Den Bedarf festzustellen, Frau Große, die Nachfrage zu erkunden, auch das sehe ich eher in der Verantwortung der Träger, die die Probleme dann über die Verantwortlichkeiten in den Räten an die Landesregierung weitergeben.
Nun zu einigen ausgewählten Fragestellungen und Erläuterungen der Großen Anfrage: Positiv sind Initiativen im Bereich der Arbeit, der Landwirtschaft und im Bereich von Forschung und Lehre an unseren Hochschulen. Die interministerielle Arbeitsgruppe “Lebenslanges Lernen”, die sich mit der Zukunft der Weiterbildung, der Entwicklung von Partnerschaften und Netzwerken - Frau Siebke ging darauf ein - beschäftigt, ist zukunftsorientiert und vernünftig.
Auch steht die CDU-Fraktion zu der Auffassung der Landesregierung, kein Bundesrahmengesetz zur Weiterbildung anzuregen. Wir halten nichts von der Schaffung immer wieder neuer Standards und sprechen uns ganz klar auch gegen die Vermischung von Bundes- und Länderkompetenzen aus. Neue Gesetze, neue Standards haben immer wieder neue Kosten zur Folge, die dann irgendwie in diesem Landeshaushalt ausgeglichen und mitfinanziert werden müssen.
Staatlich geförderte Weiterbildung ist richtig und wichtig. Dabei darf aber die Wirtschaft nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Unternehmen müssen nicht nur ein hohes Eigeninteresse an der Qualifikation ihrer Mitarbeiter haben, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung darin sehen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Tarifpartner in zukünftigen Vereinbarungen die betriebliche Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitnehmern in den Vordergrund ihrer Verhandlungen stellen.
Eine Vielzahl von Fragen der PDS-Fraktion zielt auf eine Situationsbeschreibung ab. Dabei waren für mich folgende Punkte bemerkenswert:
Erstens: Trotz des Verfassungsranges der Weiterbildung und der Verabschiedung eines Weiterbildungsgesetzes wird vom garantierten Bildungsfreistellungsanspruch vor allen Dingen von Arbeitnehmern aus der Wirtschaft weniger Gebrauch ge
macht. Die Erfahrung zeigt, dass hier der öffentliche Dienst eher Vorreiter ist. Dies haben wir - Frau Blechinger erinnert sich noch an ihre Rede von 1993 - damals vermutet; dies ist auch so eingetreten.
Zweitens: Der Anteil der Frauen, nämlich 57 %, die eine freigestellte Weiterbildung nutzen, ist erfreulich hoch. Nur 37 % der Weiterbildungsveranstaltungen beziehen sich auf berufliche Qualifikation. Ein höherer Anteil wäre meines Erachtens erstrebenswert, zumindest wünschenswert.
Drittens: Erfreulich ist, dass das Verhältnis von Weiterbildungsangeboten sowie -einrichtungen in der Fläche und in den Ballungsräumen etwa gleich ist. Das heißt, dass in Brandenburg Umfang, Auslastung und Netzwerk im System der Weiterbildung vergleichbar sind. Nur geringe Unterschiede zwischen Stadt und Land ergeben sich aus der unterschiedlichen Nachfrage und damit dem unterschiedlichen Angebot an Weiterbildung.
Viertens: Grundsätzlich wird durch die Beantwortung der Großen Anfrage deutlich, dass das Weiterbildungsangebot im Land auch der gegenwärtigen Nachfrage entspricht. Das heißt nicht, dass in Zukunft in diesem Bereich nichts zu tun wäre. Weiterbildung muss sich immer wieder den Notwendigkeiten anpassen, vorausschauend die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigen und der Eigendynamik wirtschaftlicher Entwicklung Rechnung tragen. Das heißt, es muss evaluiert werden. Hier sehen wir anscheinend fraktionsübergreifend Handlungsbedarf. Defizite in dieser Richtung sollten alsbald angegangen werden.
