Protocol of the Session on November 15, 2000

Wir hatten heute früh schon Gelegenheit. vonseiten der Landesregierung zu hören. was alles sein wird. Auch dieses..Wir werden, wir werden in Zukunft" hat eine große Rolle heim Herrn Innenminister gespielt, Ich würde gern anhand des Gesetzes mit Ihnen bereden. was im nächsten Jahr sein soll.

Wir haben diesen Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen und wir wissen, dass es ein Gesetzentwurf eines CDU-Innenministers ist. Vergleicht man die Erwartungshaltun g.. die die CDU als Oppositionspartei noch im September letzten Jahres geschaffen hat. dann ist diese für die Kommunen wichtige gesetzliche Grundlage doch schlichtweg enttäuschend.

Ausgangspunkt sind die Äußerun gen der CDU-Fraktion zu den Wahlprüfsteinen des Städte- und Gemeindebundes im vergangenen Jahr. Damals sah die CDU die Finanzausstattung der Kommunen durch die Landesregierung weniger als ein Strukturproblem des GFG, sondern als den generellen Unwillen der Landesregienine und der „sie tragenden SPD-Mehrheitsfraktion. die Kommunen des Landes angemessen auszustatten".

(Zuruf des Abgeordneten Homeyer [CDU])

Was ist nun heute mit diesem Unwillen. meine Damen und Herren von der CDU?

Sie machten im vergangenen Jahr noch darauf aufmerksam. dass Sie immer wieder auf eine Erhöhung der Verbundquote gedrängt hätten. wobei Sie an der Mehrheitsfraktion SPD gescheitert seien. Warum, muss ich dann fragen. ist mit dem vorliegenden Entwurf des GFG eine Senkung der Verhundquote von 26.1 % auf 25 % zugelassen worden. wo Sie doch gerade auf diesem Gebiet jetzt unmittelbare Einflussmöglichkeiten haben?

Außerdem setzten Sie sich sehr konsequent dafür ein. dass die Aufteilung der IFG-Investitionspauschale. also der Investitionspauschale aus dem Gesetz für den Aufbau Ost. entsprechend 21 mindestens zur Hälfte an die Kommunen direkt gehen sollte. Was ist nun mit diesem Vorhaben?

Oder ich frage Sie: Sind das vielleicht Vorhaben. die Sie sich für die parlamentarische Debatte aufgehoben haben? Dann bin ich ganz gespannt darauf.

Ich erspare mir. an dieser Stelle weitere CDU-Wahlversprechen zu nennen. Ich möchte aber zumindest noch einen zweiten Grund für meine Enttäuschung nennen:

Die PDS-Fraktion hatte im Juli einen Antra g in den Landtag eingebracht. mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde. das GFG für das Jahr 2001 2111 September vorzulegen. Eigentlich hätte es nach unserem Empfinden zum Haushaltsplan sprich.. in den Monat Juli - gehört. Aber wir haben uns gesagt: Okay. wenn man es noch überarbeiten will. dann wenigstens September. Wir hanen uns davon leiten lassen. dass der Doppelhaushalt schon gesicherte Rahmenbedingungen setzt.

Die Einschätzung wurde zwar bestätigt. aber mit der arroganten Schlussfolgerung abgetan, die Regierung habe es nicht nötig. von der Opposition an der Stelle ermahnt zu werden. sie werde es sowieso tun. Nun stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf zum letztmöglichen Zeitpunkt. für die Sitzung im November. eingereicht worden ist. Mit der Vorlage am Freitag. dem 3. November. haben Sie sozusagen die äußerste Frist ausgeschöpft und es drängt sich mir schon die Auffassung auf - ich hatte das Gefühl auch bereits in der Haushaltsdebatte -. dass die ausführliche Diskussion im Parlament eigentlich nicht gewollt ist und man diese Diskussion wahrscheinlich auch gar nicht ernst nimmt. Denn ich möchte Sie daran erinnern. dass das GFG noch in zwei Ausschüssen. möglichst in einer Anhörung, die auch geplant ist. mit den kommunalen Spitzenverbänden und natürlich in den Fraktionen diskutiert werden soll.

Wenn wir uns länger als bis zum Dezember Zeit nehmen. gelten wir. denke ich. als Verhinderer. Wir wollen das auch gar nicht. Wir wollen. dass die Kommunen gesicherte Gnindlarten für die Haushaltspläne des nächsten Jahres haben. Der Monat Dezember ist dafür der wirklich spätestmö gliche Zeitpunkt. Wir werden das GFG also im Dezember behandeln. Trotzdem sehe ich hier einen Qualitätsverlust. der nicht notwendig gewesen wäre.

