Welche Defizite sehen wir? Erstens geht es uns um den bestehenden baulichen Nachholbedarf. Wir ignorieren nicht, dass Sie als Minister überhaupt erst einmal Investitionen angeschoben haben. Sie haben allerdings - und das ist die Kehrseite der Medaille - dafür keine ausreichende finanzielle Untersetzung gehabt. Und obwohl Ihnen die Dramatik im Februar letzten Jahres vor Augen geführt wurde - damals hatte das Oberlandesgericht einen nicht schuldfähigen Straftäter auf freien Fuß gesetzt, weil kein Platz im Maßregelvollzug war -, haben Sie sich gegenüber der Finanzministerin mit Nachforderungen vornehm zurückgehalten. Ohne den neuerlichen Druck der Ereignisse hätte es wohl bis heute keine Nachbesserungen gegeben.
Zweitens geht es uns um Personalentscheidungen. Ich meine, Sie wissen, dass in diesem sensiblen Bereich qualifiziertes, motiviertes und erfahrenes Personal nötig, aber schwer zu bekommen ist. Und das gilt nicht nur für die Einrichtungen, sondern auch für die Aufsichtsbehörden. Im Ministerium haben Sie Personalentscheidungen getroffen, die wir für fachlich nicht begründet halten und durch die die Aufsicht für den Bereich Psychiatrie möglicherweise geschwächt worden ist.
Drittens geht es uns um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Wir werfen Ihnen vor, dass Sie die §§ 32 und 42 des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes missachtet haben. Diese bestimmen, dass so genannte Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen einzusetzen sind, darunter eine speziell für den Maßregelvollzug. Diese sollen jede Einrichtung mindestens einmal jährlich, und zwar möglichst unangemeldet, aufsuchen und überprüfen. Alle zwei Jahre hat das Ministerium dem Landtag einen umfassenden Bericht über die Ergebnisse vorzulegen. Das ist bisher nicht geschehen, obwohl das Gesetz seit 1996 in Kraft ist.
Das Gesetz bestimmt weiter, dass eine untergebrachte Person alle drei Jahre und vor einem erstmaligen unbeaufsichtigten Ausgang von einem Arzt zu begutachten ist, der nicht in der betreffenden Einrichtung arbeitet. Herr Schnoor hat dazu im Ausschuss kritisch angemerkt, dass diese so genannten externen Gutachten in den Maßregelvollzugseinrichtungen gegenseitig erteilt würden. Herr Ziel, ich möchte Sie bitten, zu diesem Sachverhalt hier konkret Stellung zu nehmen und uns die Frage zu beantworten, ob es so aussieht, dass zum Beispiel ein Gutachter aus Neuruppin für eine in Brandenburg untergebrachte Person tätig wird, oder ob sich das innerhalb einer Einrichtung so abspielt. Ersteres wäre zwar korrekturbedürftig, aber gerade noch vom Gesetzeswortlaut gedeckt. Würden die Gutachten von Ärzten der gleichen Einrichtung erteilt, wäre dies ein eklatanter Gesetzesverstoß.
Natürlich, Herr Ziel, erwarten wir auch, dass Sie zu den neuesten Vorwürfen, nach denen jedes dritte Gutachten falsch sei, heute hier Stellung nehmen.
Meine Damen und Herren, es gibt wohl kaum ein Thema, bei dem wirklich Fortschritte so sehr von einem glaubwürdigen politischen Agieren abhängen wie bei diesem. Während der Schmökel-Flucht und der Zeit danach mussten Sie, Herr Minister, wiederholt Ihre öffentlichen Aussagen im Nachhinein korrigieren. Damit haben Sie Glaubwürdigkeit zerstört und das schadet wohl noch viel mehr als fehlendes Geld. Niemand kann garantieren, dass auch unter besseren Umständen eine Entweichung aus dem Maßregelvollzug mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Aber jedenfalls dürfen und müssen die Bürgerinnen und Bürger erwarten können, dass alles getan wird, um ein solches Risiko auszuschließen. Und eben da gibt es leider politische Versäumnisse. Wenn die SPD-Fraktion mit der heutigen Aktuellen Stunde die Diskussion versachlichen will, dann darf das nicht heißen, Missstände zu verschweigen und Verantwortung zu verdrängen.
