Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ressourcenschonung und Umweltentlastung sind auch weiter dringend erforderlich; das ist unbestritten eines der wichtigsten Probleme im Hinblick auf Zukunftsfähigkeit. Die Verringerung der energiebedingten Emissionen geht am schnellsten über den Ausbau des Einsatzes der erneuerbaren Energien und über eine sparsame und rationelle Verwendung von Energie. Trotz einiger Anstrengungen in vielen Lebensbereichen gibt es weiterhin erhebliche Einsparpotenziale. Es ist auch offensichtlich, dass der Bedarf an Energie weiter rasant ansteigt.
Warum werden nun die bekannten Einsparpotenziale nicht wirklich genutzt? Gründe hierfür sind häufig nicht etwa fehlende technische Voraussetzungen oder, wie vor Wochen eine Schlagzeile in der „Tageszeitung” lautete, „Kein Geld zum Energiesparen”. Vielmehr ist es oft Unkenntnis oder mangelndes Problembewusstsein der politischen Entscheidungsträger, der Ingenieure und Architekten. Selbst Chancen beim Aufbau der Verwaltungsgebäude, die wir in großer Zahl errichten mussten, sind nicht wirklich genutzt worden. Für die vielen Altbauten, bei denen auch jetzt noch Umbaubedarf besteht, gilt wieder einmal „Kein Geld zum Sparen”.
Während alle größeren Kommunen und Landesbehörden Energiefachleute oder Energiebeauftragte beschäftigen können, werden kleine Kommunen in der Regel auf Unterstützung angewiesen sein. Tief greifende Sparerfolge erfordern aber insgesamt einen hohen Einsatz an Wissen und Kapital.
Die Informationsangebote über erfolgreiches Sparen, das auch den Finanzhaushalt der Kommunen nachhaltig entlastet, sind seit Jahren praktisch flächendeckend vorhanden und für jeden nutzbar. Dennoch kommt die ZukunftsAgentur mit Blick auf die Kommunen in dem uns vorliegenden Bericht zu der Schlussfolgerung, dass noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um systematisch und flächendeckend zu einer sparsamen Energiebewirtschaftung zu kommen.
Im Hinblick auf die teilweise prekäre Lage der Kommunalfinanzen ist die mangelnde Ausschöpfung der Einsparpotenziale weder nachvollziehbar noch hinnehmbar. Nun kann man als Landespolitiker mit dem Totschlagargument der kommunalen Selbstverwaltung kommen und das Thema wegen scheinbarer Nichtzuständigkeit zu den Akten legen. Der Landtag hat sich aber immer mit kommunalpolitischen Fragen problembewusst auseinander gesetzt und versteht seine Aktivitäten in der Regel als Angebot zur Unterstützung. So war auch der Beschluss des Landtags als Hilfe für die Kommunen zu verstehen. Zum besseren Verständnis rufe ich den konkreten Auftrag des Landes in
Erinnerung. Danach sollte die Landesregierung einen Sachstandsbericht über den Stand der rationellen Energieverwendung in den Kommunen - übrigens schon im III. Quartal 2000; Herr Thiel hat darauf hingewiesen - dem Landtag vorlegen. Seit dieser Zeit ist viel Energie durch die Leitungen geflossen; ich sage: viel zu viel Energie.
Es ging aber nicht nur um einen Sachstandsbericht. Der entscheidende Auftrag bestand darin, neue Vorschläge für eine Förderung zu erarbeiten. Zumindest - das war meine Hoffung - sollte die Unterstützung auf dem Niveau der Jahre 1995 bis 1999 gehalten werden. Dazu haben wir eigentlich Antworten erwartet.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich nun zu dem Ergebnis des vorliegenden Berichts komme. Man kann es kurz zusammenfassen: Von acht Seiten befassen sich sieben ausführlich mit den Maßnahmen und erfolgreichen Projekten aus der letzten Legislaturperiode; die wesentlichen Projekte liefen nur bis 1999. Danach kamen Umstrukturieren, Nachdenken und Prüfen - mehr fällt mir nicht ein. Lediglich die letzte Seite des Berichts enthält im letzten Punkt Schlussfolgerungen. Die Handlungsempfehlungen, die wir dort finden, sind sehr dünn und unverbindlich; Herr Minister, das muss ich so deutlich sagen. Ich bin davon wirklich enttäuscht. Hier ist kein konzeptionelles Vorgehen zu erkennen. Das ist vor allem deshalb schade, weil wir mit der BEA auf einem guten Weg waren. Hier scheint es einen Bruch gegeben zu haben und ich bitte Sie aufzuklären, wie es zu diesem Bruch gekommen ist.
