden, sondern auch dadurch, indem wir Jugendliche dort erleben lassen, wie Demokratie funktioniert, wo ihre eigenen Interessen ins Spiel gebracht werden. Entscheidend sollte daher auch sein. dort anzusetzen, wo die Bedürfnisse und Wünsche der Jugendlichen liegen. Den Jugendlichen geht es um eine qualifizierte Schulund Berufsausbildung, die am Arbeitsmarkt Chancen eröffnet und damit einen weiteren Weg in die Zukunft weist.
Vornehmlichsie Aufgabe der Politik wird es also sein. auf dem Wege einer nachhaltigen Schul-, Wissenschafts-, Arbeitsmarktund Wirtschaftspolitik die hierzu erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dieses werden wir von der Landesregierung unveränderlich verfolgen.
Wenn die Debatte unsere Bestrebungen in diese Richtung stärkt, dann hat sie ungeachtet derbestehenden Meinungsverschiedenheiten vielleicht doch ein wichtiges Ziel erreicht. - Herzlichen Dank.
Ich danke Herrn Minister Schönhohm. - Meine Damen und Heuen, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Abstiinmung.
Wie Sie gehört haben. hat die Fraktion der PDS namentliche (Zuruf der Abgeordneten Frau Große [PDS]) Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses.
Drucksache 3/4456, beantragt. Sie kennen das Prozedere von namentlichen Abstimmungen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten laut und deutlich kundzutun. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.
(Namentliche Abstimmung Meine Damen und Herren, ich habe Sie ausdrücklich gebeten, der Abstimmung zu folgen. Mir ist der Lärmpegel zu hoch. Hier oben ist nicht mehr 7U registrieren, wie das Abstimmungsver- halten von Abgeordneten ist. Ich bitte Sie wirklich, darauf Rücksicht zu nehmen. (Fortsetzung der namentlichen Abstimmung)
Meine Damen und Herren, ich nehme nun die Gelegenheit wahr, während hier noch gerechnet wird, Gäste im Landtag zu begrüßen. die genau zum richtigen Tagesordnungspunkt gekommen sind. und zwar Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Fürstenwalde. Herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, ich gebe ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Drucksache 3/4456. bekannt:
Für diese Beschlussempfehlung stimmten 47 Abgeordnete, gegen die Beschlussempfehlung 21 Abgeordnete. 1 Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden und der Gesetzentwurf hat sich damit erledigt.
1. Lesung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
te zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann. und zwar zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Präsidiums. die Ihnen nahe legt, den Gesetzentwurf in der Drucksache 3/4458 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales. Gesundheit und Frauen zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen'? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen wurden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnun gspunkt mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion. Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit März 1998 ist das Brandenburgische Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz in Kraft. Brandenburg war damit das erste Land, das eine solche gesetzliche Regelung getroffen hat - durchaus ein Pluspunkt für die Landespolitik. Wir sind nach wie vor das einzige Land. das diesem all gemeinen Akteneinsichtsrecht Verfassungsrang gegeben hat.