Gestern ist die Entscheidung über die Standorte der Schulämter im Kabinett getroffen worden. Ob man mit jedem Standort so einverstanden ist oder nicht, sei dahingestellt. Ich möchte aber auch sagen: Wir haben die Staatliche Schulaufsicht im Schulgesetz geregelt. Sie zu organisieren ist nicht Aufgabe des Parlamentes, sondern es ist die Aufgabe der Landesregierung, das auf der Grundlage des Gesetzes zu tun. Wir sollten die Landesregierung nicht aus der Verantwortung nehmen, sondern sie soll ihrer Aufgabe gerecht werden können. Wir schauen natürlich, was dort passiert, weil Qualität von Schule nicht losgelöst von der Aufgabenwahrnehmung der Schulaufsicht zu sehen ist. Das wissen alle. Ich stimme dem zu, dass die Beratung in der letzten Zeit aus den Gründen, die Frau Große genannt hat, zu kurz gekommen ist.
Bildungsministerium vorliegt, beinhaltet diese Qualitätsaspekte. Ich verspreche mir davon, dass bei größeren Schulämtern unsere Vorstellungen, dass Schulaufsicht beraten soll, und die Dinge, die wir mit dem neuen Schulgesetz fordern, künftig besser umgesetzt werden können.
Ich würde allerdings anregen, ohne diesem Antrag folgen zu wollen, dass das Konzept der Landesregierung in einer der nächsten Sitzungen des Bildungsausschusses erläutert werden sollte. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der Schließung etlicher Schulen und Kitas steht nun die Neustrukturierung der Schulaufsicht im Lande an. Das geschieht zwangsläufig, denn nach den Berechnungen des Bildungsministeriums ist bis zum vorläufigen Tiefpunkt im Schuljahr 2008/2009 die Hälfte der derzeit 423 weiterführenden Schulen von der Schließung bedroht.
Die Zahl der Schüler in der Sekundarstufe I sinkt in dieser Zeit landesweit sogar um weit mehr als die Hälfte, nämlich von jetzt rund 143 000 auf rund 67 000. Noch katastrophaler ist es in den so genannten äußeren Entwicklungsgebieten. Dort werden die Schülerzahlen um fast zwei Drittel zurückgehen. Die Zahl der Lehrerstellen im Land Brandenburg soll sich in den kommenden fünf Jahren um fast 4 000 auf 24 000 verringern. Das erscheint vielen unlogisch zu sein, denn an vielen Schulen - gerade im berlinnahen Raum - herrscht regelrechter Lehrermangel. Nichtsdestotrotz wurden im laufenden Schuljahr 1 138 Lehrerstellen abgebaut. Wie der Presse zu entnehmen war, wurde diese viel zu hohe Zahl aufgrund eines Prognosefehlers des zuständigen Ministeriums ermittelt.
Meine Damen und Herren! Es steht fest, dass die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen sind und sich dieser Trend weiter fortsetzen wird. Die Politik ist wieder einmal gezwungen, sich mit einer gewissen Zeitverzögerung den Realitäten zu stellen. Dazu gehört logischerweise auch die Neustrukturierung der Schulaufsicht im Land Brandenburg. Hinzu kommt natürlich die schon chronisch gewordene finanzielle Notlage des Landes. Auch dieser Zwang schreibt einen rigiden Stellenabbau vor.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Volksunion sieht auch die Notwendigkeit, dass die jetzigen Aufsichtsund Verwaltungsstrukturen, die sich noch an den Realitäten von vor zehn Jahren orientieren, den heute realen und künftig absehbaren tatsächlichen Entwicklungen anzupassen sind. Da bereits ein - wenn auch noch zu konkretisierendes - Konzept vorliegt, werden wir der ersten Forderung des Antrages nicht zustimmen, die den Stopp des gegenwärtig laufenden Prozesses der Errichtung von regional zuständigen staatlichen Schulämtern fordert, zumal dies eine weitere Verzögerung der Anpassung bedeuten würde.