In der Frage 28 erläutert die Landesregierung ein neues Verständnis von Fort- und Weiterbildung für die Mitarbeiter der Landesverwaltung. Ich zitiere:
“Danach besteht Fort- und Weiterbildung künftig nicht nur in der Wissensaneignung, sondern auch in der Entwicklung persönlicher Potenziale.”
Dies ist unumwunden richtig. Angesichts sich verändernder Arbeitswelten auch im öffentlichen Dienst ist die Zielrichtung Persönlichkeitsentwicklung notwendig. Dies muss sich auf andere Bildungsbereiche aber ebenso auswirken wie beispielsweise - Frau Große hat darauf Bezug genommen - auf die Familie. Wenn wir heute wie die CDU in Brandenburg eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule oder anderen Erziehungsträgern fordern, wenn die SPD ein Bündnis “Zukunft Familie” installiert, wenn Frau ThielVigh am letzten Dienstag eine Familienbildung einfordert und Herr Reiche den Erziehungspass propagiert, dann sollte auf jeden Fall die Familienbildung Bestandteil des Weiterbildungsgesetzes werden.
Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, hat die CDU-Fraktion 1998 diesbezüglich schon eine Gesetzesänderung eingebracht. Wir wollten schon einmal in diesem Jahr das Weiterbildungsgesetz in Richtung Familienbildung verändern. Ich glaube, heute und hier ist diese Veränderung überfällig. Wichtig ist mir am Schluss festzustellen und einzufordern, dass parteipolitische Profilierungen in diesem Bereich fehl am Platze sind, wie wir das in der Aktuellen Stunde heute Morgen verfolgen konnten.
sellschaftliches Anliegen, Familien Hilfestellung bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages zu geben, sondern viele Familien wünschen sich auch diese Unterstützung, weil sie in der Pflicht, die sie zu erfüllen haben, ratlos sind. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule und anderen Erziehungsträgern kann also auch über die Weiterbildung gefördert werden. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hartfelder. - Das Wort erhält die Landesregierung, Herr Minister Reiche.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das 21. Jahrhundert ist ein Jahrhundert der Bildung, das heißt damit vor allem auch der Weiterbildung. Weiterbildung - was verbinden wir eigentlich damit im Land Brandenburg? Wozu kann und soll Weiterbildung dienen? Welche Rolle spielt dabei der Staat und welche Interessen nimmt er dabei wahr?
Der beste Satz in der Diskussion ist bisher, glaube ich, von Frau Große gesagt worden. Denn sie hat völlig Recht, wenn sie sagt, dass die Weiterbildung im Land vermutlich viel besser ist, als wir es wissen und der Minister es wissen kann. Damit, Frau Große, treffen Sie ins Zentrum. Wir sollen Rahmenbedingungen schaffen und vor Ort werden diese Rahmenbedingungen ausgelebt und ausgefüllt. Deshalb wissen wir oft gar nicht, was es an guten, innovativen und klugen Entscheidungen vor Ort gibt und welche guten Programme, welche guten Initiativen dort gestartet werden.
Damit wir wenigstens etwas besser wissen, was dort alles passiert, habe ich vor einiger Zeit den Weiterbildungspreis des Landes Brandenburg gemeinsam mit dem Herrn Landtagspräsidenten ausgelobt. Der schöne Tag, an dem dieser Weiterbildungspreis zum ersten Mal übergeben wird, ist ganz nahe. Ich werde Sie zum Ende meiner Rede zu dieser Veranstaltung einladen.
