Genau aus diesem Grund - gerade an den Kollegen Sarrach gerichtet möchte ich sagen, es gibt auch andere, realistische Einstellungen zur Gemeindereform - werden wir Ihre Änderungsanträge ablehnen.
Ein Änderungsantrag beschäftigt sich beispielsweise damit, die 5 000-Einwohner-Grenze für die Ämter außer Kraft zu setzen. Das ist eine Grenze, die wir bereits in der bestehenden Amtsordnung haben. Sie müssen mir einmal erklären, warum man gerade diese Grenze aufweichen soll.
Abschließend möchte ich sagen, dass wir trotz der teilweise unsachlichen Argumentation der PDS - aber auch anderer - mit der Gemeindereform auf einem guten Weg sind.
Wir haben die ersten Bürgerentscheide. Ich sage ganz offen, dass die Bürgerentscheide im Rahmen der Leitlinien liegen, es aber auch andere Bürgerentscheide gibt. Wir haben uns dazu bekannt, das in der Phase der Freiwilligkeit zuzulassen und das Gesetz nicht zu ändern. Es gab solche Anläufe, aber wir haben gesagt: Es bleibt so, wie es ist. Ich sage ganz deutlich: Es wird auch Bürgerentscheide geben, die dann abgelehnt werden. So ist nun einmal die gesetzliche Lage. Sie war auch schon vor dem Erlass der Leitlinien so.
Wir haben zahlreiche Vertragsverhandlungen; insofern ist die PDS-Fraktion wie so oft, was die Entwicklung vor Ort betrifft, hinterher. Dort sitzen die kommunalen Vertreter und ich glaube, Sie wissen auch von Ihrer nicht so starken, aber doch vorhandenen kommunalen Basis,
dass man verhandelt, dass man sich einigt und entsprechend der Leitlinien agiert. Das Gesetz wird uns hierbei ein Stück voranbringen.
Abschließend möchte ich aus der bewussten Anhörung, bei der ich gut zugehört habe, Herr Vietze, zitieren. Auf Seite 90 - Sie können sehen, dass ich bis dahin durchgehalten habe - sagt Amtsdirektor Ling aus Bergholz-Rehbrücke:
„Das Wichtigste an dem Reformvorhaben ist meiner Meinung nach, dass wir den künftigen Gemeindevertretern den Blick dafür schärfen, ihre Aufgabenwahrnehmung nicht an der Kirchturmspitze festzumachen, sondern den Blick auf die überörtliche Region zu behalten. Dort liegt eine wichtige Chance für ihre Entscheidungsfreiheit; denn
das ist doch der Zweck, den die Reform im Grunde beabsichtigt: dass wir einen vertikalen Ausgleich bezüglich der Lebensbedingungen, der Daseinsvorsorge in unseren kleinen Gemeinden erreichen.”
Ich danke dem Abgeordneten Petke. - Das Wort geht jetzt an die Landesregierung. Herr Minister Schönbohm, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen. Zum Ersten beuge ich mein kahles Haupt, damit Sie sehen, dass es nicht aus Beton ist. Zum Zweiten möchte ich Sie, Herr Sarrach, bitten, noch einmal zu überlegen, ob Sie bei Ihrer eben gemachten Äußerung bleiben, dass die Entscheidung des im Lande Brandenburg demokratisch gewählten Innenministers mit Moskauer Entscheidungen vergleichbar sei. Ich gebe Ihnen Bedenkzeit und möchte, dass Sie morgen, wenn das Wortprotokoll vorliegt, dazu Stellung nehmen. Ich finde, das ist nicht akzeptabel. Diese Art und Weise des Umgangs habe ich mit Ihnen bisher nicht gepflegt, aber wenn Sie wollen, können wir gern damit beginnen. Wenn Sie Fragen haben, dann fragen Sie Ihren Kollegen Vietze, was Moskau eigentlich bedeutet. Es kann sein, dass das junge Menschen noch nicht wissen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt möchte ich zum Inhalt des Gesetzes kommen. Ich bin davon überzeugt, dass der heutige Tag ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung unseres Landes und seine Zukunft ist. Mit dem heute in 2. Lesung zu behandelnden Gemeindereformgesetz legt die große Koalition ein weiteres großes Reformpaket auf den Tisch und dokumentiert, dass die Landesregierung und die beiden Koalitionsfraktionen handlungsfähig sind und zielstrebig daran arbeiten, den Reformstau in unserem Lande aufzulösen und das Land zukunftsfähig zu machen.