Der zweiten Forderung - der Vorlage eines konkreten Konzeptes, wie dieser Kompetenz- und Strukturwandel im Einzelnen angedacht ist - stimmen wir jedoch zu. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Ehrenrettung von Frau Große muss man wohl Folgendes sagen: Was sie hier vortrug, sagte sie wider besseres Wissen oder ohne besseres Wissen. Denn, Frau Große, es ist nicht unverantwortlich, diese Reform umzusetzen. Vielmehr wäre es unverantwortlich, sie jetzt zu stoppen. Sie haben sich ja nicht einmal die Mühe gemacht, bei den Schulämtern, die über all die Fragen, die Sie hier gestellt haben, genauestens Bescheid wissen, nachzufragen und sich zu informieren. Hätten Sie sich informiert, dann hätten Sie fast alle Ihre Fragen heute nicht stellen müssen.
Die PDS behauptet, wir würden diese Reform aus fiskalischen Gründen in Gang setzen. Dies trifft nicht zu. Der Hauptgrund ist nicht, zu sparen. Vielmehr liegt er in einem Punkt, den die PDS übrigens immer einfordert, nämlich darin, das Beschäftigungsvolumen des einzelnen Lehrers möglichst zu erhöhen. Dafür brauchen wir größere Regionalschulämter, in denen der Lehrereinsatz optimiert werden kann, sodass wir die diesbezüglichen Ungerechtigkeiten dämpfen bzw. reduzieren können.
Frau Große, Sie fordern einerseits etwas, wollen aber andererseits dem Minister, von dem Sie das fordern, das dafür notwendige Instrumentarium nicht in die Hand geben. Das ist typisch für die Opposition.
Es mag sein, dass Sie noch nicht Mitglied des Landtages waren, als wir das Konzept diskutierten. Ich bin jedoch daran interessiert, dass wir darüber in aller Intensität und Umfänglichkeit im Ausschuss diskutieren.
Wir haben heute wieder einmal Ausführungen gehört, aus denen der Leitsong der PDS ganz deutlich wird. Es ist der Song von Gitte, der Ihnen allen gut bekannt ist: „Ich will alles, ich will alles, und zwar sofort!” Das geht im wirklichen Leben leider nicht. Daran sollte sich auch die Opposition gewöhnen. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Minister Reiche. Es wäre sehr amüsant gewesen, wenn wir noch die Melodie dazu gehört hätten.
Ich rufe den Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2753 zur Abstimmung auf. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile der Frau Abgeordneten Richstein das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zurzeit wird die Diskussion über die DNA-Identifikationsanalyse, kurz „Gendatei” genannt, breit geführt. Die Forderungen reichen von einer globalen Erfassung aller Männer und Frauen in Deutschland bis hin zu einer generellen Ablehnung einer gentechnischen Analyse.
Das geltende Recht ermöglicht bereits jetzt die gentechnische Identitätsfeststellung von Beschuldigten, die einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig sind und bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass sie erneut straffällig werden. Aufgrund des im Juni 1998 erlassenen Identifikationsfeststellungsgesetzes ist zudem auch eine gentechnische Analyse bei rechtskräftig verurteilten Straftätern möglich oder bei solchen, die aufgrund von Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit nicht verurteilt werden konnten.
Die DNA-Identifizierung ist der derzeit leistungsfähigste Sachbeweis und zwischenzeitlich unverzichtbar für eine effektive Verbrechensbekämpfung. Es genügen bereits winzigste biologische Spuren wie Blut oder Speichel, die sich beispielsweise an Briefmarken oder einem Briefkuvert befinden, um über molekularbiologische Untersuchungsmethoden DNA-Muster zu erhalten, die mit höchster Sicherheit Personen als Spurenverursacher identifizieren oder ausschließen. Die Erfolgsbilanz dieser Gendatei übertrifft bereits jetzt die in sie gesetzten Erwartungen. Allein in Brandenburg konnten mithilfe dieser Datei 40 Straftaten aufgeklärt werden.
Frau Kollegin, einen Moment bitte! - Meine Damen und Herren, es gibt zwei Möglichkeiten, wie sich der Redner von hier vorn verständlich machen kann: Er kann immer lauter sprechen oder Sie sind etwas leiser. Ich bin für die zweite Variante. - Bitte schön, Frau Richstein.
Eine sehr gute Wahl. Vielen Dank, Herr Präsident. - Auf jeden Fall sollte man diesen positiven Aspekt bei der Verbrechensbekämpfung bereits jetzt stärker nutzen. Je mehr Daten eingestellt werden, desto mehr Abgleichungen können vorgenommen werden und zu einem Ergebnis führen. Laufende Verfahren werden auch in Brandenburg aktuell abgearbeitet. Mit diesen Abläufen werden wir uns gegebenenfalls noch im Rechtsausschuss befassen.
