Durch viele Beratungen vor Ort, auch mit dem Städte- und Gemeindebund, weiß ich, dass dies den Tatsachen entspricht. Für mich ist es wichtig - ich denke, das trifft auch auf die Kollegen der Regierungskoalition zu -, dass wir innerhalb der Regierungskoalition einen Konsens gefunden haben. Diesen Konsens finden Sie heute als Drucksache zur Abstimmung. Es ist der Entwurf zum Gemeindestrukturgesetz.
Wenn ich noch weiter auf die Anhörung eingehen darf, meine Damen und Herren, so möchte ich sagen, dass mir Folgendes aufgefallen ist - Herr Vietze, ich habe zugehört -: Der Gesetzentwurf der PDS, vollmundig als Alternativentwurf für die Zukunft der Gemeinden in Brandenburg angekündigt, wurde selbst auf Nachfrage von den Anzuhörenden kaum kommentiert.
Sie finden auf den 91 Seiten des Protokolls der Anhörung, die vor Ihnen liegen, fast gar nichts. Ich glaube, wer austeilt, der muss auch etwas einstecken können. Deshalb ist zu sagen, dass
Ihr Gesetzentwurf das, was Sie auf einer Pressekonferenz behauptet haben, nun wirklich nicht gehalten hat.
Herr Petke, können Sie mir zustimmen, dass Herr Prof. Reichard vom Kommunalwissenschaftlichen Institut in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der PDS gesagt hat:
„Angesichts der Mehrheitsverhältnisse teile ich die Einschätzung von Herrn Böttcher, dass das eher vielleicht nicht besonders realistisch ist, aber dieser Gesetzentwurf ist unter wissenschaftlichen Aspekten der eigentlich vernünftigere Weg.”?
Wenn Sie das vorlesen, Herr Kollege Sarrach, wird das wohl so darin stehen. Aber was nützt mir eine Aussage eines Wissenschaftlers des KWI der Universität Potsdam, wenn er selber sagt, es sei nicht realistisch.
(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Sie sind eben gar nicht be- reit, dies anzunehmen! - Zuruf von der DVU: Daran müs- sen Sie sich halt gewöhnen! - Zuruf von der PDS: Wir sind so einiges gewöhnt! - Glocke des Präsidenten)
Eine weitere Anmerkung zur Anhörung: In der Anhörung ist aus meiner persönlichen Sicht oftmals am eigentlichen Thema, nämlich dem Thema „Gesetzentwurf zur Reform der Gemeindestruktur im Land Brandenburg”, vorbeidiskutiert worden.
Es ist über die Frage der Leitlinien diskutiert worden. Man hat eine Diskussion vorweg genommen, und zwar dahin gehend, dass wir uns in der Phase der Freiwilligkeit befinden. Wir selbst haben im Landtag beschlossen, dass am Ende dieser Phase der Freiwilligkeit die Landesregierung darüber Bericht erstatten wird, wie die Leitlinien vor Ort im Wege der Freiwilligkeit umgesetzt wurden.
Ich möchte kurz auf einige Einzelheiten des Gesetzentwurfes eingehen. Nähere Ausführungen dazu habe ich bereits in der 1. Lesung gemacht.
Zur Gemeindeordnung: Der Gesetzentwurf enthält wichtige Übergangsregelungen für die Gestaltung der Freiwilligkeitsphase und er enthält - das ist meine persönliche Ansicht - das Kernstück der Änderung der Gemeindeordnung. Das betrifft
insbesondere die Ortsteilrechte. Hier werden wir erstmals in Brandenburg die Möglichkeit haben, dass die Ortsteilrechte freiwillig vereinbart werden können und dass es Entscheidungsrechte für den Ortsbeirat gibt, und zwar Entscheidungsrechte für Angelegenheiten, die den Ortsteil angehen. Ich glaube, das ist das Kernstück der Änderung zur Gemeindeordnung.
Es gibt dazu unterschiedliche Meinungen. Die einen sagen, es sei zu viel. Andere sagen, das sei zu wenig. Ich glaube, man kann bei allem Respekt sagen: Das trifft den Kern; so, wie es im Gesetz steht, ist es richtig.