Neben der Kommunalreform nenne ich an dieser Stelle nur die Stichworte „Polizeireform”, „Schul- und Bildungsreform” sowie „Forstreform”. All dies sind Aufgaben, die wir gemeinsam geschultert haben. Jeder, der auch nur etwas von den Schwierigkeiten dieser Zusammenhänge weiß, wird verstehen, dass dies einer gemeinsamen Anstrengung bedarf. Ich glaube, wir können auf die Zwischenergebnisse gemeinsam stolz sein.
und die Koalitionsfraktionen diese Herausforderungen anpacken, belegen, dass die große Koalition nicht nur den Sachverstand, sondern auch die politische Geschlossenheit und den Durchsetzungswillen hat, diese Reformvorhaben voranzubringen. Zugleich wird auch deutlich, dass die Oppositionsfraktionen an den beiden Außenseiten dieses Raumes nicht einmal ansatzweise erkennen lassen, dass sie an diesem Prozess kompetent und mit politischer Gestaltungskraft mitwirken wollen.
Von daher gesehen werden wir die Auseinandersetzung darüber auch mit aller Klarheit führen. Damit es ganz deutlich wird, möchte ich noch einmal wiederholen, was ich heute Morgen gesagt habe: Sie sind im falsch verstandenen Sinne konservativ; sie wollen konservieren. Der Unterschied zwischen konservativ und konservieren liegt darin, dass - wie Scharnhorst, der ein Preuße war, gesagt hat - die Konservativen an der Spitze des Fortschritts marschieren.
Wir wollen also die Dinge in Brandenburg verändern, die wir für wichtig halten. Ich bekenne mich dazu, Herr Bisky: Ich bin konservativ, aber nicht konservierend.
Dieser Gesetzesvorlage, die wir heute schon in 2. Lesung behandeln, ist eine lange Phase der Grob- und Feinkonstruktion, der Beteiligung von Funktionsträgern vor Ort, der intensiven politischen Abstimmung innerhalb der Koalition und über Koalitionsgrenzen hinweg, der Beteiligung der Spitzenverbände und vieler anderer vorausgegangen.
Ich möchte daran erinnern, dass ich unsere Ideen im Jahre 2000 auf insgesamt 14 Regionalkonferenzen, bei zwei Gesprächsrunden mit Oberbürgermeistern und auf drei Konferenzen bzw.
Großveranstaltungen mit ehrenamtlichen Bürgermeistern vorgetragen und von dort auch viele Anregungen mitgenommen habe. Viele von Ihnen waren dabei, eingeladen waren Sie alle.
Das nunmehr in Gesetzesform vorgelegte Konzept ist das Ergebnis unzähliger Erkenntnisse und Abwägungsprozesse, in die auch die Erkenntnisse der Vorgängerregierung und der Enquetekommission eingeflossen sind.
Im September des vergangenen Jahres haben wir die Grundzüge der Gemeindereform anhand der Leitlinien der Landesregierung in diesem Hause auf das Eingehendste und - wie ich meine - auf einem sehr anspruchsvollen Niveau erörtert. Diese Leitlinien und die hierzu vom Landtag verabschiedete Entschließung sind die Basis für die nunmehr erfolgte Kodifizierung.
Wer also glauben will, wie es Herr Sarrach vermittelt hat, es handele sich um einen Überraschungscoup oder einen Durchmarsch - Sie hätten auch von „Ziethen aus dem Busch” sprechen können; dann wäre es noch preußischer gewesen -, dem halte ich entgegen, dass wir nichts durchpeitschen werden, sondern am Ende einer Diskussion zu einer Entscheidung kommen wollen. Brandenburg braucht Entscheidungen, nach Möglichkeit gemeinsame Entscheidungen.
Der Gesetzentwurf liegt dem Landtag seit Januar vor. Wer sich jetzt hinter der Anhörung versteckt, der zeigt, dass er den Gesetzentwurf ohne Anhörung nicht verstanden hat. Das möchte ich Ihnen aber nicht unterstellen.
Die Anhörung vom 15. Februar war in höchstem Maße erstaunlich. Lesen Sie, die Sie an der Anhörung nicht beteiligt waren - ich konnte leider auch nicht daran teilnehmen...