Zum Thema: Innere Sicherheit dient der Freiheit und Freiheit ist nicht ohne Sicherheit zu haben. Da kann sich die PDS noch so sehr zum Bewahrer der bestehenden demokratischen Grundfreiheiten machen - für Freiheit brauchen wir innere Sicherheit.
Deshalb müssen wir als Landtag die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Polizei arbeiten kann. Wir müssen für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten die materiellen, personellen und sächlichen Voraussetzungen schaffen, damit sie arbeiten können. Wir müssen seitens der Politik ein Klima erzeugen, welches zeigt, dass ihre Arbeit den notwendigen Respekt findet und dass sie im politischen Bereich unterstützt werden.
Ich kann nicht verstehen, dass Sie daraus einen Vorwurf an unseren Innenminister Jörg Schönbohm ableiten, dass er wie kaum ein anderer für die Belange der inneren Sicherheit eintritt und die Beamten vor Ort in ihrer Arbeit politisch unterstützt.
Wir haben in der Koalition die Jahre seit 1999 zu Jahren der inneren Sicherheit gemacht. Wir haben das Polizeigesetz novelliert und wir haben die Videoüberwachung eingeführt, zunächst befristet und sozusagen mit einem engen Korsett versehen; Kollege Kallenbach hat dies bereits erläutert. Fragen Sie doch einmal die Menschen in Potsdam. Sie nehmen die Videoüberwachung um den Hauptbahnhof herum, die von Ihnen kritisiert wurde, an. Sie begrüßen diese und die Kriminalität ist schon jetzt - nach wenigen Wochen - spürbar zurückgegangen.
Wir haben den finalen Rettungsschuss eingeführt, und zwar nicht deshalb, um Bürgerrechte einzuschränken, sondern wir haben ihn eingeführt, weil er bei bestimmten polizeilichen Lagen notwendig sein kann und weil er der Polizei die notwendige Rückendeckung gibt.
In Brandenburg gibt es eine gute Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei und dem Bundesgrenzschutz. Es gibt eine Polizeireform, die unsere Polizei noch besser auf die Zukunft vorbereiten wird, die sie noch besser für die Herausforderungen der EU-Osterweiterung, für die Zusammenarbeit mit Berlin, aber auch für die Folgen des 11. September rüsten wird.
Meines Erachtens steht hinter dem Antrag der PDS etwas ganz anderes. Es steht dahinter die Ablehnung unseres Rechtsstaates. Es steht dahinter das tiefe Misstrauen, welches Sie gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung hegen.
Nicht alle in der PDS bemühen sich so wie Sie, zu verschleiern, was eigentlich dahinter steht. Ich zitiere einmal aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage bezüglich der Umtriebe der PDS. Frau Kaiser-Nicht, Ihr Kollege in Thüringen hat sich da eben nicht so, er sagt es dann schon direkter als Sie. Da steht:
„Der innenpolitische Sprecher der PDS im Thüringer Landtag meldete für den 2. Oktober 2001 einen Aufzug unter dem Motto ‘Es gibt tausend Gründe, Deutschland zu hassen’ an.”
Das ist es, was Sie auszeichnet und was hinter Ihrer Kritik und letzten Endes auch hinter Ihrem Antrag steht.
- Herr Kollege Bisky, es steht nun einmal hier drin, es ist die offizielle Antwort des Bundesinnenministers. Es geht um den innenpolitischen Sprecher der PDS-Landtagsfraktion in Thüringen.
Wir werden trotz Ihrer Dauerkritik - da befinden Sie sich ja mit der DVU zum Teil in Übereinstimmung, wie ich finde, leider in Übereinstimmung fortfahren, die notwendigen Voraussetzungen für die Wahrung der Sicherheitsbedürfnisse der Menschen in Brandenburg zu gewährleisten.
Vorhin wurde von einem Ihrer Kollegen gesagt, kritische Opposition sei okay. Aber was haben Sie denn in den letzten Jahren für unsere Polizei geleistet? Sie haben hinterfragt, ob wir auf dem rechten Auge blind seien, haben Einsätze in der Hausbesetzerszene in Potsdam, Einsätze bei Castor-Transporten hinterfragt.
Sie haben Polizeibeamte, die im Dienst nach Recht und Gesetz gehandelt haben, in die Nähe von Straftätern gerückt.
(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Sie lassen die Schüler einsam- meln auf der Straße! Sie sind auch nicht besser!)
Die CDU-Fraktion wird den Weg, innere Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, weitergehen. Wir nehmen die Herausforderungen mit der EU-Osterweiterung, mit der Zusammenarbeit von Berlin und mit den Auswirkungen des 11. September an.
Ich danke dem Abgeordneten Petke und gebe das Wort an die Landesregierung. Herr Minister Schönbohm, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir verfügen in Brandenburg über eines der modernsten Polizeigesetze Deutschlands, welches sich durch ein hohes Maß an Normenklarheit und Anwenderfreundlichkeit auszeichnet. Ich sage Ihnen, Frau Kaiser-Nicht: Diese Gesetze dienen unseren Bürgern und niemand anderem. Alles was wir tun, tun wir für die Sicherheit unserer Bürger; denn deren Sicherheit ist die Voraussetzung dafür, dass sie die Freiheitsrechte überhaupt in Anspruch nehmen können.
