Protocol of the Session on November 16, 2000

Der dritte Punkt: Ich würde mich freuen. wenn in der Wissenschaftspolitik die Rektorenkonferenz und die Hochschulbeiräte eine größere Rolle spielen könnten. Viele gute Ratschläge von den Fachleuten werden zu wenig gehört Hier trampelt die Politik etwas unsensibel auf den Vorschlägen herum, Ich sage: Lassen Sie uns das nutzen!

Und zum Schluss. da sich meine Redezeit allmählich dem Ende nähert, der vierte Punkt: Wer zu spät kommt. den bestraft. wie wir wissen.... manchmal auch bestrafen ihn die Studenten und die Nichtbeachtung. Wir müssen weg om Zustand der Unentschiedenheit und der Abwarterei in der Wissenschaftspolitik. Es sind kühne Entscheidungen gefordert. Wenn die Wissensgesellschaft von mehreren Rednern angesprochen wird muss man die Entscheidungen dafür treffen. und die sind schwer zu treffen. eben weil man nicht alles gleichermaßen fördern kann. Wir müssen den Mut haben. uns darauf zu konzentrieren und auch die Prioritäten differenzierter zu sehen. Es geht nicht um die Wissenschaft, sondern es geht uni ganz bestimmte Fachgebiete. Es geht um sehr spezifische Ausbildungen in den verschiedenen Bereichen. und da ist Qualität gefragt.

Zum Abschluss. Herr Niekisch. möchte ich doch noch einiges sagen. Ihre Polemik gegen die PDS nehme ich Ihnen nicht übel. Wenn es Sie erleichtert, machen Sie weiter!

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Ich will nur sagen: Sie fordern öffentlich den doppelten Haushalt für die Wissenschaft. Das ist ja wunderbar! Aber Sie sind an der Regierun g. Sie regieren wie die Geizkragen und nehmen den Wissenschaftlern das Nöti ge. Diese Diskrepanz müssen Sie auflösen, die PDS kann es im Moment nicht. - Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der PDS)

Vizepräsident H aberm a

Ich danke Herrn Prof. Bisky.

Meine Damen und Herren. wir sind damit am Ende der Aussprache zur Aktuellen Stunde angekommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vorn 15. November 2000 zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörden

Gesetzentwurf der Landesregierung

1526 Landtat Brandenburg - 3. Wahlperiode - I'leuarprolokoll 3 26 - 16. Ncnember 2000

I. Lesung

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart. keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann. Es wird vorgeschlagen. den Gesetzentwurf in Drucksache 3. 1976 - Neudruck - an den Ausschuss für Wirtschaft zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt. den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und unterbreche die Sitzung. Sie wird um 13 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.19 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)

Ich eröffne den Nachmittagsteil der 26. Sitzung und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Bericht über die Wirksam keit des Brandenburgischen Reit ungsd ien st gesetzes

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3 740

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit. Soziales. Gesundheit und Frauen

Drucksache 3/1944

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS. Frau Abgeordnete Birkholz. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem halben Jahr hat meine Fraktion einen Antrag eingebracht, der darauf abzielte. das Rettungsdienstgesetz einer kritischen Prüfung im Hinblick auf Kosten und Kompetenzen zu unterziehen. Dies geschah vor dem Hintergrund eines überdurchschnittlichen Kostenniveaus in Brandenburg im Vergleich zu anderen Ländern. Mit diesem Problem plagen wir uns nun schon einige Jahre.

Eine Novellierung des Gesetzes aus dem Jahre 1999 wurde nicht nur von meiner Fraktion. sondern seinerzeit auch von der CDU-Fraktion sowie insbesondere von den Krankenkassen. die den Rettungsdienst bezahlen. als unzureichend bewertet. Ich möchte die Argumente dazu nicht wiederholen: Sie können diese im Protokoll nachlesen.

Wesentliches Ergebnis der Gesetzesänderung war die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für den Rettungsdienst. Die Erarbeitun g dieser Kosten- und Leistungsrechnung wurde in die Hände der Kreise als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und der Krankenkassen als Kostenträger 11e.legt. Das zuständige Gesundheitsministerium hat sich noch eine Hintertür offen gelassen. das heißt die Möglichkeit, die Kostenund Leistungsrechnung selbst auf dem Wege einer Rechtsverordnung einzuführen.

