Meine Damen und Herren, das System der freien Marktwirtschaft funktioniert nicht nach dem Prinzip „Befehl und Gehorsam”. Deshalb sage ich: Wir brauchen keine zusätzlichen Regulierungen, die auf ein Verbot von Überstunden hinauslaufen.
Auf Auftragsschwankungen und Produktionsspitzen muss ein Unternehmer auch reagieren können. Fragen Sie die Betriebsräte, sie werden es Ihnen ebenfalls sagen.
Natürlich setze ich wie mein Kollege Andreas Kuhnert auch auf die Tarifpartner, auf die Tarifautonomie, denn die Gewerkschaften haben gesagt: Wenn wir allein die Zahl der geplanten Überstunden deutlich reduzieren könnten - gemeint sind nicht die Überstunden, die so plötzlich über einen Betrieb kommen, weil es Spitzen gibt -, dann könnten wir in Deutschland etwa 300 000 ich nehme die durchschnittliche Zahl - Arbeitsplätze mehr haben. - Das muss uns schon interessieren, meine Damen und Herren.
Ich fasse zusammen: keine Sanktion für jede geleistete Überstunde, keine allgemeine Bestrafung der Betriebe und ihrer Beschäftigten, stattdessen eine politische Gesamtstrategie, die Brücken baut und Überstunden abbauen hilft. - Vielen Dank.
Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Wer diesem Überweisungsansinnen folgen will, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache folgen will, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt worden.
zwei Monaten ist die von der Landesregierung sehr knapp gehaltene Phase für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse vorüber. Ich möchte daran erinnern, dass sich die PDS-Fraktion für eine strikte Wahrung des Prinzips der Freiwilligkeit und gegen eine zeitliche Befristung der Möglichkeit für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden ausgesprochen hat. Wir haben Ihnen auch vorgeschlagen, zumindest in dieser Wahlperiode des Landtages, also bis zum Jahr 2004, auf Zwangszusammenschlüsse zu verzichten. Alle unsere Bemühungen fruchteten jedoch nicht. Wir konnten uns mit unseren Vorstellungen nicht durchsetzen, auch wenn sie für uns nach wie vor Maßstab für die Gemeindereform sind.
Sie haben sich für eine Reform entschieden, die die Gemeinden nicht als historisch gewachsene Selbstverwaltungseinheiten von unten betrachtet, sondern mit dem Blick von oben als administrativ-territoriale Einheiten, die effizient zu verwalten sind. Sie haben sich dafür entschieden, die Gemeinden mit möglichst viel Druck in ein vorgefertigtes Korsett zu zwängen, ohne Platz für eigenständige Lösungen zu lassen. Der Druck ist in vollem Gange. Die Devise lautet: Schließt ihr euch jetzt zusammen, so wie wir es euch vorschreiben, dann bekommt ihr noch die Zielprämie. Tut ihr es nicht, leistet ihr Widerstand oder gar Totalverweigerung, so wird der Landtag den Zusammenschluss beschließen.
Wir haben im Oktober vergangenen Jahres den Bericht zum Stand der freiwilligen Gemeindefusionen zur Kenntnis nehmen können. Daraus ging hervor, dass sich viele Gemeinden von dem Druck des Innenministers nicht beeindrucken lassen und ihre Rechte selbstbewusst wahrnehmen. Zwei Monate später, kurz vor Weihnachten, schätzte der Innenminister ein, dass es bei den Gemeindezusammenschlüssen nur so brummen würde. Analysiert man jedoch die der Presse mitgeteilten Zahlen, so ist Herr Schönbohm noch weit vom selbst gesteckten Ziel entfernt, mindestens 70 % der Gemeinden zum freiwilligen Zusammenschluss zu bewegen. Um allen Missverständnissen und Täuschungsmanövern von vornherein zu begegnen: Ausgangsbasis dabei war nicht die Anzahl der Einwohner, die in leitliniengerechten Strukturen leben, sondern Ausgangsbasis war die Anzahl der Gemeinden, die zu Beginn der Reform in ihrem Bestand infrage gestellt worden sind. Ich sage das deshalb, weil im Bericht vom Oktober mehrere Bezugsebenen aufgemacht worden sind. So fanden sich auf einmal 64 % der Brandenburgerinnen und Brandenburger in leitliniengerechten Strukturen wieder, ohne dass sie überhaupt etwas mit der Reform zu tun hatten, weil sie in Orten wohnen, an denen die Reform schlichtweg vorbeigegangen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die PDS-Fraktion hat ihre Kritik an den Leitlinien der Landesregierung und am Gemeindereformgesetz deutlich gemacht. Wir verfolgen jedoch mit Sorge, dass Sie jetzt selbst diesen fragwürdigen Rahmen nicht mehr einhalten und den Ermessensspielraum des Innenministers bis an die Grenze der Beliebigkeit ausweiten. Das heißt, dass die durch die Leitlinien ohnehin stark begrenzten Entscheidungsmöglichkeiten der Gemeinden noch weiter eingeschränkt werden. Bedenklich ist vor allem, dass Gemeinden, die bereit sind, den Vorgaben der Landesregierung zu folgen und ihre gemeindliche Selbstständigkeit aufzugeben, trotz der Übereinstimmung mit den Leitlinien keine Entscheidung des Innenministers erhalten, sei es eine erteilte oder eine versagte Genehmigung.