Es ergibt sich die Frage. wie diese erhebliche Verzögerung um zwei Monate überhaupt zustande gekommen ist. Denn aus dem Gesetzentwurf erschließt sich mir nicht, welche intensiven Arbeiten so viel Zeit in Anspruch genommen haben könnten. Das Gesetz weist nur wenige, eher unbedeutende Veränderungen auf und bleibt auf der Linie des GFG 2000. Ja. nicht einmal die sehr oft geäußerte Kritik in Richtung Strukturveränderung, Zweckbindung. Gesamttopf für Kommunen für konkrete Din ge. die im

Landtag Brandenburg - 3. Wahlperinde - Plenarprotokoll 3 - 15. November 200(1 1459

GFG nach wie vor enthalten sind. wurde irgendwie reflektiert oder berücksichtigt.

Dieses Gemeindefinanzierungsgesetz hätte also auch mit dem Doppelhaushalt vorgelegt werden können - und so wäre es auch korrekt gewesen -, denn die Landesregierung hat die von März bis November verstrichene Zeit nicht zur Qualitätsverbesserung genutzt. Leider! Es ist sozusagen ein Ausführungsgesetz zum Doppelhaushalt geworden.

Ich darf Sie auch daran erinnern, dass für das Jahr 2001 ein kommunales Finanzausgleichseesetz vorgelegt werden sollte. also die Kommunalfinanzierung sozusagen in neuer Qualität passieren sollte. Datür hatte sich die SPD sehr stark gemacht. Zusammenhang mit den Leitlinien zur Gemeindestrukturreform hat allerdings Minister Schönbohm schon die Katze aus dem Sack gelassen und diese Zielstellung auf das Jahr 2004 vertagt. Das heißt. viele seiner Ausführungen beziehen sich eigentlich erst auf diesen zeitlichen Rahmen.

Ich sage es hier ganz eindeutig: Wir sind damit nicht einverstanden: wir drängen darauf. dass das Finanzauseleichsgesetz für das Jahr 2002 vorbereitet wird. Ansonsten stellt sich auch die Fra ge nach der Sinnhafti gkeit des Gutachtens des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.

(Beifall bei der PDS)

In jedem Falle ist die Vorbereitung des Finanzausgleichsgesetzes kein Grund für die Verzögerung des GFG 2001. Wir werden uns dieser Vorbereitung gemeinsam widmen müssen.

Herr Schönbolun hat mir auf eine Anfrage mitgeteilt. dass die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts im Zusammenhang nm der Klage der Gemeinde Neulietzegöricke in das GFG eingearbeitet werden müssten und dass das mit einem erheblichen Aufwand verbunden sei. Das Ergebnis zeigt sich in der Anlage zum Gemeindefinanzientnesgesetz und ich muss Ihnen sagen, dass ich mit diesem Ergebnis sehr unzufrieden bin. Nach unserer Ansicht sind die Vorgaben des Verfassungsgerichts damit nicht erfüllt.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Ungeachtet der finanziellen Schwierigkeiten zahlreicher Kommunen kommt die Landesregierung zu dein Schluss, dass eigentlich alles in Butter sei.

Der Prüfauftrag des Gerichts besteht aber darin. dass der Gesetzgeber in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen hat, ob eine nach dem Gleichmäßigkeitsgnindsatz bestimmte Verbundquote dem tatsächlichen Bedarf der Gemeinden gerecht wird. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass die Verbundquote diese aufgabenadäquate Gemeindefinanzierung nicht mehr gewährleistet. muss das Finanzierungssystem entsprechend geändert werden.

Die Landesregierung hat sich jedoch in ihrer Anlage zum GFG darauf beschränkt. einen Bencht zum Nachweis der symmetrischen Verteilung der finanziellen Mittel zwischen Land und Kommunen vorzulegen, und hat damit einen eher nachgeordneten Aspekt zum Kern der Überprüfung gemacht.

Die eigentlich notwendige Bedarfsennitt lung der Kommunen ist völlig offen geblieben. Ich verweise dazu auf die klare Stellung

-nahme des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes. die hier auch eine massive Kritik zum Ausdruck bringen.

