Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun unterhalten wir uns einmal mehr über die Einführung moderner Technik. Heute geht es uni den Wechsel von der analogen zur digitalen Übertragungstechnik beim ORB.
Wegen der ansonsten festzustellenden Technikfreude unserer Fraktion mag vielleicht mancher von Ihnen denken, dass wir auch von diesem Ihrem Vorhaben. meine Damen und Herren von der Regierungsbank, begeistert wären. Ich muss Sie leider enttäuschen. Unsere Antwort heißt: Nein.
Lassen Sie mich unsere Haltung begründen! Natürlich sind wir nicht plötzlich hier und heute gegen neue Technik, ganz und gar nicht, und zwar auch nicht gegen die Umstellung von der analogen auf die digitale Sendetechnik. Wir teilen auch Ihre auf Seite 2 der Begründung Ihres Gesetzentwurfes getroffene Aussage. Was uns an der ganzen Angelegenheit viel mehr stört, ist die Tatsache, dass sich dies alles unter dem Gewande des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abspielen soll, den wir bekanntlich mit einer öffentlich-rechtlichen Sperrminorität teilprivatisieren wollen.
Exakt das muss nach unserer Meinung vorrangig geschehen. Ansonsten wird der derzeitig missliche Zustand perpetuiert. Genau das wollen wir verhindern.
Die Konsequenzen Ihres Vorgehens sind im Übrigen. zwar noch nicht so offensichtlich, sondern geschickt verpackt, in den Buchstaben C.d)bb) - Stichwort "Deckungsmö glichkeiten" erkennbar. Zahlen soll einmal mehr der brave Bürger. Es heißt dort nämlich wörtlich:
"Soweit zusätzliche Kosten beim ORB möglicherweise entstehen, sind diese bei der Ermittlung des Rundfunkgebührenbedarfs der Rundfunkanstalten bereits berücksichtigt."
Bei der von uns bevorzugten Lösung der Teilprivatisierung sollen aber die Rundfunkgebühren entfallen. Der ORB erwirtschaftet dann seine Mittel selbst. Die ganze Gebührentreiberei entfällt und der Bürger wird entlastet und nicht noch weiter belastet. Das ist es. was wir wollen.
Das leidenschaftliche Plädoyer eines bekennenden Sozialisten im Sinne eines "Auf zum letzten Gefecht!" für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hilft hier nicht weiter. - Sie hören zu, Herr Prof. Bisto', ja? - Die Fraktion der Deutschen Volksunion ist - jedenfalls dem Grunde nach - auch nicht gegen die Bestimmungen, die durch die §§ 7, 8 und 9 aus dem Rundfunkstaatsvertrag übernommen werden sollen und die etwa in t 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfs eingearbeitet wurden.
Drittens: Die Aufnahme von Programmzielen, verstanden im Sinne eines Auch. wäre dann nach Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes - Sozialbindung - gedeckt.
Wir sind der Überzeugung, dass bei der Einführung von privatem Rundfunk und Fernsehen im Sinne falsch verstandener Liberalität so einiges nicht getan wurde. Wir wollen dieses Versäumnis - durchaus auch im Sinne des vorliegenden Entwurfs - korrigieren und ergänzen. Aber alles an seiner Stelle.
Lassen Sie mich insoweit zu den übernommenen Bestimmungen aus dem Rundfunkstaatsvertrag. den Jugendschutz betreffend, noch die folgende Anmerkung machen:
Damit zumindest in absehbarer Zeit keiner mehr auf die Idee kommen kann. dass er einfach aus irgendeinem Anlass Steine in die Luft werfen darf, bedarf es einer ein gehenden Betrachtung unseres Jugendschutzes in Bezug auf Darstellung in den Medien insgesamt. Wir müssen zukünftig mehr nach Altersstufen differenzieren. Weiterhin müssen wir zukünftig die Grenze im Bereich des Jugendschutzes verstärkt bereits dort ziehen, wo eine Inkompatibilität zu unseren geistigen und kulturellen Grundwerten im Sinne des Erziehungsauftrages offenkundig ist. Es gibt dann also nützliche, neutrale. also kompatible, inkompatible und korrekt jugendgefährdende Sendungen. Ich will Ihnen hierzu zwei Beispiele nennen.
Ja. - Zum Beispiel sind "Astro-Dinos" und "Pokemon" meines Erachtens - jedenfalls für Kinder unter zwölf Jahren - inkompatibel. In der letzten Serie werden zum Zwecke des Wettkampfes einfach tierähnliche Gestalten etwa mit Elektroschocks und Donnerschocks aufeinander gehetzt.