Aber man soll nicht nur kritisieren, sondern auch Vorschläge machen. Im Hinblick auf eine rationelle Energieverwendung hätte ich mir gewünscht, dass die Landesregierung zum Beispiel eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Städte- und Gemeindebund vorlegt, wie man in Zukunft gemeinsam Projekte verwirklichen will. Auch hätte man die Frage - Herr Thiel hat darauf ebenfalls hingewiesen -, wie überall im Land Seminare stattfinden könnten, nicht mehr prüfen müssen, sondern solche Seminare hätten längst stattfinden können.
Ein letzter Vorschlag: Man hätte uns heute auffordern können, einen revolvierenden Energiesparfonds zum Beispiel für die Sanierung von Schulen oder öffentlichen Gebäuden einzurichten. Ein solcher Fonds wäre ein konkretes Beispiel für ein Angebot an die Kommunen, das sich jedenfalls mittelfristig rechnete. Aber auch hier gilt wahrscheinlich wieder der Slogan: Kein Geld zum Sparen.
Diese oder ähnliche Vorschläge liegen nicht auf dem Tisch und stehen auch nicht in dem Bericht. Deshalb können wir heute auch nicht über sie reden. Aber ich werde meiner Fraktion vorschlagen, über den Umgang mit dem Bericht und dem Ergebnis des Berichts im Ausschuss zu beraten.
Ich bin übrigens nicht enttäuscht über den Inhalt des Berichts, sondern darüber, wie mit dem Thema umgegangen wurde. Da fehlt in meinen Augen einfach der Biss. Ich bin jetzt auch bewusst nicht auf die Frage der Landesliegenschaften eingegangen, Herr Thiel, da in dem Bericht dazu nichts steht, sodass wir nicht darüber reden können. Der Bericht zu diesem Thema steht noch aus. Wir erwarten, dass er noch kommt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Landesregierung hatte sich in ihrem Energiekonzept aus dem Jahr 1996 durchaus ehrgeizige Ziele gesetzt. Die hohen Energiekosten, insbesondere in den öffentlichen Einrichtungen im Land Brandenburg, sollten beträchtlich heruntergefahren werden. Im damaligen Energiekonzept ist ausgeführt, dass der Energieverbrauch der öffentlichen Einrichtungen jährlich circa 85 DM je Einwohner betrug. Die westdeutschen Kommunen gaben lediglich 35 DM pro Einwohner aus. Diese erhebliche Differenz macht deutlich, dass der Osten in der heutigen Republik dem Westen weit hinterher hinkt. Zwar hat es durch den Einsatz von Energiebeauftragten hierzulande eine Verbesserung gegeben, jedoch ist das westdeutsche Niveau bei weitem noch nicht erreicht.
Die Landesregierung hält in ihrem Bericht fest, dass von den 22 Energiebeauftragten nach Abschluss des Projektes der Landesregierung nur sechs in den Kommunen angestellt wurden. Das von der Landesregierung favorisierte Instrument der Energieeinsparung ist in vielen Kommunen und Kreisen nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden, wie der Bericht ausweist. Die Kommunen haben ihre Vorbildfunktion in puncto Energieeinsparung nur eingeschränkt wahrgenommen. Sie haben auch nur ansatzweise andere Verbrauchergruppen motivieren können. Das aber, meine Damen und Herren, ist besonders bedauerlich.
Sehen wir uns den Landtag an, die Arbeitsstätte der Abgeordneten: überall Energieverschwendung durch unzureichende Dämmung oder veraltete Anlagen. Wenn noch nicht einmal das Haus der Abgeordneten vorbildlich ist, wie sollen dann die Bürger draußen im Lande dazu bewegt werden, Energie einzusparen?
Nun mag uns Finanzministerin Ziegler entgegenhalten, dass es das ohnehin vorhandene Milliardenloch nicht mehr gestatte, ein groß angelegtes Modernisierungsprogramm für öffentliche Gebäude durchzuführen. Die DVU-Fraktion ist hier völlig anderer Meinung. Wir müssen im Rahmen von Umschichtungen wieder mehr Geld für den Bausektor bereitstellen. Dies sichert nicht nur den kleinen Bauhandwerkern die Existenz und bewahrt sie vor dem Ruin, sondern als positiver Begleiteffekt werden auch die öffentlichen Energieausgaben auf etwa 30 % gesenkt werden. Bei einer grundlegenden Sanierung der Bausubstanz, bei entsprechenden Wärmedämmmaßnahmen sowie neuen Heizungs- und Elektrosystemen könnte das Einsparpotenzial noch erheblich größer ausfallen. Die nur punktuell eingesetzten kommunalen Energieberater konnten bereits binnen eines Jahres mit geringen investiven Mitteln die Betriebskosten um 10 % senken; darauf wies bereits Herr Gemmel hin. Es kann also funktionieren, wenn sowohl das Land als auch die Kommunen und Kreise bereit sind, die Energiewende mitzugestalten.
