Protocol of the Session on November 15, 2000

Fünftens: Der derzeitig erreichte Stand der Nutzung regenerativer Energien im Land Brandenburg kann nicht befriedigen. Die Tabellen in dem Bericht weisen das aus. Wenn man hier das Wirkungsgradprinzip mit dem Stand von 1999 zugrunde legt - die Zahlen wurden schon genannt -. dann sind 1.1 9-tt vom Gesamtbereich des Primärenergieverbrauchs natürlich relativ wenig.

Aber man muss hinzufügen, dass im Primärenergiebereich alle Energiebereiche integriert sind. also der Verkehrsbereich. die Elektroenergieerzeu g ung und der Wärmemarkt. Es ist schon eine respektable Zahl. Das. was hier im Land Brandenburg in den letzten Jahren geleistet wurde, ist durchaus jeder Anerkennung wen.

Wir haben aber unter Berücksichtigun g der topographischen Verhälmisse erhebliche Stei gerungspotenziale. Das ist auch in einer Tabelle ausgewiesen. Diese bewegen sich vor allen Dingen - das wurde schon erwähnt - rin Bereich der Biomasse. Darauf sollte man sich durchaus konzentrieren, denn wie sagte einmal ein alter Hochschullehrer zu mir: Das, was man kann. soll man tun: das. was man nicht kann. soll man lehren. - Aher das bezieht sich jetzt nicht unbedingt auf diesen Energiebereich. Ich zweifle allerdings die Zahl von 33 % im Hinblick auf die Potenzialausschöpfung für 1999 im Bereich von Holz an. Dieser Wert ist meiner Meinung nach zu hoch gegriffen.

Ich komme zu folgenden Schlussfolgerungen: Die im Energiekonzept enthaltene Zielstellung wird sicherlich so fortgeschrieben werden: da gibt es keine Abstriche. Eine Reihe von Anwendungen erneuerbarer Energien. die derzeit noch nicht wettbewerbsfähig sind, müssen ergänzend zur Bundesförderung gefördert werden. Darauf wurde schon hingewiesen. Anreize zur Energieeinsparung und zur Verwendun g erneuerbarer Energien sind ressortübergreifend zu schaffen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Gebäudesanierung.

Die politische Unterstützung neuer Energietechniken darf sieh nicht in einem Förderprogramm erschöpfen. sondern muss alle Maßnahmen zu einer sicheren Markteinführung solcher Technologien beinhalten. Bedauerlicherweise ist das REN-Programm noch nicht einmal genehmigt: es befindet sich somit noch nicht in Anwendung. Der Wirtschaftsminister verwies vorhin schon beispielhaft auf Demonstrationsprojekte. die Weiterbildung an Schulen und Hochschulen. auf die Berufsverbände. die Netzwerke der Unternehmen. die sich mit dieser Technik beschäftigen, und Ähnliches. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt hei der SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich beende die Aussprache.

Damit ist der Bericht der Landesregiening. zur Kenntnis genommen worden. Ich schließe den Ta gesordnungspunkt 7.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Vorläufiger Sachstand der Evaluierung bestehender Marktzugangshilfen

Unterrichtung durch die Landesregierung

Drucksache 371973

Da zwischen den Fraktionen vereinbart wurde. auf eine Debatte zu verzichten. sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Die Sachstandsunterrichtung ist zur Kenntnis genommen worden. Herzlichen Dank.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9:

Sonderausschuss zur Cenneinde).;elnetsreforrn

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/1964

Wie üblich spricht zuerst ein Vertreter der beantragenden Fraktion. Herr Abgeordneter Sarrach. Sie haben das Wort.

Herr Präsident? Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschäftsordnung. des Landtages weist in 74 Abs. 2 auf die Möglichkeit der Bildung von Sonderausschüssen des Landtages hin. Von dieser Möglichkeit ist sicher nur bei gewichtigen politischen Themen Gebrauch zu machen. Ein solch gewichtiges Thema sieht gegenwärtig mit der Gemeinde g,ebietsreforin an. die nach den Vorstellungen der Landesregierung bis zu den Kommunalwahlen 2003 ab geschlossen sein soll.