Die Verhandlungen zwischen den Kreisen und den Krankenkassen sind, gelinde gesagt. sehr schleppend verlaufen. Erst vor einigen Wochen wurde die entsprechende Vereinbarung unterschrieben. Die Frage. die letztlich auch mit dem von uns geforderten Bericht beantwortet werden muss, ist: Reicht diese Vereinbarung aus. uni die Kostenentwicklung zu stoppen und umzukehren?

Es geht lacht darum - das möchte ich noch einmal ganz deutlich betonen -. hier um jeden Preis etwas einzusparen. womöglich sogar auf Kosten der Qualität. also zum Beispiel der Hilfsfristen oder des Fachpersonals. Es geht darum. klar auseinander zu halten: Was sind die Kosten des Rettun gsdienstes. die von den Krankenkassen zu bezahlen sind, und was sind andere Kosten. die dabei möglicherweise mit untergeschoben werden?

Letztlich - und das macht die politische Bedeutung des Themas aus - geht es um die Fra ge: Wie erreichen wir den für das gesamte Gesundheitswesen notwendigen Mitteltransfer von West nach Ost. wenn im Osten die gleiche Leistung bei gleicher Qualität um 25 ".0 teurer als im Westen ist?

Meine Damen und Herren! Der Fachausschuss hat sich darauf verständigt. jetzt die ersten Erfahrun gen mit der vereinbarten Kosten- und Leistungsrechnung abzuwarten. Die Beschlussempfehlung fordert die Landesregierune zu einem Bericht für Dezember nächsten Jahres auf. Im April 2001 soll dein Fachausschuss ein Zwischenbencht gegeben werden. Wir haben diesen Kompromiss mitgetragen.

Ich denke aber auch. wir dürfen das Thema Rettungsdienst jetzt nicht einfach wieder In der Schublade verschwinden lassen. Weitere Reformen sollten auch unabhängig von den Ergebnissen dieser Berichte vorbereitet werden. So hat zum Beispiel die langjährige Diskussion gezeigt. dass auch die Zahl und die Stniktur der Leitstellen gründlich zu analysieren sind.

Wir haben mit dem Antrag auch die Frage des Wasserrettungsdienstes aufgeworfen. Hier sind wir zumindest mit den Verbänden. die diese wichtige Aufgabe wahrnehmen, in einem intensiven Dialog. lch hoffe. dass wir wenigstens vor der nächsten Badesaison zu einer finanziellen Unterstützung kommen. mit der die Motivation der Mitarbeiter, die ehrenamtlich arbeiten. erhalten wird. Es kann einfach nicht sein. dass sie auch noch ihre Ausrüstung. die Betriebskosten. die Wartung der Boote usw. selbst bezahlen müssen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie. dieser veränderten Beschlussempfehlung zuzustimmen. und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall hei der PDS)

Landtat Brandenbunt - 3. V ahlperiod - Plenarprotokoll 3 25 - Nol, cid-10- 20i II) 1527

Das Wort geht an den Abgeordneten Dr. Kallenhach. Er spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein kosteneffizient und kostentransparent arbeitender Rettungsdienst bei gleichzeitiger Haltung der Qualitätsstandards he gt in unser aller Interesse. Besonders vor dem Hintergrund des von uns ges ulken bundesweiten Risikostrukturausgleichs darf Brandenburg als nettes Bundesland nicht in seinem Bestreben nachlassen. auf eine verantwortbare Kostenentwicklung im Gesundheitswesen hinzuwirken. Dazu gehört auch. die Ausgaben für den Rettungsdienst in den Griff zu bekommen. die im Vergleich zu den alten Bundesländern immer noch - wie eben schon erwähnt - uni 25 Iti■ höher liegen.

Das Erste Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes. das der Landtag vor gut eineinhalb Jahren verabschiedet hatte. führte eine Kosten- und Leistungsrechnung ein. auf deren Grundlage die kreisfreien Städte und Landkreise mit den Kassen Eim ernehmen über die Benutzungsent gelte erzielen sollten.