Besonders exemplarisch ist das im Falle der Gemeinde Golm, die immer mehr ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerät. Ich bedauere sehr, dass Kollege Hackel nicht im Raum ist. Golm ist aufgrund seiner räumlichen Lage und der baulichen Verflechtung eng mit der Landeshauptstadt Potsdam verbunden. Das Interesse Potsdams an einer Eingemeindung Golms ist deshalb verständlich. Es gibt jedoch aus der Vergangenheit tiefe Aversionen gegen ein Zusammengehen mit Potsdam. Der Landeshauptstadt ist es offensichtlich nicht gelungen, durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit das Misstrauen abzubauen und Vertrauen zu schaffen.
Andererseits gibt es offensichtlich gute Erfahrungen der Gemeinde Golm in der Zusammenarbeit mit der Stadt Werder, die gleichzeitig die Verwaltung des gemeinsamen Amtes stellt. Nachdem sich Golm entschieden hatte, aufgrund der Vorgabe der Leitlinien auf seine Selbstständigkeit zu verzichten, gab es zwei Möglichkeiten: entweder die Eingliederung in die Landeshauptstadt oder das Zusammengehen mit dem bisherigen Amt Werder zu einer Großgemeinde. Die Golmer haben sich in einem Bürgerentscheid, der übrigens im Interesse der Prüfung eines Zusammengehens mit Potsdam sogar noch einmal verschoben worden ist, eindeutig für Werder entschieden. Damit waren die Voraussetzungen dafür gegeben, dass das Amt Werder eine Großgemeinde wird. Das ist eindeutig die in den Leitlinien vorgesehene Vorzugsvariante. Ich verweise dazu auf Seite 8 der blauen Broschüre des Innenministeriums. Unter Leitbild heißt es dort in Absatz 2, dass die Kreisgrenzen grundsätzlich Bestand haben sollen. Des Weiteren heißt es:
„Die Bildung von amtsfreien Gemeinden soll möglichst in den Grenzen der bestehenden Ämter erfolgen.”
„Abweichungen von den bisherigen Ämtergrenzen können insbesondere im Interesse der Stärkung der Städte, vor allem regionaler Entwicklungszentren, geboten sein.”
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bürger der Gemeinde Golm haben sich daran gehalten, dass sie sich in den Grenzen des bestehenden Amtes und damit auch innerhalb der Kreisgrenze zusammenschließen wollen. Dieses leitliniengerechte Vorgehen ist durch ein überzeugendes Votum der Golmer im Bürgerentscheid demokratisch legitimiert. Selbst wenn man jetzt davon ausgehen sollte, dass Golm zwei gleichwertige Optionen hatte, was ich angesichts der konkreten Formulierung der Leitlinien bezweifle, so hat sich die Waage mit dem eindeutigen Bürgerentscheid, der auch das Wohlwollen des angehörten Kreistages gefunden hat, auf die eine Seite geneigt.
Spätestens jetzt stellt sich die Frage, welche Bedeutung dem Genehmigungsrecht des Innenministers, der sozusagen das letzte Wort hat, beigemessen wird. Alle formalen Voraussetzungen liegen im Fall Golm vor, um diese Genehmigung zu erteilen. Wenn Minister Schönbohm jetzt von einem Zielkonflikt spricht, der einer weiteren Prüfung bedürfe und erst nach dem Ende der Freiwilligkeitsphase geklärt werden könne, dann nimmt er sein Genehmigungsrecht in einer Weise wahr, durch die der Bürgerentscheid in Golm zur Bedeutungslosigkeit degradiert wird.
In § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist festgeschrieben, dass das Ministerium des Innern insbesondere dann die Genehmigung versagen kann, wenn die Verwaltungskraft eines Amtes gefährdet würde, das heißt, der Innenminister hat einen Ermessensspielraum. Die Frage ist, wie weit dieses Ermessen des Innenministers gehen kann. Keine Frage des Ermessens ist jedoch, ob hier nach Gutdünken über den Antrag entschieden wird oder aber die Entscheidung auf Eis gelegt bleibt. Diese Untätigkeit ist behördliche Willkür.
