Das war ja eine recht umfan greiche Fragestellung. Ich muss ihnen sagen, die CDU. wenn wir es einzeln betrachten, oder die Koalition, wenn wir es ingesamt betrachten, hat sich während dieser Verhandlungsphase viele Ziele gestellt und davon nicht alle erreicht. Das eine, das nicht erreicht wurde, ist das, was wir gerade besprochen haben. Jetzt gilt auch das, was Herr Klein im Vorfeld sagte: ir gendwann muss auch einmal Schluss mit den Verhandlungen sein. Wenn wir einen Teil öffnen. ist die Gefahr sehr groß, dass andere Punkte dazukommen und das ganze Manöver noch einmal in Gang kommt. während wir froh sind das würde ich für mich auf jeden Fall sagen -, dass wir es endlich zum Abschluss gebracht haben.
Die Frage ist nur, wenn man sie inhaltlich stellt, oh es über die im 34 enthaltene Regelung hinaus wirklich noch weiteren unbedingt z,u erfüllenden Regelungsbedarf gibt oder oh es vielmehr darum geht. dass bestimmte Einzelpersonen diese Diskus
Sion schüren, weil ihnen ganz andere Vertragsteile nicht gefallen. Wir haben von Herrn Schuld( gerade gehört, wie viele Vertragsteile ihm nicht gefallen.
Ich hake nun wirklich im Rundfunkrat des ORB sowie in einer Fusionsarbeitsgruppe, die auch mit dem SFB Beratungen durchgeführt hat, die komplette Palette der Diskussion erlebt und kann daher nur sagen. dass die jetzt noch offenen Entscheidungsteile, die das Berliner Personalvertretungsrecht enthält, in den genannten Beratungen keine vorder gründige Rolle gespielt haben. Dabei haben, wie gesagt, ganz andere Vertragsteile die Diskussion dominiert. Ich stehe dem im flrieen mit gewissem Verständnis gegenüber; denn wenn man die Summe der bisherigen Sitze im Rundfunkrat nahezu halbiert, bleiben schon persönliche Interessenlagen anderer unberücksichtigt. Wenn das Ganze nun noch mit persönlichen Intendanteninteressen zusammenfällt, entsteht schnell eine Kritikgemeinschaft. die, bildlich gesprochen, den Sack schlägt und den Esel meint,
Das bedeutet für unsere heutige Debatte: Der Antrag der PDS ist abzulehnen, da er. wie bereits erwähnt, bezüglich seiner präzisen Formulierun gen im Grunde genommen erledigt ist. Für den Änderungsantrag der DVU gilt Ähnliches, weil Punkt a) nahezu wortgenau gleich ist. Die Punkte c) und e) brauchen nicht beantragt zu werden, da ihr Inhalt Vertragsbestandteil ist. Die Buchstaben b) und d) sind zwar im jetzigen Vertrag nicht explizit geregelt. können aber von der künftigen Anstalt im Sinne der Forderungen geregelt werden, wenn sie das denn will.
Erste Frage: Würden Sie bestätigen, dass Herr Rosenhauer sowohl Herrn Schönbohm als auch Herrn Stolpe schon Wochen vor der endgültigen Verhandlung des Rundfunkstaatsvertrages darüber informiert hat, dass er nicht beabsichtigt, als Intendant tätig zu sein?
Zweite Frage: Könnten Sie mir bitte einmal erklären. wenn wir uns hier einig sind, nur einen Punkt zu debattieren und aufzunehmen, mit welcher Zwangsläufigkeit weitere Punkte im Rundfunkstaatsvertrag automatisch zu verändern bzw. zur Debatte zu stellen sind?
Zu Frage 1 kann man ganz klar mit Nein antworten. Ich kenne das nicht, ich kannte gegenteili ges Interesse.
Zu Frage 2: Weil die gesetzliche Regelung für Rundfunkstaatsverträge halt anders ist als übliche Gesetze, die in Brandenburg oder in anderen Landtagen behandelt werden. Das heißt, die Exekutive erarbeitet einen Vertrag, legt diesen Vertrag vor, und das Parlament kann Ja oder Nein sagen. Wir sind nicht in der Situation. nach dieser Paraphierung Details ändern zu können,
Ich habe auch im Vorfeld gesagt: Diese Verhandlun gsphase hat nahezu ein halbes Jahr gedauert. Dabei ist vieles erreicht worden, was wir uns vorgestellt haben; da ist so manches auch nicht encicht worden. Mir wäre ein Gründungsbeauftragter heute noch viel lieber als ein Personalvertretungsrecht des Landes Berlin. Warum ich als Brandenburger das Personalvertretungsrecht des Landes Berlin damit absegnen soll. dafür fällt mir wirklich kein plausibler Grund ein,
- Das ist Ihre politische Auffassung. dass es das bessere ist. Aber gestatten Sie anderen, eine andere Auffassung dazu zu haben.