Wer Angst hat, geht abends nicht auf die Straße. Fragen Sie doch einmal Bürger, wie das aussieht. Deshalb haben wir hier eine besondere Aufgabe zu erfüllen.
Es ist völlig klar: In einem Polizeigesetz müssen Befugnisse geregelt werden, die sich insbesondere an den Erfordernissen zur Bewahrung der inneren Sicherheit, den polizeipraktischen Bedürfnissen und den Geboten unseres Rechtsstaates auszurichten haben. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum einen so genannte Standardbefugnisse benötigt, dass der Polizei zum anderen aber auch Befugnisse an die Hand gegeben werden müssen, die sie in die Lage versetzt, Gefahrensituationen zu bewältigen, die nicht alltäglich sind. Es geht also um Routine und um Besonderheiten.
Diesen vielschichtigen Anforderungen wird das Brandenburgische Polizeigesetz gerecht. Es wurde in der Vergangenheit immer wieder den sicherheitspolitischen Erfordernissen angepasst. Notwendige moderne polizeiliche Eingriffsbefugnisse wurden eingefügt. An der Wirksamkeit des im Vergleich zu den Polizeigesetzen anderer Länder noch jungen Brandenburgischen Polizeigesetzes bestehen überhaupt keine Zweifel.
Eine Untersuchung der Wirksamkeit der Vorschriften unseres Gesetzes ist weder aus fachlichen noch aus übergeordneten Gründen sinnvoll. Darüber hinaus liegen geeignete Bewertungskriterien für die Wirksamkeit der unterschiedlichen Befugnisse im Einzelnen nicht vor. Wir würden uns über die Kriterien strei
ten, weil Sie andere Kriterien anlegen. Angesichts der Vielzahl polizeilicher Aufgaben und der kaum zu vergleichenden Anlässe des polizeilichen Tätigwerdens können diese auch nicht im Einzelnen erstellt werden. Wenn etwas schief gegangen ist, dann weiß man, was falsch war. Wenn es aber klappt, dann wissen viele nicht, warum.
Das Brandenburgische Polizeigesetz von 1996 enthält polizeiliche Standardbefugnisse, die für eine wirksame und erfolgreiche Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich sind. Diese Standardbefugnisse haben sich in der praktischen Arbeit der Polizei bewährt.
Soweit aufgrund polizeilicher Erfahrungen die Schaffung weiterer Befugnisse erforderlich war, hat der Gesetzgeber aufgrund der Initiative der Landesregierung in den Jahren 1999 und 2000 das Gesetz bereits zweimal ergänzt. So wurde 1999 angesichts des Anstiegs der grenzüberschreitenden Kriminalität die Befugnis zur verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrolle, das heißt zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten im Rahmen der grenzüberschreitenden Kriminalität, eingeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass dies notwendig war.
Im Jahre 2000 wurden die Befugnis zur Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze und zur Erteilung von Aufenthaltsverboten sowie eine klare gesetzliche Regelung des so genannten finalen Rettungsschusses in das Gesetz eingebracht.
Diese Gesetzesinitiativen der Landesregierung lassen erkennen, dass die Wirksamkeit der zur Verfügung stehenden Maßnahmen fortlaufend geprüft wird und, wenn erforderlich, dem Gesetzgeber geeignete Vorschläge zur Entscheidung und Verbesserung vorgelegt werden.
Der Gesetzgeber hat es weder bei der Verabschiedung des Brandenburgischen Polizeigesetzes im Jahre 1996 noch im Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen für erforderlich angesehen, eine Evaluierung einzuführen. Wir haben dann eine Ausnahme gemacht, weil wir meinten, dass dies ein neuer Bereich ist, über den wir nicht genügend Erkenntnisse haben, nämlich die Videoüberwachung. Wir haben im Gesetzestext vorgesehen, dass dies zeitlich befristet ist, eine Evaluierung stattfindet und dieser Versuch von externen Experten begleitet wird. Diese Evaluierung lehnen Sie von der PDS ab. Von daher gibt es einen Unterschied zwischen uns. Wir warten ergebnisoffen ab und Sie verurteilen vorher. Aus diesem Grunde sollten Sie einmal überlegen, ob das, was Sie evaluieren nennen, nicht manchmal auch diffamieren heißt.
Zu der im Antrag der Fraktion der PDS als umstritten gekennzeichneten Regelung zur Wohnraumüberwachung und zum Einsatz verdeckter Ermittler ist zu bemerken, dass diese Befugnisse einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standgehalten haben. Als Begründung für die Evaluierung wird angeführt, dass das Brandenburgische Polizeigesetz seit mehr als fünf Jahren in Kraft ist.
Ich sage abschließend: Die Evaluierung findet bei der nächsten Landtagswahl statt und darauf freue ich mich.
Ich danke Herrn Minister Schönbohm. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der PDS hat beantragt, den Antrag in der Drucksache 3/3751 an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich rufe den Antrag in der Drucksache 3/3751 auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.