Meine Damen und Herren, für die PDS-Fraktion gilt die Prämisse, dass es zum Maßregelvollzug keine vernünftige Alternative gibt. Er muss besser, aber nicht abgeschafft werden. Ich stimme ausdrücklich der Auffassung von Herrn Schnoor zu, dass eine gute Therapie der wirksamste Beitrag für mehr Sicherheit ist.
Wir sollten auch über einen zweiten Punkt reden: Wir haben noch viel zu wenig darüber gesprochen, wie wir hoch qualifiziertes und motiviertes Personal in den Einrichtungen halten und hinzugewinnen können. Diese Menschen in ihrer extrem schwierigen Arbeit zu stärken darf nicht heißen, alle Verantwortung dorthin abzuschieben.
Drittens müssen wir auch darüber reden, wie weit wir davon entfernt sind, Einrichtungen des Maßregelvollzuges als Teil eines psychiatrischen Versorgungssystems zu begreifen, zu dem ambulante soziale Dienste, Nachsorgeeinrichtungen, Wohneinrichtungen für die Zeit nach einer Entlassung gehören.
Die Versuchung ist sicher groß, jetzt besonders radikale Lösungen zu präsentieren. Ich denke, wir hätten mehr damit gewonnen, wenn wir in Brandenburg die geltenden fachlichen, baulichen und gesetzlichen Anforderungen an einen modernen Maßregelvollzug erreichen und einhalten und wenn wir über nötige Verbesserungen mit Fachleuten diskutieren und offen und ehrlich mit den Bürgerinnen und Bürgern reden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Birkholz. - Das Wort geht an die Fraktion der CDU, an den Abgeordneten Dr. Wagner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kaum ein Thema findet in der Öffentlichkeit und in den Medien ähnlich starke Beachtung wie der Maßregelvollzug, insbesondere immer dann, wenn Patienten des Maßregelvollzugs fliehen können oder den Ausgang zum - wie man im Fachjargon sagt Entweichen nutzen. Die Ängste in der Bevölkerung sind dann
groß. Das ist nicht immer unbegründet, wie der Fall Schmökel darauf ist bereits mehrfach eingegangen worden - so schmerzhaft bewusst gemacht hat.
Seit dem Zusammenbrechen des DDR-Regimes besteht aber in den neuen Ländern unter Fachleuten kein Zweifel mehr daran, dass psychisch kranke Straftäter oder straffällig gewordene Persönlichkeitsgestörte einer medizinischen, insbesondere psychiatrischen, Versorgung zuzuführen sind.
Ich will aber an dieser Stelle bereits darauf hinweisen - das ist schon ein Teil des Druckfeldes, das sich auftut -, dass zum Beispiel in Schweden Persönlichkeitsgestörte nicht in den Maßregelvollzug überstellt werden, sondern in aller Regel im Strafvollzug untergebracht sind.
Von den ca. 80 Millionen Bundesbürgern sind annähernd 4 000 Bürger - um hier einmal eine Zahl zu nennen - im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung, seelischen Behinderung oder Sucht straffällig geworden. Bagatelldelikte sind hier ohnehin ausgeklammert, da sie nicht erfasst werden.
Im Land Brandenburg befanden sich im Jahre 1992 ca. 51 Personen im Maßregelvollzug, 1997 bereits 181 und derzeit sind es 195. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl kontinuierlich steigen wird, da die Neigung, Patienten in den Maßregelvollzug zu überstellen, zunimmt.