Wir teilen diese Vorstellungen nicht. Vielmehr kritisieren wir das bisherige Vorgehen der Landesregierung. die eine Reform in Gang gesetzt hat. bei der die Gemeinden regelrecht überrollt werden. In dieser Kritik sind wir uns einig mit vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikem nicht nur meiner Partei, wie mir Diskussionen und Gespräche in vielen Landesteilen gezeigt haben.

Grundlage der Gemeindegebiets- bzw. -strukturreform sind bisher die Leitlinien der Landesregierung, also ein Kabinettsbeschluss. der vom Landta g lediglich zur Kenntnis genommen worden ist. Zu diesen Leitlinien ist in diesem Haus noch nicht das letzte Wort gesprochen worden.

Die Hauptkritik der PDS richtet sich auf die Festlegung einer so genannten Freiwilligkeitsphase, während der den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt wird. sich freiwillig so zu verhalten, wie es das Leitbild der Landesregierung vorsieht.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Beispiele dafür, was darunter konkret zu verstehen ist. Das Schreiben der Gemeinde Birkenwerder im Landkreis Oberhavel an den Petitionsausschuss zeigt,

dass den Vertretern der Gemeinden und Ämter ziemlich unverhohlen deutlich gemacht wird. dass sie kaum Chancen haben. wenn sie sich nicht leitbildgerecht verhalten. Leitbildgerecht ist aber nur, was einseitig das Wohlwollen des Innenministeriums findet.

So trat ein Vertreter des Innenministeriums Anfang November in Zehdenick auf und sa gte. er schlage für Zehdenick und Unigebung die Bildung einer amtsfreien Gemeinde vor - ohne Alternative. Sie seien gut beraten. führte er weiter aus, wenn sie das Angebot des Innenministeriums annähmen. Auf die Frage. ob man durch Zusammenschluss von mehreren Gemeinden im Amt auch Icitbildgerecht als Amt fortbestehen könne, sa gte der Vertreter des Innenministeriums - im Übrigen ein Ministerialrat man könne nicht zwei Hasen zugleich jagen. Der Vorschlag zur Bildung einer amtsfreien Gemeinde könne angenommen werden oder es könne ein besserer Vorschlag unterbreitet werden. Gäbe es aber einen besseren Vorschlag. so hätte ihn das innenministerium unterbreitet.

Die Vorzugsvariante der Vertreter des Innenministeriums also, die weniger beratend als vielmehr instruierend und sanft drohend in den Gemeinden auftreten. ist der Zusammenschluss zu amtsfreien Gemeinden. also zu Einheitsgemeinden. Der Druck

geht in diese Richtung.

Nur ausnahmsweise soll es nach den Leitlinien möglich sein, dass Ämter bestehen bleiben. Hierbei gibt es eine große Übereinstimmung zwischen den Landräten und dem Innenministerium. wobei die Landräte erklärtemaßen mit den Leitlinien nicht voll zufrieden sind. weil ihnen diese viel zu viele Öffnun gsklauseln enthalten. Aber mir sind kaum Vorschläge bekannt. nach denen das Innenministerium Ämter in den Planungen bestehen lässt.

Freilich gibt es Ausnahmen: das Amt Unterspreewald und das Amt Schenkenländchen im Landkreis Dahme-Spreewald. Im zuerst genannten Amt war ein Mitarbeiter des Innenministeriums einmal Amtsdirektor. in dem anderen Amt ist mit Bürgermeister Kuhl der Widerstand gegen die Reform besonders groß - ich überlasse Ihnen. sich Ihren Teil zu denken.

Was wir gegenwärtig erleben. ist nicht das Prinzip der Freiwilligkeit. sondern es ist eine Reform allein der Regierung. die von oben. zentralistisch-bürokratisch und konzentriert auf die Herstellung von mehr Verwaltungseffizienz auf Kosten der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt werden soll.