Zum Schluss noch einmal ein paar Fakten: Erstens: Es gab vom Innenminister selbst ein großes Lob zur Erhöhung der Finanzmasse. Die Verbundmasse wurde eigentlich gekürzt. nämlich um 32.6 Millionen DM. Dass die Spitzabrechnun g des Jahres 1999 und der Familienlastenausgleich positiv ausgefallen sind, hat zu einer Erhöhung von I 23,5 Millionen DM für das nächste Jahr geführt. Darüber freuen wir uns. Das wollen wir auch gar nicht in Abrede stellen.

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss!

Ein wichti ger Mangel dieser Ausführungen ist, dass die bundesdeutschen Rahmenbedin g un gen überhaupt keine Beachtung finden. Wir wissen alle. dass es zweistelli ge Millionenbeträge gibt. die die Kommunen durch die neuen Steuergesetze belasten werden, dass weitere Gesetze geplant sind. das Ergänzungssteuergesetz. die Möglichkeit der Fahrtkostenpauschalen bzw. einmalige Heizkostenzuschüsse usw. Ich denke, die Finanzlage der Kommunen wird sich mit diesem Gesetz im nächsten Jahr eher verschlechtern. Das sollten wir deshalb in diesem Parlament diskutieren und zu verhindern wissen. - Danke.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Schippet, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu Einzelheiten des Gesetzentwurfes komme, möchte ich doch mit einigen Worten auf die Gesamtsituation eingehen. Als wir im vorigen Jahr den ersten Doppelhaushalt für Brandenburg beschlossen. da gab es ein sehr lautes und mitunter sehr populistisches Geschrei der PDS. dieser Haushalt sei unsolide.

(Zurufe von der PDS: Ist er auch!)

er sei Augenwischerei usw. In dem Geschrei wurde seitens der PDS kaum gewürdi gt. dass wir trotz der angespannten finanziellen Situation des Landes in der Lage waren. den Kommunen im Jahr 2000 circa 230 Millionen DM mehr zur Verfügun g zu

stellen.

(Frau Osten [PDS]: Mehreinnahmen!)

Entgegen Ihrem Geschrei. dass dieser Doppelhaushalt so unsolide sei,

(Zuruf von der PDS: Ist er!)

haben wir auch im Jahr 2001 eine Erhöhung um rund 130 Mit

1460 Laridtat! Brandenhure - 3. Wahlperiode - Plenarproiokoll 3 25 - 15. November 2000

honen DM vorgesehen. zusammengenommen also eine Erhöhung der Zuweisungen des Landes an die Kommunen von rund 360 Millionen DM innerhalb von zwei Jahren oder innerhalb dieses Doppelhaushaltes.

Herr Abgeordneter. lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Selbstverständlich.

Frau Osten!

Herr Schippet. sind Sie auch meiner Meinung, dass die wirkliche Lobby für Kommunen. das heißt die Finanzzuweisung des Landes an die Kommunen. vor allen Dingen darin zum Ausdruck kommt. dass man einen höheren prozentualen Anteil der ei genen Steilen' an die Kommunen gibt? Für das Für nächste Jahr ist genau das Gegenteil geplant. nämlich dass die Verbundquote von 26.1 `-',(t auf 25 11, f, gesenkt wird.

Sehr geehrte Frau Osten. man kann immer irgendwelche Einzelheiten aufzählen. Ich denke. wichti g ist. dass die Gesamtbeträge zählen.

(Frau Osten 'PDS]: Sie haben mehr und geben weniger ab! t Wenn wir noch mehr hätten. würden wir es auch gerne an die Kommunen verteilen. Wir müssen auch einmal die Lage anerkennen. aber das können Sie offensichtlich nicht. Ich ver- stehe auch insofern Ihre Enttäuschung. Es ist die Enttäuschung. dass Ihre düsteren Prophezeiungen einfach nicht eingetroffen sind. (Gelächter bei der PDS - Frau Osten [PDS]: Die Defizite kennen Sie aber?)

Die Kommunen werden sicherlich nicht 100%ig zufrieden sein. Das ist logisch. Das wird im Moment auch niemand erreichen können. Wir geben das. was wir können. ohne die anderen Politikbereiche zu entblößen, in denen Sie auch ständig Mehrfordeningen haben.

Meine Damen und Herren von der PDS. auch wenn Sie Ihre Oppositionsrolle an der Stelle spielen wollen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Wir sind die Opposition. wir brauchen sie nicht zu spielen!)