Da die straffällig Gewordenen von den Gerichten wegen ihrer Taten für nicht bzw. vermindert schuldfähig, aber weiterhin als potenziell gefährlich oder rückfallgefährdet angesehen werden, erfolgt aufgrund gutachterlicher Stellungnahmen eine Einweisung in den Maßregelvollzug. Das Ziel der Unterbringung besteht darin - das ist mehrfach gesagt worden -, durch Therapiemaßnahmen zu bewirken, dass diese Patienten nach ihrer Entlassung möglichst nicht mehr straffällig werden.
Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag - Kollege Dr. Kallenbach ist darauf eingegangen - „Besserung vor Sicherung” ergibt sich für die Ärzte in der Maßregelvollzugsklinik ein Therapieauftrag und für den Maßregelpatienten ein Therapieanspruch, der strafgesetzlich verbrieft ist, aber auch - das müssen wir immer wieder beachten - eine Therapieverpflichtung.
Allein aus dieser Konstellation heraus ergibt sich ein facettenreiches Spannungsfeld: das nachvollziehbare und berechtigte Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung auf der einen und der gesetzlich geforderte Rehabilitationsauftrag und -anspruch auf der anderen Seite.
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Mit dicken und hohen Mauern, wie sie zurzeit in Brandenburg an der Havel entstehen, allein ist dieses Druckfeld nicht aufzulösen. Der Patient - ich zitiere hier Herrn Schnoor - geht nicht über die Mauer, er geht in aller Regel durch das Tor.
Da die Lockerung des Vollzuges originär zum Handwerkszeug der Therapie gehört, ist das Verlassen der Umzäunung im Laufe des Vollzuges vorprogrammiert, es sei denn, man huldigt dem einfachen Wegschließen. Dann wären DDR-Verhältnisse auf diesem Sektor wieder hergestellt oder erreicht. Hier offenbart sich übrigens ein Grundproblem des Maßregelvollzuges, womit gleichsinnig ausgedrückt wird, dass die Probleme des Maß
regelvollzuges - ich will hier nicht ablenken - keine spezifisch brandenburgischen sind. Aus allen Regionen der Bundesrepublik - sei es Nordrhein-Westfalen, Bremen oder SachsenAnhalt, um hier nur einige zu nennen - kommen immer die gleich lautenden Klagen, die da lauten:
Zweitens: Die Verlässlichkeit der Gutachten ist mit einem zu breiten Ermessensspielraum ausgestattet und/oder deren Qualität ist unzureichend - letzte Pressemeldungen eingeschlossen.
Viertens - das sieht man leider viel zu wenig -: Die Richter verfügen über zu geringes forensisch-psychiatrisches Wissen.
Allgemein neigt man dazu zu vermuten, dass jemand, der tötet oder vergewaltigt, ganz einfach krank sein muss. Wir dürfen aber keinesfalls die Augen vor der Tatsache verschließen, dass es auch Menschen gibt, die sich ganz bewusst und planvoll entscheiden zu stehlen, zu töten oder eine Vergewaltigung zu begehen. Diese Unterscheidung trifft das Gericht, das seinerseits auf forensisch-psychiatrische Gutachten angewiesen ist, also im Vertrauen auf die Gutachter, auf ihre Tätigkeit. Auf ihr gesichertes und nicht gesichertes Wissen und Können werde ich noch eingehen.
Therapeutische Konsequenzen sind stets individuelle Fördermöglichkeiten bei dosierter stufenweiser Erprobung von Lockerungsstufen. Eine erfolgreiche Therapie bringt auf Dauer die größte Sicherheit. Die Rückfallquoten sind im Maßregelvollzug deutlich niedriger als im reinen Strafvollzug. Demgegenüber will die Gesellschaft mit Recht vor Sexualstraftätern und Tötungsdelikten sicher sein.
Nicht zu Unrecht wird oft die Meinung geäußert, dass nur Mitleid mit demjenigen, der die Straftat begangen hat, jedoch nicht mit dem Opfer geübt werde. Eine Bürgerinitiative brachte es auf den prägnanten Nenner: Mörder kriegen lebenslang, Opfer - und ich möchte ergänzen: ihre Familien - kriegen ewig.