Dem entspricht auch die Zielstellung. eine Mindestgröße für amtsangehörige Gemeinden festzulegen. Von der geplanten Vorgabe von 500 Einwohnern sind letztlich 861 Gemeinden in Brandenburg betroffen. die unter dieser Grenze liegen und damit in keiner Weise mehr in der Entscheidung für ihre perspektivische Entwicklun g frei wären.

(Schippe) [SPD]: Umso notwendiger ist es!)

Ich will ganz deutlich in Richtun g SPD sagen: Das ist ein flächendeckender zwangsweiser Zusammenschluss. von dem mehr als die Hälfte der brandenburgischen Gemeinden betroffen sein wird. Genau ein solcher flächendeckender zwangsweiser Zusammenschluss sollte nach den Empfehlungen der Enquetekommission „Gerneindegebietsreform - vermieden

werden. Wie stehen Sie heute zu den Empfehlungen der Enquetekommission, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD? Sind Sie damit einverstanden. dass der Innenminister und die Landesregierung den Auftrag des Landtages ignoriert haben, in das Konzept zur Gemeindegebieisreforin auch die Ergebnisse der Enquetekommission einfließen zu lassen? So lautete zumindest der Beschluss dieses Landtages vom November vergan genen Jahres.

(Schippe) [SPD]: Das st nicht wahr!)

- Das ist wahr! - Noch ist nicht das letzte Wort gesprochen, denn eine solche Veränderung. wie sie die Landesregierung mit der Festleg ung einer Mindesteinwohnerzahl sowie einer Be

grenzung der Zahlen der Gemeinden eines Amtes auf maximal sechs Gemeinden anstrebt. bedarf einer gesetzlichen Regelung. Der Landta g g ird also darüber zu entscheiden haben. ob ein solch weit reichender Eingriff in die gemeindliche Selbstverwaltung vorgenommen werden soll.

Noch hat der Landtag auch die Möglichkeit. sich für eine wirkliche Weiterentwicklun g des Amtsmodells hin zu einem zweistufigen Gemeindemodell einzusetzen und ein solches von der Enquetekommission als „brandenburgische Amtsgemeindebezeichnetes Modell zu schaffen. Ich darf Sie daran erinnern. dass sich die Enquete-Kommission sehr gründlich mit dieser Frage befasst hat und mit großer Mehrheit zu dem Schluss gekommen ist. die brandenburgische Amts gemeinde als für die spezifischen Bedingungen des Landes Brandenburg geeignetes Modell zu empfehlen.

Es ist in keiner Weise hmndnbar, dass Innenminister Schönbohrt-1. der mit der CDU im Landtagswahlkampf des vergangenen Jahres gellen dieses Modell vorgegan gen ist, weil es die Rechte der kleinen Gemeinden beschränke und nur Durch gangsstation zur Großgemeinde sein solle. jetzt unter völlig anderen Voraussetzungen Gesichtswahrung betreiben kann. Heute spricht er sich gegen das zweistufige Gemeindemodell aus. weil damit echte Chancen für den Weiterbestand auch von kleinen Gemeinden gegeben sind, die er mit seinen Leitlinien ausschließt.

Die PDS bekennt sich eindeutig zur Weiterentwicklung des Amtes, indem für die Gemeinden das Angebot eines zweistufigen Gemeindemodells in der Gemeindeordnung geschaffen wird.

