Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drucksache 3/1928 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der federführend sein soll, und an den Ausschuss für Inneres. Wer dieser Überweisun gsempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diesem Überweisungsansinnen einstimmig gefolgt.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz - ÖPNVG) d. F. vom 26.10.1995. zuletzt geändert am 28.06.2000
Meine Damen und Herren. die Anforderungen an den ÖPNV bleiben anspruchsvoll und jeder Kommunalpolitiker weiß. dass em kostendeckender ÖPNV kaum noch erreichbar ist, wenn dies auch verständlicher Wunsch des zuständigen Kämmerers ist.
Die Finanzierung des ÖPNV im Land Brandenburg bleibt eine gewaltige Kraftanstrengun g für das Land und die Kommunen. Die Koalitionsfraktionen wollen mit der Gesetzesänderung die Grundförderun g für den straßengebundenen ÖPNV über das Jahr 2002 hinaus sichern. Das ist nicht nur eine Aufforderung mittels Landtagsantrag an die Landesre gierung, sondern gleich der Lösungsvorschlag. Dies ist Verkehrspolitik mit Weitsicht. Damit können die kommunalen Aufgabenträger und damit letztlich auch die Fahrgäste davon ausgehen. dass das Land Brandenburg auch in Zeiten des Umbruchs - Stichwort: bevorstehender Wettbewerb - seiner Gesamtverantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr nachkommt.
Meine Damen und Herren. mit der Bahnre gionalisierung ist das Land Brandenburg verantwortlich für den schienengebundenen Personennahverkehr. Die erfolgreiche Entwicklung seit 1996 war auch deshalb möglich, weil das Gesamtsystem ÖPNV nachhaltig verbessert wurde. Dazu gehört im Übri gen auch die erfolgreiche Arbeit des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg und des Zweckverbandes für den ÖPNV in der Lausitz.
Das Land Brandenburg hat mit investiver und konsumtiver Förderung alles getan. was in seinen Kräften und Möglichkeiten stand. Wir können und wollen deshalb selbstverständlich nicht
die kommunalen Aufgabenträger aus ihrer Verantwortung entlassen. Diese sind weiterhin gefordert. trotz äußerst angespannter Haushaltslage ihren Anteil für die Finanzierung des ÖPNV zu stabilisieren.
Die Gesetzesänderung der Koalitionsfraktionen. meine Damen und Herren. beinhaltet auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für besondere Lasten von Aufgabenträgem im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr. Damit sollen insbesondere Aufgabenträ ger mit Straßenbahnen einen zusätzlichen Ausgleich erhalten. Gleisanlagen, besondere Fahrzeu g e und Oberleitungen venirsachen nun einmal erhöhte Kosten. Bei der Verteilung der Mittel sollten die Netzlänge. aber auch die Gesamtbedienung im Verkehrsraum berücksichtigt werden. Wir können hier eine Grundfinanzierung bereitstellen, die auf 2 Millionen DM begrenzt wird.
Mit der Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen wird für die Verlässlichkeit bei der ÖPNV-Finanzierun g in dieser Legislaturperiode gesorgt und die weitere Modernisierung des ÖPNV möglich. Dafür sorgen das kontinuierliche En ga gement des Landes und natürlich auch das erfol greiche Zusammenspiel von Aufgabenträgem und Verkehrsunternehmen.
Der öffentliche Personennahverkehr wird damit attraktive Alternative zum Autofahren bleiben. Das sind wir den Menschen und der Umwelt schuldig. Die Gesetzesinitiative der Koalition leistet dafür einen aktiven Beitrag. - Vielen Dank.
(Beifall bei SPD und CDUI Präsident Dr:. knoblielh Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Frau Abgeordnete Tack. bitte! Fran Tack (PDS) :
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vogelsänger, es sind ja noch Wunder möglich. ich beglückwünsche Sie dazu. dass Sie diesen Antrag eingebracht haben. Ich werde natürlich den Teufel tun. hier irgendeinen kritischen Ansatz zu bringen. Wir haben im Ausschuss noch Gelegenheit. Detailfragen zu klären.
