Protocol of the Session on November 21, 2001

Nur kurz kann ich noch auf das Asyl- und Flüchtlingsrecht eingehen. Die DVU-Fraktion hält nichts von der vor einiger Zeit aus den Reihen der CSU und heute seitens eines Herrn Schill vertretenen Einteilung von Ausländern in solche, die uns nützen, und solche, die uns schaden. Wie sollen die asylberechtigten und anerkannten Flüchtlinge zugeordnet werden? Nutzen oder schaden die? Wir meinen, es handelt sich hier um Menschen, die unserer Hilfe dringend bedürfen. Helfen kann man diesen Menschen sicherlich nicht dadurch, dass man das Asylrecht abschafft, sondern dadurch, dass man deren Verfahren erheblich beschleunigt und den Asyl- und Flüchtlingsschutz der heutigen Lebenswirklichkeit anpasst.

Mit diesen Vorschlägen können Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, sich endlich einmal konstruktiv in den Bundesrat einbringen. Dann brauchte der Innenminister...

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss!

... nicht über das hohe Erpressungspotenzial des Kanzlers zu lamentieren, sondern Sie hätten einen Beitrag mit Inhalt zu bieten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Für die Koalitionsfraktionen spricht noch einmal der Abgeordnete Homeyer. Bitte sehr, Herr Homeyer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Entwurf des Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz, um ein Gesetz also, das zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies auch aus gutem Grund, da die Interessensphären der Länder in besonderem Maße berührt werden. Im Gegensatz zu Einspruchsgesetzen, bei denen dem Bundesrat gegen Gesetzesbeschlüsse des Bundestages lediglich nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens ein Einspruch zusteht, kommen Zustimmungsgesetze nur dann zustande, wenn der Gesetzesbeschluss des Bundestages die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates findet. Dies kann man übrigens in Artikel 78 Grundgesetz, erste Variante, nachlesen.

Bei dem hier im Mittelpunkt stehenden Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung handelt es sich um ein Gesetz, welches zum einen eine sensible Thematik behandelt, zum anderen aber auch für die Zukunft Deutschlands von außerordentlicher Wichtigkeit ist. Aus diesem Grunde findet derzeit in den Ländern der notwendige Meinungsbildungsprozess statt.

Der Bundesrat wird sich in angemessener Frist mit dem Gesetzentwurf befassen und alle Beteiligten sollten bestrebt sein, dass am Ende ein Gesetz in einer Form vorliegt, die möglichst vielen Interessen gerecht wird.

Der uns heute vorgelegte Antrag würde dieses vernünftige Vorgehen konterkarieren. Wir lehnen ihn deshalb ab. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Für die PDS-Fraktion erhält die Abgeordnete Frau Wolff das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion lehnt den Antrag der DVU zu einer Bundesratsinitiative zur

Ablehnung des Entwurfs des Zuwanderungsgesetzes mit aller Entschiedenheit ab.

Ein sensibler Umgang mit dem Problem der Zuwanderung ist unumgänglich und nach dem 11. September dringender denn je. Diesen sensiblen Umgang lässt die DVU in ihrem Antrag vermissen. In zum Teil verbrämter Form werden Vorbehalte gegen Ausländerinnen und Ausländer aufgemacht, die die Diskriminierung dieser Menschen fördern. Entgegen den Realitäten hält die DVU an ihrer Behauptung fest, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Einwanderungsland sei.

Mit der Forderung nach Verschärfung der Versagungsgründe für Asyl und der Gründe für die Ausweisung sowie der Forderung nach einer erheblichen Beschleunigung der Durchsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen schärft die DVU ihr ausländerfeindliches Profil. Diese Brunnenvergiftung weisen wir entschieden zurück. Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei der PDS)

Als Nächstes steht die Landesregierung auf meiner Liste. - Sie verzichtet, sodass ich am Ende der Rednerliste bin. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag mit der Drucksachennummer 3/3519 - 2. Neudruck - der DVU-Fraktion. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge die Hand aufheben. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist er mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und damit die heutige Sitzung.

Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses eine etwas unglückliche Formulierung für die Einladung zu der jetzt folgenden Sitzung gewählt hat. Sie hatte gemeint, 18 Uhr sei die Zeit, zu der wir die Sitzung beenden. Aber der Landtag ist manchmal schneller. Ich bitte Sie also, sich jetzt gleich im Raum 306 einzufinden.

Wir sehen uns morgen nach hoffentlich erholsamer Nacht um 10 Uhr an gleicher Stelle wieder.

Ende der Sitzung: 16.26 Uhr