Diese Grundüberlegungen müssten aber für alle Betreiber - ich komme zum Schluss - von Rundfunk und Fernsehen gleichermaßen gelten und eben nicht nur über den Rundfunkstaatsvertrag für die öffentlich-rechtlichen Betreiber. Ansonsten werden Letztere bekanntlich einfach weggezappt.
Alles in allem brauchen wir also ein weitergehendes Reformkonzept und dem ist dieser Gesetzentwurf hinderlich. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Vorbemerkungen zu meinen beiden Vorrednern. Zum letzten Beitrag: Das, was hier angesprochen wurde, war Inhalt der Beschlussfassung zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Hier überführen wir bereits beschlossenes Recht in Landesrecht. Das ist alles. Alles. was im Vorfeld noch gesagt wurde, war nicht mehr Gegenstand dieses Gesetzes.
Nun zu Herrn Bisky: Herr Bisky. Sie wissen. dass der ORB gestern eine Klausurtagung durchgeführt hat, auf der dieses und Ähnliches besprochen wurde. Ich habe mit dem Intendanten darüber geredet, auch mit Vertretern der Staatskanzlei. Aber Sie sind nun einmal später gekommen und dafür früher gegangen. Da ist es natürlich schwer, das alles in Gänze zu beurteilen.
Nun zum Inhalt: Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung passt das ORB-Gesetz an die Bestimmungen des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages an und führt Bestimmungen aus, die notwendig sind, um technische Veränderungen und Modernisierungen einführen zu können. Es werden nun die im Staatsvertrag beschlossenen Regelungen in die Landesgesetzgebung, das heißt in das ORB-Gesetz, eingefügt. Inhalt sind die damals bereits diskutierten und beschlossenen Änderungen zum Jugendschutz. zur Werbung, zum Sponsoring. zur Eigenwerbung und zum Datenschutz.
Weiterhin werden Aufgaben geregelt, die die Nutzung digitalterrestrischer Übertragungsmöglichkeiten zum Inhalt haben. Dies bringt für die Menschen in Brandenburg die Möglichkeit mit sich, eine größere Vielzahl von Programmen in höherer Qualität übertragen zu bekommen. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass beim Übergang zur digital-terrestrischen Übertragung ein Verzicht auf eine analog-terrestrische Versorgung möglich ist. Ich denke. das ist tatsächlich ein Punkt, der in der Folge. das heißt im Ausschuss, Gegenstand der Beratung sein sollte. Auch die damit verbundenen zusätzlichen Kosten - darin stimmen wir überein - sind im Einzelnen für jeden Haushalt zu durchdenken und zu besprechen.
Die sich aus dieser Gesetzesvorlage ergebende teilweise Abschaffung der analog-terrestrischen Verbreitung, die dann auch eine anteilige Nichtversorgung bestimmter Teile des Landes oder bestimmter Wellen zur Folge hat, muss erörtert werden. Dabei eventuell entstehende Lücken sind ernsthaft zu besprechen; denn es ist bekanntermaßen in § 3 Abs. 2 des ORB-Gesetzes verpflichtend geregelt. dass das Land Brandenburg gleichwertig versorgt werden muss. Wir nehmen hier auch die aktuelle Diskussion zur Kenntnis, das heißt die Frequenzabschaltung von InfoRadio" in der Prignitz und in der Uckermark.
Wichtig scheint mir auch die beabsichtigte Änderung, die unter I 1 angezeigt wird. Hier soll das Gegendarstellungsrecht in der Form geregelt werden, dass der ORB verpflichtet wird, auch solche Gegendarstellungen im Sendegebiet auszustrahlen, die sich gegen Sendungen richten, die von einer anderen Landesrundfunkanstalt zu verantworten sind und die von der ARD
Diese Einfügung ist ohne Frage eine Regelung zugunsten derjenigen, die die Gegendarstellung beanspruchen, und sichert sozusagen zu. dass eine Gegendarstellung die gleiche technische Verbreitung erhält wie die Sendung, die die Gegendarstellung verursacht hat. Wer das in der Vergangenheit beobachtet hat, wird wie ich der Auffassung sein, dass es eine Neuerung ist, die sehr wertvoll für alle Beteiligten ist.
Diese Beispiele sollen deutlich machen, dass eine Reihe von Details tatsächlich präzise unter die Lupe genommen werden müssen und dass die Diskussion der nächsten vier Wochen einerseits die Kompatibilität zum Vierten Rundfunkändeningsstaatsvertrag und andererseits die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit für unser Land Brandenburg sicherstellen muss.
Die Landesregierung ist in der Lage. Mit Ihrem Einverständnis erteile ich dem Staatssekretär das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Inhalt der vorgeschlagenen Regelungen: Neben den erforderlichen Anpassungen des ORB-Gesetzes an den Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist es das Ziel, den Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg auf den Wechsel von der analogen zur digitalen Übertragung des Rundfunkprogramms vorzubereiten und ihn umfassend an den neuen Diensten der Informationsgesellschaft teilhaben zu lassen.