Die Landesregierung hat in ihrem Energiekonzept aus dem Jahr 1996 als Zielsetzung die umweltverträgliche und sparsame Be
reitstellung und Nutzung von Energie herausgestellt. Nach über fünf Jahren müssen wir feststellen, dass wir von diesem Ziel noch meilenweit entfernt sind. Das gilt auch für die erneuerbaren Energien. Ob bei dem Tempo, das die Regierung hier vorlegt, im Jahre 2010 die Fünfprozentmarke erreicht werden wird, ist noch fraglich. Die Landesregierung kann sich nicht damit herausreden, die Planungshoheit liege bei den Gemeinden und die Energieversorgung sei eine Selbstverwaltungsaufgabe; auch dies sprach Herr Gemmel bereits an. Wie sollen die Gemeinden angesichts zunehmender Verschuldung und angesichts der erst kürzlich beschlossenen Kürzungen ihre Aufgaben denn überhaupt noch finanzieren?
Auch die Vorbildfunktion des Landes muss bezweifelt werden. Mit ein paar Broschüren und einigen Energieberatern kann die Energiewende nicht vollzogen werden. Der Bericht der Landesregierung weist leider wenig verwertbare Fakten auf. Oft werden ohnehin schon längst bekannte programmatische Erklärungen wiederholt. - So viel zu diesem Bericht. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich versucht, erst einmal darüber zu philosophieren, weshalb durch die Tagesordnungsänderung ein so wichtiges Thema wie die Energiepolitik als letztes behandelt wird
und dann noch als Tagesordnungspunkt 13; das ist fast anrüchig. Aber ich werde das mal stecken lassen und werde zum Thema kommen. Ich werde, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die energiewirtschaftlichen Aspekte nicht mehr eingehen.
Sie erinnern sich bestimmt daran, dass die CDU-Fraktion auch in der Zeit, als sie noch in der Opposition war, grundsätzlich alle Maßnahmen der Landesregierung unterstützt hat, die mit dem Energiesparen im Zusammenhang standen. Das wird natürlich jetzt in doppelter Hinsicht weitergeführt. Der vorliegende komprimierte Bericht der Landesregierung stellt im Grunde genommen ja auch das Ergebnis der Arbeit von Jahren dar und weist letztlich den Weg, wie mit den bisher gewonnenen Erkenntnissen theoretisch und praktisch umzugehen ist.
Neben den gesamten positiven Aspekten, die meine Vorredner zumindest zum Teil bereits aufgeführt haben, halte ich vor allen Dingen die Schonung von energetischen Ressourcen und auch die positiven Auswirkungen auf die Umwelt bei verringertem Energieverbrauch für besonders wichtig.
Wenn ich das aber speziell auf das Land und auf unsere Kommunen beziehe, muss ich noch eine wichtige Frage anfügen, und zwar die Frage der möglichen finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Städte und Gemeinden. Auch hierzu ist andeutungsweise bereits einiges gesagt worden, sodass ich mich
gleich den im Bericht enthaltenen Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen seitens der Landesregierung zuwenden möchte.
Ich unterstütze im Namen der CDU-Fraktion vorab vorbehaltlos die dort angeführten vier Handlungsoptionen. Ich halte sie nicht für so flach, wie Herr Gemmel das dargestellt hat, sondern meine, dass sie auch bezüglich ihrer Umsetzung sehr anspruchsvoll sind. Das muss man auch berücksichtigen.
Trotzdem, meine Damen und Herren, möchte ich mir die Bemerkung erlauben, dass mir manches an diesen Handlungsoptionen etwas theoretisch vorkommt. Ich glaube nämlich nicht, dass die Handlungsempfehlung, die Investitionspauschalen zielgerichtet für Maßnahmen zur rationellen Energieanwendung und für Investitionen zur energetischen Verbesserung in kommunalen Gebäudebeständen einzusetzen, sehr wirklichkeitsnah ist. Erst in der vorhergehenden Landtagssitzung haben wir die Höhe der Investitionspauschalen im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Gemeindefinanzierungsgesetz erheblich reduziert und ich glaube nicht, dass die Kommunen in dieser Situation jetzt nichts Eiligeres zu tun haben, als die gekürzten Mittel für die Investitionspauschalen ausschließlich für diesen Zweck zu verwenden. Da wird es in den Gemeinden und Städten noch eine ganze Reihe anderer Aufgaben geben, die mindestens die gleiche Wertigkeit haben.
