Elfter Bericht der Ministerin der Finanzen über den Stand des Sondervermögens und seiner Verwertung gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (Be- richtszeitraum: 2. Halbjahr 1999)
Es wurde vereinbart, zu diesem Bericht keine Debatte zu führen. Ich kann damit feststellen, dass Sie die Drucksache 3/2547 zur Kenntnis genommen haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zusammenhang mit den vom Kabinett beschlossenen Leitlinien zur Gemeindestrukturreform und dem Kabinettsbeschluss zur Polizeistrukturreform haben wir verfolgen können, wie im Land Brandenburg unter den Bedingungen einer SPD/CDU-Koalition Reformen auf den Weg gebracht werden.
Nach einem pseudodemokratischen Beteiligungsverfahren sind ganz schnell vollendete Tatsachen geschaffen worden, an denen aus Sicht der Staatsmacht nicht mehr gerüttelt werden darf. Das ist verständlich.
Wir sind jetzt in der Umsetzungsphase der Gemeindegebietsreform. Als PDS-Fraktion legen wir großen Wert darauf, dass der Landtag in die Umsetzung des Gemeindereformgesetzes und der Leitlinien - in einer Hochglanzbroschüre von der Landesregierung veröffentlicht - unmittelbar und kontinuierlich einbezogen wird.
Schließlich handelt es sich hierbei aus Sicht der Regierung um das wichtigste Reformvorhaben in der Wahlperiode mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gemeinden im Land Brandenburg.
Außerdem muss der Landtag nach Ablauf der so genannten Freiwilligkeitsphase von Verfassung wegen den unangenehmen Teil der Reform umsetzen und über die etwaigen zwangsweisen Eingliederungen bzw. Neugliederungen von Gemeinden entscheiden.
Ich darf Sie daran erinnern, dass wir in der 25. Landtagssitzung im November 2000 die Bildung eines Sonderausschusses zur Gemeindegebietsreform beantragt hatten. Dieser sollte sich fortlaufend mit diesem zentralen Thema befassen und auf diese Weise die Verantwortung des Parlaments für die weitere Entwicklung der Kommunen wahrnehmen. Die Koalition hat diesen Antrag mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Kollege Bochow von der SPD war der Auffassung, dass man das alles ohne Sonderausschuss schaffen könne, da die Abgeordneten der SPD-Fraktion engen Kontakt zu den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen hielten. - Bravo!
Ich muss allerdings bezweifeln, dass es diese enge Verbindung zu den Gemeinden gibt; denn sonst würden Sie im Landtag anders auftreten. Aber selbst wenn es so wäre, ersetzte das nicht das Handeln der parlamentarischen Gremien, das nicht mit dem Wirken der einzelnen Abgeordneten gleichzusetzen ist.
Kollege Bochow stellte des Weiteren in Aussicht, dass die zu diskutierenden Fragen im Innenausschuss behandelt werden.
Ähnlich äußerte sich auch Kollege Petke von der CDU, der ebenfalls auf Fachausschuss und Landtagsplenum als die zuständigen Gremien verwies. Kollege Petke verstieg sich zudem zu dem Vorwurf, wir würden mit der Bildung eines Sonderausschusses im Landtag das entscheiden wollen, was vor Ort entschieden werden müsste. Er verband das mit der Aussage:
„Ich glaube, in den Koalitionsfraktionen gibt es eine große Einigkeit darüber, dass im Rahmen der Phase der Freiwilligkeit vor Ort entschieden werden muss und nicht im Landtag Brandenburg.”
Die gegenwärtige Praxis sieht mit Förderung bzw. Duldung durch das Innenministerium ganz anders aus. Darauf werde ich noch zurückkommen.
Nach der Beschlussfassung über das Gemeindereformgesetz haben wir in der Innenausschusssitzung im März den Antrag gestellt, dass der Ausschuss durch den Innenminister monatlich über den Stand der Umsetzung des Gemeindereformgesetzes und der ministeriellen Binnenanwendung der Leitlinien informiert werden soll.
Damit haben wir nur das aufgegriffen, was die Sprecher der Koalitionsfraktionen vor knapp fünf Monaten als Argument zur Abwehr unseres Antrages auf Einsetzung eines Sonderausschusses vorgetragen hatten. Aber das gilt nicht mehr. SPD und CDU stimmten im Ausschuss gegen den Berichtsantrag, ohne sich damit überhaupt ernsthaft befasst zu haben. Kollege Petke war
wie üblich mit dem Studium der Tagespresse beschäftigt und betrachtete dieses Anliegen wohl eher aus dem Blickwinkel des Unterhaltungsaspektes.
Ich gestehe, dass ich mir in den Innenausschusssitzungen schon oft gewünscht habe, dass Kollege Petke seine in der Presse jüngst gewürdigte angebliche Fähigkeit der haarscharfen Analysen doch auch einmal auf das Thema der Gemeindegebietsreform verschwenden würde. Vielleicht würden Sie dann bei größerer fachlicher Aufgeschlossenheit mit Ihren häufig naiven Fragestellungen nicht so häufig von fachkundigen Personen im Ausschuss abgewatscht werden.
Vielleicht verstehen Sie, Kollege Petke, dann auch, weshalb sich die ehrenamtliche Bürgermeisterin der Stadt Lieberose öffentlich dazu bekannte, dass sie sich bei Ihrem arroganten Fernsehauftritt bei „Vor Ort” geschämt hat, CDU-Mitglied zu sein.
