Protocol of the Session on January 25, 2001

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Wortbeiträgen, die nach meinem Redebeitrag gekommen sind, war viel Nachdenkliches und viel Richtiges. aber es gab auch Inhalte. die geradegerückt werden müssen.

Wenn der erklärte Wille zur Entbürokratisierung im Naturschutzrecht des Landes Brandenburg als ein Angriff auf den Naturschutz diskreditiert wird, kann das nicht einfach hingenommen werden.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Die Entbürokratisierung ist eine Aufgabe. die sich alle Verwaltungen zur Aufgabe zu machen haben. Davon wird niemand ausgenommen.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Ich komme zum Nationalpark _Unteres Odertal". Hierzu sind von der PDS-Fraktion und vom Abgeordneten Claus von der DVU-Fraktion zwei Punkte in den Raum gestellt worden. Zum einen wurde von..CDU-Connection" gesprochen. Gemeint war sicherlich ein Herr Vössing. Zum anderen gab es einen Seitenhieb in Richtung Staatssekretär Lancelle aus dem Innenministehuni. Was ist der Hintergrund?

Die einen sagen. dass es aufgrund der _CDU-Connection" im Innenministerium zu einer schnellen Bearbeitung durch die Stiftungsbehörde gekommen sei.

(Zuruf der Abgeordneten Frau Dr. Enkelmann 1PDS])

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen eines sagen: Wo kommen wir hin, wenn wir Verwaltungen des Landes mittlerweile vorwerfen. dass sie schnell arbeiten. und dies auch noch angreifen?

(Lachen bei der SPD - Zuruf von der PDS)

Weder ich noch meine Kollegen können überprüfen, meine Damen und Herren, ob es in der Tat so gewesen ist, dass die Stiftungsbehörde des Innenministers in den vergangenen Jahren langsamer gearbeitet hat. Wenn es dann so ist, dass diese Behörde des Innenministeriums schneller arbeitet als in der Vergangenheit, ist dies nur zu begrüßen. Es gibt schlimmere Vorwürfe an die öffentlichen Verwaltungen.

(Zurufe von der SPD)

Und eines ist doch auch richtig: Wenn dieser Innenminister. der den Eilgang eingelegt hat und oft Eilmärsche anordnet. sagt. es geht los, dann müssen sogar die eigenen Leute sehen, dass sie von der Piste kommen.

(Beifall bei der CDU - Zunife von der PDS)

Wenn dann. meine Damen und Herren, diese eilige Bearbeitung in diesem Ministerium Schule macht und auf andere Mitarbeiter abfärbt, dann wäre es doch schön, wenn es in anderen Verwaltungen ganz genauso wäre.

(Zuruf des Abgeordneten Gemme] [SPD])

Das ist das eine. Und das Zweite, meine Damen und Herren: Wenn in den Raum gestellt wird. die CDU würde über eine..CDU-Connection" im Nationalpark -Unteres Odertal" - vielleicht! - die falschen Leute unterstützen, da kann ich nur sagen: Es hat auch schon andere Vorwürfe gegen die CDU gegeben als die exzessive Unterstützung des Naturschutzes.

(Frau Dettmann [SPD]: Das stimmt!)

Um noch einmal zu meinem Kollegen Dellmann. den ich sehr schätze. zurückzukommen: Herr Dellmann, ob die Dinge. die im Unteren Odertal neben allem. was behandelt wird. immer so richtig waren? Wir wollen niemandem unterstellen, dass er versagt hat. erst recht nicht unserem Minister: ihn trifft am allerwenigsten die Verantwortung für die jahrelangen Entwicklungen dort, die vielleicht voraussehbar waren. Deshalb wollen wir ja auch in dem Ausschuss. der innerhalb der nächsten drei Wochen vor Ort sein wird, versuchen. die Dinge zu klären und dann zu bewerten.

Denn natürlich wollen wir den Nationalpark _Unteres Odertat nicht infrage stellen. Natürlich wollen wir keine Kehrtwende in der Naturschutzpolitik. Ich gehe Ihnen insofern Recht. als der Naturschutz im Land Brandenburg auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor sein kann. Es müssen aber die Menschen. die dort leben. dafür auch die Akzeptanz entwickeln. Dazu haben wir unseren Beitrag zu leisten.