Fragen der Weiterbildung von Erwachsenen rücken zu Recht immer mehr in den Vordergrund des allgemeinen und des politischen Interesses. Denn neue Entwicklungen und Erkenntnisse erfordern ein Umdenken und immer wieder auch neue bildungspolitische Konzepte. Insofern, liebe Frau Große, bin ich nicht besessen, sondern überzeugt. Denn “besessen” ist passivisch, “überzeugt” hingegen aktivisch. Ich ziehe das Aktive immer vor, bin aber erfreut, dass von unseren 26 000 Lehrerinnen und Lehrern im Land 12 000 gesagt haben: Wir wollen sofort an der m.a.u.s-Fortbildung teilnehmen; uns interessiert nicht, ob Kapazitäten vorhanden sind, sondern der Minister soll sie schaffen. Insofern - um diese Kapazitäten zu schaffen - habe ich vielleicht bei dem einen oder anderen einen besessenen Eindruck erweckt. Es ging darum, allen Lehrern, die das wollen, diese notwendige und gute Fortbildung in diesem, im nächsten oder übernächsten Schuljahr zu organisieren.
Die in Schule und Ausbildung erworbenen Kenntnisse halten leider nicht mehr ein Leben lang. Sie müssen vielmehr ständig erweitert und erneuert werden, um in einer dynamischen Gesell
schaft des beschleunigten Wandels und des Fortschritts die nötigen flexiblen Anpassungsleistungen erbringen zu können und damit auch immer wieder den neuen Herausforderungen gewachsen zu sein.
Viele von denen, die heute die Kompetenzen der Jugendlichen kritisieren, haben, als sie die Schule besuchten, das Wort Computer vermutlich nicht einmal richtig schreiben können. Die Jugendlichen, die heute in der Schule sind, können es nicht nur richtig schreiben, sondern, was viel wichtiger ist, sie können diese Geräte auch bestens bedienen und machen vielen Erwachsenen dabei etwas vor.
Nur wer sich mit den Veränderungen im technologischen, gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereich auseinander setzt, wird sie verstehen und für die eigenen Lebenszusammenhänge nutzen können. Es ist unbestritten, dass aus diesem Grund ein hoher Weiterbildungsbedarf im Kontext des lebenslangen Lernens besteht, der befriedigt werden muss.
Der sich abzeichnende demographische Wandel wird diesen Bedarf, meine ich, zusätzlich steigern. Aber wenn wir im Bereich der Weiterbildung nicht kürzen, wird es uns möglich sein, bei geringerer Bevölkerungszahl diesen Bedarf in Zukunft auf mindestens gleich gutem, vielleicht auch höherem Niveau auch abzudecken.
Dem Einzelnen kommt Weiterbildung nicht nur im Beruf, sondern in nahezu allen Lebensbereichen zugute. Sie steigert seine Mitsprache- und Teilhabemöglichkeiten im politischen, gesellschaftlichen Bereich und sie bereichert sein Familienleben. Er profitiert damit ganz unmittelbar auch durch die eigene und für die eigene Persönlichkeitsentwicklung.
Kontinuierliche Weiterbildung wirkt sich aber nicht nur auf den Einzelnen und sein Umfeld aus, sondern trägt außerdem dazu bei, Wohlstand, Ansehen, Attraktivität und Entwicklungschancen von Staat und Gesellschaft insgesamt zu erhöhen. Die weltweiten Verknüpfungen mit ihren immer schnelleren Transportund Kommunikationswegen lassen das Gesamtgefüge von Bildung und das lebenslange Lernen zu einer Frage von globaler Bedeutung, von Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit werden. Vorrangige bildungspolitische Aufgabe des Staates ist es daher, aktuelle Fragestellungen immer wieder auch in den Weiterbildungseinrichtungen mit aufgreifen zu lassen und entsprechende Konzepte und Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Weiterbildung zu schaffen.