Daraus spricht ein verständlicher Schmerz über einen erlittenen Verlust oder über eine widerfahrene psychische Verstümmelung. Der Kummer und die Wut sind nachvollziehbar, sie allein lösen aber nicht das Problem, solange es Menschen mit all ihren seelischen Abgründen gibt. Das so verteufelte System des Lockerungsstufenmodells des Maßregelvollzuges in Brandenburg ist und bleibt nicht mehr und nicht weniger - darüber müssen wir uns im Klaren sein - als eine Orientierungshilfe zur Erprobung der Belastbarkeit eines Patienten. Die ärztliche und gutachterliche Entscheidung über den Zeitpunkt der Gewährung der Lockerung werden damit nicht aufgehoben. Andere Länder zum Beispiel Berlin - nehmen keine Systematik der Lockerung vor und überlassen die Entscheidung über Zeitpunkt und Bewachungsgrad einzig und allein den Therapeuten.
Der Rücktritt des verdienstvollen Staatssekretärs Herwig Schirmer - ich kann es mir hier nicht verkneifen, dies zu sagen - war in meinen Augen so sinnlos wie wenig hilfreich.
Im Ergebnis ist gediegener gesundheitspolitischer Sachverstand des Ministeriums geopfert worden. Schirmers Wirken hat zum Glück konstruktives Wissen hinterlassen.
Nicht hinnehmen kann man jedoch die Informationspolitik des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, Ihres Ministeriums, Herr Minister Ziel, bei der man den Eindruck gewinnen muss, dass erst Statements abgegeben werden, um sich danach vor Ort über das Geschehen zu informieren. Lassen Sie bitte keine Rückfälle in die Vergangenheit zu! Das sollte nicht Ihr Stil sein oder werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn diese Aktuelle Stunde nicht nur eine Bestandsaufnahme der Situation im Maßregelvollzug bleiben soll, muss die Frage gestellt werden, wo anzusetzen ist, wenn der Maßregelvollzug sicherer werden soll, wobei eines klar sein muss: Eine hundertprozentige Sicherheit Frau Birkholz und Herr Kallenbach, ich und jeder, der auf diesem Gebiet etwas kundig ist, stimmen Ihnen zu - wird es nie geben. Das Leben ist einfach nicht so angelegt.
Aber minimieren kann man die Gefahr sicher, vor allem, wenn wir uns vor Augen halten, dass die Probleme des Maßregelvollzuges keine reine Brandenburger Angelegenheit sind, sondern ein grundlegendes Problem in der gesamten Bundesrepublik und überdenkenswürdig. Zurwehme, der Heidemörder, sei hier nur genannt. Sie wiesen ja zu Recht auf die grundsätzliche rechtspolitische Diskussion hin, Herr Kollege Kallenbach.
Betrachten wir zunächst das Gebiet der Begutachtung. Seit heute ist es ja noch aktueller geworden. Es ist mehr oder weniger ein offenes Geheimnis, dass die forensische Psychiatrie das ist hier oft gesagt worden - nicht zu den Lieblingskindern der Psychiatrie gehört. Gutachter unterliegen obendrein keinem Gütesiegel und keiner Zertifizierung, was bei dieser komplizierten Materie auch nur marginal zu erreichen ist. Oft arbeiten sie unter deutlichem Zeitdruck und geben ihre Gutachten neben der Bewältigung eines Berges anderer verzehrender Tagesarbeit ab.
Die Ergebnisse der intensiven Forschung der 80er Jahre und neuere Erkenntnisse erreichen einen Teil der Gutachter nur unzulänglich. Gutachterliche Tätigkeit, die letztendlich über das Leben eines Patienten oder sogar über das eines perspektivischen Opfers entscheidet, muss stets auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse sein. Die Kompetenz eines Gutachters hängt von seinen persönlichen Fähigkeiten, seiner Aus- und Weiterbildung und seinen Erfahrungen ab. Nur wenige erreichen hier wohl die Qualität eines Prof. Leygraf aus Essen, dem Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie, um nur einen zu nennen.