Trotzdem meine ich, dass auch diese Handlungsoption aufgeführt werden muss, weil auch eine Menge Sanierungsarbeiten an Gebäuden des öffentlichen Bereichs durchzuführen sind. Mittelzentren beispielsweise sind oft auch Schulzentren ihrer Region und die Mittel aus ihren Investitionspauschalen gehen schon über Jahre hinweg in den Bereich der Sanierung der Schulgebäude und Turnhallen. Dass bei so vielen Sanierungsmaßnahmen natürlich vorrangig auf Energieeinsparungsaspekte zu achten ist, setze ich eigentlich voraus, zumal die Kommunen auch verpflichtet sind, bei Investitionsmaßnahmen diesen Sachverhalt besonders zu berücksichtigen.
Bei Neubaumaßnahmen wird das in Zukunft sogar noch stringenter gehandhabt; denn nach der neuen Energiesparverordnung des Bundes, die am 1. Februar dieses Jahres in Kraft gesetzt wird, ist jeder öffentliche Investor verpflichtet, bei Gebäuden ab 100 m3 Rauminhalt einen Energiebedarfsausweis vorzulegen, der auch Bestandteil der Genehmigungsunterlagen wird.
Mich hat in diesem Bericht der Landesregierung etwas anderes erschreckt: Bei aller positiven Darstellung der bisherigen Arbeit scheint eine flächendeckende Berücksichtigung der Aspekte der rationellen Energieanwendung bei den Liegenschaften der kreisfreien Städte, Ämter und Gemeinden im Land Brandenburg noch nicht gewährleistet zu sein.
Deswegen unterstütze ich ausdrücklich auch die anderen Handlungsoptionen, die die Voraussetzung dafür schaffen, Herr Gemmel, dass das in Zukunft auch so erfolgt.
Ich hätte aus dieser Überlegung heraus, meine Damen und Herren, noch einen weiteren Vorschlag, und zwar für eine fünfte Handlungsoption. Diese Option knüpft an die Tatsache an, dass viele Haushalte unserer Städte und Gemeinden nur unter Schwierig
keiten ausgeglichen gestaltet werden können. Ich schlussfolgere eigentlich daraus, dass in diesen Städten und Gemeinden ein primäres Interesse vorliegen muss, Ausgaben zu reduzieren. Wenn Städte und Gemeinden hier nicht von sich aus ein Einsparpotenzial sehen, dann sollte die jeweilige Kommunalaufsicht beim Kreis, die den Haushalt für das laufende Jahr zu genehmigen hat, darauf achten, dass im Haushalt ausdrücklich vermerkt wird, dass sich ein Energiebeauftragter um konkrete Einsparungen auf dem Gebiet der Betriebskosten der öffentlichen Gebäude bemüht.
Wenn das in die jeweilige kommunale Haushaltssatzung vielleicht auch nur unter Schwierigkeiten einzuarbeiten ist, so kann es zumindest bei all den Kommunen problemlos gemacht werden, die eine Haushaltssicherungskonzeption vorzulegen haben, damit ihre Haushalte überhaupt genehmigt werden können. Für diese Haushaltssicherungskonzeptionen würde ich dringend empfehlen festzulegen, dass solche Maßnahmen verpflichtend auszuweisen sind. Das kann die Kommunalaufsicht nämlich eindeutig kontrollieren und man hätte damit einen indirekten Hebel zu einer positiven Entwicklung in der Hand.
Das setzt selbstverständlich voraus, dass sich das Wirtschaftsund das Innenministerium entsprechend verständigen, um sol
che Handlungsempfehlungen der Landesregierung auch an die Kreise reichen zu können. Aber ich denke, das dürfte kein Problem sein.
Zusammenfassend noch folgenden Satz: Wir sind auf dem richtigen Weg, nur ist er noch zu schmal und wird noch von zu wenigen begangen. Ich hoffe, das ändert sich in Zukunft. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich danke auch. Wir sind damit am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landesregierung - Drucksache 3/3588 - zur Kenntnis genommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 13 und damit die heutige 50. Sitzung, wünsche noch einen interessanten Abend sowohl bei den Ingenieuren als auch bei den Journalisten und hoffe, wir sehen uns morgen, wie gewohnt an gleicher Stelle, zur 51. Sitzung.