Wir halten es daher nicht für vertretbar, dass der Innenminister an keine Fristen gebunden ist, wenn er über die Anträge der Kommunen zu entscheiden hat. Gerade im Fall der Gemeinde Golm ist seit mindestens einem Jahr bekannt, wohin die Reise geht. Alle Zusammenhänge konnten längst geprüft werden. Auch die künftige Gliederung im Potsdamer Nordraum kann nicht zum ausschlaggebenden Kriterium für eine Genehmigung gemacht werden, da die gegenwärtige Amtsstruktur in Form der Großgemeinde weitergeführt werden soll und die Gemeinde Geltow bei einer vergleichbaren Lage keinen Bedenken unterliegt.
Um einer willkürlichen Handhabung des Genehmigungsrechts entgegenzuwirken, beantragen wir eine zeitliche Befristung von einem Monat. Das ist eine Frist, die bei gutem Willen völlig ausreichend ist, da das Innenministerium die Prozesse vor Ort ständig begleitet. Durch die „MAZ” vom 2. Januar 2002 wurde ja auch bekannt, dass Fälle, in denen keine Zweifel bestehen, gar in drei Tagen entschieden werden konnten.
Sie erinnern sich auch an den Wortlaut des Entschließungsantrages von SPD und CDU zum Bericht im Oktober 2001. Unter 2 b) hieß es, Gemeindezusammenschlüsse auch zukünftig durch eine zeitnahe Bearbeitung der Genehmigungsanträge zu fördern. Dadurch sollen diejenigen Gemeinden, deren Neugliederungsvorschläge nicht den Leitlinien entsprechen, die Möglichkeit einer Neuorientierung erhalten.
Mit einer solchen Fristenregelung verbinden wir auch die Absicht, dass den betroffenen Gemeinden bei einer Ablehnung der Genehmigung die Möglichkeit gegeben wird, innerhalb der Freiwilligkeitsphase ihre Entscheidung zu überdenken und sich gegebenenfalls für einen anderen Weg zu entscheiden.
Im Fall der Gemeinde Golm kommt jedoch noch hinzu, dass bei einer Verschiebung der Genehmigung bis zum Ablauf der Freiwilligkeitsphase und einer dann erfolgenden Ablehnung nur der zwangsweise Zusammenschluss bleibt, die Kopfprämie verloren geht und der für den kompletten Zusammenschluss des Amtes in Aussicht gestellte höhere Prämiensatz ebenfalls nicht gezahlt werden kann.
Wir schlagen Ihnen zweitens vor, dass bei mehreren leitliniengerechten Varianten im Fall eines Antrages einer Gemeinde schon von Verfassungs wegen der erfolgreiche Bürgerentscheid den Ausschlag geben muss und die Genehmigung zu erteilen ist.
Es darf bei der Frage der Bedeutung eines Bürgerentscheids kein Herumeiern geben. Denn gibt es mehrere leitliniengerechte Varianten des Zusammenschlusses, die unterschiedlich stark in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Ge
meinde eingreifen, zum Beispiel wenn eine Variante von der Gemeinde - durch Bürgerentscheid bestätigt - bevorzugt wird und die andere Variante nur zwangsweise durchgesetzt werden kann, dann ist das Interesse der betroffenen Gemeinde auf Beachtung ihres Votums bei der Abwägung im Einzelfall eben mit relativem Vorrang zu berücksichtigen. Schließlich führte das Innenministerium in einem Schreiben vom 19. Juli 2001 an die Landräte aus, dass ein Bürgerentscheid gegen eine leitbildgerechte Gemeindeneugliederung zwar den Gesetzgeber nicht hindere, durch Gesetz eine von den Bürgern abgelehnte Gebietsänderung vorzunehmen, doch auch hier sei das Ergebnis des Bürgerentscheids in die Abwägung - wohl mit offenem Ausgang - einzustellen, wenn der subjektive Unwille durch objekte Gesichtspunkte gerechtfertigt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich habe auch ich die Aussagen in den Leitlinien zur Kenntnis genommen, dass beantragte Zusammenschlüsse nicht nur in sich leitbildgerecht sein müssen, sondern auch dem Gemeinwohl entsprechende Lösungen im Umfeld nicht behindern dürfen. Auch das trifft auf Golm nicht zu.
Ähnlich wie in Golm und Werder ist die Problemlage zum Beispiel beim Amt Neuhausen. Die Besonderheit von Golm besteht jedoch darin, dass es unterschiedliche Interessen innerhalb der Koalition gibt. Herr Schönbohm deutete das in einem Schreiben an den Kreisverband der CDU an, in dem er ausführte, dass eine Entscheidung zugunsten von Werder zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen in der Koalition gehabt hätte.