Sei es, wie es sei, ich will darauf nicht weiter eingehen. Hier ist ein Staatsvertrag entstanden. der eine realistische Grundlage für eine künftige fusionierte Rundfunkanstalt ist und den künftigen Programmmachern gute Voraussetzungen schafft. dass den Zuschauern bzw. Hörern in Brandenburg und Berlin ein ordentliches Programm angeboten werden kann. Das ist, meine ich, tatsächlich das Wichtigste. Dem sollten sich alle Beteiligten auch in Zukunft widmen, denn darum geht es.
Ich danke Ihnen. Herr Abgeordneter Schöps. - Das Wort hat jetzt die Landesregierung. Herr Staatssekretär Speer, bitte.
,.Ein Kompromiss ist nur dann gerecht. brauchbar und dauerhaft, wenn beide Parteien damit gleich unzufrieden sind."
(Beifall des Abgeordneten von Arnim ICDUD Es ist schade, dass wir dieses wichtige Projekt in dieser Form an das Ende der Tagesordnung bekommen haben. ohne das, was diesen Vertrag ausmacht, hier im Zusammenhang darstellen zu können. Zu Recht fordern Sie alle vier Jahre. wenn wir mit einem neuen Staatsvertrag zur Festsetzung der Gebühren im Rundfunkbereich hierher kommen, dass Strukturen geschaffen werden. die ein stetiges Anwachsen der Gebühren verhindern. Das Ergebnis, das wir Ihnen vorlegen, ist eine solche Grundla- ge. Ich erinnere daran, Herr Bisky, dass wir in einer Schlussrunde im Roten Rathaus den Vertrag, so wie er jetzt vorliegt, verhan- delt haben, Bei dieser Schlussrunde waren die Vertreter der Berliner Koalition dabei. Herr Gysi saß mit am Tisch. (Prof. Dr. Bisky [PDS]: Aber dann sagen Sie doch, was besprochen wurde, Herr Staatssekretär! Das lasse ich mir nicht bieten!)
Jetzt komme ich zum Thema. Es ist die personalvertretungsrechtliche Situation, die Gegenstand Ihrer Bemühungen ist. Ich persönlich habe nie ein Hehl daraus gemacht, habe auch nie versucht, es der CDU in die Schuhe zu schieben: Ich halte das Bundespersonalvertretungsrecht in dieser Form, wie es jetzt dasteht. für vernünftig.
Wir sind bereit. § 34 gänzlich fallen zu lassen. Das hieße. das Berliner Personalvertretungsrecht würde aufleben und wir ergänzen § 2 um die Studios in Perleberg und in Prenzlau. Das ist von Berlin abgelehnt worden.
Vor dieser Situation stehen wir. Wir haben diese Verhandlungen geführt und entsprechend auf schriftlichem Wege mit Berlin ausgetauscht. Berlin hat in der Senatssitzung am Dienstag diese Position nicht aufgegriffen. Aufgrund dessen haben beide Ministerpräsidenten diesen Vertragsentwurf unterschrieben und somit zu einem Vertrag gemacht. der den Landtagen zugeleitet worden ist. Insofern läuft Ihr Antrag ein Stück weit hinterher.
Wir haben diesen Versuch, mit einem Junktim verbunden, unternommen. was in Berlin dazu geführt hat, dass es mit dem Verhandeln nicht mehr weiterging. Berlin hat es abgelehnt, ansonsten wäre es zu der Änderung gekommen und wir hätten es auch so zugeleitet.
Ich sage noch einmal: Dieser Vertra g. so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, ist das Ergebnis einer letzten Koalitionsabstimmung sowohl in Brandenburg als auch in Berlin und Herr Gysi saß mit am Tisch. - Vielen Dank.