Zu dieser Regelung war unter anderem den beteiligten Parteien einerseits eine Gesprächsbasis zu geben und ihnen andererseits ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Verhandlungsfreiheit einzuräumen. Die zurückliegenden Wochen und Monate haben aber gezeigt. dass Leistungserbrin ger und Kostenträger nur unter tatkräftiger Mitwirkung und Moderation des MASGF zu eitler Vereinbarung über eine Kosten- und Leistungsrechnung zu kommen scheinen.

Deshalb hat der Ausschuss für Arbeit. Soziales. Gesundheit und Frauen einstimmig unter Zustimmung des begleitenden Innenausschusses beschlossen. sich durch die Landesregierung bis zum 31. Dezember 2001 umfassend über die Wirksamkeit des Rettungsdienstgesetzes berichten zu lassen.

Ein Bericht zum 31. Mai dieses Jahres, wie ursprünglich von der PDS-Fraktion gefordert. wäre mitten in die Gespräche geplatzt und hätte die Moderationsposition des MASGF nicht gerade gestärkt. Auch aus diesem Grunde erfol gte die Anhörung der Beteili gten im Ausschuss erst im September. uni die Verhandlung nicht unnötig zu belasten.

Darüber hinaus ist es Bestandteil der Beschlussempfehlung. bis zum 30. April nächsten Jahres einen Zwischenbericht zu erhalten, der hoffentlich schon positive Tendenzen bei der Kostenentwicklung im Rettungsdienst erkennen lässt. In dieser Richtung besteht jedoch Zuversicht. da die Verhandlungen zwischen den Kassen und den Trägern kurz vor einem positiven Abschluss stehen.

Die Fraktion der SPD empfiehlt. diesen Beschlussvorschlag anzunehmen. Ich darf noch darauf hinweisen - was Frau Kollegin Birkholz schon erwähnt hat -, dass es natürlich noch Probleme beim Wasserrettungsdienst gibt, die uns allen bekannt sind. Dies ist aber im Moment nicht mit dem Generalthema der Kosten- und Leistungsentwicklung in Verbindung zu bringen: denn

es besteht ausreichend Klärungsdruck. - Vielen Dank. meine Damen und Herren. für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Die DVU hat Redes erzieht si gnalisiert. Damit sind wir hei der CDU-Fraktion. Bitte. Herr Dr. Wagner!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für einen dritten Redner zu dieser Thematik sicher etwas schwer. noch einen neuen Touch hineinzubringen. Frau Birkholz_ eine ganzklare Aussage: Ihr Antrag war zu diesem Zeitpunkt notwendig und sinnvoll. Er ist auch so un Ausschuss behandelt worden. Ich glaube. sie hatten keinen anderen Eindruck.

Über die Zeitschiene hätte man sich streiten können. Wir sollten es nicht tun. Sie war sicherlich auch notwendig. uni in Zukunft zu validem Datenmaterial bezüglich einer einheitlichen Kostenund Leistungsrechnung zu kommen. sodass wir vonseiten der CDU-Fraktion zu den genannten Terminen - Berichterstattung am 28.12.2001 - stehen und der Zwischenberichterstattung im April natürlich mit sehr großer Erwartung entgegensehen.

Ich will trotzdem an dieser Stelle noch einmal - ich habe es immer wieder getan - Klartext reden. Beide Redner haben das auch getan. Das Rettungsdienstgesetz ist mit gewissen Geburtsfehlern - der damali gen Wahlsituation geschuldet - zur Welt gekommen. Wir dürfen also unser Nachdenken an dieser Stelle nicht einstellen. Wir werden uns darauf vorbereiten müssen. dass wir auf der Basis der gewonnenen Daten noch einmal neu nachdenken müssen. Diesem Ziel dient die Erfassung der Daten.

Ich hin der Auffassung. dass dieses jetzige Vorgehen auch ein kleiner Schritt - das ist eine sehr persönlich gefärbte Meinung. das gebe ich zu - zu der Erkenntnis sein könnte. dass Leistungen im Gesundheitswesen - dazu zähle ich den Rettungsdienst nun einmal - schon lange nicht mehr kostendeckend bezahlt werden. Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen können davon cm Lied singen.