Die Große Anfrage der PDS-Fraktion zielt darauf ab, diese Rahmenbedingungen und Entwicklungen für das Land Brandenburg zu benennen. Ich bin dankbar dafür, dass nicht nur die PDS feststellt, dass die Existenz des Gesetzes und des Artikels 33 unserer Verfassung zweifellos positiv zu werten sind und dass die große Mehrzahl der Weiterbildungsmaßnahmen auf einem hohen inhaltlichen Niveau durchgeführt wird. Auch in den Fachkreisen - ich nenne hier beispielsweise die Einschätzung des Landesbeirats für Weiterbildung - herrscht Einigkeit darüber, dass das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz in seiner Gänze als positiv und förderlich für die Weiterbildung im Lande zu werten ist. Deshalb werden wir den neuen Weiterbildungsbericht auch in einer neuen, besser nutz- und lesbaren Form als in den Vorjahren anbieten können.
uns als Gesellschaft im Lande Brandenburg eigentlich verstehen wollen. Ich bin gern bereit, darüber ins Gespräch zu kommen, ob wir angesichts der Weiterbildungsherausforderung, angesichts der Ergebnissse der PISA-Studie unser Land nicht auch qua Verfassung als eine lernende Gesellschaft beschreiben wollen. Dies wäre ein innovativer Weg. Andere Länder wie Schweden sind diesen Weg schon gegangen. Nach PISA werden wir uns über diese Frage weiter verständigen müssen.
Was wurde bisher konkret erreicht? Im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz und in dessen Folgeregelungen ist ein Instrumentarium bereitgestellt, das den Verfassungsauftrag verwirklicht und einen entsprechenden Rahmen sowie Voraussetzungen für die Förderung der Weiterbildung von Erwachsenen, für die Errichtung von Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft und für die Bildungsfreistellung geschaffen hat. Das ist die formale Seite.
Die inhaltliche Seite knüpft an die beschriebene Notwendigkeit an, durch bildungspolitische Orientierungen Rahmenbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten zu fördern und zu sichern, die dem Bedarf entsprechen und von möglichst vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern dann auch tatsächlich wahrgenommen werden. Der Verwirklichung dieser Aufgabe dient auf breitester Ebene die staatlich geförderte Grundversorgung. Der notwendige Aufbau grundlegender Strukturen hierfür ist in relativ kurzer Zeit gelungen.
Veränderungsbedarf wird anhand dieser Daten jedoch insbesondere auch hinsichtlich des verhältnismäßig geringen Angebots an politischer Weiterbildung deutlich. Insofern, liebe Frau Große, sage ich: Was die Schulen betrifft, haben Sie nicht Recht. Das haben gerade viele Lehrer aus der gymnasialen Oberstufe gefordert, dass wir die Verordnung für die gymnasiale Oberstufe entsprechend verändern. Sie fordern immer, dass wir auf die Basis hören. Aber wenn wir das tun, dann werfen Sie uns genau das vor. Gerade die Lehrer für politische Bildung haben in letzter Zeit gefordert, es genauso gut haben zu wollen wie die Geschichtslehrer in der Vergangenheit. Das heißt, sie wollen nicht immer große, volle Kurse haben, sondern wollen, dass in ihren Unterricht auch diejenigen kommen, die freiwillig politische Bildung haben wollen.
Um die Versorgung zu qualifizieren und das besser anbieten zu können, müssen wir eben auch andere Formen suchen. Deshalb habe ich im Gespräch mit dem Weiterbildungsbeirat unseres Landes den Vorschlag unterbreitet, in viel stärkerem Maße als bisher Minister, Abgeordnete, die vielen kompetenten Kolleginnen und Kollegen aus der Ministerialverwaltung einzuladen, die dann aufgrund ihrer Kompetenz für die verschiedenen Fachbereiche für Weiterbildungsgespräche zur Verfügung stehen können. Ich bin mir sicher, dass viele von Ihnen genauso wie viele Kolleginnen und Kollegen aus der Ministerialverwaltung bereit wären, dem nachzukommen. Mir ist zugesagt worden, da auf die Menschen vor Ort entsprechend zuzugehen. Was uns mit der Akademie der Wissenschaften für alle gymnasialen Oberstufen, die das wollen, gelungen ist, nämlich kompetente Gesprächspartner zu gewinnen, sollte uns doch auch im Bereich der politischen Bildung zusammen mit denen gelingen, die die entsprechenden Kompetenzen haben.