(Beifall bei SPD und CDU) Wenn wir von dem zukünfti gen Intendanten erwarten, dass er diese Anstalt sehr schnell zu einer arbeitsfähigen Anstalt zusammenfügt, können wir ihm auch helfen, indem wir ihm die entsprechenden Instrumente gehen. Wir hatten in der ursprünglichen Fassung das Bundespersonalvertretungsrecht allein im Gesetz. Wir sind da ja nicht in der vordemokratischen Zeit angekommen. wie manche glauben machen. Wir haben die Situation, dass im Deutschlandradio, im NDR, im MDR, in der Deutschen Welle diese Regelung gilt und sie hei Radio Bremen einzuführen beabsichtigt ist, da sich Radio Bremen. wie wir alle wissen, auch in Schwierigkeiten befindet. was die finanzielle Situation und was notwendige Strukturänderungen betrifft. Wir hahen, weil der Vorwurf kam, dies sei ein Instrument, um Personalabbau auch an den Beschäftigten vorbei zu organisieren. während der Verhandlungen auf Bitten der Personalvertretung und der Gewerkschaften eine Änderung aufgenommen. dass wir im Bereich der Kündigungen die volle Mitbestimmung, so wie es parallel in Berlin und in Brandenburg in den Personalvertretungsrechten organisiert ist. auch hier zur Wirkung bringen. An diesem zentralen Punkt ist also in den Verhandlungen nachgebessert worden. Wir haben hier die Intention der Gewerkschaften, der Personalvertretungen aufgenommen, es solle keine fusionsbedingten Kündigungen geben. Wenn es Kündigungen gibt, gilt die volle Mitbestimmung. Ob man einen Vertrag noch einmal aufmacht oder nicht, ist ja hier die spannende Frage. Wir haben Berlin, nachdem Herr Ministerpräsident Stolpe mit den Gewerkschaften und den Personalvertretungen geredet hat. nach der Verständigung in der Vizepräsident Hahermann: Ich danke Ihnen. Herr Staatssekretär. - Das Wort geht noch einmal an die Fraktion der PDS. Für sie spricht der Abgeordnete Prof. Dr. Bisky. der schon ganz unruhig war. Prof. Dr. Bisky (PDS):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, natürlich hin ich etwas unruhig. Ich bitte um Verständnis, aber es geht dabei um etwas, was mir am Herzen liegt, und das nicht erst seit heute. Ich hin es müde. Ich hin nicht Angestellter des Senats. Aber Senator Gysi sagt mir: Dieser einen Bedingung - Verbesserung der Personalvertretung - können wir zustimmen, dann ist es okay; wenn eine andere dazukommt, hat der Senat Schwierigkeiten. Das ist richti g. Er hat dort Schwierigkeiten. weil es ums Paket geht, auch hier. Herr Schönhohni, wenn Sie das wollen: Zu Prenzlau und Perleberg sage auch ich: Ich hin nicht dagegen. Das steht sogar in unseren Forderungen. in unseren Forderungen steht noch viel mehr, auch andere Zusammensetzungen des Rundfunkrates.
Herr Staatssekretär, ich stelle nur eine Frage und da lasse ich mich weder vom Senat noch von Ihnen austricksen. Wenn beide Partner wollen. dass das Personalvertretungsrecht nicht verschlechtert wird, warum schreiben Sie das dann nicht hinein? Mehr will ich nicht.
Herr Schönbohm, ich verzichte auf meine Forderungen. weil ich gelernt habe. was das heißt - eine Koalition. Aber ich bitte Sie von der SPD und von der CDU: Fragen Sie sich selbst, ob Sie die Personalvertretung verbessern, so behalten oder verschlechtern wollen. Wenn Sie sie verschlechtern wollen. dann stimmen Sie diesem Vertra g zu.
Wir wollen sie nicht verschlechtern, weil das der schlechteste Start für eine Fusion ist. die sich irgendjemand ausdenken kann. Deshalb hitten wir Sie: Niemand vergibt sich etwas, wenn er dem zustimmt, was Sie angeblich alle fordern. Wenn Sie dem nicht zustimmen, glaube ich Ihnen das nicht. Ich würde es auch dem Senat nicht glauben. - Vielen Dank.
Wenn Sie immer von einer Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustand. das heißt Brandenburger Landespersonalvertretungsrecht, ausgehen, können Sie uns dann erklären, worin diese bestehen soll?
Sie besteht darin: Wir haben bei der Debatte über das Landespersonalvertretungsrecht über das alles gesprochen und ich
glaube den Experten, ich glaube den Texten und ich glaube den Personalräten von SFR und ORB, dass dadurch die Mitwirkung hei bestimmten Kategorien des Tarifschutzes nicht entsprechend gewürdigt wird. Wenn es, Herr Schöps, so wäre, wenn Sie nichts verändern, warum stimmen Sie nicht ganz einfach zu? Das wäre die Probe aufs Exempel.