(Beifall hei der CDU und des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Deshalb ist es gut. dass wir gemeinsam vor Ort gehen. Aus den Erfahrungen aus unserem Ausschuss heraus - dies auch an die Dame von der PDS - werden Sie sicher bestätigen. dass wir eine fachlich orientierte und sachliche Arbeit betreiben und jeder Gelegenheit erhält. seine Ideen zur Diskussion zu stellen. In der Regel haben wir bisher sogar immer Einvernehmen erzielt. Ich denke. dass wir am Ende, wenn wir vor Ort gewesen sind. noch klüger als jetzt sind und auch zu guten Ergebnissen kommen. - Danke.

(Beifall bei der CDU I Vizepräsident Habermann : Ich danke dem Abgeordneten Dombrowski. - Wir sind am Ende der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 und unterbreche die Landtagssitzung bis 13 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung: 12.03 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13,00 Uhr)

Meine Damen und Herren! Es ist 13 Uhr und ich möchte mit dem Nachmittagsteil der 30. Sitzung des Landtages Brandenburg fortfahren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Maßnahmen zur effizienten Abwasserentsorgung. insbesondere im ländlichen Raum - Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Abwasseranlagen vom 14. Februar 2000

(gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 13.07.2000 - DS 3/1440-Bi

Bericht der Landesregierung

Drucksache 3/2274

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Landesregierung und erteile Hem] Minister Birthler das Wort. Bitte schön?

Herr Präsident? Meine Damen und Herren? Der Bericht der Landesregierung zur effizienten Abwasserentsorgung, insbesondere im ländlichen Raum. liegt Ihnen vor.

Es ist auch in Brandenburg oberstes wasserwirtschaftliches Ziel. unsere Gewässer - also sowohl Grundwasser als auch Oberflächengewässer - so zu bewirtschaften, dass sie auch für künftige Generationen nutzbar sind. Das erfordert einen konsequenten Schutz der Gewässer vor jeglicher vermeidbarer Belastung.

Diesem Ziel dient in besonderem Maße eine ordnungsgemäße. dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung. Diese Aufgabe als Teil der Daseinsfürsorge wird zunehmend besser erfüllt.

In der 1. und 2. Legislaturperiode standen die Städte und bevölkerungsreichen Gemeinden im Mittelpunkt. Von 1991 bis 1999 ist der Anschlussgrad an die Kanalisation zur zentralen Abwasserentsorgung um 20 phi auf 70 % angewachsen. Damit haben nahezu alle Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnern eine zentrale Abwasserentsorgung. Die 1990 vorhandenen Defizite bei der Entsorgung von Abwasser in Städten und bevölkerungsreichen Gemeinden wurden seitdem bis auf Einzelfälle beseitigt.

Inzwischen haben sich die Fortschritte auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung bereits spürbar auf die Qualität der Oberflächengewässer und auf die Sicherung der Grundwasservorräte ausgewirkt. Es gibt im Land Brandenburg keine Gewässer der Güteklasse /V mehr. Dies hat positive Auswirkungen auf die Tourismusentwicklun g und ist Voraussetzung für die Sicherung der Nutzungsansprüche der Bevölkerung, der Landwirtschaft, von Gewerbe und Industrie.

Nunmehr rücken die dünner besiedelten Gebiete Brandenburgs bei der Abwasserbeseitigung zunehmend in den Mittelpunkt. Auch in diesen Gebieten ist die Abwasserbeseitigung als Teil des Gewässerschutzes und der Daseinsfürsorge für den ländlichen Raum kostengünstig zu organisieren. Dabei ist von Vorhandenem auszugehen, um finanzielle Belastungen nicht über das unabweisbare Maß hinaus entstehen zu lassen bzw. bestehende Finanzprobleme nicht zu verschärfen.

Dies durch Varianten- und Kostenvergleich zu bewältigen ist originäre Aufgabe der Gemeinden bzw. Verbände. Die Landes

regierung hat dazu das Instrument des Abwasserbeseitigungskonzeptes im Brandenburgischen Wassergesetz installiert. Die

Aufgabenträger der Abwasserentsorgung haben ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erarbeiten, das alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.

Seit 1995 gibt es eine Verwaltungsvorschrift _Anleitun g zur Aufstellung'. Diese Konzepte wurden seit 1995 erarbeitet und befinden sich in der Umsetzung. Im September 2000 hat mein Haus die unteren Wasserbehörden aufgefordert, die Aufgabenträger um Aktualisierung ihrer Abwasserbeseitigungskonzepte zu bitten.

Ziel ist es. die Möglichkeiten des unter Umständen kostengünstigeren Einsatzes von Kleinkläranlagen im ländlichen Raum und für Streusiedlungen verstärkt in die Abwasserkonzepte einzubringen.

