Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich mit zwei Zitaten aus unserer Landesverfassung beginnen. In Artikel 25 Abs. 1 heißt es:
„Das Recht des sorbischen Volkes auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität und seines angestammten Siedlungsgebietes wird gewährleistet.”
„Die Sorben haben das Recht auf Bewahrung und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur im öffentlichen Leben und ihre Vermittlung in Schulen und Kindertagesstätten.”
Diesem Verfassungsauftrag haben Parlament und Landesregierung Rechnung getragen. Das Parlament hat die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung beschlossen. Ich erwähne hierzu insbesondere das Sorben(Wenden)-Gesetz aus dem Jahr 1994 und das Brandenburgische Schulgesetz.
Die Landesregierung hat - ich beschränke mich auf den Geschäftsbereich meines Ministeriums - mit der Verordnung über die schulischen Bildungsangelegenheiten der Sorben und Wenden aus dem vergangenen Jahr nicht nur eine weitere wichtige rechtliche Grundlage geschaffen, sondern handelt selbstverständlich bereits danach.
Die Fraktion der PDS hat nun im Hinblick auf die niedersorbische Sprache und Kultur an Brandenburger Schulen beantragt, dass die Landesregierung ihr Konzept zur „Absicherung des personellen Bedarfs für die Vermittlung der niedersorbischen Kultur sowie den Sprach- und Fachunterricht in niedersorbischer Sprache an Brandenburger Schulen” vorlegen möge. Der Antrag wirft einige grundsätzliche Fragen auf und enthält einige Ungenauigkeiten.
Erstens: In den Ausschüssen des Landtages wurde die Problematik mehrfach ausführlich behandelt. Ich erwähne exemplarisch die Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 18. Januar dieses Jahres und des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten am 14. November vergangenen Jahres. Gegenstand war die künftige Ausbildung von Lehrkräften und Erziehern mit der Befähigung zur Vermittlung der niedersorbischen Sprache sowie von Kenntnissen der Geschichte und Kultur der Sorben und Wenden in Schulen und Kindereinrichtungen Brandenburgs. Herr Trunschke, insoweit hat es in der letzten Zeit sogar eine Erweiterung gegeben, insbesondere für das Erweiterungsstudium Sorbisch-Wendisch für Lehrkräfte. Die Landesregierung hat dort ausgeführt, dass nach dem Hochschulentwicklungsplan die Etablierung der Sorabistik an der Universität Potsdam weder geplant gewesen noch im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten durchführbar sei.
Ferner ist wichtig, dass vor dem Hintergrund von § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 des Sorben(Wenden)-Gesetzes mit dem Freistaat Sachsen über den Abschluss einer Vereinbarung verhandelt werde, wonach die Lehreraus- und -weiterbildung für Sorbisch-Wendisch an der Universität Leipzig für Brandenburg und Sachsen konzentriert und insbesondere die Sprachausbildung in Niedersorbisch gewährleistet werden solle.
Drittens: Die Landesregierung werde sich in den Verhandlungen bemühen, dass der Studienbetrieb für Erweiterungsstudiengänge brandenburgischer Lehrkräfte zumindest teilweise in Cottbus durchgeführt werde. Dies, Herr Trunschke, wäre eine Verbesserung im Vergleich zur heutigen Situation, weil die Lehrkräfte nicht den weiten Weg von Cottbus nach Potsdam auf sich nehmen müssten, sondern im Zentrum des sorbischen Siedlungsgebietes - in Cottbus - diese Erweiterungsstudien betreiben könnten.
Das gleiche Thema wurde am 21. Februar 2001 im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur behandelt. Der Landtag wird sich ab Sommer dieses Jahres mit dem Doppelhaushalt für die nächsten beiden Jahre befassen. Hier habe ich für die Titelgruppe 60 Kapitel 05 351, in der die Mittel für die Arbeitsstelle Bildungsentwicklung in Cottbus etatisiert sind, zusätzliche Mittel für die Durchführung einer Intensivfortbildung von Lehrkräften in der niedersorbischen Sprache angemeldet. Die Intensivfortbildung, die insbesondere für die Lehrkräfte des Niedersorbischen Gymnasiums, aber auch für die Lehrkräfte an Grund
In den Ausschüssen ist Gelegenheit, sich im Zusammenhang mit dem Haushalt mit diesen Fragen zu befassen. Insgesamt ist zu konstatieren, dass der Landtag über diese Fragen in seinen Ausschüssen umfassend unterrichtet worden ist und weiter unterrichtet werden wird.
Der vorliegende Antrag verlangt unter anderem die rechtzeitige Vorlage eines Konzeptes vor Abschluss der Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen. Herr Kollege Trunschke, das ist problematisch. Nach den zitierten Paragraphen aus dem Sorben (Wen- den)-Gesetz ist die Landesregierung gehalten, in diesen Fragen eng mit dem Freistaat Sachsen zusammenzuarbeiten. Es soll eine partnerschaftliche und fruchtbare Zusammenarbeit im Interesse der Sache sein. Es geht nicht an, dass ein Land die Qualität der universitären Ausbildung eines anderen Landes nicht nur infrage stellt, wie das mit Ihrem Antrag geschehen ist, sondern sogar noch analysiert. Das Ziel ist eine Verwaltungsvereinbarung mit Sachsen und kein Staatsvertrag.
Es ist durchaus üblich, mit einem Konzept in Verhandlungen zu gehen. Es ist aber unüblich und könnte zu Irritationen beim Verhandlungspartner und zu Verzögerungen führen, wenn alle Details vorher öffentlich erörtert oder schriftlich dargestellt werden. - Ich danke all denen für die Aufmerksamkeit, bei denen sie vorhanden war.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass der zuständige Professor an der Universität Leipzig, Herr Prof. Lewaszkiewicz selbst
eingeschätzt hat, dass sein Institut nicht in der Lage ist, Niedersorbisch in ansprechender Qualität anzubieten?
Deshalb wollen wir helfen. Es gibt einen Transfer. Herr Trunschke, Sie kennen das Geschäft seit fast 10 Jahren, da Sie sowohl als Mitarbeiter als auch als Abgeordneter den Wissenschaftsbereich begleitet haben. Warum sollte ein Professor nicht der Versuchung erliegen, in den Verhandlungen eventuell mehr herauszuschlagen? Solange darüber noch nicht entschieden ist, wird er immer behaupten, dass er mit den gegebenen Mitteln nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Aufgaben zu erfüllen.
Die Erfahrungen zeigen aber, dass die Professoren mit den Mitteln, die wir ihnen zugewiesen haben, in der Regel ihre Aufgaben sowohl in Brandenburg als auch in Sachsen exzellent erledigt haben.
Ich danke Ihnen, Herr Minister Reiche. - Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Punkt angekommen. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der PDS, der Ihnen in Drucksache 3/2571 vorliegt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14. Ehe ich die Sitzung des Landtages schließe, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Fraktion der CDU um 18 Uhr eine Ausstellung des Malers Egon von Kameke eröffnet. Sie können gern daran teilnehmen. Die Fraktion würde sich freuen.