Auch Richter verfügen noch zu wenig - ich sagte es bereits über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie. Sie sollen bei Gott keine Gutachter ersetzen, Herr Justizminister, aber in die Lage versetzt werden, Gutachten zu verstehen. Den Richterspruch kann, wird und darf ihnen niemand abnehmen.
Auch die Gruppe der Therapeuten in den Kliniken steht unter Stress und gleichzeitig unter Erfolgsdruck. Sie müssen für die Sicherung der Bevölkerung vor dem psychisch kranken Straftä
ter Sorge tragen, aber gleichzeitig stets seine Besserung, seine persönliche Unabhängigkeit und Freiheit im Auge behalten. Zu ihrer Absicherung wäre es sinnvoll, auch die Betreuungsteams einer echten - Frau Birkholz, da stimme ich Ihnen zu - Expertenbegutachtung zu unterziehen, ebenso wie den Patienten - dies ganz besonders bei Tätern, die Delikte wie Totschlag und Angriffe auf die Gesundheit eines Menschen oder seine sexuelle Selbstbestimmtheit begangen haben. Besuchskommissionen, verehrte Frau Birkholz, werden in der Fachwelt allgemein als wenig hilfreich eingeschätzt. Wir sollten die Diskussion aber an dieser Stelle nicht schließen.
Weitere Möglichkeiten einer zusätzlichen Sicherung im Maßregelvollzug könnten sein - nur einige seien hier genannt -: Erstens Kontrolle des Schriftwechsels und auch der Räume der Maßregelvollzugspatienten, in denen sie sich aufhalten - dann dürfte heimliche Schnapsbrennerei, so geschehen in einer Klinik hier im Lande, der Vergangenheit angehören -; zweitens Überwachung und nötigenfalls - Herr Präsident, ich werde mich sofort bescheiden - Einschränkung von Besuchen; drittens externe Begutachtung vor dem ersten Freigang in Begleitung; viertens Supervision des gesamten Betreuerteams und des Patienten durch zwei externe Gutachter vor weiteren Lockerungen, Ausgang ohne Begleitung, Urlaub und Verlegung; fünftens Untersagung von Lockerungsmaßnahmen bei schwer kalkulierbaren Risiken durch die Klinikleitung, auch wenn das Votum externer Gutachter vorliegt, und - sechstens - in geeigneten Fällen und besonders bei anfälligen Freigängern elektronische Fußfesseln, wobei ich deutlich machen möchte, dass diese auch einmal wieder abgelegt werden müssen und darauf müssen wir hinarbeiten.
Siebentens geht es um die Information der örtlichen Polizeistellen - Herr Präsident, haben Sie etwas Geduld mit mir, ich bin gleich fertig - und Vollstreckungskammern bei beabsichtigten Freigängen bei besonderen Ereignissen, also Geburtstagen, Todesfällen in der Familie usw. Achtens muss auch für eine gezielte Nachsorge - Frau Birkholz, da bin ich voll auf Ihrer Seite - nach der Entlassung des Maßregelvollzugspatienten, also die sozialtherapeutische Behandlung nach dem Vollzug, Sorge getragen werden. Neuntens nenne ich die Forderung nach Fortbildungszentren für Gutachter.
All das soll ein Beitrag zu einer sachlichen Betrachtungsweise der Probleme des Maßregelvollzuges sein, wobei immer wieder klar bleiben muss - ich sage es noch einmal zum Schluss -: Eine hundertprozentige Sicherheit wird es nie geben, noch weniger, wenn man sich mit dem Gedanken trüge, den Maßregelvollzug ganz aufgeben zu wollen. Ich glaube, es ist eine ständige, eine Dauerbaustelle, an der zu arbeiten ist. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Dr. Wagner, und gebe das Wort an die Fraktion der DVU. Frau Abgeordnete Fechner, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oft hört man - Herr Dr. Wagner hat es auch erwähnt -, welche Er