Der vorliegende Antrag befasst sich jedoch ausschließlich mit der Umsetzung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes, also mit der retrograden Erfassung. Die Datengrundlage für die Feststellung dieses Personenkreises basiert auf Angaben des Bundeskriminalamtes, dessen Abfrage im April 2000 für das Land Brandenburg 32 000 Verurteilte ergab, die in einer Gendatei erfasst werden könnten.
Nicht jeder Fall bietet allerdings auch die Voraussetzungen für die Erfassung. So sind seitens der Staatsanwaltschaften ca. 3 000 Fälle bearbeitet worden; 2 500 Fälle wurden an die Gerichte weitergegeben, um den gesetzlich vorgeschriebenen Richterbeschluss zu erlangen. In die Gendatei sind bisher jedoch nur 930 Personen eingestellt.
Der folgende Hinweis hat keinen unmittelbaren Bezug zu dem Bericht, um den wir bitten. Es sollte jedoch die Möglichkeit einer zweiten Abfrage beim Bundeskriminalamt noch vor Fristablauf am 30. Juni 2001 geprüft werden und dann auch fristgerecht erfolgen.
Meine Damen und Herren! Zwar bedurfte die Vorbereitung der Umsetzung seit Juni 1999 eines zeitintensiven konzeptionellen Vorlaufs. Auch ging Brandenburg den Weg der Einteilung in Prioritätenklassen und arbeitet diese entsprechend den Prioritäten ab. Zudem ist bei der Einholung des richterlichen Beschlusses die richterliche Unabhängigkeit bei der Terminierung und der Entscheidung zu berücksichtigen. Dennoch ist festzustellen, dass Brandenburg nur 1 % der bundesweit erfassten Personen eingestellt hat.
Im Sinne einer effizienten Verbrechensbekämpfung ist ein rascherer Aufbau der Datei erforderlich. Dabei sollte nicht der Präventionsgedanke im Mittelpunkt stehen; denn eine präventive Wirkung vermag ich nicht unmittelbar zu erkennen, obgleich ich es begrüßen würde, wenn ich mich in diesem Punkt irrte.
Im Mittelpunkt steht eindeutig die Identifizierung und die Verfolgung von Straftätern. Wir sind es den Opfern und ihren Angehörigen schuldig, alle Möglichkeiten der Täterfeststellung auszuschöpfen, damit die Täter ihren gerechten Strafen zugeführt werden. Wir können nicht von Opferschutz sprechen, ohne diesen Aspekt auszuleuchten.
Von dem Bericht der Landesregierung erhoffen wir eine schonungslose Bestandsaufnahme und einen Ausblick auf die weitere Umsetzung. Es wäre hypothetisch, auf die Bekanntgabe eines Datums zu hoffen, zu dem die Einstellung der Straftäter abgeschlossen sein wird. Die Vorgabe eines Zeitrahmens wäre aber wünschenswert, insbesondere für die Bearbeitung der Prioritätenklasse 1. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Richstein. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der PDS, Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht.
Bevor Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht am Rednerpult ist, kann ich weitere Gäste im Landtag begrüßen. Ich heiße die Schüler einer 10. Klasse der Gesamtschule Forst herzlich willkommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition nimmt offensichtlich ein schreckliches Verbrechen zum Anlass, um auf den Aufbau der Gendatei beim Bundeskriminalamt zu drängen. Ich darf daran erinnern, dass schon im April 1998 der Mord an einem Mädchen in der niedersächsischen Region Cloppenburg vom damaligen Bundesinnenminister Kanther genutzt wurde, um auf dem Weg einer Verordnung den Aufbau einer solchen Datei zu starten.
Die PDS hat sich damals gegen einen solchen Schritt ausgesprochen, da damit der Weg zu einer gläsernen Gesellschaft beschritten wird, in der zunächst einmal alle Menschen verdächtig sind. Heute ist diese Datei Realität.
Frau Kollegin Richstein, die Zahlen, die ich habe, sind andere. Aktuell, nach neuesten Angaben sind in dieser Datei beim Bundeskriminalamt bereits 93 672 Gendaten von Straftätern erfasst, und zwar - entsprechend einer Bundestagsdrucksache - 9 866 Spurendatensätze und 83 806 Personendatensätze.