Zum Kommunalwahlgesetz: Wir werden die Verkleinerung der Wahlkreise auf mindestens 501 Einwohner zulassen. Wir werden eine weichere Regelung haben, was die Gestaltung der Wahlkreise betrifft. Dies ist entgegen den Behauptungen des Kollegen Sarrach auf den Regionalkonferenzen von den Betroffenen immer wieder gefordert worden. Wenn Sie den Gesetzentwurf und die Protokolle der Regionalkonferenzen lesen, werden Sie eine große Übereinstimmung feststellen.
Zur Amtsordnung: Sie kritisieren immer, dass wir die Ämter links liegen ließen. Davon kann keine Rede sein.
- Wir schaffen Sie auch nicht ab, Herr Kollege Sarrach. Ein Beispiel dafür ist, dass die Ämter mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Flächennutzungsplanung gestärkt werden.
Was die Anhörung betrifft, so möchte ich den neuen Vorsitzenden der PDS zu Wort kommen lassen, der in einer Drucksache der PDS-Fraktion im Landtag Brandenburg zitiert wird:
„ich wäre sehr froh, wenn unsere kommunalen Spitzenverbände, die sich mit kommunaler und regionaler Entwicklung beschäftigen, möglicherweise in einer einheitlichen Sprache sprechen würden.”
Wir wären froh, wenn das einmal geschehen würde. Eines ist richtig: Wir, die Regierungskoalition bzw. die Landesregierung, sprechen in einer einheitlichen Sprache, wenn es um die Gemeindereform geht.
Was will eigentlich die PDS-Fraktion? Das Reformerfordernis haben Sie erkannt. Sie haben in der Enquetekommission mitgearbeitet.
Auch bei den Regionalkonferenzen vor Ort haben zahlreiche Kollegen von Ihnen die Probleme, die wir in Brandenburg mit der Gemeindestruktur haben, nicht geleugnet.
Herr Petke, Sie sprachen von der einheitlichen Sprache. Trifft es zu, dass Sie zum Beispiel einem Funktionsträger des Amtes Milow zugesagt haben, gegen die vom Innenministerium vorgesehene Entwicklung Hilfe zu leisten und sich im Innenministerium - entgegen der Leitlinien - für den Erhalt des Amtes Milow einzusetzen? Ist das einheitliche Sprache?
Im Amt Milow haben wir die gleiche Situation wie überall im Land. Wir haben die Phase der Freiwilligkeit. Im Gegensatz zu der Zeit vor 1989 gibt es heute niemanden mehr, der abschließend die Wahrheit verkündet. Man kann an der einen oder anderen Stelle - auch in Fragen der Leitlinien - in einem Prozess der Freiwilligkeit darum ringen, was richtig ist. Wenn Sie die Leitlinien richtig lesen, werden Sie an vielen Stellen Verweise auf die örtliche Struktur, auf politische Gegebenheiten finden, die gestatten, über mehrere Lösungen nachzudenken.
Dass es in der Phase der Freiwilligkeit keine unterschiedlichen Lösungsansätze gibt, ist etwas, was Sie immer kritisieren. Für den größten Teil des Landes gibt es - laut Leitlinien der Landesregierung - eben doch unterschiedliche Lösungsansätze.
Sie drücken sich vor Entscheidungen. Der eigentliche Kern Ihrer Politik ist, die Phase der Freiwilligkeit bis in die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Sie drücken sich vor Entscheidungen - das ist auch der Kernwiderspruch Ihres Gesetzentwurfes. Sie wollen es nicht entscheiden, Sie wollen die Verantwortung sozusagen nach unten delegieren.
Wenn Sie die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern ansprechen, dann nehmen Sie bitte eine Erfahrung zur Kenntnis, nämlich die, dass sich, wenn man es letzten Endes bei der bloßen Freiwilligkeit belässt, vor Ort in Sachen Gemeindereform überhaupt nichts zum Besseren ändert.
Es gibt auch noch andere Themen, bei denen die PDS unterschiedliche Meinungen hat. Das, was sie sagt, ist etwas anderes als das, was sie eigentlich will. Sie sind für den Flughafen, aber gegen Start- und Landebahnen und Flugzeuge in Brandenburg.
Sie sind für die Bundeswehr - dazu wird es noch einen Antrag im Plenum geben -, aber Sie sind natürlich gegen Waffen.
Was Sie mitnehmen wollen, ist die Frage der Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kommunen.
Der neueste Einfall des neuen Vorsitzenden der PDS: Sie wollen die Kriminalität bekämpfen, aber natürlich nicht gegen Kri