In allen Landkreisen und kreisfreien Städten haben sich in der letzten Zeit regionale Weiterbildungsbeiräte konstituiert. Sie
erfüllen die Aufgabe, den regionalen Bedarf zu ermitteln und die Angebotserteilung im Rahmen der Grundversorgung zu begleiten, und setzen die Forderungen des Gesetzes nach Kooperation und Koordination der anerkannten freien und kommunalen Weiterbildungseinrichtungen untereinander sowie mit anderen Bildungseinrichtungen in der Region um. Vor allem wirken sie sehr gut mit den kommunal zuständigen Stellen zusammen.
Mir wurde gesagt, dass durch die Zusammenarbeit in den regionalen Weiterbildungsbeiräten aus Konkurrenzsituationen schon häufig verlässliche Partnerschaften entstanden sind. Anders wäre die regelmäßige und erfolgreiche Beteiligung der brandenburgischen Weiterbildungsbeiräte auch nicht denkbar.
Die Landesregierung kann durch ihre Maßnahmen nur Impulse geben und die Rahmenbedingungen schaffen. Es liegt in der Verantwortung der unmittelbar Handelnden, sie zu nutzen und praktisch umzusetzen. Der Weg dazu ist bereits beschritten.
Wenn viele von Ihnen am 5. Juni dieses Jahres um 14 Uhr im Brandenburg-Saal mit dabei sein wollen, wenn der brandenburgische Weiterbildungspreis vom Präsidenten dieses Hohen Hauses und von mir an diejenigen, die dafür ausgewählt worden sind, zum ersten Mal verliehen wird, dann setzen Sie denen, die sich tagtäglich um Weiterbildung im Lande Brandenburg bemühen, auch ein klares Zeichen, dass Sie an deren Seite stehen.
Insofern wünsche ich allen Beteiligten, dass Sie den eingeschlagenen Weg in Richtung Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung entschlossen und erfolgreich weitergehen. Die Große Anfrage war dabei ein wichtiger Schritt. Sie hat gezeigt, wo wir sind. Lassen Sie uns gemeinsam weiter in die Zukunft gehen. Vielen Dank.
Ich kann jetzt wieder Gäste begrüßen, die auf der Besuchertribüne Platz genommen haben, und zwar Gäste von der WEQUA Lauchhammer. Herzlich willkommen!
Zu diesen Gästen gehören natürlich nicht die Kollegen Klein und Lenz, die sich ebenfalls dort befinden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich hat Minister Reiche gerade ein gutes Schlusswort gesprochen. Ich möchte die Große Anfrage jetzt aber noch ein wenig unter dem Aspekt der Arbeitsmarktpolitik betrachten, während bisher ausschließlich Bildungspolitiker gesprochen haben, sodass das Thema aus der Sicht der Bildungspolitik jetzt ausreichend beleuchtet worden ist.
Meine Damen und Herren, der materielle Wohlstand, auf dem das System der sozialen Marktwirtschaft basiert, ist vor allem das Ergebnis der Innovationskraft von Wissenschaftlern und Ingenieuren. In diesem Sinne ist die Bundesrepublik von Beginn an eine Wissensgesellschaft, die ihren Reichtum nicht aus der Erde, sondern aus den Köpfen ihrer Menschen schöpfen muss.
Lebenslanges Lernen ist deshalb auch kein in jüngster Zeit entwickeltes Patentrezept zur Bewältigung der Transformation von der Industrie- zur Informationsgesellschaft, aber seine Bedeutung hat in den letzten Jahren stark zu genommen, wie Frau Siebke und Minister Reiche hier schon vorgetragen haben. In immer kürzeren Abständen halten technische Neuerungen Einzug in die Arbeitswelt, in immer kürzeren Abständen verändert sich bekanntes Wissen, ist damit überholt und muss durch neues Wissen ersetzt werden.