Zur Unterstützung der Aufgabenträger der Abwasserentsorgung wurden seitens der Landesregiemng eine Reihe von Informationsschriften veröffentlicht. Die kommunale Budgethohen findet erst dort ihre Grenze. wo gegen haushaltsrechtliche Grundsätze. beispielsweise das Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, verstoßen wird. Kenntnis von Rechtsverstößen erhält die Kommunalaufsicht vorwiegend aus den Prüfungsberichten der Rechnungsprüfungsämter. Dabei handelt es sich stets um eine Ex-postBetrachtung. Präventive Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden des Landes sind somit eng begrenzt.

Die Aufgabe der Abwasserentsorgung kann im Land Brandenburg durch Gemeinden, satzungsrechtlich tätige Abwasserzweckverbände oder durch den Grundstückseigentümer für sein Grundstück wahrgenommen werden. Alle drei Varianten sind in Brandenburg Praxis. Die Entscheidung, welche Variante der Aufgabenwahrnehmung realisiert wird, liegt bei den Gemeinden oder deren Beauftragten. Für die Übertragung an den Grundstückseigentümer bedarf es der Genehmi gung der unteren Wasserbehörde. Das bedeutet Folgendes für den Bürger: Der Grundstückseigentümer kann nur aus dem Anschluss- und Benutzungszwang entlassen werden, wenn ihm die Abwasserbeseitigungspflicht übertragen wird und er diese Pflicht für sein Grundstück übernimmt.

Darüber hinaus bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer nach den Wassergesetzen des Bundes oder des Landes.

Außerdem bedarf es in Brandenburg zur Errichtung der Kleinkläranlage einer baurechtlichen Genehmigung nach der Landesbauordnung. Es müssen in jedem Einzelfall alle drei vorgenannten Voraussetzungen für die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht an Bürger bzw. Grundstückseigentümer erfüllt werden.

Eine Übertragung der Abwasserbeseiti gungspflicht und damit die Entlassung aus dem Anschluss- und Benutzungszwang ist nicht möglich. wenn das Grundstück sein Abwasser gemäß § 45 Landesbauordnung in einen Kanal einleiten kann, kein geeignetes Gewässer für die Einleitung des in einer Kläranlage gereinigten häuslichen Abwassers vorhanden ist oder ein vorhandenes Gewässer nicht genutzt werden darf.

Nun zu einzelnen in der Drucksache vorgeschlagenen Maßnahmen: Als ein Ansatz zur Lösung vorhandener Probleme wurde in der Drucksache 3/1440 angefragt. oh Aufgabenträger

1X20 Landtag Branden hurg - Wahlpenode - Plenarprotokoll 3'30 - 25. Januar 2001

auf privaten Grundstücken Kleinkläranlagen errichten und betreiben können. Nach heutiger Rechtslage ist der Bau von Kleinkläranlagen des Aufgabenträgers auf fremdem Grund und Boden nur bei einvernehmlichem Vorgehen zwischen Aufgabenträger und Grundstückseigentümer möglich. Für ein zwangsweises Bauen einer Kleinkläranlage des Aufgabenträgers der Abwasserentsorgung auf privatem Grund und Boden gegen den Willen des Grundstückseigentümers besteht in Brandenburg keine Rechtsgrundlage. Die mögliche einvernehmliche Errichtung bietet aus Sicht der Landesregierung eher Nachteile. Hintergrund dieser Haltung ist die Vielzahl der zu treffenden einzelfallbezogen privatrechtlichen Regelungen.

Ein weiterer Prüfauftrag war ein möglicher Verzicht auf ein baurechtliches Verfuhren für Grundstückskläranlagen. Der Landesgesetzgeber ist bestrebt, die Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich zu gestalten. und hat daher die Baugenehmigung in mehreren Fällen mit Konzentrationswirkung vorgesehen. Zweck der Konzentrationswirkung ist es, dein Bür ger eine Sachentscheidung aus einer Hand zu geben und ihm Behördengänge zu verschiedenen Behörden - solche Behörden im Fall von Kleinkläranlagen wären die Natur-, die Wasser-. die Forst- und die Bauplanungsbehörde - in der gleichen Angelegenheit zu ersparen. Würde im Fall einer Kleinkläranlage auf Baugenehmigungsverfahren verzichtet, so würde, soweit es sich uni Vorhaben im Außenbereich handelt, wozu insbesondere Splittersiedlungen und Wochenendhausgebiete im ländlichen Bereich zählen, anstelle des konzentrierten Baugenehmigungsverfahrens kein anderes Verwaltungsverfahren zur Prüfung der materiellen Anforderungen aus dem Bauplanungs- und Wasserrecht gefunden.