Ich nehme nur zur Kenntnis - und möglicherweise Sie auch -, dass Sie in der Begründung des Antrages sehr auf die Begründungstexte der PDS-Anträge zurück gegriffen haben, die wir zuletzt während der Haushaltsdebatte zum Doppelhaushalt eingebracht haben, wo wir eindeutig erklärt haben: Investitionen für den ÖPNV sind wichtig. sind gut und sind zukunftsorientiert. Aber sie alleine reichen nicht aus und wir alle sind uns einig - und deshalb begrüßen wir nochmals ausdrücklich den Antrag der Koalition -: Ohne Zuschüsse wird der ÖPNV Land Brandenburg das Leistungsangebot. die Standards und Qualitätsangebote nicht halten können.
Dennoch gibt es eine Reihe von Fragen. die damit im Zusammenhang stehen. Herr Vogelsän ger ist ja gerade darauf eingegangen und hat die bedeutende Rolle des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg noch einmal hervorgehoben. Wir waren uns, als der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg gegründet worden ist, alle einig, dass es darum geht. gemeinsam größere
Effekte bei der Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. natürlich letztendlich zu gunsten der Unternehmen und zugunsten der Fahrgäste in Berlin und Brandenburg.
Da ist die Fra ge dann schon gestattet. warum im Landeshaushalt für das nächste Jahr 56 Millionen DM unter dem Titel „Förderung der Träger des übrigen ÖPNV- eingeplant sind, wir aber laut Ihres Antrages. wenn er so bestäti gt und damit zum Gesetz wird. zur Kenntnis nehmen. dass die Träger des ÖPNV - sprich: die Landkreise und die kreisfreien Träger- davon nur ganze 30 Millionen DM abbekommen.
(Zuruf' von der SPD! Ja. das war letztens unsere Frage. Sie steht seit der Haushalts- debatte. Niemand konnte sie beantworten. Möglicherweise ist diesmal der Minister in der Lage. uns zu sauen. wer das Geld bekommt. Wenn der Verkehrsverbund das Geld erhält. dann haben wir schon die Frage: Was macht er denn damit. außer den Geschäftsführer und den Verwaltungsapparat zu bezahlen? Dazu kommt ja noch ein nicht geringes Aufkommen aus der Fahrpreiserhöhun g. die erst wieder im August dieses Jahres stattgefunden hat. Es gibt viele Fragen. Nichtsdestotrotz sind wir froh. dass Sie diesen Antrag gestellt haben. dass damit ein Zeichen gesetzt wird und vor allen Dingen. dass Sie aus der Erfahrung der Ent- wicklung des ÖPNV im Land Brandenburg heraus unter Beweis stellen_ dass Sie bereit sind. gemachte Fehler zu korrigieren und sich nun doch dazu bekennen. dass konsumtive Zuschüsse für den ÖPNV - sprich: für die Landkreise und die kreisfreien Städ- te - zur Verfügung gestellt werden. Dafür kann ich Ihnen nur danken. Wir bringen uns diesbezüglich gemeinsam in die De- batte im Ausschuss ein und werden diesen Gesetzentwurf dann auch gemeinsam mitbefOrdern. - Schönen Dank. (Beifall bei der PDS)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie mein Kollege Jörg Vogelsänger in der letzten Plenarsitzung ankündi gte. haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes vorbereitet. Der Gesetzentwurf. der dazu geei gnet ist. einerseits Planungssicherheit bei den Aufgabenträgern zu gewährleisten und andererseits einen Ausgleich für besondere verkehrliche Lasten herzustellen. liegt Ihnen nun vor. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken. die dazu beigetragen haben, dass dieser Gesetzentwurf heute vorgele gt werden konnte; denn ich kann sagen: Es war nicht einfach, aber es hat sich gelohnt.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es. ein bürgerfreundliches und leistungsstarkes öffentliches Verkehrsnetz in Brandenburg aufrechtzuerhalten und auszubauen. In den letzten Jahren
lassen Sie mich lieber sagen: im letzten Jahrzehnt - wurde sehr viel erreicht. Unsere Bürger können ein sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich verbessertes öffentliches Verkehrsangebot nutzen.