Die Leitlinien der Landesregierung stellen mit kräftigen Worten eine Stärkung. der Ortschaftsverfasssung in Aussicht. um den Gemeinden ein Trostpflaster für ihre verloren gegan gene Selbstständigkeit zu geben. Hier werden Erwartungen geweckt. denen bald die große Ernüchterung folgen kann - davon bin ich überzeugt -, denn ein Ortsbürgermeister und ein Ortschaftsrat sind qualitativ und juristisch etwas völlig anderes. nämlich ein rechtliches Minus im Vergleich zu einem ehrenamtlichen Bürgermeister und einer Gemeindevertretung heute. Es zeichnet sich ah, dass die Umwandlung von Gemeinden in Ortschaften innerhalb von Ämtern nur wenig Sinn macht. Wie soll auch ein ehrenanu licher Bürgermeister einer zusammengeschlossenen anisangehörigen Gemeinde in der Lage sein. mit mehreren Ortsbürgermeistem zu arbeiten. die ihm gegenüber und in der Gemeindevertretung in einer stärkeren Position sind als gegenüber dem Amtsdirektor und dem Amtsausschuss? Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren.

Chancen hat die Ortschaftsverfassung dagegen innerhalb von Einheitsgemeinden. Dort wird allerdin gs das Problem darin bestehen. dass sich die Ortschaftsvertretungen gegen die Gemeindevertretungen und den hauptamtlichen Bürgermeister durchsetzen müssen. Ihnen werden also keine gebratenen Tauben ins Maul fliegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Gemeindereform muss darauf gerichtet sein. Strukturen zu schaffen, die langfristig eine gemeindliche Selbstverwaltung sichern, die einen hohen Grad sowohl an Bürgemähe als auch an Verwaltungseffizienz gewährleisten. die eine aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen und fördern, die den Verwaltungsaufbau und die Verwaltungsabläufe vereinfachen und die die Finanzausstattung der Gemeinden verbessern - und das nicht erst nach 2003/2004.

Eine solche Reform muss zweifellos von oben angeregt. aber sie muss auch von unten gewollt und vor allem von unten durchgesetzt werden. Diesen Ansprüchen genügen die Leitlinien der Landesregierung und die gegenwärtige Praxis der Umsetzung der Leitlinien nicht. Die PDS setzt sich dafür ein. dass in der jetzi gen Wahlperiode des Landtages bis 2004 keine zwangsweisen Gemeindezusammenschlüsse durch Gesetz vorgenommen werden. dass also das Prinzip der Freiwilligkeit ernst genommen wird.

(Schippel [SPD]: Schaut euch doch die Beschlüsse an. die die PDS mitgetragen hat!)

- Wir haben aber auch nach den Empfehlungen der Enquetekommission anderthalb Jahre verloren. Herr Schippe), und diese Konsensiösung zugunsten völlig neuer Überlegungen aufgegeben.

Wir fordern, dass schon jetzt Einheitsgemeinde und Amt als gleichberechtigte Modelle betrachtet werden, für die sich die Gemeinden freiwillig entscheiden können. Dabei müssen die Entscheidungen von Gemeindevertreterbeschlüssen und Bürgerentscheiden weitestgehend 13estandssehutz vor staatlichen Eingriffen genießen.

Wir fordern, dass notwendige gesetzliche Regelungen insbesondere zum Ausbau der Ortschaftsverfassungen sowie zu einem zweistufigen Gemeindemodell. das wir für eine Weiterentwicklung des Amtsmodells für geeignet halten. zügig vorbereitet und bis März 2001 im Landtag vorgelegt werden.

Wir halten es für erforderlich, dass zur Behandlung dieser und anderer Fragen ein Sonderausschuss des Landta ges gebildet wird. der sich kontinuierlich mit dem zentralen Thema der Gemeindegebietsreform befasst und auf diese Weise die Verantwortung des Parlaments für die weitere Entwicklung unserer Kommunen wahrnimmt.

Das Parlament darf diese Verantwortung nicht der Landesregierung überlassen. Denn zum Schluss des Prozesses der Gemeindegebietsreform bleibt nach den Vorstellun gen der Landes

reg ierung die unangenehme Aufgabe der Erarbeitung der Gesetze zu den Zwangszusammenschlüssen am Landtag hängen. Uni darauf Einfluss nehmen zu können, dass diese Zwan gszusanrin enschlüsse auf ein Minimum be grenzt oder gänzlich %ermieden werden, muss sich der Landtag jetzt intensiv in den