Der Wechsel des Sendestandards ist technisch aufseiten der Veranstalter und aufseiten der Nutzer unproblematisch. Im Vordergrund des Umstiegs wird zunächst die Fernsehübertragung stehen. Hierfür steht das so genannte DVB-System, also "D" für digital. "V" für Video und "B" für Rundfunk, zur Verfügung. In der Übergangsphase von der analogen zur digitalen Fernsehübertragung stehen für dieses System nur die Frequenzen zur Verfügung. die den Ländern nach dem Stockholmer Plan von 1961 für den terrestrischen Femsehrundfunk zugewiesen wurden. Ziel ist es dabei. flächendeckend terrestrisch mindestens 20 Programme für bundesweite regionale und lokale Fernsehübertragungen und Datendienste zur Verfügung zu stellen.
Der Zwang, den Umstieg innerhalb der bestehenden Übertragungsressourcen zu vollziehen, führt zu zwei denkbaren Szenarien: Entweder müssen die Veranstalter das Sendesignal doppelt ausstrahlen oder lediglich in digitaler Technik. Der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg kann sich den Doppelbetrieb, also das Nebeneinander von digitaler und analoger Ausstrahlung, wegen der damit verbundenen Kosten nicht erlauben, wenn er das bisherige Niveau seines Programmangebotes halten will. Das ORB-Gesetz zwingt den Ostdeutschen Rundfunk bisher dazu, die ihm zugewiesenen Frequenzen nur zur analogen Übertra
gung zu nutzen. Der für den ORB wirtschaftlich einzig sinnvolle Weg ist es, ihn von dieser Verpflichtung freizustellen und die Versorgung gebietsweise ohne diesen Doppelbetrieb umzustellen.
Herr Bisky, jetzt komme ich zu Ihren Ansätzen. Anders als in vielen anderen Regionen Deutschlands spielt die terrestrische Versorgung in Brandenburg eine untergeordnete Rolle. Nach Schätzungen der Landesregierung sind von der Umstellun g der terrestrischen Versorgung nur ca. 70 000 Haushalte betroffen.
Die Landesregierung ist der Auffassung. dass der Aufwand. der in diesen Haushatten erbracht werden muss. zumutbar ist. Er liegt zwischen 300 DM und 500 DM, Sie sprachen die Zahlen an. Dabei wird nicht über Schuhe geredet. sondern über eine technische Einrichtung, die so genannte T-Box. die notwendig ist. Es handelt sich um eine einmalige Anschaffung. Wegen der anderen, nicht zu tätigenden Anschaffungen und angesichts des in Rede stehenden Zeitraumes wird diese Belastung als zumutbar empfunden. Niemand behauptet, es gebe keine Belastung: es gibt diese Belastung. Aber aus der Sicht derjenigen. die jetzt zu entscheiden haben, sind die mit dieser Investition verbundenen Kosten zumutbar. Ich sagte bereits, dass niemand dem ORB ernsthaft die Kosten des Doppelbetriebes auferlegen will,
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dem ORB das Recht einzuräumen. neue Techniken, Programme und Mediendienste in Ergänzung zum klassischen Rundfunk zu entwickeln. um sich dem geänderten Nutzerverhalten anzupassen.
Ich bin der Überzeugung, dass diese Änderungen, die - jetzt komme ich zum zweiten Punkt, Herr Bisky - in enger Absprache mit dem ORB entwickelt werden, unsere Landesrundfunkanstalt in die Lage versetzen, sich fit zu halten, um sich auf dem Medienmarkt zu behaupten. Die enge Abstimmung dauert nun schon über ein halbes Jahr. Mir liegen Schreiben des ORB vor, in denen er sich für die übernommenen Anregungen bedankt. Die letzten Gespräche - diese Abstimmung erfolgt sowohl mündlich als auch schriftlich - fanden vor wenigen Tagen statt. - Vielen Dank.
Herr Speer. können Sie mir sagen. mit wem Sie gesprochen haben? Denn ich glaube dem Intendanten, der auf meine Anfrage hin in der Verwaltungsratssitzung am Donnerstag letzter Woche erklärt hat, er kenne den Gesetzentwurf noch nicht. Es ist eine andere Frage, ob er ihn gestern bekommen hat. Aber ich frage Sie: Meinen Sie nicht, dass es angemessen ist, einen Intendanten rechtzeitig zu informieren?
Unsere Schreiben gehen grundsätzlich an die Geschäftsführung des ORB, also an den Intendanten. Die Rückantwort ist mit dem Namen "Binder" unterschrieben, der dort Justiziar ist. Der In