Wie auch wir sind die Fachvertreter der anderen Bundesländer davon ausgegangen. dass die Zuschüsse für den ÖPNV in den folgenden Jahren erheblich gekürzt bzw. gestrichen werden können. Wir hoffen. dass mit zunehmendem Wettbewerb die Zuschüsse entbehrlich werden. Wir sehen uns jedoch heute in einer Situation. die das Streichen der Zuschüsse nicht erlaubt. zumindest nicht, wenn wir an dem Ziel eines bürgerfreundlichen und leistungsstarken öffentlichen Verkehrsnetzes festhalten wollen. Das dürfte wohl Konsens sein.
Auch nach dem Jahre 2002 sehen wir die Notwendigkeit. den ÖPNV im Lande Brandenburg zu unterstützen. lin vorliegenden Gesetzentwurf wurde ein Zuschuss des Landes aus Regionalisierungsniitteln für die Aufgabenträ ger von 30 Millionen DM festgeschrieben. Die zeitliche Begrenzung der Zuschüsse auf das Jahr 2002 wurde aufgehoben.
Meine Damen und Herren. wir befürchten. dass es zu erheblichen Leistungseinschränkungen hei Verkehrsangeboten oder zu einer erheblichen Mehrbelastung für unsere Bürger kommen könnte. wenn wir ab dem Jahr 2002 auf Zuschüsse verzichten würden.
Wenn es uns nicht gelingt, einen starken übrigen ÖPNV aufrechtzuerhalten und eine Angebotsverschlechterung abzuwenden. werden wir in die Situation kommen. dass die Bürger alle Angebote an öffentlichen Verkehrsmitteln weniger nutzen. Das kann nicht unser Ziel sein. Das Land Brandenburg braucht ein öffentliches Verkehrsangebot. das aufeinander abgestimmt ist und sich ergänzt. Das ist verkehrs- wie auch umweltpolitisch erforderl ich.
Meine Damen und Herren! Der zweite Punkt unseres Antrages zielt darauf ah. einen Ausgleich für besondere werkehrliche Lasten. wie es Landstraßenbahnen sind. herzustellen. Bisher haben wir die Situation. dass höhere Kostenbelastungen für diese Verkehrsanbindung nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. Die Einsicht, dass diese Verkehrsanbindungen für einzelne Regionen sehr wichtig sind. muss damit verbunden sein, dass die bisherigen höheren Kostenbelastungen der betroffenen Aufgabenträger abgemildert werden. In den Haushaltsverhandlungen haben die Koalitionsfraktionen dafür bereits einen Leertitel eingestellt.
Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich Sie bitten. die Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen in die entsprechenden Ausschüsse zu überweisen und dann das Gesetz auch zu verabschieden. - Danke schön.
Ich danke auch. - Wir sind damit bei der DVU-Fraktion. Frau Abgeordnete Hesselbarth. Sie haben das Wort.
Deutschen Volksunion begrüßen wir Ihren hier sorliegenden Gesetzentwurf. aber als Vertreterin der Opposition muss ich leider auch Kritik üben. Gleichzeitig jedoch lassen Sie mich einwerfen, dass allein die Tatsache. dass dieser Gesetzentwurf hier eingebracht wird. beweis/. wie unsolide der Landeshaushalt im Einzelplan 1 I. insbesondere im Kapitel 11 500. ist und auf welch tönernen Füßen die Finanzienmg des ÖPNV im Land Brandenburg steht.
Ich darf Sie daran erinnern. dass im Bereich des SPNV die Investitionszuweisungen für Gemeinden von 14 Millionen DM im Jahre 1999 auf noch etwas über 7 Millionen DM in den Haushaltsjahren 2000'2001 und die Investitionszuschüsse für Privatunternehmen von 47 Millionen DM auf gerade noch 6 Millionen DM im Doppelhaushalt 20002001 zurückgefahren wurden.
Zweifelsohne wurden die Mittel zur Förderung der Aufgabenträger sowie zur Verbtandsicherung kräftig erhöht. Doch auch hier ist im Jahr 2001 gegenüber dem Jahr 2000 wieder eine Absenkung von 6 Millionen DM festzustellen. Die Koalitionsfraktionen haben sich während der Haushaltsdebatte offensichtlich etwas dabei gedacht. als sie in die Titelgruppe 60 den Leertitel 65 460 - Förderung der Aufgabenträger infolge von Sonderbelastungen - einfügen ließen. Es wäre daher unserer Meinung nach auch haushaltspolitisch solide. die Mittel zum Ausgleich besonderer verkehrlicher Lasten statt aus Regionalisierungsmitteln aus originären Landesmitteln zu nehmen und in diesen Leertitel des Doppelhaushalts einzustellen.