Gerade diese Andeutungen stellen die Objektivität der Entscheidung des Innenministers im Fall der Gemeinde Golm noch mehr infrage. Ich weiß nicht, welche Absprachen es zwischen dem SPD-Landesvorsitzenden Platzeck und dem CDU-Landesvorsitzenden Schönbohm geben wird. Wir sollten jedoch mit einem Beschluss des Landtages dafür sorgen, dass die Möglichkeiten für ein etwaiges willkürliches Vorgehen weitgehend eingeschränkt werden und dem Bürgerwillen ein höherer Stellenwert eingeräumt wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mitte 2000 hatte das Land Brandenburg 1 479 Gemeinden. Bis zum 17. Januar 2002 wurden insgesamt 183 Gemeindeneugliederungsverträge mit 535 daran beteiligten Gemeinden genehmigt. Die Zahl der Gemeinden im Land Brandenburg hat sich also auf insgesamt 1 074 verringert.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass erstens sich dieses Reformvorhaben im Land Brandenburg auf einem guten Weg befindet und dass zweitens entgegen dem Anschein des Antrags der Fraktion der PDS Gemeindeneugliederungsverträge vom Ministerium des Innern genehmigt werden. Anträge werden geneh
migt, sofern sie den Vorgaben der Leitlinien entsprechen, das heißt, sie werden genehmigt, sofern dadurch dauerhaft leistungsstarke und effiziente Verwaltungseinheiten entstehen.
Es ist mir wichtig, an dieser Stelle an die Ziele der Reform zu erinnern. Es war eines der Ziele, weitere Aufgaben auf die kommunale Ebene zu verlagern. Aber schon jetzt können kleine einwohner- und finanzschwache Gemeinden ihre Aufgaben oftmals nicht mehr zur vollen Zufriedenheit erfüllen. Dies führt letztlich zu einer Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung und damit nicht zuletzt zu Demokratieverdrossenheit. Der Bürger möchte zu Recht, dass seine Anliegen in hoher Qualität und zeitnah erledigt werden. Darauf hat er einen Anspruch.
Was den Zeitrahmen der Genehmigungen betrifft, so ist auf Folgendes hinzuweisen: Das Ministerium genehmigt die Zusammenschlüsse, wenn sie leitbildgerechten Lösungen auch im Umfeld nicht entgegenstehen. Die Entscheidung wird so zeitnah getroffen, wie es die umfängliche Prüfung zulässt. Ich meine, die zuvor genannten Zahlen bestätigen das.
Meine Damen und Herren, genau das ist die Aufgabe des Ministeriums. Es soll eine Entscheidung treffen, die alle denkbaren Aspekte berücksichtigt, damit anschließend kein Gericht sagen kann: Ihr habt euch nicht umfassend kundig gemacht! - Deshalb kann es sicherlich an der einen oder anderen Stelle etwas dauern, bis ein Vertrag genehmigt wird. Herr Sarrach, ich gehe aber davon aus, dass niemand in der Landesregierung absichtlich eine Verzögerung herbeiführen wird, denn jeder genehmigte Zusammenschluss ist ein Beweis für den Erfolg der Gemeindegebietsreform. Von daher ist es nicht ersichtlich, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, weshalb Sie die Landesregierung zeitlich binden wollen.
Die Leitlinien verwenden den Begriff des „öffentlichen Wohls”, welches erfüllt sein muss, um eine Gebietsänderung vorzunehmen. Die Leitlinien engen den Handlungsspielraum der Gemeinden also nicht ein; dieser ist durch Artikel 97 unserer Verfassung vorgegeben. Sie geben vielmehr eine Orientierung entsprechend Artikel 98. Dies, Herr Sarrach, schließt natürlich ein, dass es mitunter auch zwei leitbildgerechte Lösungen geben kann. Wenn zum Beispiel die Bildung amtsfreier Gemeinden in den Grenzen bestehender Ämter erfolgt, auf der anderen Seite aber im Interesse der Stärkung der Städte Umlandgemeinden eingegliedert werden sollen, dann haben wir einen solchen Fall. Dass in diesen Fällen durchgeführte Bürgerentscheide in die Entscheidungsfindung einfließen, ist eine Selbstverständlichkeit.
Neben diesen gibt es aber noch andere Aspekte, die auch Beachtung finden müssen. Dies sind Fragen wie: Besteht eine enge bauliche Verflechtung? Durch welche Variante der Eingliederung wird die Erfüllung der Aufgaben erleichtert bzw. verbessert? Ist für die Entwicklung einer Stadt eine Erweiterung ihres Gebietes erforderlich?