Jedenfalls bleibt festzustellen, dass dieses oberflächliche Herangehen eine Brüskierung der Opposition ist, die nicht über so ausgeprägte Zugangsmöglichkeiten zu den Informationen des Innenministeriums verfügt wie die Koalitionsfraktionen.
Mit dem heute zu beratenden Antrag wollen wir erreichen, dass sich das Plenum des Landtages während der so genannten Freiwilligkeitsphase quartalsweise auf der Grundlage eines Berichtes der Landesregierung mit der Umsetzung der Gemeindegebietsreform befasst. Das hätte zur Folge, dass in diesem Jahr noch drei Quartalsberichte vorzulegen wären.
Angesichts der Bedeutung des Vorhabens ist dieser Verwaltungsaufwand gerechtfertigt. Im Zusammenhang mit anderen Reformprozessen wie zum Beispiel der Funktionalreform wurde eine solche regelmäßige Berichterstattung der Landesregierung bereits in der Vergangenheit praktiziert. Eine Ablehnung unseres Antrages ließe somit nur die eine Deutung zu: dass sich die Landesregierung hier nicht in die Karten gucken lassen will.
Ich kann Ihnen versichern, dass die PDS-Fraktion dann nach anderen Mitteln und Wegen suchen wird, um die verfassungsrechtlich gebotene und politisch notwendige Beteiligung des Landtages zu erreichen.
Ein Vertrösten auf den vom Landtag im September 2000 beschlossenen Bericht, den die Landesregierung vor dem Ende der Freiwilligkeitsphase, also voraussichtlich im März 2002, geben soll, lassen wir nicht durchgehen. Das ist angesichts der täglich auftretenden Probleme zu spät.
Auf einige dieser Probleme will ich verweisen. Da ist als Erstes der Umgang mit den berlinnahen Ämtern. Obwohl es sich lediglich aus den in ihrer Verbindlichkeit nach außen nach wie vor strittigen Leitlinien ergibt, nicht aus dem Gemeindereformgesetz, wird die Umwandlung der Ämter im berlinnahen Raum in Einheitsgemeinden wie ein ehernes Gesetz gehandhabt. Dabei wird ignoriert, dass sich von den 28 Ämtern zumindest 14 für die Beibehaltung der Amtsstruktur ausgesprochen haben.
Wir meinen, dass für eine Reihe dieser gut funktionierenden starken Ämter das Modell der brandenburgischen Amtsgemeinde, wie von der Enquetekommission vorgeschlagen, eine echte Alternative gewesen wäre. Aber dieses Modell wird vom Innenminister verdammt und ist aus dem Vokabular seiner Denksportaufgaben gestrichen.
Die Widerstand leistenden Ämter werden unter Druck gesetzt. Wie hat Kollege Petke in der 2. Lesung des Entwurfs des Gemeindereformgesetzes gesagt?
„Im Gegensatz zu der Zeit vor 1989 gibt es heute niemanden mehr, der abschließend die Wahrheit verkündet.”
Irrtum, Kollege Petke! Bestimmte Passagen aus den Leitlinien werden vor allem von den Landräten - und das zutiefst undialektisch - wie eine absolute Wahrheit gepredigt und ungeachtet der konkreten Überlegungen vor Ort durchgesetzt. Zum Beispiel im Landkreis Potsdam-Mittelmark: Hier hat der Landrat ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er eigentlich keine Ämter mehr will und von den bisher 18 Ämtern maximal fünf erhalten bleiben können. Die Entscheidung der Ämter Fahrland, Michendorf und Schwielowsee für die Beibehaltung des Amtes interessiert den Landrat überhaupt nicht.
Das sind praktische Probleme der Umsetzung des Reformkonzeptes, mit denen wir uns nicht erst im März 2002 beschäftigen dürfen.
Sorgen macht uns auch die Zeitplanung, die das Innenministerium für das weitere Vorgehen zugrunde legt. In dem besagten Schreiben vom 6. Dezember 2000, das heute Vormittag in der Fragestunde schon erwähnt wurde, werden die Leitlinien zeitlich untersetzt. Um die notwendigen Verfahrensschritte bis zum März 2002 durchführen zu können, werden die Landräte aufgefordert, bis zum 31. März dieses Jahres die Vorschläge aus den Ämtern und Gemeinden dem Ministerium mit einem den gesamten Landkreis abdeckenden Votum des Landrates vorzulegen.
Damit bestätigt sich wohl die von uns wiederholt vorgetragene Befürchtung, dass die ohnehin zu kurze so genannte Freiwilligkeitsphase weiter verkürzt werden kann. Es ist zu befürchten, dass das weitere Verfahren doch mittels der Voten der Landräte durchgeführt wird, die eigentlich nur eine Koordinatorenrolle wahrnehmen sollten und auch nur dürfen, jetzt aber zu Vollstreckern gemacht werden.
Sie, Kollege Schulze, haben uns bei der Behandlung des Gemeindereformgesetzes am 28. Februar 2001 mit folgenden Worten vertröstet:
Leider muss ich Sie korrigieren: Aus der Sicht der Landesregierung und vieler Landräte steht das Ergebnis offensichtlich bereits fest. Nach Regierungsleitlinien und Gemeindereformgesetz ist ein Raster erarbeitet worden, das durchgesetzt wird. Wie sagten Sie, Kollege Schulze?