Darüber hinaus darf ich Sie. meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen. daran erinnern. dass es die PDS-Fraktion war, welche mittels eines Haushaltsantrags die Landesmittel für den ÖPNV in § I I Abs. 1 in einer Höhe soll mindestens 45 Millionen DM verstetigen lassen wollte. Dieser Antrag wurde damals auch mit den Stimmen unserer Fraktion ab gelehnt. da eine reale Finanzierung nicht aufgezeigt werden konnte. Doch nun kommen Sie und fordern de facto mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf fast genau dasselbe. wenn auch auf einem etwas niedrigeren finanziellen Niveau.
Gleichwohl stimmt unsere Fraktion der Deutschen Volksunion im Interesse der Aufrechterhaltun g des ÖPNV im Land Brandenburg dem hier vorliegenden Gesetzentwurf ebenso wie einer Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung. Wohnen und Verkehr sowie in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu.
Gestatten Sie mir noch ein abschließendes Wort an Hem) Minister Meyer. welcher mich in der letzten Debatte zu diesem Thema als Trittbrettfahrerin bezeichnete. Ich darf Sie daran erinnern. dass es der Bürgermeister von Strausberg. Herr Schmitz von der SPD. höchstpersönlich war. welcher mich im Zuge der Haushaltsdebatte um Hilfe hat. Im Gegensatz zu Ihnen. Herr Meyer. der - anders als ich - sogar öffentlichen Veranstaltungen zur Rettung der Strausberger Straßenbahn fernblieb - vermutlich bewusst -. habe ich mich als Fraktions- und Ausschussvorsitzende von vornherein für den Erhalt ausgesprochen. während Sie und Ihre Koalitionsfreunde rigorose Mittelkürzungen durchführen. Ihr Partei freund Schmitz hielt mich ähnlich wie Strausberger Bürger und Unternehmer also sehr wohl für kompetent. bevor er im Zuge der SPD-Parteidisziplin zurückgepfiffen wurde. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal ist es angenehm. von der einen Seite gelobt und von der anderen Seite getadelt zu werden. Gerade ging es mir wieder so.
Es gab ein Problem. für das al le nach Lösungsmöglichkeiten suchten. Ich bedanke mich ausdrücklich bei dein Duo Streich/Vogelsäneer. dass wir eine Lösung gefunden haben.
Frau Tack, wenn für diese Lösung das eine oder andere begründende Wort von der PDS übernommen wurde, dann eini gt uns das in der Zielstellung. die wir insoweit gemeinsam verfolgten. nämlich eine langfristige. finanziell gesicherte Grundlage zu finden.
Zum Zweiten möchte ich mich noch einmal an den Tadelnden wenden. Es ist durchaus nicht gleichgültig. ob die Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln erfolgt. denn dann müssen keine Landesmittel in Anspruch genommen werden. die. wo immer man sie auch wegnehmen würde. für dic verkehrliche Infrastruktur von großer Bedeutung und dort nicht entbehrlich sind. Da eine Finanzierung aus Regionalisierunusmitteln möglich ist. muss nicht in den großen Topf der Landesmittel gegriffen werden. Es besteht also noch ein gewisser Lernbedarf, aber ich denke. das schaffen wir.
Wenn wir einmal über den Tellerrand hinausblicken, dann stellen wir Folgendes fest: Wir Stützen nicht nur die Träger. sondern wir sprechen heim ÖPNV von flächendeckend über 4 300 Arbeitsplätzen. Ebenso halten wir pro Jahr etwa 200 Millionen DM an investiven Zuschüssen für den ÖPNV bereit. In der Folge werden wiederum Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft gesichert, für die ich. nebenbei gesagt. auch zuständig bin. Deswegen ist es besonders wichtig. dass wir den Dienstleister ÖPNV stärken können. Die erreichte Qualität muss gesichert und durch die Investitionen Jahr für Jahr verbessert werden.